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Sicherungsverwahrung für Zschäpe wird wahrscheinlicher

Beate Zschäpe

In Kürze ist das Plädoyer der Anklage im NSU-Prozess beendet. Für Beate Zschäpe wird es eng: Die Bundesanwaltschaft schätzt sie als Fall für die Sicherungsverwahrung ein.

Einer der letzten Schritte auf dem Weg zum Urteil im NSU-Prozess ist fast abgeschlossen: das Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Voraussichtlich am nächsten Sitzungstag Mitte September wird Bundesanwalt Herbert Diemer verkünden, welche Strafen er für Beate Zschäpe und die vier anderen Angeklagten fordert.

Natürlich ist nach weit über vier Jahren Verhandlung und sieben Tagen Schlussvortrag längst klar, in welche Richtung die Forderungen gehen werden. Die Vertreter der Anklage haben mehrmals deutlich gemacht, dass sich die Anklageschrift in ihren Augen Punkt um Punkt bestätigt hat – bis zum höchstmöglichen Ausmaß von Schuld: Für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe liegen demnach auch „grundsätzlich“ die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung vor, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger in der heutigen Verhandlung.

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381. Prozesstag – Das Plädoyer geht dem Ende zu

Fortsetzung des Anklageplädoyers im NSU-Prozess: Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten widmet sich zunächst den Vorwürfen gegen den Mitangeklagten Holger G. Noch ausstehend in der Bilanz der Terrorserie sind die die 15 Raubüberfälle, mit denen das Trios aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seinen Lebensunterhalt bestritt. Die Taten begingen laut Anklage stets Mundlos und Böhnhardt. Nach einem Überfall auf einen Supermarkt 1998 schlugen sie demnach nur noch bei Banken und Sparkassen zu. Insgesamt erbeuteten sie so 609.000 Euro. Die letzte Tat am 4. November 2011 in Eisenach endete mit ihrem Tod.

Der Schlussvortrag neigt sich damit dem Ende zu. Bundesanwalt Herbert Diemer hatte zuvor angekündigt, das Plädoyer werde voraussichtlich 22 Stunden, also mehrere Prozesstage, dauern. Erst danach folgen die Vorträge der Nebenklageanwälte und der Verteidiger.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Der stille Helfer

Andre E. vor dem Oberlandesgericht in München.

Der Angeklagte André E. war von Anfang bis Ende der engste Vertraute des NSU. Im Plädoyer der Anklage wird deutlich: Der schweigende Helfer wusste genau, worum es ging.

Der Wasserschaden in der Zwickauer Polenzstraße war enorm. Sogar im Badezimmer der Wohnung darunter tropfte es rein, damals im Dezember 2006. Weil der Verdacht umging, ein Hausbewohner hätte den Schaden absichtlich verursacht, kam die Polizei und lud Nachbarn zur Vernehmung ins Präsidium. Da wurden die drei Mieter der Erdgeschosswohnung, an deren Klingelschild der Name Dienelt stand, unruhig: Zur Vernehmung muss man einen Personalausweis mitbringen. Aber so etwas hatte keiner von ihnen. Sie waren die untergetauchten Rechtsextremisten Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Doch zum Glück gab es ihren alten Freund André E. Der heute 38-Jährige sitzt als Mitangeklagter im NSU-Prozess. Er soll Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos bei ihrem Leben im Untergrund und ihren Taten unterstützt haben. Wie das vonstattenging, legt Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten im Plädoyer der Bundesanwaltschaft dar. Nach rund einem Monat Sommerpause widmet er sich fast den ganzen Prozesstag lang dem kleinen, fast am ganzen Körper tätowierten Mann, der seit Verfahrensbeginn schweigend im Saal sitzt.

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380. Prozesstag – Das Anklage-Plädoyer geht weiter

Mit dem heutigen Tag endet die knapp einmonatige Sommerpause im NSU-Prozess. Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft geht weiter. Die Vertreter des Generalbundesanwalts, die vor dem Oberlandesgericht München die Anklage führen, fassen das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen und bewerten die Tatbeiträge der Angeklagten.

Nächster wichtiger Komplex ist der Tatbeitrag der Mitangeklagten Holger G. und André E. Der 43-jährige G. soll dem Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Ausweisdokumente überlassen haben und bis zuletzt mit den dreien in Kontakt geblieben sein. Auch soll er ihnen eine Pistole überbracht haben – die Tat ist jedoch verjährt. André E., der sich als einziger im Verfahren nie geäußert hat, ist unter anderem wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zum ersten Sprengstoffanschlag angeklagt. Er soll Wohnmobile gemietet und den NSU-Mitgliedern Bahncards überlassen haben.

Vor der Sommerpause hatten die Beamten der Bundesanwaltschaft bereits deutlich gemacht, dass sich die Vorwürfe der Anklage aus ihrer Sicht bestätigt haben – auch für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, die den Ermittlungen zufolge Mittäterin bei der Mord-, Anschlags- und Raubserie des NSU war.

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Der wichtigste Helfer von allen

Ralf Wohlleben soll dem NSU seine Mordwaffe besorgt haben. Im Plädoyer der Bundesanwaltschaft wird klar: Für die Ankläger ist der frühere NPD-Funktionär der wertvollste Unterstützer der Terroristen.

In diesen schweren Stunden möchte Ralf Wohlleben seine Frau an seiner Seite wissen. Von einem Stehpult auf der anderen Seite des Gerichtssaals aus argumentiert Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten wortgewaltig, warum der Mitangeklagte im NSU-Prozess der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig sei. Jacqueline Wohlleben hat rechts neben ihrem Mann Platz genommen, seine Hand liegt auf ihrem Unterarm. Auch ein Tross Rechtsextremer ist angereist, der von der Besuchertribüne aus zuschaut.

