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Aussage ja, Details nein – Das Medienlog vom Donnerstag, 27. Februar 2014

Für viele Prozessbeobachter war es eine Überraschung: Die als NSU-Helferin beschuldigte Zeugin Mandy S. hat im Prozess ausgesagt. Dabei bestätigte sie, dass im Jahr 1998 drei Kameraden aus der rechten Szene bei ihrem damaligen Freund in Chemnitz einquartiert zu haben. An viele Details konnte sich die Friseurin aus dem Erzgebirge allerdings nicht erinnern. Die Kernfrage sei unbeantwortet geblieben, schreibt SWR-Korrespondent Holger Schmidt: S. konnte nicht sagen, ob es sich bei den Dreien um Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt handelte. Damit spielte sie Zschäpes Verteidigern in die Hände.

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90. Prozesstag – Helferin Mandy S. sagt weiter aus

Umfangreich ist der Fragenkatalog, den die Prozessbeteiligten für die mutmaßliche NSU-Helferin Mandy S. vorbereitet haben: Welche Unterstützung erhielt das Trio, als es 1998 abtauchte? Wer gehörte noch zum rechten Netzwerk? Die Vernehmung von S. war am Mittwoch begonnen worden, am Donnerstag ist die gesamte Sitzung der Zeugin gewidmet, gegen die ein zusätzliches Ermittlungsverfahren läuft.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Der schweigende Zeuge und die „Scheiß-Knarre“ – Das Medienlog vom Mittwoch, 26. Februar 2014

Der Zeuge Andreas Sch. soll geholfen haben, dem NSU-Trio die Mordwaffe Ceska 83 zu beschaffen. Bei seinem Gerichtstermin hatte er nichts dazu gesagt – bei Vernehmungen durch die Polizei schon. Deswegen sagte am 88. Prozesstag ein Beamter aus, der Sch. im Januar 2012 befragt hatte. Die markanteste Äußerung aus dem Protokoll: Sch. gab zu, er habe dem Mitangeklagten Carsten S. „die Scheiß-Knarre besorgt“. Dieser gab sie nach eigenem Bekunden an den NSU weiter. Die Äußerung belaste auch den als Drahtzieher angeklagten Ralf Wohlleben, schreibt Frank Jansen im Tagesspiegel. Für ihn sehe es „nicht gut aus“.

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89. Prozesstag – NSU-Unterstützerin Mandy S. im Zeugenstand

Als das NSU-Trio im Januar 1998 in den Untergrund ging, konnte es sich auf die Hilfe der rechten Kameraden verlassen. Dazu gehörte auch die Friseurin Mandy S., die am Mittwoch als Zeugin geladen ist. Sie quartierte Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt für kurze Zeit in der Wohnung ihres damaligen Freunds Max-Florian B. ein. Zudem soll sie Beate Zschäpe einen Ausweis überlassen haben. Ob S. Angaben macht, ist ungewiss: Weil gegen sie ein Ermittlungsverfahren läuft, könnte sie sich auf ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht berufen.

Zuvor sagt der Sachverständige Ruprecht Nennstiel aus. Der Gutachter des Wiesbadener Bundeskriminalamts stellt die kriminaltechnische Untersuchung zum Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter vor. Die 22-Jährige wurde am 25. April 2007 während einer Pause in Heilbronn erschossen.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

NSU-Unterstützerin dürfte schweigen – Das Medienlog vom Dienstag, 25. Februar 2014

Am Mittwoch und Donnerstag will das Gericht die Zeugin Mandy S. hören – doch die könnte sich in Schweigen hüllen, wie Kai Mudra in der Thüringer Allgemeinen berichtet. Mit einer Aussage könnte sich S. selbst belasten: Gemeinsam mit ihrem damaligen Freund soll sie den drei abgetauchten NSU-Mitgliedern im Jahr 1998 Unterschlupf gewährt haben.

Deswegen läuft ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen die Friseurin aus Schwarzenberg im Erzgebirge. Beobachter gingen davon aus, dass S. für sich ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht gelten macht, heißt es in dem Bericht. In dem Fall würde die Sitzung am Donnerstag ausfallen – es wäre bereits das vierte Mal in diesem Jahr.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 26. Februar 2014.

 

88. Prozesstag – Polizisten sagen über NSU-Unterstützer aus

Am Dienstag widmet sich das Gericht einem der Unterstützer des NSU: Andreas Sch., der am Transport der Mordwaffe Ceska 83 zum NSU-Trio beteiligt gewesen sein soll. Aussagen sollen drei Polizisten, die Sch. im Jahr 2012 mehrmals vernommen hatten – dabei hatte er bereits zugegeben, die Pistole besorgt zu haben. Bei seinem Auftritt als Zeuge im Januar verweigerte er allerdings die Aussage.

