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430. Prozesstag – Zschäpes Anwalt Heer macht weiter

Am Donnerstag geht es mit dem Schlussvortrag von Beate Zschäpes Altverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm weiter – dem letzten Plädoyer des NSU-Prozesses. Anwalt Heer, der bereits an den beiden vorigen Tagen gesprochen hatte, wird voraussichtlich auch heute die ganze Sitzung über referieren. Am Vortag hatte er insbesondere die Bundesanwaltschaft für ihre Auslegung von Zschäpes Brandstiftung in der Zwickauer NSU-Wohnung kritisiert.

Die drei Verteidiger vertreten Zschäpe seit Prozessbeginn – obwohl sich die Angeklagte von ihnen lossagte, zwei neue Anwälte in die Verteidigung holte und eine Aussage machte. Mittlerweile gibt es keinen Kontakt mehr zwischen dem Juristentrio und ihrer Mandantin. Vor gut einem Monat hatten bereits die Neuanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel ein Plädoyer für Zschäpe gehalten und eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert.

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Trumpf der Altverteidiger

Brandstifterin? Ja. Mörderin? Nein. Im NSU-Prozess will Beate Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer einen wichtigen Anklagepunkt ausräumen. Das schafft er viel besser, als es ihre Neuverteidiger könnten.

Als es geschehen war, da war Beate Zschäpe vorbereitet. Das Versprechen hatte sie ihren Mitbewohnern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gegeben: Wenn ihr tot seid, fackle ich die Bude ab. Ein Feuer sollte alle Spuren tilgen, die die Männer in der Wohnung Frühlingsstraße 26 in Zwickau hinterlassen hatten.

Am 4. November 2011 waren die Uwes tot. Selbstmord nach einem gescheiterten Banküberfall. Zschäpe vergoss Benzin, zündete es an. Die Dämpfe des Kraftstoffs explodierten.

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429. Prozesstag – Zschäpes Altanwälte setzen Plädoyer fort

Heute geht es mit dem Schlussvortrag von Beate Zschäpes Altverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm weiter – dem letzten Plädoyer des NSU-Prozesses. Am Vortag hatte Anwalt Heer das Gericht und die Bundesanwaltschaft für ihre Aufklärungsarbeit kritisiert und das Verfahren als unfair bezeichnet.

Die drei Verteidiger vertreten Zschäpe seit Prozessbeginn – obwohl sich die Angeklagte von ihnen lossagte, zwei neue Anwälte in die Verteidigung holte und eine Aussage machte. Mittlerweile gibt es keinen Kontakt mehr zwischen dem Juristentrio und ihrer Mandantin. Vor gut einem Monat hatten bereits die Neuanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel ein Plädoyer für Zschäpe gehalten und eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert.

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428. Prozesstag – Letzte Etappe vor dem Urteil: Plädoyer von Zschäpes Stammanwälten

Heute beginnt der Schlussvortrag von Beate Zschäpes Altverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Es ist das letzte Plädoyer, bevor sich das Gericht zur Urteilsfindung zurückzieht.

Die drei vertreten die Hauptangeklagte seit Prozessbeginn – obwohl sich Zschäpe von ihnen lossagte und zwei Münchner Anwälte in die Verteidigung holte. Mittlerweile gibt es keinen Kontakt mehr zwischen dem Juristentrio und ihrer Mandantin. Vor gut einem Monat hatten bereits die Neuanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel ein Plädoyer für Zschäpe gehalten und eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert.

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Die rechte Show floppt

Sie fordern Freispruch: In ihrem Plädoyer im NSU-Prozess haben die Anwälte von Ralf Wohlleben für maximale Provokation gesorgt. Die Richter behielten dennoch die Ruhe.

Veranstaltungen der rechten Szene finden gewöhnlich in Hinterzimmern von Dorfgasthöfen statt, wo sie nur die Eingeweihten finden, in Schulungshäusern von Gleichgesinnten, stets abseits der Öffentlichkeit.

Im Münchner NSU-Prozess gibt es einen solchen Vortrag am Donnerstag vor Gericht zu hören. An diesem Tag endet das dreitägige Plädoyer von Nicole Schneiders, Olaf Klemke und Wolfram Nahrath. Die drei sind Verteidiger von Ralf Wohlleben, der als Waffenbeschaffer des NSU angeklagt ist. Die Bundesanwaltschaft fordert zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord. Dass Wohllebens Anwälte wie er selbst tief in der rechten Szene verortet sind, ist bekannt. Unklar war bis zuletzt jedoch, wie ihr Plädoyer für den 43-Jährigen aussehen würde: eine nüchterne Abrechnung oder eine Show mit Innenwirkung für die nationalen Kameraden?

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427. Prozesstag – Fortsetzung des Plädoyers für Ralf Wohlleben

Am Donnerstag setzen die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben ihr Plädoyer fort. Am Vortag hatte Anwalt Olaf Klemke auf die aus seiner Sicht falsche Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft aufmerksam gemacht. Er wird heute weitersprechen, im Anschluss ist der Vortrag des dritten Pflichtverteidigers Wolfrahm Nahrat vorgesehen.

Wohlleben steht vor Gericht, weil er dem NSU die Pistole Ceska 83 beschafft haben soll, mit der die Terroristen neun Menschen erschossen. Die Waffe soll in seinem Auftrag der ebenfalls angeklagte Carsten S. transportiert haben. Die Bundesanwaltschaft klagte Wohlleben deshalb wegen Beihilfe zum Mord an und forderte eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren. Der Angeklagte sitzt seit gut sechs Jahren in Untersuchungshaft.