An diesem Tag, es ist der fünfte des Anklageplädoyers im Terrorverfahren, wird es ernst für Wohlleben. Ihm droht eine langjährige Haftstrafe – und Weingarten macht deutlich, dass alles erfüllt ist, worauf sich ein hartes Urteil gründen lässt.

Im Verfahren sitzt der 42-Jährige, weil er dem Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Pistole Ceska 83 beschafft haben soll. Mit der Waffe erschossen Mundlos und Böhnhardt neun Menschen. Wohlleben, sagt der Staatsanwalt, kam dabei „die eigentlich maßgebliche Rolle“ zu. Denn er habe damals mit bösartiger Präzision ein Netz aus Helfern gesponnen, das der 1998 in den Untergrund geflüchteten Dreiergruppe lieferte, was sie wünschte.

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379. Prozesstag – Pause im NSU-Prozess, Plädoyer geht weiter

Dienstag ist der letzte Verhandlungstag vor der knapp einmonatigen Sommerpause im NSU-Prozess. Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft wird auch nach der Pause Ende August weitergeführt. Derzeit geht es in dem Schlussvortrag um die Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. geht, die dem NSU-Trio die Mordwaffe Ceska 83 besorgt haben sollen.

In der vergangenen Woche hatten die Staatsanwälte bereits deutlich gemacht, dass sich die Vorwürfe der Anklage aus ihrer Sicht bestätigt haben – auch für Beate Zschäpe, die den Ermittlungen zufolge Mittäterin bei der Mord-, Anschlags- und Raubserie des NSU war.

Nach dem Vortrag, also defintiv nach der Sommerpause, folgen die Beiträge der Nebenklageanwälte und der Verteidiger.

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In Zschäpes Schatten

Helfer aus der rechten Szene ermöglichten die Morde des NSU. Jetzt rechnen die Ankläger im Terrorprozess mit den Unterstützern ab. Einer kann trotzdem mit Milde rechnen.

Fünf Menschen sitzen auf der Anklagebank im NSU-Prozess. In der ersten von drei Reihen Beate Zschäpe. Wer die vier anderen sind, wissen viele nicht. Die Hauptangeklagte bindet Aufmerksamkeit und Schlagzeilen, zieht die Blicke von Prozessbesuchern auf sich, die sich in Pausen an der Trennscheibe vor der Besuchertribüne versammeln wie an einem Zoogehege.

Wer sind die, die in den Reihen dahinter sitzen? Ihre Namen sind Ralf Wohlleben, Carsten S., Holger G. und André E. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, das NSU-Trio auf vielfältige Art unterstützt zu haben. Bislang hätten sie „in der öffentlichen Wahrnehmung ein Stück weit im Schatten der Angeklagten Beate Zschäpe“ gestanden, sagt Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten. Die Wahrnehmung der Anklagebehörde aber werde „durch den öffentlichen Schattenwurf nicht beeinflusst“.

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378. Prozesstag – Tag 4 des Anklageplädoyers

Am Montag setzt die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer fort. Die Vertreter des Generalbundesanwalts, die vor dem Oberlandesgericht München die Anklage führen, fassen das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen und bewerten die Tatbeiträge der Angeklagten. Dabei soll es an diesem Tag auch um die 15 Banküberfälle gehen, mit denen der NSU seinen Lebensunterhalt bestritt.

In der vergangenen Woche hatten die Beamten der Bundesanwaltschaft bereits deutlich gemacht, dass sich die Vorwürfe der Anklage aus ihrer Sicht bestätigt haben – auch für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, die den Ermittlungen zufolge Mittäterin bei der Mord-, Anschlags- und Raubserie des NSU war. Zu den vier Mitangeklagten äußerten sie sich bislang nicht detailliert.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

377. Prozesstag – Bundesanwaltschaft setzt ihr Plädoyer fort

Am Donnerstag setzt die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer fort. Die Vertreter des Generalbundesanwalts, die vor dem Oberlandesgericht München die Anklage führen, fassen das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen und bewerten die Tatbeiträge der Angeklagten. Am Dienstag und Mittwoch hatten sie bereits deutlich gemacht, dass sich die Vorwürfe der Anklage aus ihrer Sicht bestätigt haben – auch für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, die den Ermittlungen zufolge Mittäterin bei der Mord-, Anschlags- und Raubserie des NSU war. Demnach wäre sie zu bestrafen, als hätte sie die Gewalttaten selbst ausgeführt.

Bundesanwalt Herbert Diemer hatte zuvor angekündigt, der Schlussvortrag werde voraussichtlich 22 Stunden, also mehrere Prozesstage, dauern. Erst später, voraussichtlich nach der Sommerpause, folgen die Vorträge der Nebenklageanwälte und der Verteidiger.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Aus dem Innenleben einer Terrorzelle

Wie eng die Mitglieder der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zusammenlebten, zeigt schon ein Blick in das Zimmer von Beate Zschäpe. Unter ihrem Hochbett stand der Computer, den jeder in der Wohnung nutzte: Zschäpe selbst, ihr Freund Uwe Böhnhardt und ihr Ex-Freund Uwe Mundlos. Auch eine Sitzecke samt Fernseher fand sich in dem Raum, man darf sich gemütliche Abende ausmalen.

Privatsphäre war unwichtig, Geheimnisse schien es zwischen den drei Mitbewohnern nicht zu geben. Dafür sehr viel Vertrauen. Der Ausschnitt aus der konspirativen Bleibe ist ein Blick in das Innenleben des NSU, geronnen aus Zeugenvernehmungen, Dokumenten und anderen Beweisen – dieser Tage zusammengefasst im Plädoyer der Bundesanwaltschaft.

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