Trauerfall für die NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe: Ihre Großmutter Anneliese A. ist im Alter von 93 Jahren gestorben, wie Zschäpe laut Medienberichten am Montag erfuhr. Die Oma war nach ihren eigenen Angaben die wichtigste Bezugsperson in ihrer Kindheit. „Ob sich Zschäpes Trauer auf ihre Verhandlungsfähigkeit auswirken und zu einer Verzögerung des Prozesses führen wird, bleibt abzuwarten“, schreibt Wiebke Ramm in der Süddeutschen Zeitung. Die Verhandlung am Dienstag war mit weniger als einer Stunde außerordentlich kurz. Für die Angeklagte falle das Ableben der Oma „in eine schwierige Zeit“ – kurz, bevor der Sachverständige Henning Saß das psychiatrische Gutachten zu einer möglichen Sicherungsverwahrung über Zschäpe vorstellt.
Auch am Dienstag, 13. Dezember, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 14. Dezember 2016.
Beate Zschäpe hat sich zum Fall Peggy geäußert: Sie habe keine Kenntnisse außer Informationen aus den Medien zu dem Mord, verlas ihr Anwalt Hermann Borchert – reduziert auf das Wort „nein“. Es handelte sich um eine „absehbar nichtige Antwort“, kommentiert Gisela Friedrichsen in der Welt. „Damit dürfte dieses Thema, zumindest im NSU-Prozess, abgehakt sein“, meint Marcel Fürstenau von der Deutschen Welle. Auch von kinderpornografischen Bildern auf einem Rechner des NSU-Trios habe Zschäpe nichts gewusst, ließ sie ihren Verteidiger mitteilen.
Auch am Donnerstag, 8. Dezember, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 9. Dezember 2016.
Im NSU-Prozess rückt das Ende der Beweisaufnahme immer näher. Deutlich wurde das erneut in der vergangenen Sitzung. Richter Manfred Götzl forderte die Beteiligten auf, rasch noch ausstehende Beweisanträge zu stellen. Das Gericht will bis Weihnachten fertig sein. Für das Ende ist es nach Ansicht von Beobachtern Zeit: „Schon lange neigt sich der Erkenntnisgewinn gegen Null“, bilanziert Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. Zuletzt sei es den Richtern nur noch darum gegangen, sich gegen eine Revision vor dem Bundesgerichtshof abzusichern. Schuld oder Unschuld der Angeklagten sei nur noch ein Randthema gewesen.
Erneut hat sich das Gericht am Mittwoch mit dem Verdacht beschäftigt, Beate Zschäpe könnte im Jahr 2000 eine Berliner Synagoge ausgespäht haben. Grundlage ist die Aussage eines Wachpolizisten, der Zschäpe damals gesehen haben will. Er war zum zweiten Mal als Zeuge geladen. Die Befragung war jedoch Nebensache: Hauptsächlich las Richter Manfred Götzl dem Pensionär Sätze aus seiner damaligen Aussage vor. „Es ist kein gutes Zeichen für Beate Zschäpe“, beobachtet Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung. Denn damit habe der Strafsenat gezeigt, dass er die Aussage des früheren Beamten als wichtiges Indiz für den Vorwurf der Mittäterschaft bei den NSU-Verbrechen einstuft. Sie sei „offenbar von großer Bedeutung“.
Auch das gehört zur Aufklärung des NSU-Falls: Im Gericht wurde am Dienstag ein Hetzlied mit dem Titel Türken raus der Band Böhse Onkelz abgespielt. Es wurde neben anderen extremistischen Musikstücken auf dem Computer des Mitangeklagten Ralf Wohlleben gefunden – und wirft daher die Frage auf, ob Wohllebens Eigenbeschreibung als entschlossener, aber friedlicher Nationalist korrekt ist. Das Liedgut stehe „im deutlichen Widerspruch zu Wohllebens Erklärung vor Gericht Ende 2015″, kommentiert Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung. Damals hatte er betont, er respektiere andere Völker.
Auch am Dienstag, 29. November, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 30. November 2016.
Erneut haben die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben den Tod des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß zum Thema im NSU-Prozess gemacht. Sie wollen beweisen, dass Heß ermordet worden sei und ihren Mandanten, offenbar Anhänger der Mord-These, so dem Extremismusverdacht entziehen. Die Anwälte beantragten, den Historiker und NPD-Politiker Olaf Rose als Sachverständigen zu laden. Damit hätte die Wohlleben-Partei „erneut offen rechtsextremistische Propaganda betrieben“, schreibt Wiebke Ramm in der Süddeutschen Zeitung. Nebenklageanwälte waren ob des Vorstoßes empört und bezeichneten ihn als Geschichtsrelativismus.
Am Dienstag ging es im NSU-Prozess erneut um eine Schlägerei vom Sommer 1998 in Jena, bei der nach Aussage des Angeklagten Carsten S. auch der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben zuschlug. Wohlleben bestreitet eine Beteiligung. Die Befragung eines Zeugen zu der Sache brachte für die Wohlleben-Verteidigung nicht den gewünschten Effekt, schreibt Björn Hengst dazu auf Spiegel Online. Der Mann bestätigte Details aus der Aussage von S.