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350. Prozesstag – Beamtin aus Zschäpes Gefängnis sagt aus

Es dürfte ein recht privater Einblick in das Leben von Beate Zschäpe werden: Im NSU-Prozess sagt Mariona Hauck, die stellvertretende Leiterin des Münchner Gefängnisses Stadelheim, aus. In der Anstalt sitzt die Hauptangeklagte in Untersuchungshaft.

Die Aussage geht auf Zschäpe selbst zurück: Ihre Neuverteidiger Hermann Borchert und Mathias Grasel wollten die Ladung einer Gefängnisbeamtin selbst beantragen. Noch bevor es zu dem Antrag kam, griff Richter Manfred Götzl am Dienstag beschleunigend ein und lud Hauck als Zeugin.

Die Verteidiger bezwecken offenbar, den psychiatrischen Gutachter Henning Saß zu widerlegen, der bei Zschäpe als weiter gefährliche Hangtäterin eingestuft hatte. Die Anwälte erwarten offenbar, die Zeugin werde bekunden, dass Zschäpe sich in der Haft gut führt und kein aggressives Verhalten zeigt.

Gutachter Saß ist ebenfalls im Prozess. Auch an ihn kann die Verteidigung weiter Fragen zu seinem Gutachten über Zschäpe richten. Einem Gespräch mit dem Psychiater hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Saß kommt in der Expertise zu dem Schluss, dass Zschäpe weder durch Alkohol noch durch eine psychische Krankheit in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Stimmt die Version der Anklage über Zschäpes Beitrag zur Tat und nicht die ihrer eigenen Aussage dazu, hält er zudem die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung für erfüllt.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

349. Prozesstag – Stellungnahme zu Carsten S.

Zu Wochenbeginn geht es erneut um den Mitangeklagten Carsten S., der die NSU-Pistole Ceska 83 besorgt und an das untergetauchte Trio haben soll. Mit der Waffe wurden neun Menschen erschossen.

Geladen ist ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe von Düsseldorf, S.‘ letztem Wohnort. Er hatte bereits vor zwei Jahren ausgesagt.

Als wahrscheinlich gilt, dass S. dem Gutachten des Psychiaters Norbert Leygraf folgend nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, weil er er zur Tatzeit im Jahr 2000 noch ein Heranwachsender war und womöglich noch nicht die vollständige Reife entwickelt hatte. Die Anwälte des ebenfalls Angeklagten Ralf Wohlleben, der den Waffentransport organisiert haben soll, hatten erfolglos versucht, den Psychiater für befangen erklären zu lassen. S. ist im Verfahren ein entscheidender Belastungszeuge für Wohlleben.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

348. Prozesstag – Rechtes Treffen im Norden

Als Zeuge geladen ist heute ein Beamter des Thüringer Verfassungsschutzes. Er soll Angaben machen zu einem rechtsextremistischen Treffen im niedersächsischen Hetendorf, den Hetendorfer Tagungswochen. Daran soll im Juni 1997 auch Beate Zschäpe teilgenommen haben, gemeinsam mit dem Zeugen André K. Die Veranstaltung war brisant: Organisator war der Neonazi Jürgen Rieger, eine Größe der Szene. Die Teilnahme kann ein Hinweis auf weitreichende Kontakte des NSU in rechte Kreise sein.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

347. Prozesstag – Anwälte befragen Sachverständigen

Psychiater Henning Saß wird heute weiter von den Anwälten der Hauptangeklagten Beate Zschäpe vernommen. Er soll Fragen zu seinem Gutachten über Zschäpe beantworten. Die Verteidiger kritisieren Saß‘ Gutachten, weil es ihrer Meinung nach methodische Schwächen habe und Beobachtungen über ihre Mandantin möglicherweise nur selektiv darin eingeflossen sind.

Saß kommt in der Expertise zu dem Schluss, dass Zschäpe weder durch Alkohol noch durch eine psychische Krankheit in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Stimmt die Version der Anklage über Zschäpes Beitrag zur Tat und nicht die ihrer eigenen Aussage dazu, hält er zudem die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung für erfüllt.

Der Sachverständige hat die Angeklagte von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit ihm hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Sie äußerte sich lediglich zu den Gefühlen, die sie während des Verfahrens empfunden haben will.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

346. Prozesstag – Fragen an den Psychiater

Psychiater Henning Saß wird heute weiter von den Anwälten der Hauptangeklagten Beate Zschäpe vernommen. Er soll Fragen zu seinem Gutachten über Zschäpe beantworten. Die Verteidiger kritisieren, Saß‘ Gutachten habe methodische Schäwchen und Beobachtungen über ihre Mandantin seien möglicherweise nur selektiv darin eingeflossen.

Saß kommt in der Expertise zu dem Schluss, dass Zschäpe weder durch Alkohol noch durch eine psychische Krankheit in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Stimmt die Version der Anklage über Zschäpes Beitrag zur Tat und nicht die ihrer eigenen Aussage dazu, hält er zudem die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung für erfüllt. Der Angeklagten droht lebenslange Haft.

Der Sachverständige hat die Angeklagte von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit ihm hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Sie äußerte sich lediglich zu den Gefühlen, die sie während des Verfahrens empfunden haben will.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die gespaltene Verteidigung

Im NSU-Prozess wollen Beate Zschäpes Verteidiger die Richter ablehnen. Doch daraus wird nichts – weil sie das gar nicht will. Die Anwälte kämpfen zunehmend für sich selbst.

