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181. Prozesstag – Zeuge sagt über Waffen für das NSU-Trio aus

Am Dienstag steht der Zeuge Enrico R. im Zeugenstand. Er soll Angaben zum NSU-Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt machen, außerdem zu dem Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Thema ist der Zugang der rechtsextremen Gruppe zu Waffen wie der Mordpistole Ceska 83, mit der mutmaßlich neun Menschen erschossen wurden. Insgesamt verfügte der NSU über ein Arsenal aus 20 Pistolen, Revolver und Gewehren, zudem mehr als 1.600 Schuss Munition.

Im Anschluss ist ein Zeuge geladen, der wiederum Angaben zu Enrico R. und dessen Beziehung zum Trio machen soll. Erkenntnisse soll er auch über Ralf Wohlleben liefern.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Montag, 2. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 3. Februar 2015.

 

Streit um die Opfer – Das Medienlog vom Freitag, 31. Januar 2015

Im Mittelpunkt des 180. Verhandlungstags stand die Frage: Wer darf im NSU-Verfahren Nebenkläger sein – und schadet es dem Prozess, wenn offenbar unberechtigte Teilnehmer dabei sein dürfen? Anlass war die Aussage eines Zeugen des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße von 2004. Vor Gericht gab es einen Versuch, ihn zum Nebenkläger zu machen. Wie es zu diesem Versuch kam, ist umstritten. Der Zeuge sagt, sein Anwalt Ferhat Tikbas habe ihn gegen seinen Willen zum Nebenkläger machen wollen. Tikbas bestritt dies gegenüber mehreren Medien. Doch handelte es sich bei der Aussage des Zeugen nun um einen Fall, „den die Verteidiger Zschäpes und Wohllebens kritisch beäugten“, wie Frank Jansen vom Tagesspiegel schreibt.

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Wer ist hier das Opfer?

Im NSU-Prozess steht die Arbeit der Opfervertreter im Zwielicht: Hat ein Anwalt versucht, einen Zeugen mit falschen Angaben zur Nebenklage im Terrorverfahren zu drängen?

Franz Peter S. erlebte den Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße am 9. Juni 2004 in seinem Auto. Die Explosion drückte das Dach des Wagens ein, mit dem der technische Angestellte gerade auf den Garagenhof gegenüber gefahren war. Den Knall, erzählt S. im kölschen Singsang, überstand er unverletzt. Von Spätfolgen weiß er nichts zu berichten. Auch seine Schwiegermutter, die im ersten Stock des Hauses wohnte, trug keine Blessuren davon.

Das klang vor fast zwei Jahren, als das Münchner Oberlandesgericht im Mai 2013 vom Fall des Herrn S. erfuhr, noch ungleich dramatischer: Der Zeuge sei  „posttraumatisch belastet“, er leide bis heute unter Angstzuständen, auch seine Frau sei betroffen. So hieß es in einem Schreiben des Frankfurter Anwalts Ferhat Tikbas, der Familie S. als seine Mandanten für die Nebenklage des NSU-Prozesses anmeldete. Er vertritt vier Geschädigte im Verfahren, darunter Hinterbliebene des Mordopfers Abdurrahim Özüdoğru, der 2001 in Nürnberg starb. An diesem Tag ist er nicht im Gericht.

Damit hätte sich Franz Peter S., der heute als Zeuge im Verfahren aussagt, in die Riege der fast 90 Nebenkläger einreihen können. Diese Menschen, Geschädigte und Hinterbliebene von Mordopfern, begleiten den Prozess, wenn auch meist nicht persönlich, sondern über ihre Anwälte. Sie können Anträge stellen und Zeugen befragen. Für viele Betroffene ist die Nebenklage ein wichtiges Instrument der Aufarbeitung – denn ihnen geht es um die Hintergründe der Taten, die sie einen Angehörigen oder ein Stück ihrer Lebensqualität gekostet haben.

Das könnte Franz Peter S. allerdings nicht von sich behaupten. Richter Manfred Götzl fragt den Zeugen, ob er Anwalt Tikbas mit seiner Vertretung beauftragt habe. „Nein, dieser Anwalt ist an uns herangetreten“, antwortet der Zeuge. Das habe seine Familie jedoch „von vornherein abgelehnt“. Vielmehr habe Tikbas immer wieder angerufen und versucht, ihn zur Nebenklage zu drängen. Doch eine Vollmacht habe er dem Juristen nie gegeben. Der meldete sich trotzdem beim Gericht, nahm den Antrag jedoch zurück, nachdem S. sich beschwert hatte.

