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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Montag, 27. Oktober, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 28. Oktober 2014.

 

Die riskante Strategie von Zschäpes Verteidigern – Das Medienlog vom Freitag, 24. Oktober 2014

Beate Zschäpes ehemaliger Verteidiger Gerald Liebtrau aus Jena hat im NSU-Prozess ausgesagt. Prozessbeobachter rätseln nun, ob seine Aussage für die Hauptangeklagte von Vorteil war – oder ob sich ihre heutigen Verteidiger mit der von ihnen beantragten Vernehmung verspekuliert haben. Im Zentrum stand die Frage, ob Zschäpe am 4. November 2011 nach dem mutmaßlich von ihr gelegten Brand in ihrer Zwickauer Wohnung ihre gebrechliche Nachbarin vor dem Feuer warnte. Darüber hatte sie mit Liebtrau gesprochen. Die Aussage „gerät zur juristischen Turnstunde“, urteilt Jörg Diehl von Spiegel Online.

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Zschäpe-Anwälte spielen auf Risiko

Beate Zschäpes erster Anwalt sollte im NSU-Prozess als Entlastungszeuge aussagen. Doch nun scheint klarer als zuvor, dass die Angeklagte ihr Wohnhaus in Zwickau angezündet hat.

Am Mittag des 8. November 2011 stolpert eine ausgezehrte Frau Mitte 30 in eine Jenaer Anwaltskanzlei. Sie ist müde, hat Hunger und war beinahe vor eine Straßenbahn gelaufen. Es ist das Ende einer viertägigen Flucht: Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist mit dem Zug kreuz und quer durch Deutschland gefahren, ohne Ziel. Nun will sie sich in ihrer Geburtsstadt der Polizei stellen. Sie sucht Hilfe bei dem Rechtsanwalt Gerald Liebtrau.

Am 154. Verhandlungstag ist Liebtrau als Zeuge geladen. Er war Zschäpes erster Rechtsbeistand, bevor das Mandat eine gute Woche später ihr heutiger Verteidiger Wolfgang Heer übernahm. Zschäpe suchte die Kanzlei offenbar spontan auf: Sie sei einfach hereingekommen und habe um ein Gespräch gebeten, erzählt der hagere Mann mit der Halbglatze. Viel Zeit hatte er nicht, kurz darauf musste er zu einem Termin ins Gericht. Gegen 13 Uhr gingen sie gemeinsam zur nächsten Polizeiinspektion.

Was genau Liebtrau und seine Mandantin besprachen, ist ein Geheimnis. Der Anwalt ist auf Antrag von Zschäpes heutigen Verteidigern vorgeladen worden. Ihnen geht es um genau einen Satz. Und nur für diesen hat Zschäpe Liebtrau von seiner Schweigepflicht entbunden.

Gesucht wurde die Hauptangeklagte damals, weil sie vier Tage vor dem Gespräch die Zwickauer Wohnung in Brand gesetzt haben soll, in der sie mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelebt hatte. Im selben Haus wohnte die gebrechliche Rentnerin Charlotte E., damals 89 Jahre alt. Weil sie durch den Brand in Lebensgefahr geriet, ist Zschäpe zusätzlich wegen versuchten Mordes angeklagt.

Ihre Verteidiger sind der Ansicht, Zschäpe habe vor ihrer Flucht aus dem Haus bei E. geklingelt, um sie vor dem Feuer zu warnen. Tatsächlich sagte die Frau später bei der Polizei aus, sie habe an dem Tag ein Klingeln gehört. Weil sie an einer Krücke ging, sei sie jedoch erst viel zu spät zur Tür gekommen. Mittlerweile lebt sie in einem Zwickauer Pflegeheim und leidet an Demenz. Ein Versuch, E. im Dezember vergangenen Jahres per Videoschaltung zu befragen, scheiterte. Auch die Vernehmung durch einen Amtsrichter im Mai hatte keinen Erfolg.

Hätte die Greisin wertvolle Informationen liefern können, wenn sie schon früher von einem Richter befragt worden wäre? Sind so möglicherweise entlastende Umstände für Zschäpe unter den Tisch gefallen? Ihre Anwälte glauben, die Mandantin sei in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Dazu beriefen sie sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention.

