Lesezeichen
 

Gutachterstreit im NSU-Prozess – Das Medienlog vom Mittwoch, 31. Mai 2017

Der vom Gericht bestellte Sachverständige Henning Saß hat sein psychiatrisches Gutachten über Beate Zschäpe am Dienstag gegen die Kritik der von Zschäpes Verteidigern bestellten Gutachtern verteidigt. Ausführlich erklärte er, weshalb weder die Methodenkritik des Professors Pedro Faustmann noch das Alternativgutachten seines Berufskollegen Joachim Bauer ihn dazu brachten, seine eigene Analyse zu ändern. Er hält Zschäpe weiter für voll schuldfähig.

„Saß‘ Kritik ist so elegant wie vernichtend formuliert“, meint Gisela Friedrichsen von der Welt. So bezeichnete Saß Bauers Ausführungen als „weitgehend spekulative (…) Vermutungen“.

Weiter„Gutachterstreit im NSU-Prozess – Das Medienlog vom Mittwoch, 31. Mai 2017“

 

367. Prozesstag – Befangenheitsantrag der Wohlleben-Verteidiger

Der NSU-Prozess steht kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme – aber eben nur kurz davor. Zuletzt hatten die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben mit mehreren Beweisanträgen versucht, neue Zeugen in das Verfahren zu laden. Diese lehnte Richter Manfred Götzl am Dienstag ab – in der Folge kündigten die Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden an. Heute soll das Gesuch gestellt werden.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Gutachter wehrt sich und belastet weiterhin Zschäpe

Am Psychiater Henning Saß haben sich Beate Zschäpes Anwälte die Zähne ausgebissen: Entgegen allen Widerständen hält er an der Schuldfähigkeit der Angeklagten fest.

In einem Gerichtssaal ist der Psychiater Henning Saß eine Insel der Bodenständigkeit. Wird um ihn herum gestritten und geschrien – wie so häufig im Münchner NSU-Prozess – tut Saß das, was er am besten kann: abwarten, beobachten, überlegen. Vier Jahre lang hat er mit dieser Aufmerksamkeit die Regungen der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beobachtet, im Auftrag des Gerichts.

Doch auch Saß kann vor Abfälligkeit triefende Spitzen abfeuern, wenn jemand die Expertise des 72-Jährigen infrage stellt. Immerhin hat er die moderne forensische Begutachtung in Deutschland mitentwickelt und im Laufe seiner Karriere um die 1.000 psychiatrischen Gutachten über Straftäter geschrieben. Sein 15 Jahre jüngerer Berufskollege Pedro Faustmann hatte sich im selben Prozess vor rund einem Monat mit einem Ausstoß von 2.500 Gutachten gerühmt. „Das kann man nur bewundern“, sagt Saß mit ironischer Trockenheit.

Weiter„Gutachter wehrt sich und belastet weiterhin Zschäpe“

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 30. Mai, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 31. Mai 2017.

 

366. Prozesstag – Psychiater Saß erneut geladen

An diesem Tag ist wieder Psychiater Henning Saß ins Gericht geladen. Er hatte im NSU-Prozess das Gutachten über Beate Zschäpe erstattet – im Auftrag des Gerichts. Sein Ergebnis: Die Hauptangeklagte ist voll schuldfähig und weiterhin gefährlich, somit ein Fall für die Sicherungsverwahrung. Gesprochen hat Zschäpe nie mit ihm – aber mit dem Psychiater Joachim Bauer, der dem Gericht eine wenig überzeugende Analyse vorlegte. Die neue Aussage Zschäpes konnte Saß nun in seinem eigenen Gutachten ergänzen. Dass sich in wesentlichen Punkten etwas ändern wird, gilt jedoch als unwahrscheinlich.

Neben dem aktualisierten Gutachten wird Saß eine Stellungnahme verlesen, in der er auf die Vorwürfe des Psychiaters Pedro Faustmann eingeht. Dieser hatte das Gutachten im Auftrag von Zschäpes Verteidigern methodenkritisch untersucht und war zu dem Ergebnis gekommen, Saß habe nicht wissenschaftlich korrekt gearbeitet und an vielen Stellen die erforderliche Genauigkeit vermissen lassen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Aussage von Zschäpes Mutter widerspricht Gutachter – Das Medienlog vom Donnerstag, 25. Mai 2017

Beate Zschäpes Mutter Annerose war am Mittwoch zum zweiten Mal im Zeugenstand. Sie beantwortete keine Fragen, gab aber, anders als bei ihrer ersten Aussage, das Protokoll einer früheren Befragung durch die Polizei frei – als Munition für das Gutachten von Zschäpes Wunschgutachter Joachim Bauer.