Bekannt ist, dass Anwälte nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 aggressiv unter Bewohnern der Keupstraße um Mandate warben. In der Nebenklage winken für die Anwälte schließlich ein aus der Staatskasse bezahltes Honorar und mit dem über Jahre dauernden Prozess ein langfristiges Engagement. Im besten Fall können sie auch ein Schmerzensgeld für ihre Mandanten erstreiten.

Doch muss die Institution der Nebenklage auch für Menschen offen sein, die nur am Rande mit einer der brutalen NSU-Taten zu tun hatten? Natürlich gibt es keine richtigen und falschen Opfer. Es macht aber sehr wohl einen Unterschied, ob ein Schaden in der Kfz-Werkstatt oder im Krankenhaus behoben werden muss.

Und es macht auch einen Unterschied, ob ein Nebenkläger erst durch einen Anwalt zur Teilnahme am Prozess gedrängt wird. Wie wirkt das auf die Opfer, die in diesem Prozess um ihre Rehabilitierung nach Verdächtigungen durch die Polizei kämpfen? Was denken die Anwälte, die unter großen Mühen die Strukturen hinter dem NSU aufdecken? Kollegen der Nebenklage halten sich fürs Erste bedeckt.

Dabei dürfte auch ihnen klar sein, dass durch zweifelhafte Mandate die Nebenklage entwertet wird – und dass die Verteidiger nach einem Schuldspruch versuchen könnten, das Urteil anzugreifen, weil aus gesetzlicher Sicht Unbeteiligte daran mitgemischt haben.

Anwalt Tikbas kann sich die Behauptungen nicht erklären. Ihm fehlten die Worte, sagt er gegenüber ZEIT ONLINE. Demnach habe er keineswegs versucht, ein Mandat an sich zu reißen: Familie S. habe sich bei ihm gemeldet und darum gebeten, als Nebenkläger im Prozess vertreten zu werden. Tikbas hatte bereits zuvor Mandate aus der Keupstraße angenommen. Dabei habe ihm Franz Peter S. auch von Symptomen wie der Belastungsstörung erzählt. Andernfalls, argumentiert der Anwalt, hätte er dem Gericht ja nicht so detailliert die Folgen für den Mandanten schildern können.

Dass der keine Vollmacht unterschrieb, bestreitet auch der Jurist nicht. S. habe schlicht seine Meinung geändert und das Dokument nicht mehr unterzeichnen wollen. Daraufhin habe er den Antrag an das Gericht zurückgenommen. Formaljuristisch lief offenbar alles nach Vorschrift.

Wer recht hat, ist nicht mehr zu klären. Im Raum bleibt die Frage: Sitzen im NSU-Prozess Zeugen, die keineswegs so stark an den Folgen des Anschlags leiden wie behauptet? Die Verteidiger dürften großes Interesse haben, darauf eine Antwort zu finden.

Außerdem beschäftigte sich der Staatsschutzsenat am Donnerstag mit dem Video, das Beate Zschäpe auf ihrer Flucht aus Zwickau am 4. November 2011 an mehr als ein Dutzend Empfänger verschickt haben soll. Auf der DVD werden die zehn Morde und die beiden Bombenanschläge dargestellt, die heute dem NSU zugeschrieben werden. Allerdings sind weder Beate Zschäpe noch ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt darauf zu sehen.

Eine Ermittlerin des Bundeskriminalamts lieferte nun Hinweise, die darauf deuten, dass das NSU-Trio den Film selbst hergestellt hat. Auf einer CD aus dem Schutt der niedergebrannten Zwickauer Wohnung der drei fanden sie Dokumente, die Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt offenbar in ihrer Freizeit angelegt hatten – darunter Vereinbarungen für eine Wette, in der es darum ging, wer am meisten Gewicht verlieren kann. Der Verlierer musste demnach nicht nur die Wohnung putzen, sondern auch 200 Videoclips schneiden. Die Bundesanwaltschaft wertet die Formulierung als Bezug auf den Schnitt des Bekennervideos.

