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Aus dem Innenleben einer Terrorzelle

Wie eng die Mitglieder der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zusammenlebten, zeigt schon ein Blick in das Zimmer von Beate Zschäpe. Unter ihrem Hochbett stand der Computer, den jeder in der Wohnung nutzte: Zschäpe selbst, ihr Freund Uwe Böhnhardt und ihr Ex-Freund Uwe Mundlos. Auch eine Sitzecke samt Fernseher fand sich in dem Raum, man darf sich gemütliche Abende ausmalen.

Privatsphäre war unwichtig, Geheimnisse schien es zwischen den drei Mitbewohnern nicht zu geben. Dafür sehr viel Vertrauen. Der Ausschnitt aus der konspirativen Bleibe ist ein Blick in das Innenleben des NSU, geronnen aus Zeugenvernehmungen, Dokumenten und anderen Beweisen – dieser Tage zusammengefasst im Plädoyer der Bundesanwaltschaft.

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Das komprimierte Grauen von 14 Jahren – Das Medienlog vom Mittwoch, 26. Juli 2017

Nach einigem umständlichen Gezerre ist der NSU-Prozess nun tatsächlich in die letzte Phase eingetreten: Die Plädoyers haben begonnen – mit dem Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft. In den ersten von geplanten 22 Stunden Prozessfazit kamen die Vertreter der Anklage zu dem Schluss: Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig an den Morden, Anschlägen und Raubüberfällen des NSU, die ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübt hatten.

„An diesem Prozesstag (…) wird das Grauen der fast 14 Jahre komprimiert, die Zschäpe mit Böhnhardt und Mundlos im Untergrund verbracht hat“, bilanziert Frank Jansen vom Tagesspiegel. Nun sei „die Zeit gekommen, aus dem grausig großen Bild das Ausmaß der Schuld jedes einzelnen Angeklagten abzulesen“.

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376. Prozesstag – Fortsetzung des Plädoyers

Am Mittwoch setzt die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer fort. Die Vertreter des Generalbundesanwalts, die vor dem Oberlandesgericht München die Anklage führen, teilen mit, welche Delikte sich aus ihrer Sicht bestätigt haben. Am Dienstag hatten sie bereits deutlich gemacht, dass Beate Zschäpe aus ihrer Sicht erwiesenermaßen Mittäterin bei der Mord-, Anschlags- und Raubserie des NSU war. Für die Hauptangeklagte dürfte der Schlussvortrag daher in die Forderung nach lebenslanger Haft münden.

Bundesanwalt Herbert Diemer hatte zuvor angekündigt, der Schlussvortrag werde voraussichtlich 22 Stunden, also mehrere Prozesstage, dauern. Erst später, voraussichtlich nach der Sommerpause, folgen die Vorträge der Nebenklageanwälte und der Verteidiger.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 25. Juli, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 26. Juli 2017.

 

375. Prozesstag – Beginnen die Plädoyers heute?

Eigentlich hätte die letzte Phase des NSU-Prozesses schon am vergangenen Mittwoch beginnen sollen – mit den Plädoyers. Doch die Bundesanwaltschaft kam nicht dazu, ihren Schlussvortrag zu halten. Grund war, dass alle Verteidiger beantragten, das Plädoyer aufzuzeichnen oder per Steno zu verschriften. Die Anklagevertreter wehren sich dagegen – die Entscheidung liegt nun beim Gericht. Heute wird sie verkündet. Erst danach ist der Weg für den Vortrag frei – vorausgesetzt, es folgt kein weiteres Gesuch. Bundesanwalt Herbert Diemer hatte vorige Woche angekündigt, das Plädoyer werde voraussichtlich 22 Stunden, also mehrere Prozesstage, dauern.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die vorsintflutliche Praxis deutscher Strafprozesse – Das Medienlog vom Freitag, 21. Juli 2017

Die Plädoyers im NSU-Prozess lassen auf sich warten – weil mehrere Verteidiger beantragt haben, den Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft aufzuzeichnen. Ein offizielles Protokoll gibt es hierzulande nicht. Dies sei ein „schier unglaubliches Defizit des Strafprozesses“ und „vorsintflutlich“, kommentiert Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. Die Folge: „Ständig gibt es Streit darüber, was ein Zeuge genau gesagt hat“, was sich durch Tonaufnahmen oder Mitschriften verhindern ließe.