Kurz nach Beate Zschäpe hatte Wohlleben im Dezember 2015 eine Aussage gemacht. Darin stellte er sich als unschuldig dar und behauptete, er sei davon ausgegangen, das NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt wolle die Waffe zum Selbstmord benutzen. Die Schuld für den Waffentransport sah er bei Carsten S. Dieser wiederum hatte Wohlleben als den verantwortlichen Beschaffer benannt. S.‘ Anwälte forderten deshalb Freispruch für ihren Mandanten.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

426. Prozesstag – Wohlleben-Verteidiger setzen Plädoyer fort

Am Mittwoch setzen die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben ihr Plädoyer fort und bringen es voraussichtlich auch zu Ende. Am Vortag hatten die Anwälte Nicole Schneiders und Olaf Klemke bereits Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Heute sprechen weiterhin Klemke und der dritte Pflichtverteidiger Wolfrahm Nahrat.

Wohlleben steht vor Gericht, weil er dem NSU die Pistole Ceska 83 beschafft haben soll, mit der die Terroristen neun Menschen erschossen. Die Waffe soll in seinem Auftrag der ebenfalls angeklagte Carsten S. transportiert haben. Die Bundesanwaltschaft klagte Wohlleben deshalb wegen Beihilfe zum Mord an und forderte eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren. Der Angeklagte sitzt seit gut sechs Jahren in Untersuchungshaft.

Kurz nach Beate Zschäpe hatte Wohlleben im Dezember 2015 eine Aussage gemacht. Darin stellte er sich als unschuldig dar und behauptete, er sei davon ausgegangen, das NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt wolle die Waffe zum Selbstmord benutzen. Die Schuld für den Waffentransport sah er bei Carsten S. Dieser wiederum hatte Wohlleben als den verantwortlichen Beschaffer benannt. S.‘ Anwälte forderten deshalb Freispruch für ihren Mandanten.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Nazi-Botschaft aus dem NSU-Prozess

Die Verteidigung des mutmaßlichen NSU-Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben fordert Freispruch. Das Plädoyer ist ein verstörendes Gebräu aus Verschwörungstheorien und rechter Rhetorik.

Der Angeklagte Ralf Wohlleben und seine Anwältin Nicole Schneiders im April 2016 © Tobias Hase/dpa

Nein, er reagiert nicht. Richter Manfred Götzl, immerhin schon 64, hat in seiner Karriere genug an sich abprallen lassen, als dass ihn eine plumpe Provokation auch nur irritiert das Gesicht verziehen lassen würde. An diesem Tag kann er sich eine Menge davon anhören. „Sie, Herr Vorsitzender, sind nicht für Ihre Freisprüche bekannt“, doziert die Anwältin Nicole Schneiders. Und schiebt nach: „Bislang ist dieses Verfahren nicht rechtsstaatlich und fair.“

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425. Prozesstag – Schlussvortrag der Anwälte von Ralf Wohlleben

Heute beginnen die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben ihr Plädoyer. Die Anwälte Nicole Schneiders, Olaf Klemke und Wolfrahm Nahrat hatten angekündigt, ein bis zwei Tage zu benötigen.

Der 43-Jährige steht vor Gericht, weil er dem NSU die Pistole Ceska 83 beschafft haben soll, mit der die Terroristen neun Menschen erschossen. Die Waffe soll in seinem Auftrag der ebenfalls angeklagte Carsten S. transportiert haben. Die Bundesanwaltschaft klagte Wohlleben deshalb wegen Beihilfe zum Mord an und forderte eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren. Der Angeklagte sitzt seit gut sechs Jahren in Untersuchungshaft.

Kurz nach Beate Zschäpe hatte Wohlleben im Dezember 2015 eine Aussage gemacht. Darin stellte er sich als unschuldig dar und behauptete, er sei davon ausgegangen, das NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt wolle die Waffe zum Selbstmord benutzen. Die Schuld für den Waffentransport sah er bei Carsten S. Dieser wiederum hatte Wohlleben als den verantwortlichen Beschaffer benannt. S.‘ Anwälte forderten deshalb Freispruch für ihren Mandanten.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die Büßertaktik des NSU-Helfers

Holger G. will nicht gewusst haben, dass er die Terroristen des NSU lange unterstützte. Vor Gericht stellt sein Anwalt den Angeklagten als Opfer seiner eigenen Gutgläubigkeit dar.

Holger G. (rechts) neben seinem Anwalt Pajam Rokni-Yazdi © Tobias Hase/dpa

Holger G. geht zum Gericht wie andere zur Arbeit. Mit seinem Rollkoffer trottet er am Morgen auf den Betonkomplex in München zu, drückt vor dem Eingang seine Zigarette in einen Aschenbecher. Seit fünf Jahren macht er das so. G. ist Angeklagter im NSU-Prozess, er soll Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beim Leben im Untergrund geholfen haben.

Im Gerichtssaal sitzt der 43-Jährige dann wie ein resignierter Angestellter auf der Anklagebank, versunken und ermattet. Selbst an diesem Tag, als sein Anwalt Stefan Hachmeister das Plädoyer für G. hält. Dabei hat Hachmeister durchaus etwas zu bieten. Leidenschaftlich erklärt er, wieso die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft seiner Meinung nach falsch seien. Es sei zu fürchten, „dass er hier als Sündenbock für das Unrecht der Verstorbenen herhalten muss“, sagt der Verteidiger. Die Vertreter der Anklage hatten eine Strafe von fünf Jahren Haft gefordert.

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