Der Riss ist tief. Immer noch. Bald zwei Jahre ist es her, dass sich Beate Zschäpe mit ihren drei Rechtsanwälten zerstritt und zwei neue in ihre Verteidigung holte. Seitdem sitzt sie an einer Seite der Anklagebank, flankiert von ihrem neuen Pflichtverteidiger Mathias Grasel und gelegentlich dem Wahlverteidiger Hermann Borchert. Erst dann folgen die Abgelehnten: Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer, Anja Sturm.

Die Verteidigung Zschäpes, das sind zwei Teams, die einander wenig zu sagen haben, weil sie nicht dieselbe Strategie verfolgen. Grasel und Borchert verlasen für Zschäpe im Dezember 2015 ihre Aussage, entfalten ansonsten so gut wie keine sichtbare Tätigkeit. Stahl, Heer und Sturm machen weiter, irgendwie, auch wenn ihre auf Schweigen basierte Strategie durchkreuzt ist.

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345. Prozesstag – Zschäpe-Verteidiger vernehmen Sachverständigen

Psychiater Henning Saß wird heute weiter von den Anwälten der Hauptangeklagten Beate Zschäpe vernommen. Er soll Fragen zu seinem Gutachten über Zschäpe beantworten. Darin war zuletzt jedoch wenig Fortschritt erzielt worden: Die Verteidiger wollen Saß‘ Notizen einsehen, in denen der Psychiater Beobachtungen über ihre Mandantin niedergelegt hat. Der Gutachter und das Gericht lehnen das jedoch ab, der Streit beschäftigt das Gericht seit Tagen.

Saß kommt im Gutachten zu dem Schluss, dass Zschäpe weder durch Alkohol noch durch eine psychische Krankheit in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Stimmt die Version der Anklage über Zschäpes Beitrag zur Tat und nicht die ihrer eigenen Aussage dazu, hält er die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung für erfüllt.

Der Sachverständige hat die Angeklagte von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit ihm hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Sie äußerte sich lediglich zu den Gefühlen, die sie während des Verfahrens empfunden haben will.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

344. Prozesstag – Anwälte stellen weiter Fragen an Psychiater

Psychiater Henning Saß soll weiter Fragen zu seinem Gutachten über Beate Zschäpe beantworten. Befragen werden ihn heute die Verteidiger von Zschäpe, die einen anderen Sachverständigen mit der Erstellung einer methodenkritischen Überprüfung beauftragt haben. Sie stehen der Analyse von Saß in höchstem Maße kritisch gegenüber.

Der Psychiater kommt im Gutachten zu dem Schluss, dass Zschäpe weder durch Alkohol noch durch eine psychische Krankheit in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Stimmt die Version der Anklage über Zschäpes Beitrag zur Tat und nicht die ihrer eigenen Aussage dazu, hält Saß die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung für erfüllt.

Der Sachverständige hat die Angeklagte von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit ihm hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Sie äußerte sich lediglich zu den Gefühlen, die sie während des Verfahrens empfunden haben will.

Ebenfalls geladen ist ein Beamter des Bundeskriminalamts. Er berichtet zu Ermittlungsergebnissen.

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Panik gibt den Ton an

Durch das Gutachten des Psychiaters Henning Saß droht Beate Zschäpe das härteste Urteil. Ihre Anwälte kämpfen dagegen an. Die Chancen stehen schlecht.

Sollten Beate Zschäpe noch Zweifel umtreiben, die das nahende Urteil im NSU-Prozess betreffen, muss sie nur einen Blick auf ihre drei Altanwälte werfen. Mit Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ist sie zwar bis zur völligen Kontaktverweigerung zerstritten, doch die Pflichtverteidiger versehen weiter ihren Dienst. Nur: Bei der Verteidigungsarbeit regiert längst nicht mehr Weitsicht oder juristische Bissigkeit, sondern eine zunehmende Panik.

Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man den Umgang der Anwälte mit dem Psychiater Henning Saß beobachtet. Er hat dem Gericht ein Gutachten über Zschäpe erstattet und ihr damit praktisch alle Hoffnungen auf ein Urteil unter lebenslang genommen. An Saß arbeiten sich Heer, Stahl und Sturm ab.

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343. Prozesstag – Verteidiger befragen Gutachter

Psychiater Henning Saß soll in dieser Woche weiter Fragen zu seinem Gutachten über Beate Zschäpe beantworten. Befragen werden ihn heute sich die Verteidiger von Zschäpe, die einen anderen Sachverständigen mit der Erstellung einer methodenkritischen Überprüfung beauftragt haben. Sie stehen der Analyse von Saß in höchstem Maße kritisch gegenüber.

Der Psychiater kommt im Gutachten zu dem Schluss, dass Zschäpe weder durch Alkohol noch durch eine psychische Krankheit in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Stimmt die Version der Anklage über Zschäpes Beitrag zur Tat und nicht die ihrer eigenen Aussage dazu, hält Saß die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung für erfüllt.

Der Sachverständige hat die Angeklagte von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit ihm hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet. Sie äußerte sich lediglich zu den Gefühlen, die sie während des Verfahrens empfunden haben will.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.