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Geld für eine rätselhafte „Sonderaktion“ des NSU

Bezahlte V-Mann Tino Brandt die NSU-Mordwaffe? Im Münchner Prozess bestreitet der Neonazi den Vorwurf – und führt den Verfassungsschutz vor.

Seine Personalien muss Tino Brandt auch bei seinem vierten Termin im NSU-Prozess noch angeben – geboren am 30. Januar 1975 im thüringischen Saalfeld, gelernter Kaufmann im Einzelhandel, allerdings „derzeit ohne Arbeit“. Was wenig verwunderlich ist angesichts der Tatsache, dass Brandt seit Dezember 2014 wegen Kindesmissbrauchs in Haft sitzt. Weiter„Geld für eine rätselhafte „Sonderaktion“ des NSU“

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 7. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 8. Juni 2016.

 

287. Prozesstag – Wiedersehen mit Tino Brandt

Erneut ist der Thüringer Neonazi und frühere Verfassungsschutz-Informant Tino Brandt als Zeuge in den NSU-Prozess geladen. In bisherigen Vernehmungen hatte er über die frühere Zeit der NSU-Mitglieder in Jena berichtet. Diesmal soll er wohl insbesondere zu den Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. aussagen.

S. hatte angegeben, dass Wohlleben ihm Geld gegeben habe, um damit die Ceska-Pistole zu kaufen, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen erschossen haben sollen. Wohlleben hingegen behauptete, das Geld sei wahrscheinlich von Brandt gekommen. Nun kann der 41-Jährige, der derzeit wegen Kindesmissbrauchs in Haft sitzt, dazu Stellung nehmen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Der Fall „Primus“ hat ein Nachspiel – Das Medienlog vom Freitag, 3. Juni 2016

Vertreter der Nebenklage wollen es nicht hinnehmen, dass das Gericht den V-Mann Ralf M. alias Primus nicht als Zeugen vernehmen will. Mit einer sogenannten Gegenvorstellung wandten sie sich gegen die Ablehnung des entsprechenden Beweisantrags, den die Richter vor rund drei Wochen abgelehnt hatten. Darin gerinne ein „Kernkonflikt des NSU-Prozesses“, meint Eckhart Querner vom Bayerischen Rundfunk: „Welche Aspekte von Tat und Schuld gehören in den Prozess, und welche nicht?“ Nach Ansicht der Opfervertreter haben die Mysterien um den Verfassungsschutz ihre Berechtigung im Verfahren.

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Aufstand der Nebenkläger

Vertretern von NSU-Opfern geht die Aufklärung im Münchner Prozess nicht weit genug: Sie lehnen sich gegen Beschlüsse des Gerichts auf – und wollen den Fall bis in die höchste Instanz tragen.

Es schien, als sei das letzte Wort gesprochen: Der frühere Verfassungsschutz-Spitzel Ralf M., Deckname Primus, muss nicht als Zeuge im NSU-Prozess aussagen, verkündete Richter Manfred Götzl am 11. Mai. Für das Terrorverfahren sei M. ohne Bedeutung, ließ Götzl wissen – obwohl er einem Medienbericht zufolge das NSU-Mitglied Uwe Mundlos in seiner Baufirma und Beate Zschäpe in seinem Szeneladen beschäftigt haben soll. Damit war erneut ein Beweisantrag der Anwälte gescheitert, die die Opfer der Mordserie im Münchner Prozess vertreten.

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Verteidiger nehmen Zeugin in die Mangel – Das Medienlog vom Donnerstag, 2. Juni 2016

Der Mitangeklagte Carsten S. war am Mittwoch Thema im NSU-Prozess: Als Zeugin sagte eine Ermittlerin des Bundeskriminalamts aus, die bei einer Vernehmung des Beschuldigten im Jahr 2012 dabei war. S. hatte bereits zu Prozessbeginn ausgesagt und dabei den ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben bezichtigt, ihn mit dem Kauf der NSU-Mordwaffe beauftragt zu haben – was dieser bestreitet.

Wohllebens Verteidigung „versuchte, die Angaben der Polizistin zu erschüttern, um so Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Kronzeugen Carsten S. zu säen“, berichtet Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk. Anwalt Olaf Klemke fragte „sehr konfrontativ“, die erfahrene Kriminalistin „wirkte in ihren Antworten nicht immer sehr sicher“.

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286. Prozesstag – Bezahlte Ralf Wohlleben die NSU-Waffe?

Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben steht im Verdacht, dem NSU um die Jahrtausendwende herum die Morpistole Ceska 83 beschafft zu haben – durch den Mittelsmann Carsten S., der heute ebenfalls auf der Anklagebank sitzt. S.‘ Aussage zufolge stellte Wohlleben das Geld dafür zur Verfügung. Der jedoch stritt das in seiner Aussage vom vergangenen Jahr ab.

Was stimmt? Das versucht das Gericht am Donnerstag anhand der Buchungen auf Wohllebens Konto nachzuvollziehen. Ein Beamter des Bundeskriminalamts berichtet von den Ein- und Ausgängen, die Wohlleben in den Jahren 1999 und 2000 verzeichnete. Ein weiterer Ermittler macht zudem Angaben über Vernehmungen, die er 2012 und 2013 mit Carsten S. geführt hatte.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die Rätsel nach dem NSU-Urlaub – Das Medienlog vom Mittwoch, 1. Juni 2016

Erneut hat sich das Gericht mit einem Urlaub beschäftigt, den das NSU-Trio gemeinsam angetreten hatte: 2004 waren die drei campen in Schleswig-Holstein, kurz nach dem Bombenanschlag in Köln. Ein Ermittler, der als Zeuge geladen war, konnte allerdings nicht den gesamten Urlaubszeitraum mit Campingplatz-Buchungen belegen. Dies „zeigt deutlich, wie viel rund um die Terrorzelle noch im Dunkeln liegt“, meint Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk. Viele verbleibende Fragen würden wohl nicht mehr geklärt.

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285. Prozesstag – Ermittler berichten von Angeklagten-Aussage

Zwei Beamte des Bundeskriminalamts berichten am Mittwoch von Aussagen des Mitangeklagten Carsten S. Mit ihm hatte sich das Gericht eigentlich schon erschöpfend befasst: S. hatte zu Prozessbeginn umfassend ausgesagt und eingeräumt, dem NSU eine Waffe überbracht zu haben – mutmaßlich die Ceska 83, mit der neun Menschen erschossen wurden.

Nun aber sind seine früheren Angaben erneut relevant, weil der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben sie in seiner eigenen Aussage vom vergangengen November in Zweifel gezogen hatte. Er bestritt, S. mit dem Transport beauftragt zu haben. Das Gericht prüft derzeit, wie glaubwürdig Wohllebens späte Einlassung ist.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Beweise aus dem Urlaubsalbum?

Eine glückliche Beate Zschäpe neben ihren beiden Männern auf Urlaubsfotos – der Beleg, dass die Angeklagte in ihrer Aussage gelogen hat? Im NSU-Prozess stellt sich die Frage nach der Grenze zwischen Beweis und Mutmaßung.

„Moin, moin!“, grüßt der Zeuge Kunibert W. norddeutsch-fröhlich, als er zu seiner Aussage in den Saal des Münchner Oberlandesgerichts eintritt. Er ist einer von etlichen Menschen, die Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt trafen, ohne zu wissen, wen sie da vor sich hatten. In seinem Fall war es eine kurze Begegnung: Unter Tarnnamen hatte das Trio im Sommer 2004 einen Wohnwagen auf dem Campingplatz im schleswig-holsteinischen Ascheberg reserviert, den W. betreute.

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