Zschäpe hat ihren Ex-Verteidiger von der Schweigepflicht entbunden, um der Frage nach dem Klingeln nachzugehen. Doch Nebenklagevertreter versuchen, tiefer bei dem Zeugen Liebetrau zu bohren. Beharrlich verhindern ihre jetzigen Rechtsbeistände Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm die Fragen. Es folgt ein ermüdendes Gezerre um die Grenzen der Schweigepflicht.

Interessant ist, dass Zschäpe offenbar sofort klar war, dass ein Klingeln bei der Nachbarin für ihre Schuld von Bedeutung sein könnte. Denn sie sprach Liebtrau nach dessen Schilderung schon beim ersten Kontakt darauf an: „Im Gespräch ging es auch darum, dass sie, bevor sie in Zwickau das Haus verlassen hat, bei ihrer Nachbarin geklingelt hat. Und die war nicht da, zumindest gab es keine Reaktion“, erzählt er. Schließlich habe Zschäpe ihn gebeten, eine Befragung von Frau E. zu beantragen. Der Anwalt indes war von den Schilderungen seiner Mandantin zunächst überrollt – er konnte nicht ahnen, wen er vor sich hatte. Nach Details erkundigte er sich nicht.

Sagte Zschäpe ihrem Verteidiger damals die Wahrheit, so wollte sie wohl wirklich versuchen, die alte Frau vor einem Tod in den Flammen zu bewahren. Das ist der Punkt, um den es ihren heutigen Anwälten geht. Doch aus der Wohnung gerettet wurde Frau E. nicht von Zschäpe, sondern ihren zwei Nichten, die gegenüber wohnten. Zschäpe machte sich unterdessen auf den Weg zum Bahnhof. Ein Klingeln – das erscheint bestenfalls als halbherziger Versuch, das Schlimmste zu verhindern.

Oberstaatsanwältin Anette Greger will von Liebtrau wissen, ob Zschäpe ihre Handlung „in Zusammenhang zu dem Brandereignis“ brachte. In jedem Fall habe sie zuvor geklingelt, sagt Liebtrau, „ob es zehn Minuten oder eine Stunde vor dem Brand war, hat sie nicht gesagt“.

Drückte Zschäpe auf den Klingelknopf ihrer Nachbarin, dann tat sie es zu einem Zeitpunkt, als noch kein anderer ahnte, dass das Haus in Flammen aufgehen würde. „Dieses Klingeln zu diesem Zeitpunkt kann nur von Frau Zschäpe sein“, sagt denn auch ihr Anwalt Wolfgang Stahl. Damit hat die Verteidigung Zschäpe als Brandstifterin praktisch anerkannt – mit der Maßgabe, dass sie sich nicht des versuchten Mordes schuldig gemacht hat. Doch ob das Gericht dem zweiten Teil dieser These folgt, muss sich zeigen. Heer, Stahl und Sturm gehen ein hohes Risiko ein.

 

Noch eine Version zum Schmuggel der NSU-Mordwaffe – Das Medienlog vom Donnerstag, 23. Oktober 2014

Über die Schmuggelroute der NSU-Pistole Ceska 83 gibt es eine neue Theorie: In Umlauf gebracht hat sie demnach nicht der Schweizer Hans-Ulrich M., sondern ein Eiscafé-Betreiber aus Thüringen. Das sagte der als Zeuge geladene Nebenklageanwalt Turan Ünlücay aus, dem sich der bislang verdächtigte M. am Rande einer Vernehmung in der Schweiz anvertraut hatte. Die bisherige Version des Transportwegs ist mit Unsicherheiten behaftet. „Andererseits klingt auch die Geschichte, die Hans-Ulrich M. dem Nebenklageanwalte schilderte, abenteuerlich“, kommentiert Frank Jansen im Tagesspiegel.

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154. Prozesstag – Zschäpes erster Anwalt sagt aus

Am Donnerstag tritt der Anwalt Gerald Liebtrau aus Jena in den Zeugenstand. Bei ihm meldete sich Beate Zschäpe nach ihrer chaotischen Flucht durch Deutschland am 8. November 2011. In seiner Begleitung stellte sie sich anschließend bei der Polizei.

Befragt wird Liebtrau allerdings nicht zu allen Details des Mandantenverhältnisses, das er später an den Verteidiger Wolfgang Heer aus Köln abgab, sondern nur zu einem Aspekt: der Zeugin Charlotte E., die in der Nachbarwohnung des NSU-Trios in Zwickau wohnte, als Zschäpe das Haus mutmaßlich in Brand steckte. Zschäpes heutige Verteidiger sind der Ansicht, dass die 92-jährige E. entlastende Angaben für ihre Mandantin machen könne.