 

Opfer, die gar keine waren – Das Medienlog vom Donnerstag, 29. Januar 2015

Misstöne im NSU-Prozess: Am Mittwoch sagten drei Nebenkläger aus, die vom Bombenanschlag auf der Keupstraße betroffen waren – doch offenbar nur einem Schreiben ihres Anwalts zufolge. Demnach hatten die Zeugen bei der Explosion ein Knalltrauma erlitten. Vor Gericht wussten sie von dieser Verletzung nichts. Hatte sich der Zeugenbeistand ein Mandat konstruiert? „So stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber die Berechtigung zur Nebenklage nicht doch zu weit ausgedehnt hat“, merkt Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online an. Durch Opfervertreter dieser Art gerieten die Institution der Nebenklage und die Interessen der wahren Geschädigten in Verruf.

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180. Prozesstag – Beweise aus dem Zwickauer Versteck

Am Donnerstag bewertet das Gericht in München Beweise, die den Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße von 2004 dem NSU-Trio zuordnen sollen. Dazu sagt eine Ermittlerin des Bundeskriminalamts aus, die Asservate aus der letzten Wohnung von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in der Zwickauer Frühlingsstraße augewertet hat. Zu den Indizien gehören etwa Zeitungsausschnitte, in denen über die Tat berichtet wird, außerdem das Bekennervideo, in dem die Explosion thematisiert wird.

Außerdem sagen zwei Zeugen aus, die den Anschlag in Köln miterlebten.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Unfassbare Fehler – Das Medienlog vom Mittwoch, 28. Januar 2015

Ein wichtiger Schritt bei der Aufklärung des Nagelbombenanschlags auf der Kölner Keupstraße von 2004: Zwei Zeugen sagten am Dienstag aus, sie hätten Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt vor und nach der Explosion in der Nähe des Tatorts gesehen. Eine Zeugin sah einen nach ihren Angaben deutsch oder osteuropäisch wirkenden Mann, der mit größter Vorsicht ein Fahrrad schob – darin befand sich mutmaßlich der Sprengsatz. Diesen Hinweis nahmen die Ermittler offenbar nicht sonderlich ernst. „Es ist unfassbar!“, echauffiert sich Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online: „Warum ging die Polizei diesen Angaben nicht gründlich nach? Wieso verfolgte sie die Hinweise nicht weiter?“

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179. Prozesstag – Fünf Zeugen berichten von den Folgen der Nagelbombe

Der Nagelbombenanschlag vom Juni 2004 in der Kölner Keupstraße war sorgfältig vorbereitet – und war ein schwerer Schlag gegen die migrantische Gemeinde in Köln. Zu den Nachwirkungen der Tat mit 22 Verletzten gehören Verdächtigungen der Polizei gegen die Opfer, während ein rechtsradikaler Hintergrund ausgeschlossen wurde. Erst mit dem Auffliegen des NSU wurde die Tat der Zwickauer Terrorzelle zugeordnet. Was nach dem Anschlag geschah, darüber berichten am Mittwoch fünf Zeugen, die am Tag der Tat verletzt wurden.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Der Mann mit der Fahrradbombe

Zeugen haben den mutmaßlichen NSU-Täter Uwe Böhnhardt vor dem Kölner Anschlag gesehen. Doch die Polizei machte Fehler bei der Beweissicherung.

Gerlinde B. musste zweimal hinschauen, so auffällig war der Mann, der ihr entgegenkam und ein Fahrrad schob. Ein fabrikneues Gefährt mit einem schwarzen Koffer auf dem Gepäckträger. Der Mann wäre ihr wohl nicht aufgefallen, wenn er das Rad nicht behandelt hätte wie ein rohes Ei: „Er hat es fast getragen“, erinnert sich die Rentnerin. Er schaute angespannt. Als sie sich passiert hatten, warf sie einen Blick zurück.

Eine Stunde später explodierte in der nahegelegenen Kölner Keupstraße ein Sprengsatz vor einem Friseurgeschäft. 700 Nägel schossen, von Schwarzpulver beschleunigt, durch die Luft. 22 Menschen wurden verletzt. Der Bombenanschlag vom 9. Juni 2004 wird dem NSU zugeschrieben. Am Tatort entdeckten Polizisten, dass die Bombe in einem schwarzen Koffer auf dem Gepäckträger eine Fahrrads gelagert war.

