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Zschäpe-Anwalt bestreitet Mittäterschaft – Das Medienlog vom Mittwoch, 13. Juni 2018

Das Plädoyer für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ist in die letzte Runde gegangen: Am Dienstag hat der Verteidiger Wolfgang Stahl seinen Schlussvortrag gehalten. Darin behauptete er, seine Mandantin sei nicht der Mittäterschaft an den Verbrechen des NSU schuldig. Der Bundesanwaltschaft warf Stahl vor, die Indizien gegen seine Mandantin unfair interpretiert zu haben.

„Die Anwälte sind gedemütigt, dennoch zeigen sie vollen Einsatz für ihre Mandantin“, kommentiert Frank Jansen vom Tagesspiegel. Zschäpe hatte ihren Verteidigern das Misstrauen ausgesprochen und zwei neue Anwälte engagiert. Stahl habe gezeigt, „was er vom Plädoyer der neuen Verteidiger Zschäpes hält“, indem er bestritt, dass sich die Angeklagte der darin eingeräumten Straftaten schuldig gemacht habe.

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432. Prozesstag – Verteidigerin Sturm hält Plädoyer für Zschäpe

Nach den Plädoyers ihrer Kollegen Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl ergreift heute Beate Zschäpes Altverteidigerin Anja Sturm das Wort. Ihr Vortrag ist auf zwei Tage angelegt. Anwalt Heer hatte zuvor Zschäpes sofortige Freilassung gefordert, weil sie sich lediglich der einfachen Brandstiftung schuldig gemacht habe. In einer rechtlichen Würdigung soll Sturm die Vorträge aller drei Verteidiger zusammenführen.

Die drei vertreten Zschäpe seit Prozessbeginn – obwohl sich die Angeklagte von ihnen lossagte, zwei weitere Anwälte in die Verteidigung holte und eine Aussage machte. Vor gut einem Monat hatten bereits die Neuanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel ein Plädoyer für Zschäpe gehalten und eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert.

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„Vergiftete Indizien“

Im NSU-Prozess plädiert Beate Zschäpes Anwalt Wolfgang Stahl. Er meint: Egal, was seine Mandantin tut, alles lege die Anklage als Schuldbeweis aus. Hat er Recht?

Was macht einen Menschen zum Mörder? Muss er den Abzug einer Pistole betätigen oder reicht es, wenn er wohlwissend die Waffe beschafft? Muss er im Fluchtwagen mit laufendem Motor warten oder genügt es, wenn er dafür sorgt, dass die Nachbarn daheim keinen Verdacht schöpfen?

An Fragen wie diesen hängen Jura-Klausuren, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs – und das Urteil, das in wenigen Wochen im NSU-Prozess fallen könnte. Das komplizierte Rechtskonstrukt der Mittäterschaft entscheidet darüber, ob die Hauptangeklagte Beate Zschäpe für mehrere Jahrzehnte ins Gefängnis geht. Denn laut Anklage machte sie sich an den Taten der rechtsterroristischen Gruppe genauso schuldig wie ihre Mitbewohner Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Ihr droht dieselbe Strafe wie den beiden, wenn sie noch leben würden, ohne jemals selbst geschossen zu haben auf eines der zehn Mordopfer, ohne bei den zwei Bombenanschlägen selbst den Zünder ausgelöst zu haben.

Nur eine Frage der Interpretation?

Zuständig für die delikaten juristischen Details ist in Zschäpes Verteidigung ihr Anwalt Wolfgang Stahl, nachdem sein Kollege Wolfgang Heer in der Vorwoche drei Tag lang über Zschäpes Rolle beim Brand der Wohnung des NSU-Trios referiert und ihre sofortige Freilassung gefordert hatte. Stahls Schlussvortrag soll in den Grundfesten erschüttern, was für viele Beteiligte nach fünf Jahren Prozess wie Gewissheit erscheint. Doch gewiss, macht Stahl deutlich, ist hier gar nichts. Vieles ist eine Frage der Interpretation.

Während Mundlos und Böhnhardt in Deutschland herumfuhren, um zu Morden, Bomben zu zünden und Banken auszurauben, blieb Zschäpe zurück in Zwickau – der Stadt, in die das Trio geflüchtet war, nachdem Polizisten im Jahr 1998 Bomben in einer von Zschäpe gemieteten Garage in Jena gefunden hatten. Sie hielt daheim die „Stallwache“, so hatte es Oberstaatsanwältin Anette Greger formuliert. Sie habe für die „Abtarnung“ vor möglicherweise zu neugierigen Nachbarn gesorgt, heißt es in der Anklage. Sie habe von den Taten gewusst, Tarndokumente und Waffen mitbeschafft, die Kasse verwaltet. Wer da die Pistole abfeuerte, falle nicht mehr ins Gewicht, argumentiert die Bundesanwaltschaft. Die Vertreter der Anklage fordern lebenslange Haft.

