Gegen den Psychiater Joachim Bauer, der Beate Zschäpe ein äußerst wohlwollendes Gutachten ausgestellt hatte, liegt ein Befangenheitsantrag von Nebenklägern vor. Dieser beruht unter anderem auf seiner Äußerung, in der er den NSU-Prozess im selben Atemzug mit einer „Hexenverbrennung“ erwähnte.
Nun hat sich Bauer in einem Brief an das Gericht gewandt. Er halte sich nicht für befangen, zitiert die Süddeutsche Zeitung den Sachverständigen. Auch kenne er die Mindestanforderungen für Gutachten im Bereich der Schuldfähigkeit, zudem habe er den Prozess nicht mit einer Hexenverbrennung verglichen.
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