Zudem ist die Inhaberin eines Caravanbetriebs geladen, bei dem der NSU mehrmals Wohnmobile ausgeliehen hatte. Ein hessischer Ermittler sagt außerdem zu dem Internetcafé aus, in dem der Kasseler Halit Yozgat am 6. April 2006 erschossen wurde.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Montag, 24. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 25. Februar 2014.

 

Im Klammergriff des NSU – Das Medienlog vom Freitag, 21. Februar 2014

Der mutmaßliche NSU-Unterstützer Max-Florian B. ist als Zeuge nach München gekommen – und hat geschwiegen. Gegen den 36-Jährigen läuft ein Ermittlungsverfahren, er belastete sich selbst nicht. Stattdessen sagten zwei Polizisten aus, die B. nach dem Auffliegen des NSU vernommen hatten. Der Beschuldigte hatte die drei bei sich wohnen lassen, ihnen seinen Personalausweis überlassen und sich mehrmals mit ihnen getroffen. Die Terrorgruppe habe den Dresdner „benutzt“, schreibt Frank Jansen im Tagesspiegel – möglicherweise „war er zu schwach, um sich aus dem Klammergriff zu befreien“.

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Ein schweigender Zeuge und ein vergesslicher Ermittler

Der Zeuge Max-Florian B. hatte das NSU-Trio bei sich wohnen lassen. Vor Gericht schweigt er. Helfen soll die Aussage eines Polizisten – doch der leidet unter Erinnerungslücken.

Der Beschuldigte will schnell wieder raus. Max-Florian B., ein Mann mit Wollpulli, zerzaustem Haar und Kinnbart, gibt sich Mühe, den Auftritt vor Gericht in aller Kürze abzuhandeln. Der Anwalt, den er mitgebracht hat, muss kein Wort sagen. B. schafft es allein, sich auf Paragraph 55 der Strafprozessordnung zu berufen, der ihm ein vollständiges Aussageverweigerungsrecht zugesteht.

Und so ist der 36-Jährige Steinmetz aus Dresden nach zwei Minuten wieder aus dem Saal verschwunden. Ein unangenehmer Moment für den Vater zweier Kinder – denn er hatte einem mutmaßlichen Terroristen seine Identität geliehen. Uwe Mundlos besaß einen Reisepass auf B.s Namen, seine Geburtsurkunde wurde in den Trümmern der letzten Wohnung des NSU-Trios in Zwickau gefunden. Zudem hatte er Mundlos, Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt nach deren Untertauchen in seiner Wohnung leben lassen. Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen B., beinahe hätte er selbst auf der Anklagebank Platz nehmen müssen. Weil er sich nicht selbst belasten muss, darf er schweigen.

Das Gericht hatte mit B.s Schmallippigkeit gerechnet und zusätzlich zwei Polizisten geladen, die B. mehrere Male in Vernehmungen befragt hatten – dabei war der mutmaßliche Unterstützer wesentlich auskunftsfreudiger gewesen.

Eine flüchtige Begegnung mit dem NSU?

Am 4. November 2011 erschossen sich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach einem missglückten Banküberfall in einem Wohnmobil in Eisenach. In dem Fahrzeug fanden Polizisten kurz darauf einen Reisepass auf B.s Namen. Er geriet ins Visier der Ermittlungen, noch bevor der NSU vollständig enttarnt war. Drei Tage darauf durchsuchten Fahnder auf den Befehl der Sonderkommission hin seine Wohnung in Dresden und nahmen ihn mit aufs Polizeirevier. Dort vernahm ihn ein Beamter der Kriminalpolizei Gotha.

Reinen Tisch machen wollte B. allerdings nicht – jedenfalls nicht sofort. Er behauptete, 1998 in seinem damaligen Wohnort Chemnitz auf einem Konzert oder in einer Kneipe eine Frau und einen Mann kennen gelernt zu haben. Beide seien angetrunken gewesen und hätten nicht heimfahren können – deswegen habe er sie bei sich übernachten lassen.

Tatsächlich war B.s Beziehung zu dem Trio weit mehr als eine flüchtige Begegnung, wie er bei der Vernehmung mit einem BKA-Ermittler am 24. November 2011 zugab: Demnach war er von einem rechten Konzert in Ungarn zurückgekehrt, als seine Freundin Mandy S. an ihn herantrat. Sie hatte drei Kameraden aus der rechten Szene in seiner Wohnung untergebracht, die „Mist gebaut“ hatten. Keine Fragen, keine Namen. B. stimmte zu und wohnte eine zeitlang bei seiner Freundin. Als sie ihn betrog, kehrte er zurück – für etwa einen Monat lang wohnte er mit den Untergetauchten zusammen.

Böhnhardt autoritär, Mundlos angenehm

Böhnhardt, sagte B. bei der Polizei, habe ihm manchmal Angst gemacht, weil er sehr autoritär auftrat. Gut verstanden habe er sich hingegen mit Mundlos. Der kam irgendwann mit einer ungewöhnlichen Bitte auf ihn zu: Ob er nicht seinen Personalausweis haben könne? Damit wollte er einen Reisepass mit seinem eigenen Foto beantragen, irgendwann vielleicht ins Ausland abhauen.

