Welche Verantwortung trägt der Staat an der NSU-Mordserie? Das Gericht meint im NSU-Prozess: Keine. „Der Senat zieht nicht den Schluss, dass staatliche Mitverantwortung an den angeklagten Taten bestünde“, sagte Richter Manfred Götzl. So begründete er die Ablehnung eines Antrags, mit dem Opferanwälte die Rolle der Verfassungsschutzämter beleuchten wollten. Demnach hatte das Brandenburger Innenministerium 1998 eine Festnahme des kurz zuvor untergetauchten NSU-Trios verhindert. „Starker Tobak. Das Gericht hat dies nun mit deutlichen Worten zurückgewiesen“, kommentiert Wiebke Ramm auf Spiegel Online. Nach Ansicht der Richter hat die Frage nach der Verantwortung des Staates zudem keine Bedeutung für die Schuld der Angeklagten.
Weiter„Das Gericht entlastet den Staat – Das Medienlog vom Mittwoch, 11. Mai 2016“