Der Anschlag ist am 178. Verhandlungstag erneut Thema im NSU-Prozess. Es ist ein Tag mit Zeugenvernehmungen am laufenden Band. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat erstmals einen neuen Verteidiger neben sich sitzen – der Anwalt Florian Schulz vertritt seinen Kanzleikollegen Wolfgang Stahl, ihren festen Rechtsbeistand. Was in dieser Sitzung verhandelt wird, ist ein entscheidender Baustein der Anklage: Der Mann, den Zeugin B. gesehen hatte, war sehr wahrscheinlich Uwe Böhnhardt.

Gemeinsam mit Uwe Mundlos soll er das Rad mit der Bombe in die Keupstraße gebracht haben, zudem zwei weitere Fahrräder, auf denen beide flüchteten, nachdem Böhnhardt den Sprengsatz mit einer Fernbedienung gezündet hatte.

Gerlinde B. hat sich das Gesicht des Mannes genau eingeprägt. Vom Aussehen her ähnelte er ihrem Sohn. „Kein unansehnlicher Mann“, sagt die Rentnerin vor Gericht. Die Beschreibung, die sie bei der Polizei und vor Gericht abgegeben hat, passt zu dem NSU-Mitglied.

Hinzu kommt: Die Täter gingen mehrmals an Überwachungskameras des Fernsehsenders Viva vorbei. Ein Gutachten, das demnächst präsentiert wird, könnte Mundlos und Böhnhardt als die Männer auf dem Videoband identifizieren.

Damit ist die Indizienlage im Fall Keupstraße ungewöhnlich komfortabel für die Anklage. Beobachtungen, die zu den mutmaßlichen Terroristen passen, machten Zeugen nur bei den drei NSU-Morden in Nürnberg zwischen 2000 und 2005 und beim Dortmunder Mord 2006. In anderen Fällen, wie beim Sprengstoffattentat von 2001 in der Kölner Probsteigasse und beim Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn 2007, beschreiben Zeugen Menschen, die Mundlos und Böhnhardt nicht ähnlich sehen.

In welchen Aussagen haben sich Erinnerung und Fantasie vermischt? Welche Angaben sind präzise? Das ist häufig kaum festzustellen. Umso entscheidender ist, dass Ermittler die frischen Erinnerungen der Zeugen nach der Tat dokumentieren – doch dabei unterlief der Polizei im Fall im Keupstraße offenbar mindestens ein gravierender Fehler.

Alexander P. stand in der Halle einer Werkstatt, in der er sein Motorrad reparieren ließ. Plötzlich hörte er einen Knall, der den Boden vibrieren ließ. Als er draußen mit seiner Maschine losfahren wollte, schoss ein Fahrradfahrer auf der Straße vorbei, „wie von der Tarantel gestochen“. P. beschimpfte den Raser, der ihn fast überfahren hätte – und prägte sich das Gesicht ein. Am Abend sagte er auf dem Polizeirevier aus.

War den Polizisten klar, dass hier jemand den mutmaßlichen Täter gesehen hatte? In der Folgezeit häuften sich bei den Ermittlern die Indizien. Und schon am nächsten Tag erschienen Standbilder aus den Viva-Kameras in den Kölner Zeitungen. Alexander P. kamen die Fotos bekannt vor – er war sich sicher, den Radfahrer wiedererkannt zu haben und stellte sich darauf ein, erneut aussagen zu müssen. Doch die Polizei meldete sich nicht mehr bei ihm.

Unerklärlich scheint, warum die Ermittler das Material nicht systematisch allen Zeugen vorlegten, sie fragten, ob sie Gesichter oder Statur der Fahrradfahrer identifizieren konnten. In den zehn Jahren seit dem Anschlag erschienen die Bilder immer wieder in Zeitung und Fernsehen, sie liefen praktisch in Dauerschleife, nachdem der NSU im November 2011 aufgeflogen war. Solch mediale Berieselung ist wie geschaffen dafür, Zeugen Erinnerungen einzuimpfen, die sie eigentlich nie hatten.

Welchen Wert haben vor diesem Hintergrund Aussagen von Augenzeugen? Zschäpes Verteidiger könnten genau dieses Argument nutzen, um die Vernehmung im Nachhinein anzugreifen – wenn das Gericht sich daran macht, die Beweise zu bewerten.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Dienstag, 27. Januar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 28. Januar 2015.