„Unfair“ und „parteiisch“

Dazu hat Stahl naturgemäß eine völlig andere Auffassung. Es scheinen  weniger die Argumente der Anklage zu sein, die ihn aufregen, als die Motivation, die er dahinter vermutet: „Hochgradig unfair“ sei das Plädoyer, es zeige eine „schon parteiisch anmutende Einseitigkeit“. Die Ankläger hätten sich gar nicht die Mühe eines Für und Wider gemacht.

Der Trick, den Stahl durchschaut haben will: Mit Zschäpe als von Grund auf böser Person im Kopf lasse sich jeder beliebige Fakt als Schuldbeweis umdeuten, „so wird jedes Indiz vergiftet“.

Ein Beispiel: Das Archiv mit 68 Zeitungsartikeln über die NSU-Morde, das in der Wohnung des Trios gefunden wurde. Zusammengestellt wurde die Sammlung laut Bundesanwaltschaft von Zschäpe, Indiz dafür seien Fingerabdruck- und DNA-Spuren auf dem Zeitungspapier. Stahl hält dagegen: Die Spuren finden sich gerade einmal auf zwei der Ausschnitte. Die Spuren könnten beim Aufräumen entstanden sein; wer das Archiv verwaltete, hätte deutlich mehr Spuren hinterlassen müssen – das Indiz spreche also nicht gegen, sondern für Zschäpe.

Showdown beim Bundesgerichtshof?

Ähnlich verhalte es sich mit der „Stallwache“: Die Angeklagte habe nichts getan außer zu Hause zu bleiben – das soll schon Terrorismus sein? Für Stahl wieder ein Fall hochgradig unfairer Auslegung: „Wer mit Verbrechern zusammenlebt, ist selbst ein Verbrecher. Das ist methodisch verfehlt und im Ergebnis zirkelschlüssig.“

Für den Nachweis der Mittäterschaft brauche es viel mehr – den Willen zur sogenannten Tatherrschaft. Das heißt: Ohne den Mittäter gelingt das Verbrechen nicht, er ist eine Schlüsselfigur und fest entschlossen. Strenge Maßstäbe an die Mittäterschaft legte in der Vergangenheit der dritte Senat des Bundesgerichtshofs an, wie Stahl immer wieder erwähnt. Dieselben Richter wären zuständig, wenn Zschäpes Verteidiger gegen das Münchner Urteil in Revision gehen.

Bekannte Botschaft

Weder die implizite Drohung noch die anderen Vorwürfe sind zum ersten Mal zu hören: Vor anderthalb Monaten hatten bereits Zschäpes Neuverteidiger Hermann Borchert und Mathias Grasel ihr Plädoyer gehalten und darin eine Strafe von höchstens zehn Jahren gefordert. Die beiden Anwälte hatten vor allem drastische Kritik an Richtern und Bundesanwaltschaft vorgebracht – die Botschaft war jedoch dieselbe wie jetzt bei Stahl: Für eine Mittäterschaft Zschäpes gebe es keine stichhaltigen Belege.

Die Betroffene selbst ist entsprechend unbeeindruckt. Zschäpe, die mit ihren Stammanwälten seit Jahren nicht mehr spricht, schaut höchstens noch zu Stahl herüber, wenn das kleine Holzpult vor ihm mal wieder im weiten Ärmel seiner Robe hängenbleibt und geräuschvoll auf Tisch kracht.

Ähnlich teilnahmslos wirken die Vertreter der Bundesanwaltschaft. Sie scheinen keine Zweifel zu haben, dass ihre Version von Zschäpes Schuld Bestand haben wird.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 12. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 13. Juni 2018.

 

431. Prozesstag – Zschäpe-Anwalt Stahl plädiert

Drei Tage lang hatte Beate Zschäpes Altverteidiger Wolfgang Heer sein Plädoyer gehalten und ihre sofortige Freilassung gefordert, weil sie sich lediglich der einfachen Brandstiftung schuldig gemacht habe. Es folgen die Vorträge seiner Kollegen Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Am heutigen Dienstag übernimmt Stahl einen voraussichtlich vergleichsweise kurzen Part, in dem er die Beweise gegen die Hauptangeklagte im NSU-Prozess bewertet.

Die drei Verteidiger vertreten Zschäpe seit Prozessbeginn – obwohl sich die Angeklagte von ihnen lossagte, zwei weitere Anwälte in die Verteidigung holte und eine Aussage machte. Vor gut einem Monat hatten bereits die Neuanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel ein Plädoyer für Zschäpe gehalten und eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert.

