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Beate Zschäpe: jung und gewaltbereit? – Das Medienlog vom Donnerstag, 31. Juli 2014

Beate Zschäpe ist angeklagt als Komplizin zweier mutmaßlicher Mörder – die Aussagen am 132. Prozesstag legten allerdings nahe, dass Zschäpe selbst ein aggressives Potenzial hat. Zwei Zeuginnen und eine Polizistin sagten über einen Vorfall von 1996 aus, bei dem die Angeklagte in Jena eine Punkerin angegriffen haben soll. Unsicher ist jedoch die Bedeutung dieser Erkenntnis, denn die Aussagen widersprachen sich. „Wird Zschäpe möglicherweise etwas angehängt, weil ihr bei einer derart massiven Anklage sowieso alles zuzutrauen ist?“, fragt Frank Jansen im Tagesspiegel.

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Zschäpes Verteidiger gehen wieder in die Offensive – Das Medienlog vom Mittwoch, 30. Juli 2014

Der Misstrauensantrag ihrer Mandantin hatte Beate Zschäpes Verteidigern kurzzeitig einen Dämpfer verpasst – doch am Dienstag zeigten sie sich wieder angriffslustig: Wolfgang Stahl, Anja Sturm und Wolfgang Heer stellten einen Befangenheitsantrag gegen alle acht NSU-Richter. „Will die Zschäpe-Verteidigung demonstrativ beweisen, dass ihre Mandantin ihren Anwälten zu Unrecht mangelnde Aktivität vorgeworfen hatte“, fragt Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 29. Juli, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 30. Juli 2014.

 

Das große Netzwerk des Nazis Thomas G. – Das Medienlog vom Freitag, 25. Juli 2014

Es ist eine Verbindung, über die die Nebenkläger im NSU-Prozess gerne mehr erfahren würden: auf der einen Seite das militante Neonazi-Netzwerk Hammerskins, auf der anderen der rechtsterroristische Nationalsozialistische Untergrund. Und dazwischen: der Zeuge Thomas G., dem bei seiner nächsten Vernehmung in München ein Ordnungsgeld droht. Denn über die Hammerskins will G. im Gericht nichts sagen. Dass er einiges zu erzählen hätte, gilt jedoch als gesichert: „Der quirlige, sprachbegabte Neonazi [G.] kennt die autoritären Strukturen seiner Szene bestens“, urteilt Andrea Röpke im Blog Blick nach rechts, in dem sie das Netzwerk um G. beleuchtet.

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Die dreiste Aussage eines V-Manns – Das Medienlog vom Donnerstag, 24. Juli 2014

Der Trubel um Zschäpes Misstrauensantrag hat sich gelegt, es geht weiter wie üblich im NSU-Prozess: mit Szenezeugen, die sich an nichts erinnern oder gar nicht erst erscheinen. Letzteres war der Fall für Thomas B., der sich entschuldigen ließ, weil er auf dem Weg nach München in einer Kneipe hängengeblieben war. Ersteres galt für Andreas R., einen mutmaßlichen NSU-Unterstützer. Er habe „sich im Lauf der Verhandlung als einer der bisher dreistesten Zeugen“ erwiesen, resümiert Gisela Friedrichsen von Spiegel Online – was daran gelegen haben könnte, dass er dem NSU-Trio erstaunlich nahe gekommen war.

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Kein guter Tag für Zschäpe – Das Medienlog vom Mittwoch, 23. Juli 2014

Vor einer emotionalen Zeugenbefragung sagte Richter Manfred Götzl offiziell das Erwartete: Beate Zschäpes Antrag auf Entpflichtung ihrer Verteidiger Wolfgang Heer, Anja Sturm und Wolfgang Stahl sei abgelehnt. Die Begründung ihres Misstrauens enthalte keine „konkreten und hinreichenden Anhaltspunkte“. Der Schritt Zschäpes habe „eine prozessual brisante Situation heraufbeschworen, die noch lange nicht beigelegt ist“, kommentiert Gisela Friedrichsen für Spiegel Online. Fraglich sei, ob sie sich künftig gut beraten fühlen werde.

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130. Prozesstag – Szenekamerad aus Thüringen im Zeugenstand

Am Mittwoch ist der Zeuge Andreas Ra. nach München geladen. Ra. gilt als Weggefährte des NSU, er war wie das Trio aus Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt aktiv in der rechten Gruppe Thüringer Heimatschutz (THS). Von ihm sind Aussagen zur Organisation des Sammelbeckens zu erwarten, in dem Mitte der Neunzigerjahre Thüringer Neonazis unter Leitung des NPD-Kaders Tino Brandt zusammenkamen. Während ihrer Zeit im THS radikalisierten sich die späteren NSU-Mitglieder. Ra. fiel der Polizei durch Gewaltdelikte auf, das Bundeskriminalamt zählt ihn „zum harten Kern“ der Gruppe.

Ebenfalls geladen ist Thomas B. Der Zeuge sollte bereits Ende Juni aussagen, blieb dem Prozess jedoch unentschuldigt fern. Möglich ist, dass er diesmal unter Zwang ins Gericht gebracht wird. B. ist ein Jugendfreund von Uwe Böhnhardt. und beging gemeinsam mit ihm Straftaten. In Vernehmungen beschrieb er ihn als aggressiv.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Vertrauenskrise ohne Folgen? – Das Medienlog vom Dienstag, 22. Juli 2014

Das Münchner Oberlandesgericht hat Beate Zschäpes Antrag gegen ihre eigenen Verteidiger abgelehnt. Trotz angeblichen Misstrauens bleiben Wolfgang Heer, Anja Sturm und Wolfgang Stahl damit weiter die Anwälte der Hauptangeklagten, wie der Spiegel und die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf Justizkreise berichten. Vom Tisch sei damit auch die Möglichkeit eines vierten Pflichtverteidigers. Mittlerweile deutet sich zudem an, warum Zschäpe sich zum Schritt gegen ihre eigenen Beistände entschieden hat.

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Keine Aussage, keine neuen Anwälte – Das Medienlog vom Montag, 21. Juli 2014

Je mehr Informationen durchsickern, desto wahrscheinlicher wird, dass im NSU-Prozess alles beim Alten bleibt. Beate Zschäpe, die ihren Anwälten nicht mehr vertraut, hat dafür am Freitag eine Begründung beim Gericht eingereicht. Nach Informationen des Focus spricht die Angeklagte darin nicht von einer möglichen Aussage – über eine solche Möglichkeit wurde zuvor spekuliert. Dass ihre Verteidiger Wolfgang Heer, Anja Sturm und Wolfgang Stahl ihr Mandat verlieren, halten Prozessbeobachter aufgrund der bislang vorliegenden Hinweise für unwahrscheinlich.

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Zschäpe geht ein hohes Risiko ein – Das Medienlog vom Freitag, 18. Juli 2014

Beate Zschäpe vertraut ihren Verteidigern nicht mehr – unklar ist, welche Folgen das für den NSU-Prozess hat. Vorerst wird die Verhandlung wie geplant fortgesetzt. Zudem bekam Zschäpe eine Verlängerung für die Frist, innerhalb der sie begründen muss, weswegen sie nicht mehr mit ihren Anwälten zusammenarbeiten kann. Ist die bislang ausgeübte Strategie des Schweigens ein Grund für den Bruch mit der Verteidigung? „Diese Frau ist klug genug, um zu erkennen, dass sie mit dieser Verteidigungsstrategie ein wachsendes Risiko läuft, zur Höchststrafe verurteilt zu werden“, kommentiert Stefan Geiger von der Stuttgarter Zeitung.

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