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Das Geheimnis der Brandenburger Akte

Es ist eins der größten Rätsel im NSU-Fall: Der Brandenburger Verfassungsschutz verhinderte möglicherweise die Festnahme des Trios – doch wer genau? Aufklärung bringt auch die Vernehmung eines wichtigen Quellenführers nicht.

Es ist jedes Mal ein bisschen wie Karneval, wenn der Zeuge Reinhard G. den Verhandlungssaal im Münchner Oberlandesgericht betritt: Auf dem Kopf eine schwarze Perücke, von der ein paar Strähnen unter der Kapuze des grauen Pullovers herausschauen. Die bizarre Maskerade dient dem Schutz eines Beamten, der an entscheidender Stelle für den Brandenburger Verfassungsschutz tätig war: Er protokollierte als Quellenführer den Tipp eines V-Manns, mit dem das NSU-Trio womöglich schon vor dem ersten Mord hätte gefasst werden können. Bereits zum vierten Mal ist er deshalb in den Prozess geladen.

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Götzl setzt Grenzen – Das Medienlog vom Donnerstag, 16. Juni 2016

Welche Fragen nach den Hintergründen des NSU gehören in den Prozess, welche in die Untersuchungsausschüsse? Diese Frage war die interessanteste am gestrigen Verhandlungstag. Denn Richter Manfred Götzl beantwortete sie sehr ausführlich, nachdem mehrere Nebenklagevertreter vor zwei Wochen erneut neue Zeugen und Beweise gefordert hatten. Götzl lehnte die Anträge erneut ab. Sein Tenor: „Es ist jetzt lange genug Beweis erhoben worden. Alle wichtigen Fragen scheinen für das Gericht geklärt“, wie Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk zusammenfasst. So deutlich habe sich der Vorsitzende bislang noch nicht in der Causa geäußert. Er habe sich jedoch außergewöhnlich viel Zeit genommen, um zu erklären, was Aufgabe des Gerichts ist.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 17. Juni 2016.

 

290. Prozesstag – Neuer Termin mit provokantem Verfassungsschützer

Zum vierten Mal vernimmt das Gericht am Donnerstag Reinhard G., Beamter des brandenburgischen Innenministeriums und früherer Quellenführer von V-Mann Carsten Sz. alias Piatto. Dieser erhielt 1998 von einem Bekannten eine SMS mit der Frage nach einer Waffe auf ein Handy, das ihm offenbar der brandenburgische Verfassungsschutz zur Verfügung gestellt hatte. Die Waffe war vermutlich für das untergetauchte NSU-Trio vorgesehen.

Bei seinen vorigen Vernehmungen war G. nicht nur mit Perücke zum Schutz seiner Identität erschienen, er fiel zudem durch ein flegelhaftes Auftreten auf. Vor allem in Bezug auf die SMS wollte er nur noch wenig in Erinnerung haben. Daher wird das Gericht heute erneut versuchen, mit Fragen bei G. durchzudringen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Mittwoch, 15. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 16. Juni 2016.

 

289. Prozesstag – Waffen von Jan W.?

Jan W., Neonazi aus Chemnitz, ist wohl eine der wichtigsten Figuren im Kreise der Helfer des NSU: Der frühere Anführer eines Blood-&-Honour-Ablegers soll dem untergetauchten Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 1998 eine Waffe besorgt oder das zumindest versucht haben. Anhaltspunkt dafür ist eine verräterische SMS, die er an einen Bekannnten schickte – den V-Mann Piatto.

