Man kommt mit dem Zählen kaum noch hinterher: Erneut sehen sich die Richter im NSU-Prozess einem Befangenheitsantrag ausgesetzt, dieses Mal gestellt von den Verteidigern des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Es ist das elfte Gesuch dieser Art, schreibt Frank Jansen vom Tagesspiegel. Bisher scheiterten alle Versuche, den Vorsitzenden Manfred Götzl abzusetzen – dieser Antrag „jedoch könnte ihm Probleme bereiten“.
Die Aussage des Zeugen Jens L. war bemerkenswert – weil sie gespickt war mit garantiert wahren Anekdoten aus der Zeit eines kriminellen Bandenmitglieds, garniert mit reichlich vulgären Ausdrücken. Nicht, weil sie etwas zur Aufklärung im NSU-Komplex beigetragen hätte. L. war Teil einer von zwei Zwillingen geführten Gruppe, die Waffen nach Jena schaffte – angeblich, um mithilfe der rechten Szene den Kampf gegen ausländische Drogenbanden führen zu können. „Aufschneidereien und Übertreibungen“ abgezogen, bleibe „ein Bild übrig von der Wendezeit im ‚wilden Osten'“, in dem auch der NSU hatte entstehen können, schreibt Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online.
Nach einer Woche Pause geht es im NSU-Prozess weiter. Geladen ist der Zeuge Jens L. Er soll Erkenntnisse zum Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt liefern, zudem zu möglichen Unterstützern der Terrorzelle.
Noch unklar ist, ob Zschäpe in dieser Woche durch ihren Anwalt Antworten auf die 39 neuen Fragen von Richter Manfred Götzl verlesen lässt. Das Gericht will auf diese Weise neue Details erfahren, die die Angeklagte in ihrer Aussage offengelassen hatte. Dies könnte Zschäpe jedoch verwerfen, nachdem das Gericht es abgelehnt hatte, ihr den Wahlverteidiger Hermann Borchert als fünften Pflichtverteidiger beizuordnen. Daraufhin stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen Götzl.
ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Beate Zschäpe will fünf Pflichtverteidiger – und tut alles, um diese Forderung durchzusetzen: Eigenhändig hat sie einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Dieser hatte zuvor ihr Gesuch abgelehnt, ihren derzeitigen Wahlverteidiger Hermann Borchert als staatlich bezahlten Anwalt für sie einzusetzen – neben ihren drei Stammanwälten, mit denen sie nicht mehr spricht, und ihrem vierten Verteidiger Mathias Grasel. Götzl „hält vier Verteidiger auf Staatskosten für ausreichend. Das ärgert Zschäpe“, schreibt Frank Jansen vom Tagesspiegel.
Der bemerkenswerteste Abschnitt des 259. Prozesstags war eine zweistündige Pause: Die hatten sich die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben erbeten, um erneut Befangenheitsanträge gegen die NSU-Richter Manfred Götzl und Michaela Odersky zu formulieren. Nach der Pause dann die knappe Mitteilung der Anwälte: Ihr Mandant habe es sich anders überlegt.
„Wieder verstrich ein Verhandlungstag, ohne dass der Prozess spürbar vorangekommen wäre“, meint Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online dazu – und vermutet Methode dahinter: Wohlleben und der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gehe es darum, in einer Art Torschlusspanik „den Prozess nach Kräften zu torpedieren“.
Richter Manfred Götzl ist noch lange nicht fertig mit Beate Zschäpe: Nach einer ersten Fragerunde im Anschluss an ihre Aussage Anfang Dezember stellte er ihr am Dienstag 39 neue Fragen, die sie demnächst per Verlesung durch ihren Anwalt beantworten soll. „Sie dürften Zschäpe mittlerweile einiges Kopfzerbrechen bereiten“ und ihre schwierige Lage verschärfen, meint Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online.
Die Vermutung war bereits in der vergangenen Woche aufgekommen, jetzt ist sie Gewissheit: Beate Zschäpe hat einen neuen Befangenheitsantrag gegen Richter Manfred Götzl gestellt. Der Grund dafür ist, dass der Vorsitzende Richter Zschäpes Entlassungsantrag gegen ihre drei Altverteidiger abgelehnt hatte. Damit droht wieder einmal eine Verzögerung im Terrorverfahren. Es sei zu bemerken, dass „immer mehr und immer erstaunlichere Befangenheitsanträge gestellt“ werden, merkt Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung an.
Beate Zschäpes Antrag auf Entpflichtung ihrer drei Altanwälte ist abgelehnt – das hat heute Folgen: Die Hauptangeklagte will einen Befangenheitsantrag gegen Richter Manfred Götzl stellen. Dieser hat sich offenbar bereits darauf vorbereitet: Für die heutige Sitzung sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen.
Zuvor hatte das Verfahren eine Woche lang pausiert, weil über Befangenheitsanträge des Mitangeklagten Ralf Wohlleben gegen zwei Richter entschieden werden musste. Mittlerweile liegt das Ergebnis vor: Die Gesuche sind abgelehnt. Die Entscheidung wird in der heutigen Sitzung verlesen.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Erneut hat das Münchner Oberlandesgericht über Anträge der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben entschieden – und zwar dreimal abschlägig. Abgelehnt ist der Antrag von Zschäpe, ihre drei Altverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm zu entlassen. Auch die Befangenheitsanträge von Wohlleben gegen zwei Richter sind gescheitert.
Die meisten Prozessbeobachter hatten das Ergebnis erwartet, nun hat das Gericht entschieden: Der Befangenheitsantrag der Anwälte von Ralf Wohlleben gegen alle fünf NSU-Richter ist abgelehnt, ebenso die Forderung von Beate Zschäpes Verteidigern nach ihrer eigenen Entlassung. Für Gisela Friedrichsen von Spiegel Online eine gute Nachricht: „Nun geht es endlich mit der Beweisaufnahme voran.“