B. stimmte zu, weil er die drei loswerden wollte. Der Besuch war ihm unangenehm geworden: Als er ihnen erzählte, dass er einen Polizisten auf der Straße gesehen hatte, seien alle aufgesprungen – „als hätten sie einen Schalter umgelegt“, sagte B. bei der Vernehmung. Da wurde ihm mulmig.

Die Sache mit dem Ausweis war eine Entscheidung mit langfristigen Folgen: B. übereignete Mundlos seine Identität – die dieser bis zu seinem Tod am 4. November 2011 nutzte. Vor Nachbarn und Urlaubsbekanntschaften nannte sich Mundlos „Max“.

Polizisten können sich nicht mehr erinnern

So hatte sich B. vor der Polizei dargestellt – als gutgläubiges Opfer. Wie viel an seiner Version stimmt, ist jedoch noch lange nicht geklärt. Mandy S. etwa hatte die Vermittlung der Wohnung an die Untergetauchten ganz anders dargestellt – demnach hatte sie B. gefragt, bevor die drei einquartiert wurden.

Klarheit sollen eigentlich die Aussagen der Vernehmungsbeamten bringen. Doch schon nach wenigen Minuten wiederholt sich ein Problem, das bereits in der vorigen Sitzung zutage getreten war: das löchrige Gedächtnis von Polizisten. Am Mittwoch hatten sich zwei Beamte an zahlreiche Details der Befragung des Zeugen Frank L. nicht mehr erinnern können. Ähnlich der Gothaer Ermittler, der B. am 7. November 2011 befragt hatte: Er kann B.s ursprüngliche Aussage, nach der er 1998 eine Frau und einen Mann getroffen und zu sich eingeladen hatte, nicht mehr bestätigen.

B.s Angaben sprach der Kommissar damals im Beisein des Beschuldigten auf ein Diktiergerät, damit eine Schreibkraft sie später abtippen konnte. Auf Nachfrage eines Nebenklage-Anwalts räumt er ein, dass die Aufnahmen später gelöscht wurden: „Wir haben nicht genug Speicherkarten, um das aufzubewahren.“

Für den Beschuldigten wird es eng

Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl bemängelt zudem die Vorlage von Fotos, auf denen B. die Gesichter von Beate Zschäpe und Uwe Mundlos erkannte: Der Beschuldigte bekam lediglich einzelne Bilder vorgelegt statt einer sogenannten sequentiellen Wahllichtbildvorlage, bei der zusätzlich mehrere ähnlich aussehende Unschuldige abgebildet sind. Zum Beweiswert „wird man hier nicht viel sagen müssen“, poltert Stahl. Bei allen korrekt durchgeführten Bildervorlagen sei B. durch die erste Vernehmung beeinflusst gewesen.

B. wurde das Trio schließlich los. Nach weiteren Stationen bei Bekannten mieteten die drei selbst eine Wohnung – mit der frisch erlangten Identität. Um seine Bonität zu beweisen, legte Mundlos alias B. Gehaltsabrechnungen eines Steinmetzbetriebs vor, datiert auf Februar bis April 2000. Der Name darauf: Max-Florian B.

In seiner Vernehmung am 24. November 2011 gab sich B. überrascht: Die Abrechnungen stammten von ihm, ja, doch er habe sie „nicht wissentlich“ weitergegeben. Am Tag darauf hielten die Beamten ihm vor, dass die besagten Dokumente in seinem Büro auf der Arbeit nicht gefunden wurden, aber im Brandschutt in Zwickau. Da musste B. einräumen, der Vorhalt klinge plausibel.

Für den Beschuldigten und seine Glaubwürdigkeit wurde es eng. Am 2. Dezember gab er zu, die Gehaltszettel weitergegeben zu haben. Mundlos habe damals zu ihm gesagt, er könne ja behaupten, die Papiere seien ihm gestohlen worden.

 

Wenn Polizisten sich nicht erinnern können – Das Medienlog vom Donnerstag, 20. Februar 2014

Drei Polizisten haben am Mittwoch vor dem Münchner Oberlandesgericht ausgesagt: Zwei von ihnen berichteten aus den Vernehmungen des Zeugen Frank L., der an der Beschaffung der NSU-Mordwaffe Ceska 83 beteiligt gewesen sein soll. Ein weiterer machte Angaben zur Durchsuchung von Beate Zschäpes früherer Wohnung. Am Ende des Prozesstags steht der Beweiswert von L.s Vernehmung allerdings in Frage: Die Beamten hätten sich nicht mehr an alle Details des Gesprächs erinnern können, berichtet Kai Mudra in der Thüringer Allgemeinen.

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