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Verteidiger wirft Bundesanwaltschaft einseitige Ermittlungen vor

Hat die Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess entlastende Aussagen unterschlagen? Der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben wirft den Anklägern vor, seinen Mandanten gezielt in ein schlechtes Licht gerückt zu haben.

Wann es genau geschah, daran kann sich Carsten S. heute nicht mehr erinnern. Irgendwann in den neunziger Jahren, als er noch in der rechten Szene von Jena steckte und mit seinen Gesinnungsgenossen um die Häuser zog. Da beschimpften Jugendliche einen von ihnen als „Scheißnazi“. Die rechte Truppe verwandelte sich in einen braunen Mob, traktierte die Rufer mit Schlägen und Tritten und flüchtete, bevor Polizei und Krankenwagen kamen.

In seiner Aussage zu Beginn des NSU-Prozesses im Mai 2013 erwähnte S. die Episode beinahe beiläufig. Nun, mehr als drei Jahre später, sorgt sie für einen Eklat im Terrorprozess. Dabei geht es um die Glaubwürdigkeit von S. und die des ebenfalls auf der Anklagebank sitzenden Ralf Wohlleben.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Montag, 1. August, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 2. August 2016.

 

304. Prozesstag – Zeuge zur Schlägerei von Jena

Update: Der Zeuge ist nicht erschienen. Er soll dem Gericht nun vorgeführt werden.

Erneut geht es am Montag um eine Schlägerei, zu der es in den neunziger Jahren in Jena gekommen sein soll. Dabei gingen laut der Aussage des Mitangeklagten Carsten S. Neonazis an einer Straßenbahnhaltestelle im Jenaer Stadtteil Winzerla auf eine Gruppe Jugendlicher los. Beteiligt war demnach auch Frank W., der heute in den Zeugenstand bestellt ist. Die Schlägerei endete mit schweren Verletzungen für die Opfer.

Das Delikt ist Gegenstand eines Antrags der Verteidiger des ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben: Das Delikt ist auch Gegenstand eines Antrags der Verteidiger des ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben: Sie sehen die Untersuchung des lange zurückliegenden Falls als Probe für S.‘ Glaubwürdigkeit.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Urlaubsfoto setzt Zschäpe unter Druck – Das Medienlog vom Donnerstag, 28. Juli 2016

Eine Erkenntnis vom 303. Verhandlungstag im NSU-Prozess könnte den Mitangeklagten Holger G. überrascht haben: Eine Beamtin des Bundeskriminalamts identifizierte ihn auf einem Urlaubsfoto von 2006, auf dem auch Mitglieder des NSU-Trios zu sehen sind.

Das Treffen hatte G. in seiner Aussage zu Prozessbeginn nicht eingeräumt – Kontakte mit Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten demnach hauptsächlich in seiner neuen Heimat Hannover stattgefunden. Das Foto-Gutachten sei „eine Lehrstunde über die Leistungen der Wissenschaft für Kriminalisten“, kommentiert Tanjev Schultz von der Süddeutschen Zeitung. Die Expertise belaste sowohl G. als auch Zschäpe.

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Gericht wirft Anwalt aus dem Saal – Das Medienlog vom Mittwoch, 27. Juli 2016

Eklat im NSU-Prozess: Das Gericht hat den Anwalt eines Zeugen aus der Verhandlung ausgeschlossen, weil er seinem Mandanten eine Antwort vorgesagt haben soll. Der 33-jährige Torsten W. erhielt 2002 nach eigenen Angaben einen Brief und eine Spende vom NSU-Trio. Auf die Frage, ob er die drei gekannt habe, sagte der Zeugenbeistand nach Erinnerung einiger Prozessbeteiligter: „Sagen Sie, dass Sie sich nicht erinnern.“ Allerdings wollen andere im Saal den Ablauf etwas anders mitbekommen haben. „Die Erinnerung scheint schon innerhalb kürzester Zeit zu verblassen“, schreibt Wiebke Ramm auf Spiegel Online. Sollte der Anwalt dem Zeugen tatsächlich die Aussage eingeflüstert haben, hätte er sich damit strafbar gemacht.

