Lesezeichen
 

383. Prozesstag – Nebenklage-Plädoyers sollen beginnen

Update: Wegen neuer Befangenheitsanträge verzögern sich die Plädoyers der Nebenklage bis frühestens 24. Oktober.

Am heutigen Mittwoch sollen nach langer Verzögerung die Schlussvorträge der Nebenkläger beginnen, also der Angehörigen von Mordopfern und Verletzten der Anschläge und Raube. Voraussetzung dafür ist, dass es nicht zu neuen Befangenheitsanträgen gegen die Richter kommt.

Beginnen die Plädoyers, werden sie sich hinziehen: 95 Nebenkläger sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige werden jedoch auch selbst sprechen. Den Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen geplant, sie sollen nach Berechnungen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.

In den vergangenen zwei Wochen hatte das Verfahren pausiert, nachdem die Bundesanwaltschaft hat ihr Plädoyer beendet hatte. Grund war, dass das Gericht Haftbefehl gegen den Mitangeklagten André E. erlassen hatte. Dessen Verteidiger stellten daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Auch der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben lehnte den Strafsenat wegen Befangenheit ab.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

383. Prozesstag – Die Stimmen der Opfer

Die Bundesanwaltschaft hat ihr Plädoyer am Dienstag beendet, gestern beriet das Gericht über den Haftbefehl gegen den Mitangeklagten André E. Kommt es heute nicht zu anderen Beratungen oder Anträgen, können die Schlussvorträge der Nebenkläger beginnen, also der Angehörigen von Mordopfern und Verletzten der Anschläge und Raube.

Das wird dauern: 95 von ihnen sind in dem Verfahren zugelassen, sie werden von rund 60 Rechtsbeiständen begleitet. Das Wort ergreifen werden vornehmlich die Anwälte, manche Angehörige werden jedoch auch selbst sprechen. Ersten Plänen zufolge sind mindestens 47 einzelne Stellungnahmen geplant, sie sollen nach Berechnungen rund 57 Stunden dauern. Zum Vergleich: Die Bundesanwaltschaft hatte für ihren Vortrag 22 Stunden veranschlagt und dafür acht Sitzungstage benötigt.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die Ankläger zeigen Härte – Das Medienlog vom Mittwoch, 13. September 2017

Die Bundesanwaltschaft hat ihr Plädoyer abgeschlossen: Sie fordert lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben soll zwölf Jahre in Haft, Carsten S. drei Jahre, Holger G. fünf Jahre. Die Überraschung des Tages war, dass Bundesanwalt Herbert Diemer für den fünften Angeklagten André E. zwölf Jahre wegen Beihilfe zum versuchten Mord forderte. Diemer beantragte einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr, E. wurde im Gericht festgenommen. Heute wird entschieden, ob er bis Prozessende in Untersuchungshaft sitzen wird.

Die Anklage „fordert zu Recht harte Strafen“, kommentiert Frank Jansen im Tagesspiegel. In dem Schlussvortrag sei „ein gigantisches Gemälde des Terrors“ entstanden, das aus Sicht der Opfer und Hinterbliebenen jedoch „enorme Lücken“ habe.

Weiter„Die Ankläger zeigen Härte – Das Medienlog vom Mittwoch, 13. September 2017“

 

Plädoyer im NSU-Prozess: Über die Anklage hinaus – Das Medienlog vom Montag, 4. September 2017

Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft steht kurz vor dem Ende. Am Freitag widmeten sich die Anklagevertreter der sogenannten rechtlichen Würdigung der Taten und fassten zusammen, welcher Delikte sich die fünf Angeklagten ihrer Meinung nach schuldig gemacht haben. Bei Beate Zschäpe ist das unter anderem die Mittäterschaft beim Mord und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Ziemlich deutlich ist, in welche Richtung die Forderung nach dem Strafmaß in der kommenden Woche gehen wird: Oberstaatsanwältin Anette Greger sagte, die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung seien bei Zschäpe erfüllt.

„Die mutmaßliche NSU-Terroristin hat sich vermutlich längst darauf eingestellt, dass die Staatsanwälte eine lebenslange Haft fordern“, analysiert Eckhart Querner vom Bayerischen Rundfunk. Auch Frank Jansen vom Tagesspiegel schreibt, die Bundesanwaltschaft werde „offenkundig die Höchststrafe für Beate Zschäpe fordern“. Demnach war Zschäpe auch am versuchten Mord in 39 Fällen beteiligt – zehn mehr als in der Anklageschrift aufgeführt. Auch bei anderen Angeklagten geht die rechtliche Bewertung über das ursprüngliche Maß hinaus. Am 12. September wird Bundesanwalt Herbert Diemer voraussichtlich die Forderung über das Strafmaß verkünden.

Weiter„Plädoyer im NSU-Prozess: Über die Anklage hinaus – Das Medienlog vom Montag, 4. September 2017“

 

Tage, die Geschichte schrieben

Zwickauer Terrorzelle: Tage, die Geschichte schrieben

Alle wollten dabei sein, als vor mehr als vier Jahren der NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht begann. Mehrere Hundert Journalisten hatten sich für die 50 reservierten Presse-Sitzplätze angemeldet. Sie wollten über die Verhandlung gegen die einzige Überlebende der Zwickauer Terrorzelle, Beate Zschäpe, berichten. Und sehen, wer ihre vier mutmaßlichen Helfer und Mitangeklagten waren.

