Fortsetzung der Nebenklage-Plädoyers: Am Dienstag brachte die Anwältin Antonia von der Behrens scharfe Angriffe gegen die Bundesanwaltschaft vor, die ihrer Meinung nach Verfassungsschutz und V-Männer trotz gravierender Fehler mit eingeschränkten Ermittlungen geschont hat. Den Sicherheitsbehörden warf sie vor, bewusst Wissen über Strukturen der rechten Szene verschwiegen zu haben.
„Das bittere Fazit der Opferanwältin: Die Staatsräson habe intensivere Ermittlungen verhindert“, fasst Alf Meier vom Bayerischen Rundfunk zusammen. Auch dem Gericht warf von der Behrens vor, durch häufige Ablehnung von Beweisanträgen Aufklärung verhindert und den Verfassungsschutz geschützt zu haben. „Doch das Zeugnis, das sie den Richtern ausstellt, ist geringfügig besser als jenes, das sie der Bundesanwaltschaft ausstellte“, bilanziert Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung.
Weiter„Scharfe Angriffe der Opfervertreter – Das Medienlog vom Mittwoch, 6. Dezember 2017“