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Zeuge klopft radikale Sprüche – Das Medienlog vom Freitag, 11. Juli 2014

Am Donnerstag besuchte die Vizepräsidentin des Bundestags, Claudia Roth, den NSU-Prozess – und hörte die radikalen Äußerungen des Zeugen Thomas G. aus Thüringen. Der Neonazi streitet ab, die NSU-Gruppe gekannt zu haben. Über seine angebliche Mitgliedschaft in der militanten Kameradschaft Hammerskins wollte er sich wie bei seinem ersten Gerichtstermin trotz Androhung eines Ordnungsgeldes nicht äußern. Stattdessen habe er die Vernehmung „als Plattform für übelste rassistische Propaganda missbraucht“, resümiert Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online.

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Wohlleben scheitert mit Antrag gegen NSU-Richter – Das Medienlog vom Freitag, 4. Juli 2014

Es ging schneller als erwartet – doch das Ergebnis ist keine Überraschung: Die Richter im NSU-Prozess sind von einem anderen Richtersenat des Münchner Oberlandesgerichts für unparteiisch befunden worden. Damit ist der Befangenheitsantrag des Angeklagten Ralf Wohlleben vom Mittwoch abgewiesen. Für Frank Jansen vom Tagesspiegel ist der Ablehnungsbeschluss „ein doppelter Rückschlag“: „Das 16-seitige Papier liest sich beinahe schon wie ein Urteil“, weil sich darin zeige, dass die Richter den Verdacht gegen Wohlleben für glaubwürdig halten.

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Trotz Haft: Zeuge Tino Brandt sagt aus – Das Medienlog vom Montag, 30. Juni 2014

Der vergangene Woche verhaftete Thüringer Neonazi Tino Brandt wird wahrscheinlich zum geplanten Termin Mitte Juli in München aussagen. Das Gericht habe „keine Veranlassung die geplante Terminierung zu ändern“, zitiert die taz eine Sprecherin. Kommt Brandt vor seinen drei Vernehmungen vom 15. bis 17. Juli nicht frei, wird er somit aus der Haft vorgeführt werden.

Der Zeuge war am Mittwoch festgenommen worden, weil er des Kindesmissbrauchs verdächtigt wird. Er hatte in den neunziger Jahren die rechtsextreme Organisation Thüringer Heimatschutz gegründet und nebenbei als V-Mann für den Verfassungsschutz gearbeitet.

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Neonazi Tino Brandt: In Handschellen zur Zeugenaussage? – Das Medienlog vom Freitag, 27. Juni 2014

Die Verhaftung des Thüringer Neonazis und NSU-Zeugen Tino Brandt bestimmt die Schlagzeilen. Wie die Thüringer Allgemeine berichtete, wurde der 39-Jährige nach der Aussage eines mutmaßlichen Opfers am Mittwoch wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs verhaftet. Dadurch könnte seine für Mitte Juli geplante Aussage gefährdet sein. Möglich ist demnach, dass der Zeuge aus der Untersuchungshaft vorgeführt wird. Unter Umständen wird Brandt den Münchner Gerichtssaal dann in Handschellen betreten.

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Ein Techtelmechtel mit Zschäpe – Das Medienlog vom Donnerstag, 3. April 2014

Der Zeuge Thomas S. trat in den Zeugenstand – und ging gleich wieder. Weil gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft, berief er sich wie andere Zeugen aus der Szene auf sein Schweigerecht. Er soll dem NSU-Trio Sprengstoff besorgt und die drei nach ihrem Untertauchen bei sich wohnen lassen haben. Zudem arbeitete er als V-Mann für das Berliner Landeskriminalamt. Statt S. sprach am 101. Prozesstag ein Ermittler, der den Zeugen beim Bundeskriminalamt vernommen hatte. Die Aussage demonstrierte das Solidaritätsverständnis in der rechten Szene: „Für Thomas [S.] war es offenbar selbstverständlich, den drei ‚Kameraden‘ aus Jena behilflich zu sein“, schreibt Frank Jansen im Tagesspiegel.

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Zwei Spitzel an einem Tag? – Das Medienlog vom Freitag, 28. März 2014

Am Donnerstag haben im NSU-Prozess die Ex-Freundin von Ralf-Wohlleben, Juliane W., und zwei Mitarbeiter des Thüringer Verfassungsschutzes ausgesagt. Das Thema war in allen Vernehmungen dasselbe, wenn auch aus unterschiedlichen Perspektiven: die V-Mann-Tätigkeiten des Geheimdienstes in Thüringen. Die Prozessbeteiligten erkundigten sich sowohl nach nachrichtendienstlichen Befragungen bei W. als auch nach der Arbeit des V-Manns Tino Brandt. Dessen ehemaliger V-Mann-Führer Norbert Wießner „lobte den 1994 von ihm angeworbenen Spitzel in höchsten Tönen“, berichtet Frank Jansen im Tagesspiegel.