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Verteidiger-Vortag begeistert Zschäpe – Das Medienlog vom Freitag, 8. Juni 2018

Tag drei des Plädoyers von Beate Zschäpes Altanwälten: Am Donnerstag beendete Verteidiger Wolfgang Heer seinen umfangreichen Vortrag, in dem er sich mit dem Vorwurf der Brandstiftung gegen die Hauptangeklagte auseinandergesetzt hatte. Es bleiben noch die Beiträge seiner Kollegen Wolfgang Stahl und Anja Sturm.

„Heer verzichtet nicht auf Seitenhiebe“, berichtet Julia Jüttner auf Spiegel Online. Erneut hielt er dem Vorsitzenden Richter ein Verhalten, das seiner Meinung nach unfair gegenüber Zschäpe war. Welchen Eindruck die detailreiche Argumentation beim Strafsenat hinterlässt, ist noch unklar. „Die Verteidigung kann darauf hoffen, dass ihr Schlussvortrag den Richtern am besten im Gedächtnis bleibt.“

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Zschäpe-Plädoyer: Keine Trotzreaktion der Anwälte – Das Medienlog vom Donnerstag, 7. Juni 2018

Verteidiger Wolfgang Heer setzte am Mittwoch sein Plädoyer für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe fort – und sorgte dabei mit außergewöhnlicher Akribie für Furore: bei Prozessbeobachtern, aber auch bei der Mandantin selbst, die ihre drei Altverteidiger ja eigentlich am liebsten geschasst hätte.

„Zschäpes Verteidiger schöpft aus dem Vollen der Hauptverhandlung, eine Fleißarbeit“, bilanziert Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung. Damit tat er das, „was Zschäpes Vertrauensanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel in ihrem Plädoyer nicht tun konnten“.

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430. Prozesstag – Zschäpes Anwalt Heer macht weiter

Am Donnerstag geht es mit dem Schlussvortrag von Beate Zschäpes Altverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm weiter – dem letzten Plädoyer des NSU-Prozesses. Anwalt Heer, der bereits an den beiden vorigen Tagen gesprochen hatte, wird voraussichtlich auch heute die ganze Sitzung über referieren. Am Vortag hatte er insbesondere die Bundesanwaltschaft für ihre Auslegung von Zschäpes Brandstiftung in der Zwickauer NSU-Wohnung kritisiert.

Die drei Verteidiger vertreten Zschäpe seit Prozessbeginn – obwohl sich die Angeklagte von ihnen lossagte, zwei neue Anwälte in die Verteidigung holte und eine Aussage machte. Mittlerweile gibt es keinen Kontakt mehr zwischen dem Juristentrio und ihrer Mandantin. Vor gut einem Monat hatten bereits die Neuanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel ein Plädoyer für Zschäpe gehalten und eine Strafe von maximal zehn Jahren gefordert.

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Trumpf der Altverteidiger

Brandstifterin? Ja. Mörderin? Nein. Im NSU-Prozess will Beate Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer einen wichtigen Anklagepunkt ausräumen. Das schafft er viel besser, als es ihre Neuverteidiger könnten.

Als es geschehen war, da war Beate Zschäpe vorbereitet. Das Versprechen hatte sie ihren Mitbewohnern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gegeben: Wenn ihr tot seid, fackle ich die Bude ab. Ein Feuer sollte alle Spuren tilgen, die die Männer in der Wohnung Frühlingsstraße 26 in Zwickau hinterlassen hatten.

Am 4. November 2011 waren die Uwes tot. Selbstmord nach einem gescheiterten Banküberfall. Zschäpe vergoss Benzin, zündete es an. Die Dämpfe des Kraftstoffs explodierten.

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Starker Auftakt von Zschäpes Verteidiger – Das Medienlog vom Mittwoch, 6. Juni 2018

Beate Zschäpe soll freigelassen werden – das forderte ihr Anwalt Wolfgang Heer beim Beginn des Plädoyers der Altverteidiger für die Hauptangeklagte. Mindestens bis Donnerstag wollen er und seine Kollegen Wolfgang Stahl und Anja Sturm ihren Schlussvortrag halten, obwohl Zschäpe ihnen bereits vor Jahren das Misstrauen ausgesprochen hat und kein Wort mehr mit ihnen wechselt.

Heer beantragte, Zschäpe nur wegen Brandstiftung schuldig zu sprechen und alle Anklagepunkte zu den terroristischen Taten des NSU zu verwerfen. „Die einzige Überlebende des sogenannten NSU-Kerntrios dürfte am Dienstag sehr zufrieden gewesen sein mit ihren Pflichtverteidigern“, bilanziert Andreas Förster in der Berliner Zeitung. Heers Vortrag sei „eine starke Einleitung“ gewesen. Seine Argumente könnten „vom Gericht nicht so leicht beiseitegeschoben werden“.

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