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211. Prozesstag – Die mysteriösen Telefonate von Andreas T.

Die rätselhaften Todesumstände des 2006 ermordeten Kasselers Halit Yozgat sind noch lange nicht geklärt – deshalb muss sich das Gericht erneut mit dem damals angeblich zufällig anwesenden Verfassungsschützer Andreas T. beschäftigen. Hintergrund sind merkwürdige Telefonate, die T. nach der Tat mit Kollegen führte und die von Ermittlern abgehört wurden. Drei Gesprächspartner sind am Mittwoch als Zeugen geladen.

Einer von ihnen ist Frank-Ulrich F., der bereits im vergangenen Jahr im Prozess ausgesagt hatte. T.s ehemaliger Vorgesetzter lobte ihn in einem Gespräch, dass er bei der Behördenleitung nicht „so restriktiv wie bei der Polizei“ ausgesagt habe“ – ein Hinweis, dass T. dort etwas verschwiegen haben könnte. F. wollte an die Telefonate keine Erinnerung mehr haben.

T. galt nach dem Mord zeitweilig als Tatverdächtiger, weil er sich nicht freiwillig bei der Polizei gemeldet hatte. Er will die tödlichen Schüsse auf Yozgat nicht bemerkt haben. In der kommenden Woche müssen er selbst sowie seine Ehefrau aussagen, deren Telefon ebenfalls abgehört wurde.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Verfassungsschützer wirft weiter Fragen auf – Das Medienlog vom Dienstag, 9. Juni 2015

Kann eine weitere Vernehmung des ehemaligen Verfassungsschützers Andreas T. Klarheit in den mysteriösen Mord an Halit Yozgat von 2006 bringen? Die Wahrscheinlichkeit ist gering – doch das Gericht will es noch einmal versuchen. Thema bei seiner nächsten Befragung ist auch ein Telefonat mit seiner Frau, das Fragen aufwirft. Dieses verstärke „die Zweifel, dass sich Andreas T. im Oberlandesgericht München wahrheitsgemäß zum Mord an Yozgat geäußert hat“, merkt Frank Jansen im Tagesspiegel an.

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Verdächtige Schmauchspur belastet Verfassungsschützer – Das Medienlog vom Montag, 8. Juni 2015

Der ehemalige hessische Verfassungsschützer Andreas T. muss in der übernächsten Woche erneut vor Gericht aussagen. Grund dafür ist eine Schmauchspur, die die Polizei an T.s Handschuhen fand, jedoch nicht weiter untersuchte, wie Jens Eumann von der Chemnitzer Freien Presse berichtet. T. hatte sich 2006 beim Mord an Halit Yozgat in dessen Internetcafé in Kassel aufgehalten und galt zeitweilig als Tatverdächtiger.

Die hessische Polizei interessierte sich demnach für das Indiz, wurde jedoch vom BKA gestoppt – mit dem Argument, dass T. als Sportschütze üblicherweise mit Schmauch in Kontakt komme. „Allerdings ließ man außer Acht, dass besagte Schmauchspur eine unübliche chemische Zusammensetzung aufwies“, heißt es. Sie passte zu der Munition, die die NSU-Täter mit der Pistole vom Typ Ceska verwendeten.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 9. Juni 2015.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Freitag, 5. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 8. Juni 2015.

 

Blick ins Innenleben des NSU – Das Medienlog vom Donnerstag, 4. Juni 2015

Was der NSU getan haben soll, ist bekannt – wie Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt dachten und fühlten, das will die Doku „NSU privat“ auf ZDF Info beantworten. These in Bezug auf die Hauptangeklagte Zschäpe ist dabei etwa, dass sie auf der Suche nach Anschluss und Anerkennung in die rechte Szene einstieg. Wenn Denken und Fühlen durch Dritte erläutert werden, ist allerdings kaum ein verlässliches Ergebnis zu erwarten. „Für Fragezeichen ist in der Sendung kein Platz“, urteilt dementsprechend SWR-Korrespondent Holger Schmidt. Er habe selten „eine so krasse Verletzung der Unschuldsvermutung“ gesehen. Umso wichtiger sei, dass das Urteil anhand einer erschöpfenden Beweisaufnahme gefällt werde.

