In Kürze ist das Plädoyer der Anklage im NSU-Prozess beendet. Für Beate Zschäpe wird es eng: Die Bundesanwaltschaft schätzt sie als Fall für die Sicherungsverwahrung ein.
Einer der letzten Schritte auf dem Weg zum Urteil im NSU-Prozess ist fast abgeschlossen: das Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Voraussichtlich am nächsten Sitzungstag Mitte September wird Bundesanwalt Herbert Diemer verkünden, welche Strafen er für Beate Zschäpe und die vier anderen Angeklagten fordert.
Natürlich ist nach weit über vier Jahren Verhandlung und sieben Tagen Schlussvortrag längst klar, in welche Richtung die Forderungen gehen werden. Die Vertreter der Anklage haben mehrmals deutlich gemacht, dass sich die Anklageschrift in ihren Augen Punkt um Punkt bestätigt hat – bis zum höchstmöglichen Ausmaß von Schuld: Für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe liegen demnach auch „grundsätzlich“ die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung vor, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger in der heutigen Verhandlung.
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