Schließlich hatten die Taten des NSU Deutschland erschüttert: Die Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ermordeten laut Anklage neun Migranten und eine deutsche Polizistin, sie verübten zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle. Als die Gruppe enttarnt war, zündete Zschäpe die gemeinsame Wohnung in Zwickau an und brachte so auch Nachbarn in Gefahr.

Weiter„Tage, die Geschichte schrieben“

 

Die Netzwerk-These der Nebenklage: reine Propaganda? – Das Medienlog vom Freitag, 4. August 2017

Mit einer unpopulären Meinung meldet sich Welt-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen zu Wort (hinter Paywall): Sie kritisiert die Nebenklageanwälte für ihre These, laut der es unzweifelhaft weitere Mittäter, ja Mitglieder des NSU gegeben haben muss. Mit dieser Ansicht nämlich treten große Teile der Opfervertreter dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft entgegen, demzufolge die Terrorgruppe eine geschlossene Gruppe mit einigen Unterstützern war.

Friedrichsen bilanziert das Ergebnis der Beweisaufnahme so: „Es gab kein Netzwerk rechtsradikaler Migranten-Mörder.“ Und Beweise für die Netzwerk-Theorie seien die Nebenklageanwälte schuldig geblieben. Lücken in den Ermittlungen zum NSU-Komplex gingen vor allem auf das Schweigen der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zurück. Die betreffenden Nebenklagevertreter seien „Propagandisten“, die ihre Mandanten aus dem Blick verloren hätten: „Unterstützung der Opfer? Kaum Thema bei jener Gruppe von Anwälten, die vor allem eine Bühne zur Diskreditierung des Rechtsstaats sucht.“

Der Nebenklageanwalt Yavuz Narin spricht in der Jungen Welt dagegen von einem Vertrauensverlust gegenüber den Sicherheitsbehörden. Die Bundesanwaltschaft habe die „dogmatische Ausblendung offenkundiger Verstrickungen von V-Personen und Verfassungsschützern“ betrieben. Er äußert den Verdacht, ein „Vertrauensmann“ der Behörden habe sich an der Ausspähung einer Berliner Synagoge beteiligt.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 7. August 2017.

 

Nebenkläger empört über NSU-Plädoyer – Das Medienlog vom Donnerstag, 3. August 2017

Zu Beginn Ihres Plädoyers hat die Bundesanwaltschaft Kritik an den Vertretern der Nebenklage geübt: Diese hätten ihren Mandanten, den Opfern und Angehörigen, die Existenz von „Hintermännern“ versprochen, hieß es. Die Äußerung hat viele Anwälte empört. Die Ankläger sähen sich als „Hüterin der Interessen der Sicherheitsbehörden“, sagt die Anwältin Antonia von der Behrens gegenüber der Frankfurter Rundschau.

Sie wolle „das Kapitel NSU schließen“ und den Fragen der Nebenklage ausweichen. Dazu gehörten jene nach Unterstützern an den Tatorten und dem Wissen des Verfassungsschutzes über die terroristische Gruppe. Dies sei „Ausdruck der Schwäche der Bundesanwaltschaft“.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 4. August 2017.

 

Die Empörung der Nebenkläger – das Medienlog vom Montag, 31. Juli 2017

Die Bundesanwaltschaft hat in der vergangenen Woche mit ihrem Plädoyer begonnen. Ihr Fazit stößt jedoch auf Widerspruch – insbesondere die These, dass der NSU nur aus den drei Mitgliedern Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestand. Gegen diese Ansicht hatten sich die Anwälte der Opfer und Angehörigen stets verwahrt.

Alexander Hoffmann sagte, die Vertreter des Generalbundesanwalts ignorierten die Beweislage. Sein Kollege Yavuz Narin warf ihnen vor, sie hätten „die Beweisaufnahme immer wieder blockiert“. Die Anwältin Seda Basay-Yildiz stört sich insbesondere daran, dass Bundesanwalt Herbert Diemer keine Hinweise auf eine Mitverantwortung des Staats sieht. „Eine solche Argumentation ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagte sie heute.de.

Weiter„Die Empörung der Nebenkläger – das Medienlog vom Montag, 31. Juli 2017“

 

Die vorsintflutliche Praxis deutscher Strafprozesse – Das Medienlog vom Freitag, 21. Juli 2017

Die Plädoyers im NSU-Prozess lassen auf sich warten – weil mehrere Verteidiger beantragt haben, den Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft aufzuzeichnen. Ein offizielles Protokoll gibt es hierzulande nicht. Dies sei ein „schier unglaubliches Defizit des Strafprozesses“ und „vorsintflutlich“, kommentiert Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. Die Folge: „Ständig gibt es Streit darüber, was ein Zeuge genau gesagt hat“, was sich durch Tonaufnahmen oder Mitschriften verhindern ließe.

Weiter„Die vorsintflutliche Praxis deutscher Strafprozesse – Das Medienlog vom Freitag, 21. Juli 2017“