W. äußerte sich nicht im Prozess, da gegen ihn noch ein Ermittlungsverfahren läuft. Auch aus seinem Umfeld war wenig zu erfahren. Daher befragt das Gericht heute einen Beamten des Berliner Landeskriminalamts. Er prüfte unter anderem Telefonkontakte von W. zu UWe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Wie viel Aufklärung ist genug? – Das Medienlog vom Montag, 13. Juni 2016

Immer wieder lehnte das Gericht im NSU-Prozess zuletzt Beweisanträge der Nebenklage ab, etwa solche zum Fall des V-Manns Ralf M. Die Opfervertreter echauffierten sich mehrmals, es fehle der Wille, den rechtsextremen Komplex vernünftig auszuleuchten. „Der pauschale Vorwurf, es fehle am nötigen Aufklärungswillen, ist aber falsch“, kommentiert Marcel Fürstenau von der Deutschen Welle. Die Bundesanwaltschaft sei oft dafür eingetreten, bestimmte Zeugen nicht zu befragen, darunter auch M. – dem Autor zufolge mit ebenso plausiblen Argumenten wie jene, mit denen die Opferanwälte ihre Anträge begründeten. Nach den zahlreichen Zeugenvernehmungen der Vergangenheit könne „keine Rede davon sein, dass im Umfeld der mutmaßlichen Täter zu wenig ermittelt worden wäre“.

Ein dpa-Bericht beantwortet Fragen um die Beschaffung der NSU-Mordpistole Ceska 83 und die Beteiligung des Mitangeklagten Ralf Wohlleben.

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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 14. Juni 2016.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Freitag, 10. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 13. Juni 2016.

 

Richter fragen nach der Reife – das Medienlog vom Donnerstag, 9. Juni 2016

Zum zweiten Mal hat das Gericht am Mittwoch den psychiatrischen Gutachter Norbert Leygraf angehört, der ein Gutachten über den Mitangeklagten Carsten S. erstellt hatte – den mutmaßlichen Überbringer der NSU-Mordwaffe Ceska 83. Insbesondere ging es um die Frage, ob S., der zum Zeitpunkt des Waffentransports 20 Jahre alt war, wegen Reifedefiziten nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.

Die Verteidiger des ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben, der S. laut dessen Aussage mit dem Kauf der Pistole beauftragt haben soll, würden dies wohl verneinen. „Sie dürften darauf hinaus wollen, dass Carsten S. keineswegs die Hilfe von Wohlleben gebraucht hätte, um eine Waffe zu besorgen. Die erhoffte Antwort bekommen sie von Leygraf jedoch nicht“, berichtet Wiebke Ramm auf Spiegel Online.

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Gerissener Auftritt vor Gericht – Das Medienlog vom Mittwoch, 8. Juni 2016

Zum fünften Mal sagte der Thüringer Neonazi und frühere V-Mann Tino Brandt am Dienstag als Zeuge im NSU-Prozess aus. Befragt wurde er zu einer Behauptung, die der Angeklagte Ralf Wohlleben in seiner Aussage aufgestellt hatte: Brandt habe dem Waffenkurier Carsten S. das Geld für die NSU-Mordpistole Česká 83 gegeben. Daran, sagte der Zeuge aus, könne er sich nicht erinnern.

„Brandts Auftritt ist gerissen“, kommentiert Konrad Litschko von der taz. Er habe „die Verantwortung weg von den einstigen ‚Kameraden‘ Richtung Verfassungsschutz geschoben“. Schließlich, sagte Brandt aus, habe die Behörde ihm ständig Geld gezahlt. Wohlleben, meint Litschko, werde die Aussage gefallen haben.

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288. Prozesstag – Sachverständiger berichtet über Carsten S.

Vor Gericht geht es weiter um den Mitangeklagten Carsten S., laut Anklage Überbringer der NSU-Mordpistole Ceska 83. Zum zweiten Mal sagt am Mittwoch der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf aus, der S. begutachtet hat. Wichtig ist, wie glaubwürdig der Angeklagte in der Frage der Waffenbeschaffung ist.

S. hatte angegeben, dass der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben ihm Geld gegeben habe, um damit die Pistole zu kaufen. Wohlleben hingegen behauptete in seiner Aussage vom Dezember, das Geld sei wahrscheinlich von dem Thüringer Neonazi-Anführer Tino Brandt gekommen.

Ebenfalls geladen ist ein Ermittler des Bundeskriminalamts, der S. zweimal vernommen hatte.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.