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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 5. Juni 2015.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Mittwoch, 3. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 4. Juni 2015.

 

Nebenkläger wollen Germanenkult des NSU untersuchen – Das Medienlog vom Dienstag, 26. Mai 2015

Sechs von zehn NSU-Morden wurden mittwochs verübt, zudem der Kölner Bombenanschlag von 2004. Grund dafür könnte der Glaube an heidnische Götter sein, spekuliert die Nachrichtenagentur dpa. Anwälte der Nebenklage bereiteten derzeit Beweisanträge vor, in denen es um den angeblichen Germanenkult des NSU geht, heißt es. Das Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt habe sich mit einer Zeitschrift beschäftigt, in der dem Germanengott Wotan gehuldigt wird. Diesem ist der Mittwoch gewidmet. Die Häufung der Taten an Mittwochen hatte auch die Bundesanwaltschaft bemerkt, der Spur jedoch keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 27. Mai 2015.

 

Kasseler NSU-Mord: Verfassungsschützer ist noch nicht vom Haken – Das Medienlog vom Freitag, 22. Mai 2015

Im kommenden Monat wird sich der NSU-Prozess erneut mit dem Mord an Halit Yozgat in Kassel von 2006 beschäftigen – und auch mit dem damals anwesenden Verfassungsschützer Andreas T.: Nach mehreren Vernehmungen muss der 48-Jährige erneut als Zeuge aussagen, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Neben ihm sind auch andere Mitarbeiter der Behörde geladen, zudem seine Frau. Die Befragung soll unter anderem klären, ob T. am Tattag eine Plastiktüte mit einem schweren Gegenstand bei sich trug. Dabei könnte es sich um eine Waffe gehandelt haben. T. galt zwischenzeitlich als Tatverdächtiger, wurde jedoch wieder entlassen. An seinen Äußerungen bestehen bis heute Zweifel.

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Konsequenzen für lügenden Zeugen? – Das Medienlog vom Donnerstag, 21. Mai 2015

Zum zweiten Mal hat der ehemalige Blood-&-Honour-Chef Marcel D. im NSU-Prozess ausgesagt. Erneut bestritt er, als Spitzel für den Verfassungsschutz gearbeitet zu haben. Anwälte der Nebenklage betrachten sein pauschales Abstreiten als Zeugnisverweigerung und beantragten, gegen D. Zwangsmittel wie Ordnungshaft zu verhängen. Dazu kam es nicht. Der Zeuge müsse sich „nun aber auf ein Verfahren wegen Falschaussage gefasst machen“, merkt Tanjev Schultz von der Süddeutschen Zeitung an. Eingedenk etlicher Dokumente, Aussagen und Berichten von Untersuchungsausschüssen sei D.s fortdauernde Aussagelinie „verwunderlich“, schreibt Björn Hengst von Spiegel Online.

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Wenn Zeugen lügen

Der Thüringer Marcel D. weiß im NSU-Prozess offenbar mehr als er zugibt. Doch deutsche Richter können Zeugen nur bedingt maßregeln. Opferanwälte protestieren. 

Der Prozesstag ist gerade ein paar Minuten alt, da muss Richter Manfred Götzl schon die erste Pause anordnen. Hinterbliebenen-Anwalt Alexander Hoffmann wollte den Zeugen Marcel D. befragen, Neonazi, möglicher NSU-Unterstützer und sämtlichen bekannten Beweisen zufolge Informant des Verfassungsschutzes. Die Bestätigung für Letzteres hatte im April ein hochrangiger Quellenführer des Thüringer Geheimdienstes vor Gericht geliefert. D. hatte demnach als V-Mann unter dem Decknamen Hagel Hinweise weitergegeben.
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