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Der Einpeitscher aus Thüringen

Tino Brandt lernte Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt kennen, als diese den radikalen NSU gründeten. Nun hat das Gericht seine Vernehmung verschoben – und Nebenkläger müssen noch länger auf wichtige Antworten warten.

Nur selten gilt ein Zeuge als so wichtig, dass das Gericht einen ganzen Tag für seine Befragung reserviert. Für Tino Brandt beraumte der Münchner Staatsschutzsenat gleich zwei Vernehmungstage an. Große Hoffnungen ruhten auf der Aussage von Brandt, der bis Anfang des Jahrtausends wichtigster Vordenker der Neonazis in Thüringen war und dann als V-Mann enttarnt wurde. Es sollte um die Entwicklung des NSU gehen, um den Kreis der Unterstützer und die Rolle des Verfassungsschutzes.

Daraus wurde vorerst nichts: Brandt wurde abgeladen, weil „im Umfeld des Zeugen eine Krankheit aufgetreten ist, die vom Gesundheitsamt überwacht wird“, wie das Gericht mitteilte. Einen neuen Termin gibt es noch nicht. Für die Nebenkläger, die immer wieder ihr Bedürfnis nach Aufklärung betonen, bedeutet das einmal mehr eine Geduldsprobe. Auch die Hamburger Anwältin Doris Dierbach hätte Brandt gerne schon diese Woche befragt, weil er „bis über beide Ohren in die rechte Szene verstrickt gewesen“ war, wie sie ZEIT ONLINE mitteilt. Auch könne er helfen, Beate Zschäpe zu überführen, weil er sagen könne, wie sich die Hauptangeklagte in der Szene engagiert habe – schließlich sei sie innerhalb des NSU „nicht nur Köchin und Katzenkraulerin“ gewesen.

Die Bundesanwaltschaft wusste ebenfalls genau, mit wem sie es zu tun hatte, als die Ermittlungen gegen den NSU auf Hochtouren liefen. Beamte des Bundeskriminalamts drückten Brandt persönlich seine Ladung zum Verhör in die Hand. Im Januar 2012 packte der Zeuge dann in Karlsruhe aus – und ließ keinen Zweifel daran, dass sich seine Einstellung in all den Jahren nicht geändert hatte.

Brandt brachte die Rechten zusammen

Für die rechte Szene Thüringens war Brandt der Einpeitscher, der Menschen zusammenbringen konnte. Im Lebenslauf hatte Brandt, 1975 in Saalfeld geboren, sonst nicht allzu viel vorzuweisen. Zwei Lehren machte er, arbeitete zwischenzeitlich als Landwirt. Sein Talent lag darin, Gesinnungsgenossen auf Linie zu bringen und für die nationale Sache zu begeistern. Zwischen 1993 und 1994 gründete er in einer Rudolstädter Gaststätte den sogenannten Mittwochsstammtisch, eine einschlägige Anlaufstelle. Aus einer kleinen Runde sei bald eine regelmäßige Veranstaltung mit 100 Teilnehmern geworden, sagte er bei der Bundesanwaltschaft. Der Stammtisch wurde später in Anti-Antifa-Ostthüringen, 1995 schließlich in Thüringer Heimatschutz umbenannt. Brandt hatte ein Sammelbecken geschaffen.

So wurde er nicht nur zum Anführer der Rechten in Thüringen – er war auch stets nah dran an einem vergleichsweise engen Zirkel, der sich zu Beginn der neunziger Jahre in Jena gebildet hatte. Zu diesem Zirkel gehörten neben Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt auch Ralf Wohlleben und Holger G., die heute mit auf der Anklagebank sitzen. Auch der Zeuge André K., der bereits zweimal im Prozess vernommen worden war, war einer der Vordenker für die Jenaer Rechten.

Kein Platz für Prügelglatzen

Der Zusammenschluss vor Ort nannte sich Nationaler Widerstand Jena und begriff sich als Elitegruppe, in der dumpfe Prügelglatzen keinen Platz hatten. Das passte bestens zu Brandts Vorstellungen. Der Nationale Widerstand wurde als „Sektion Jena“ Teil des Thüringer Heimatschutzes. Zu den Führungstreffen in Rudolstadt erschien neben K. auch das spätere NSU-Trio.

Man lernte sich kennen. Uwe Mundlos sei sehr kommunikativ gewesen und habe schnell Anschluss gefunden, außerdem habe er gut argumentieren können, sagte Brandt im Januar 2012 bei einer Vernehmung durch die Bundesanwaltschaft aus. Sein Kamerad Böhnhardt sei militant und ein Waffennarr gewesen, jedoch keineswegs dumm. Dann war da noch Zschäpe – Brandt beschrieb sie als ruhig, sie habe jedoch über fundiertes Wissen zum Germanentum und zur Zeit des Nationalsozialismus verfügt und habe sich in Diskussionen einbringen können.