Sie habe demnach versucht, die alte Nachbarin vor dem Feuer zu warnen, indem sie bei ihr klingelte. Vernehmungen der dementen Frau brachten weder im Dezember 2013 noch im vergangenen Mai Erkenntnisse. Fraglich ist, ob E. zu einem früheren Zeitpunkt verwertbare Informationen hätte liefern können. Liebtrau hatte den Verteidigern zufolge direkt nach Zschäpes Festnahme beantragt, die Zeugin zu befragen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

NSU pflegte Kontakte nach Baden-Württemberg – Das Medienlog vom Mittwoch, 22. Oktober 2014

War die 2007 in Heilbronn ermordete Polizistin Michèle Kiesewetter wirklich ein Zufallsopfer des NSU? Die Aussage einer baden-württembergischen Ermittlerin schaffte am Dienstag keine Klarheit in dieser Frage – lieferte jedoch interessante Anhaltspunkte: Demnach pflegte das NSU-Trio Kontakte nach Baden-Württemberg. Zwischen 1993 und 2001 reisten Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mehrmals zu Gesinnungsgenossen nach Ludwigsburg. Die Treffen im Keller eines Kameraden bleiben trotz dieser Erkenntnis mysteriös: „Was dort getrunken wurde, ist überliefert – was gesprochen wurde eher nicht“, schreibt Oliver Bendixen vom Bayerischen Rundfunk.

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153. Prozesstag – Als Zschäpe und Wohlleben zur Polizei mussten

1997 wurde Uwe Böhnhardt wegen mehrerer Delikte zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Als Zeugen sagten damals auch Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben aus, die heute im NSU-Prozess auf der Anklagebank sitzen. Am Mittwoch sagen drei Polizisten aus, die Zschäpe und Wohlleben im Jahr 1996 vernommen hatten. Dabei ging es eine Puppe, die Böhnhardt zusammen mit einer Bombenattrappe an einer Autobahnbrücke angebracht haben soll. Die Vernehmung der Ermittler soll einen Einblick in die Ideologie geben, der die Angeklagten damals anhingen.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 21. Oktober, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 22. Oktober 2014.

 

152. Prozesstag – Zeugin zu Waffenschmuggel und Bezüge nach Baden-Württemberg

Die Prozesswoche beginnt mit der Zeugin Sitta I., von der sich das Gericht Angaben zum Waffenschmuggel der NSU-Pistole Ceska 83 erhofft. I. war in den neunziger Jahren die Lebensgefährtin des Schweizers Hans-Ulrich M., der die Waffe aus seinem Heimatland in die Bundesrepublik gebracht haben soll. Bei einer Vernehmung im Jahr 1996 belastete sie den Zeugen Enrico T., der ebenfalls in den Transport eingebunden gewesen sein soll. I. sagte damals aus, T. habe einen sogenannten Schießkugelschreiber besessen – den hatte er mutmaßlich von M. erhalten.

Im Anschluss ist eine Ermittlerin des baden-württembergischen Landeskriminalamts geladen. Auf einen Beweisantrag von Nebenklageanwälten hin soll sie Angaben zu Bezügen des NSU nach Baden-Württemberg machen. Dort ermordeten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 2007 mutmaßlich die Polizistin Michèle Kiesewetter.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Zeuge gewinnt Machtkampf gegen das Gericht – Das Medienlog vom Freitag, 17. Oktober 2014

Am Donnerstag sagte der rechtsextreme Zeuge Thomas G. zum dritten Mal aus – jedoch nicht über seine mutmaßliche Mitgliedschaft bei der radikalen Organisation Hammerskins. G., ein Weggefährte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben, durfte Angaben dazu nach einer Intervention von dessen Anwalt Olaf Klemke verweigern, wie Richter Manfred Götzl entschied. „Für seine Skrupel zahlt der Rechtsstaat in Person von Richter Götzl einen Preis“, urteilt Frank Jansen vom Tagesspiegel. Denn der Vorsitzende hatte G. in der vorigen Sitzung noch mit einem Ordnungsgeld gedroht, sollte sich dieser nicht äußern.

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