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Streit um Aufzeichnung verzögert Plädoyers – Das Medienlog vom Donnerstag, 20. Juli 2017

Die Erwartungen waren hoch – und wurden enttäuscht: Die Richter verschoben den für Mittwoch geplanten Start der Plädoyers und strichen den heutigen Verhandlungstag. Zuvor wollen sie über einen Antrag mehrerer Verteidiger entscheiden. Diese forderten, den Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft auf Tonband aufzuzeichnen. Das solle auch den Angeklagten ein besseres Verständnis des auf insgesamt 22 Stunden angelegten Plädoyers ermöglichen.

Der Fall sei „ein Streit, der durchaus einen spannenden Kern hat“, schreibt Frank Bräutigam auf tagesschau.de. Denn ein Mitschnitt für interne Zwecke ist möglich – sofern der Richter zustimmt. Einen ersten Antrag dieser Art hatte der Vorsitzende Manfred Götzl aber unter Verweis auf die Persönlichkeitsrechte der Anklagevertreter abgelehnt.

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Die großen Fragen zum Schluss

Die Plädoyers im NSU-Prozess müssen warten. Vorher muss das Gericht beraten, ob der Schlussvortrag der Anklage aufgezeichnet wird. Das wirft grundsätzliche Probleme auf.

Für die meisten war es ein kollektives Aufatmen: Jetzt ist das Ende eingeläutet! Das Urteil des NSU-Prozesses vor dem Oberlandesgericht München? Nur noch eine Frage der Zeit, seit Richter Manfred Götzl am Vortag den Beginn der Plädoyers auf den heutigen Mittwoch festgelegt hatte.

Wirklich nur noch eine Frage von Monaten? Ja. Das bedeutet aber nicht, dass das Terrorverfahren – zehn Morde, zwei Bombenanschläge, 15 Raubüberfälle – ab sofort einem verlässlichen Fahrplan folgt. Eigentlich sollte die Bundesanwaltschaft mit ihrem Schlussvortrag beginnen, geplante Dauer: 22 Stunden. Dann stünde schon in Kürze die Forderung über ein Strafmaß für Beate Zschäpe und die vier anderen Angeklagten im Raum. Das verhinderten mehrere Verteidiger aber mit einem neuen Antrag. Über den entscheiden die Richter am kommenden Dienstag.

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Das schwierige Ende des NSU-Prozesses

Vier Jahre hat es gedauert: Nach über 370 Verhandlungstagen beginnen die Plädoyers im NSU-Prozess. Opfer und Angehörige werden davon wenig mitbekommen.

Über das schwerfällige Tempo im NSU-Verfahren beklagte sich Bundesanwalt Herbert Diemer schon ein halbes Jahr nach Prozesseröffnung, im Herbst 2013: „Wir verhandeln in fünf Jahren noch, wenn’s hier so weitergeht“, prophezeite er.

Allzu weit lag der Vertreter der Anklage nicht daneben. Vier Jahre und drei Monate nach dem Start läuft der NSU-Prozess noch immer. Nun aber ist sein Ende absehbar: Am Mittwoch beginnen die Plädoyers in dem gigantischen Rechtsterror-Verfahren. Das gab der Vorsitzende Richter Manfred Götzl bekannt.

So kommt es, dass nach 373 Tagen Verhandlung die zahlreichen Fäden zusammengezogen werden, denen das Gericht in der Zeit gefolgt ist. Zuerst hat die Bundesanwaltschaft die Aufgabe, eine Beweisaufnahme mit geschätzt mehr als 750 Zeugen zusammenzufassen. Geschehen ist das bereits: Der Vortrag liegt, mutmaßlich bereits seit Monaten, fertig in der Schublade. Diemer konnte daher ankündigen, das Plädoyer werde 22 Stunden dauern. Dennoch sei diese überraschend präzise Angabe nur „ein Richtwert“.

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NSU-Plädoyers: Überraschung unwahrscheinlich – Das Medienlog vom Mittwoch, 19. Juli 2017

Nach mehr als vier Jahren ist das Ende des NSU-Prozesses absehbar: Richter Manfred Götzl schloss am Dienstag die Beweisaufnahme und setzte den heutigen Mittwoch als Beginn der Plädoyers fest. Es beginnt die Bundesanwaltschaft, die ihren Schlussvortrag wahrscheinlich kurz vor der Sommerpause abschließen wird. „Doch bis zu einem Urteil werden noch viele Monate vergehen“, gibt Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung zu bedenken. Denn die Vorträge von Nebenklagevertretern und Verteidigern werden wohl lange Zeit in Anspruch nehmen.

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