In den Jahren, die Brandt gemeinsam mit Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt verbrachte, formten diese den Nationalsozialistischen Untergrund. Die Radikalisierung der Gruppe spielte sich praktisch vor Brandts Augen ab – doch der beteuerte, von all dem nichts mitbekommen zu haben. Innerhalb des Thüringer Heimatschutzes hätten sich die drei konspirativ verhalten. Einmal hängten sie eine Puppe mit der Aufschrift „Jude“ und eine Bombenattrappe an einer Autobahnbrücke auf – davon, sagte der Zeuge, habe er erst nach dem Untertauchen erfahren.

Viele dieser Informationen hatte Brandt schon zuvor weitergegeben – an das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, das ihn 1994 als Spitzel anwarb. Brandt positionierte sich in der Öffentlichkeit als Rechter, der auf politische Arbeit statt auf Gewalt setzte. Das kam bei den Staatsschützern gut an. Im Abstand von wenigen Wochen traf sich Brandt mit seinem V-Mann-Führer, berichtete ihm Neuigkeiten aus der Szene – und ab 1998 auch von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt, die nach einer Razzia in den Untergrund geflüchtet waren. Brandt blieb über ein Netz aus Telefonzellen mit ihnen in Kontakt, nach Aussage von André K. beauftragte er diesen, gefälschte Pässe für sie zu besorgen – woraus letztlich nichts wurde.

Gericht muss noch Wochen auf Brandts Aussage warten

Auch Geld ließ Brandt den abgetauchten Kameraden zukommen, sammelte kurz nach der Flucht mehrere Hundert Mark. Laut Berichten des Verfassungsschutzes gingen die Spendenaktionen bis zum Jahr 2001 weiter. In dem Jahr wurde Brandt durch einen Zeitungsbericht als V-Mann enttarnt.

Die vielen Jahre in der Szene und das damals ausgesprochen gute Netzwerk, das der Zeuge geschaffen hatte, sind Anlass für viele Fragen der Nebenkläger: Wusste Brandt damals besser über den Aufenthaltsort der drei Bescheid, als er im Verhör zugab? Anwältin Dierbach sieht Indizien, die diese These stützen. Und: Wenn der Verfassungsschutz einen V-Mann im direkten Umfeld des Trios beschäftigte – wie konnten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt dann so einfach aus dem Blickfeld der Fahnder verschwinden?

Brandt, der auch schon Fernsehinterviews gegeben hat, zeigte sich wesentlich auskunftsfreudiger als viele andere, die in den Neunzigern der Szene angehörten. Ob das auch vor Gericht so bleibt, wird noch mehrere Wochen lang ein Rätsel bleiben.

 

Zschäpes Anwälte scheitern mit Befangenheitsantrag – Das Medienlog vom Mittwoch, 12. Februar 2014

Das Münchner Landgericht hat erneut einen Befangenheitsantrag der Zschäpe-Verteidiger gegen den NSU-Richter Peter Lang abgelehnt. Drei Mitglieder des Senats hätten das Gesuch gegen ihren Kollegen „als unbegründet“ zurückgewiesen, berichtet der Tagesspiegel. Die Anwälte hatten argumentiert, dass Lang einen Aktenordner mit der Abkürzung „NSU“ beschriftet hatte, obwohl die Existenz des Nationalsozialistischen Untergrunds noch nicht bewiesen sei. Im Gerichtsbeschluss heißt es der Zeitung zufolge, die Abkürzung sei eine „schlagwortartige Bezeichnung des Prozessgegenstands“ und könne „für einen verständigen Angeklagten“ kein Misstrauen gegen den Richter begründen.

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Pause im Prozess: Vernehmung von Tino Brandt verschoben

Die für Mittwoch und Donnerstag geplanten Sitzungen fallen aus. Die Vernehmung von Tino Brandt, zur Gründungszeit des NSU eine zentrale Figur unter den Thüringer Neonazis, wird verschoben. Im Umfeld des Zeugen sei eine Krankheit aufgretreten, „die vom Gesundheitsamt überwacht wird“, teilte die Pressestelle des Münchner Oberlandesgerichts mit. Wann Brandt erneut geladen wird, ist demnach noch unklar. Der Prozess ruht damit bis zum Dienstag der kommenden Woche.

Der 39-Jährige aus Rudolstadt gründete in den neunziger Jahren die rechtsextreme Organisation Thüringer Heimatschutz, zu deren Treffen auch Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt kamen.

 

V-Mann soll NSU im Untergrund unterstützt haben – das Medienlog vom Freitag, 22. November 2013

Der Rechtsextremist André K. sagte im NSU-Prozess aus. K. war ebenso wie die späteren Mitglieder des NSU in der Jenaer Neonazi-Szene aktiv. Die Gerichtsreporter zeichnen von ihm ein differenziertes Bild und vermuten ein Motiv für seine Auskunftsfreude.

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