Am Montag berichtete ein Polizist von der Zwickauer Kriminalpolizei, wie er nach einem Wasserschaden in einer Zwickauer Wohnung eine Nachbarin befragte. Dabei handelte es sich laut Anklage um die Hauptangeklagte Beate Zschäpe.
Die Frau sei ihm als Lisa Dienelt vorgestellt worden, habe sich aber dann in ihrer Befragung Susann E. genannt, sagte der Beamte. Sie habe sich als eine Bekannte des Mieters Matthias Dienelt ausgegeben. Sowohl Lisa Dienelt als auch Susann E. waren Tarnnamen Zschäpes.
Außerdem sagte eine BKA-Beamtin vor Gericht aus, die Zschäpe am 25. Juni 2012 von Köln-Ossendorf nach Thüringen zu einem Besuch bei Zschäpes Großmutter begleitete. (mit dpa)
Berichte über den Verhandlungstag fassen wir im NSU-Medienlog zusammen.
Im Dezember 2007 hätten Polizisten die Chance gehabt, die untergetauchten NSU-Mitglieder zu entdecken, schreibt Kai Mudra in der Thüringer Allgemeinen. Die Beamten wurden wegen eines Wasserschadens in die Zwickauer Polenzstraße gerufen, zu der Zeit wohnten Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unter der geschädigten Wohnung.
Die Befragung des V-Manns Benjamin G. wurde am 65. Verhandlungstag aufgrund eines Befangenheitsantrags gegen Richter Götzl unterbrochen. Letztlich sei man dadurch in der Sache keinen Schritt weitergekommen, kommentiert Christoph Arnowski im Bayerischen Rundfunk. Die Beratungspausen und Stellungnahmen zu den Anträgen hätten viel länger gedauert als die Zeugenvernehmung.
Am 63. Verhandlungstag hat der V-Mann Benjamin G. ausgesagt, der von dem ehemaligen Verfassungsschützer Andreas T. geführt wurde. Nach Meinung von Gisela Friedrichsen von Spiegel Online war der Satz „Soweit ich mich erinnere, weiß ich davon nichts“ prägend für den Verhandlungstag. Die Medien berichten insgesamt von einem zähen Verhandlungstag und vielen Erinnerungslücken des Zeugen.
Am heutigen Donnerstag befragten die Verteidiger der Nebenkläger Benjamin G., einen ehemaligen V-Mann aus der rechten Szene. Allerdings musste die Vernehmung unterbrochen werden: Ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl verzögerte die Verhandlung, Richter Götzl vertagte sie schließlich auf Montag.
Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gaben am Nachmittag an, ihre Mandantin klage über Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten. Ein Gerichtsarzt attestierte daraufhin zwar die Verhandlungsfähigkeit Zschäpes zumindest für rund eine halbe Stunde. Nach längeren Debatten der Verteidiger mit dem Arzt unterbrach Götzl das Verfahren aber doch. (mit dpa)
Berichte über den Verhandlungstag fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Der ehemalige Verfassungsschützer Andreas T. hat am 63. Prozesstag zum zweiten Mal vor Gericht ausgesagt. Er chattete am 6. April 2006 im Internetcafé von Halit Yozgat als dieser ermordet wurde. Allein die Tatsache, dass sich ein Verfassungsschützer bei einem NSU-Mord am Tatort aufhielt, habe Spekulationen ausgelöst, doch T.´s anschließendes Verhalten habe die Sache nur noch schlimmer gemacht, schreibt Jochen Neumayer von der Deutschen Presseagentur in einem Bericht, den die Frankfurter Rundschau veröffentlichte. T. habe sich immer wieder in Widersprüche verwickelt und bei wichtigen Punkten habe er sich nicht erinnern können.
Im NSU-Prozess sagte am heutigen Mittwoch der V-Mann Benhaming G. aus, der vom ehemaligen Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas T. geführt wurde. Der Verfassungsschützer T. saß 2006 im hinteren Raum eines Internetcafés in Kassel, als die Neonazi-Terroristen dort den 21-jährigen Halit Yozgat ermordeten.
Die Befragung sollte unter anderem das Verhältnis zwischen G. und T. erhellen. G. konnte sich jedoch an vieles nicht mehr erinnern. G. wird am morgigen Donnerstag weiter vernommen.
Hier ein ausführlicher Prozessbericht von unserem Autor Tom Sundermann über den 63. und 64. Verhandlungstag. Weitere Berichte über den Verhandlungstag fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Die heutige Zeugenaussage des ehemaligen Verfassungsschützers Andreas T. nehmen die Medien zum Anlass, um sich noch einmal ausführlicher mit dessen Rolle zu beschäftigen. T. war am 6. April 2006 Kunde im Internetcafé von Halit Yozgat – zu der Zeit als der 21-jährige Yozgat von den mutmaßlichen Rechtsterroristen erschossen wurde. Am 41. Prozesstag wurde er schon einmal als Zeuge vernommen und blieb bei seiner Version, dass er nichts von dem Mord mitbekommen habe. Er muss laut zeitlicher Rekonstruktion das Internetcafé kurz nach den Schüssen verlassen haben. T. gab an, die Leiche hinter dem Tresen nicht gesehen zu haben, außerdem habe er von dem Mord erst später aus der Zeitung erfahren.
Am heutigen Mittwoch wurde der ehemalige Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas T. zum zweiten Mal vor Gericht vernommen. Er berief sich wie zuvor immer wieder auf Erinnerungslücken. T. saß 2006 im hinteren Raum eines Internet-Cafés in Kassel, als die Neonazi-Terroristen dort den 21-jährigen Halit Yozgat ermordeten.
Außerdem lehnte der Senat es am heutigen Verhandlungstag ab, die gesamten Akten über T. in den Prozess aufzunehmen. (mit dpa)
Berichte über den Verhandlungstag fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Diese Woche soll im NSU-Prozess unter anderem der ehemalige Verfassungsschützer Andreas T. vernommen werden. T. hielt sich am 6. April 2006 in dem Kasseler Internetcafé auf, in dem Halit Yozgat ermordet wurde (vgl. Medienlog vom 25. Oktober 2013). Per Hinrichs von der Welt nimmt die Vorladung zum Anlass und beschäftigt sich in seinem Text ausführlich mit dem ehemaligen Verfassungsschützer. Er nennt den Fall T. eines der „letzten und verstörendsten Rätsel des Falles NSU.“