Zschäpe hatte mit Bauer über ihre schwierige Kindheit gesprochen. „Was Annerose Zschäpe dem Polizeibeamten sagte, klingt indes nicht halb so dramatisch“, bilanziert Julia Jüttner auf Spiegel Online. Sie schilderte die Tochter etwa als äußerst durchsetzungsfähig, während Bauer bei der Angeklagten eine dependente (abhängige) Persönlichkeitsstörung diagnostizierte.

Weiter„Aussage von Zschäpes Mutter widerspricht Gutachter – Das Medienlog vom Donnerstag, 25. Mai 2017“

 

Zu Hause bei Familie Zschäpe

Um ihre Tochter zu unterstützen, ist die Mutter von Beate Zschäpe im NSU-Prozess aufgetreten. Doch nach einem peinlichen Manöver vom Gutachter der Angeklagten dürfte auch das nicht mehr helfen.

Als sie in den Gerichtssaal kommt, trägt Annerose Zschäpe ein Taschentuch in der linken Hand. Wie vorsorglich. Doch emotionsärmer könnte ihr Auftritt vor dem Münchner Oberlandesgericht, ihr zweiter, nicht sein. Die Frau mit den kurzen grauen Haaren und dem Wollpulli nimmt Platz am Tisch für die Zeugen. Ihre Tochter Beate sitzt rund zwei Meter entfernt auf der Anklagebank – beschuldigt der Mittäterschaft beim zehnfachen Mord, den Verbrechen der rechtsterroristischen Gruppe NSU. Ohne Regung schaut die Angeklagte zur Mutter herüber. Die schaut auf den Richter Manfred Götzl.

Götzl fragt nach den persönlichen Daten: 64 Jahre alt, wohnhaft in Jena, angestellt als Pflegehelferin. Ansonsten hat sie als Verwandte das Recht, die Aussage zu verweigern. Der Richter erkundigt sich, ob sie dennoch Angaben machen wolle. „Nein, ich möchte von meinem Recht Gebrauch machen“, antwortet Annerose Zschäpe. Bis hierher verläuft die Vernehmung genau wie beim ersten Mal im November 2013. Diesmal allerdings erteilt Zschäpes Mutter die Genehmigung, das Protokoll einer Vernehmung als Beweismittel zu verwenden, die sie 2011 kurz nach dem Auffliegen des NSU mit der Polizei geführt hatte.

Weiter„Zu Hause bei Familie Zschäpe“

 

Bundesanwaltschaft: „NSU“-Schriftzug stammt nicht von Tätern – Das Medienlog vom Mittwoch, 24. Mai 2017

Kurz nach dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 tauchte am Tatort in Heilbronn der Schriftzug „NSU“ auf. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Bekenntnis der mutmaßlichen Täter des Nationalsozialistischen Untergrundes – zu dem Ergebnis ist die Bundesanwaltschaft gekommen, die den Fall untersucht hat. Das berichtet die Heilbronner Stimme und andere Medien wie der SWR. Dagegen spreche, dass sich der NSU aus dem Untergrund heraus nie zu erkennen gab, auch die Schreibweise passe nicht. Entdeckt hatten das Graffito zwei Filmemacher bei einer Dokumentation, die umfangreiche Kritik hervorrief.

Allerdings: „Überzeugend sind die Argumente der obersten Ermittler nicht“, schreibt Stimme-Redakteur Carsten Friese in einem Kommentar. Dies gelte, da das Schema des Polizistenmords von allen vorigen Morden am Migranten abweiche.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 25. Mai 2017.

 

365. Prozesstag – Beate Zschäpes Mutter wieder im Zeugenstand

Im Jahr 2013 war Annerose Zschäpe schon einmal als Zeugin im NSU-Prozess – und verweigerte die Aussage. Heute ist die Mutter der Angeklagten Beate Zschäpe erneut geladen. Grund ist, dass sie für das Gutachten des Psychiaters Joachim Bauer der Verwendung einer Aussage zugestimmt hat, die sie 2011 beim Bundeskriminalamt gemacht hatte. Diese Genehmigung soll sie heute vor Gericht wiederholen.

Denkbar ist theoretisch auch, dass sich Annerose Zschäpe umentscheidet und eine umfängliche Aussage macht. Darin ginge es vor allem um die Kindheit, die von wechselnden Partnern und einer schlechten Beziehung zwischen Mutter und Tochter geprägt war. In einem Schreiben an das Gericht hatte Zschäpe dies aber ausgeschaltet. Um die Aussage von damals nachvollziehen zu können, ist zudem einer der Beamten geladen, der Zschäpe damals vernommen hatte.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 23. Mai, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 24. Mai 2017.