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303. Prozesstag – Indentifizierung von Beteiligten

Am Mittwoch ist ein Ermittler des Bundeskriminalamts geladen, der 2012 über die Identifizierung von Beteiligten des NSU-Komplexes anhand von Fotos berichtet hatte. Immer wieder wurden Zeugen Bilder von möglichen Unterstützern und Tätern vorgelegt, um auf deren Verstrickung in die Taten der Terrorzelle zu schließen. Die Identifizierungen gelten damit als wichtiges Beweismittel.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Weiter Unterstützung für Wohlleben – Das Medienlog vom Dienstag, 26. Juli 2016

Ralf Wohlleben, angeklagt als Beschaffer der NSU-Pistole Ceska 83, kann sich weiter auf die Unterstützung seiner Gesinnungsgenossen verlassen: Mindestens 13-mal wurde dem 41-Jährigen Solidarität bekundet oder Spenden für ihn gesammelt, wie aus einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Katharina König hervorgeht. Das berichtet dpa. Dabei würden soziale Medien wie Facebook oder Twitter genutzt, auch seien T-Shirts mit der Aufschrift „Freiheit für Wolle“ verkauft worden. Diese seien im Online-Shop eines NPD-Kaders erhältlich.

Der Strafsenat hat die neuen Verhandlungstermine bekanntgegeben, die bis September 2017 angesetzt sind. Sie sind auf der Internetseite des Oberlandesgerichts einsehbar. Es handelt sich um 74 zusätzliche Sitzungen. Dass diese auch genutzt werden, ist nicht sicher – das Urteil könnte bereits früher fallen.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 27. Juli 2016.

 

302. Prozesstag – Noch eine Spende des NSU?

Mehrmals soll das NSU-Trio nach seinem Untertauchen Geldspenden an Gesinnungsgenossen verschickt haben. Zu den Empfängern gehörte den Ermittlungen zufolge auch Torsten W., der heute als Zeuge in den Prozess geladen ist. W. war Herausgeber eines Magazins namens Fahnenträger und erhielt 500 Euro, wie er dem BKA gegenüber angab.

Wie es zu der Geldzahlung kam und ob W. sich dem NSU gegenüber möglicherweise mit Hilfleistungen erkenntlich zeigte, soll die Befragung klären. Die Vernehmung eines anderen Empfängers vor zwei Wochen, David Petereit, hatte rund zehn Stunden gedauert.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

301. Prozesstag – Schlägerei in Jena

Drei Zeugen müssen am Donnerstag zu einem lange zurückliegenden Ereignis aussagen: In den neunziger Jahren gingen Neonazis an einer Straßenbahnhaltestelle im Jenaer Stadtteil Winzerla auf eine Gruppe Jugendlicher los – beteiligt gewesen sein sollen auch die drei, unter ihnen Christian K., der Bruder des Zeugen André K. Die Schlägerei endete mit schweren Verletzungen für die Opfer. Von der Tat berichtet hatte der Mitangeklagte Carsten S. in seiner Aussage vor Gericht.

Das Delikt ist auch Gegenstand eines Antrags der Verteidiger des ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben: Sie bemängeln, dass die Bundesanwaltschaft Vernehmungsprotokolle der drei Zeugen erst auf ihren Antrag hin zu den Gerichtsakten reichten und nicht aus eigener Initiative, wie es nach Meinung der Anwälte für die Aufklärung Pflicht gewesen wäre. Den Protokollen zufolge bestreiten sie, damals beteiligt gewesen zu sein. Daher sehen Wohllebens Verteidiger den Fall als Beleg dafür, dass Belastungszeuge S. vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt hat.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

300. Prozesstag – Blood-&-Honour-Mann Marcel D. muss aussagen

Bereits dreimal war der Zeuge und frühere V-Mann Marcel D. als Zeuge im NSU-Prozess – wobei er trotz eindeutiger Belege stets bestritt, als Informant für den Thüringer Verfassungsschutz gearbeitet zu haben. Am Mittwoch soll D. zu seiner Rolle im rechtsextremen Netzwerk Blood & Honour befragt werden, in dem er Leiter einer Landessektion war. Den Ermittlungen zufolge soll er zweimal Spenden aus Konzerten der Gruppe an das NSU-Trio weitergeleitet haben.

Zuletzt hatte D. versucht, von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Das erlaubte ihm Richter Manfred Götzl jedoch nicht: D. muss heute Stellung nehmen – ob er will oder nicht.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.