Der psychiatrische Sachverständige Henning Saß hat in einem vorläufigen Gutachten angedeutet, dass für Beate Zschäpe im Falle einer Verurteilung die anschließende Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Es handle sich um eine Option, die „bisher von vielen Prozessbeteiligten als fast unmöglich eingeschätzt wurde“, schreibt Gisela Friedrichsen von der Welt. In der Expertise verweise der Psychiater auf „die Vielzahl von Widersprüchen zwischen Zschäpes Selbstdarstellung und den Bekundungen von Zeugen“. Im Falle einer Sicherungsverwahrung käme eine Entlassung demnach erst in Frage, wenn Zschäpe sich von der Ideologie des NSU löst.
Weiter„Gutachter glaubt Zschäpe nicht – Das Medienlog vom Montag, 31. Oktober 2016“