Im NSU-Prozess wurde am Donnerstag ein Ermittler des Bundeskriminalamts befragt, der den Mitangeklagten Carsten S. zweimal vernommen hatte – nicht nur durch das Gericht, sondern auch durch S. selbst. S. hatte gestanden, dem NSU-Trio die Pistole überbracht zu haben, mit der neun Menschen erschossen worden sein sollen. Das Geld dafür habe ihm der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben gegeben. Dieser bestritt das in seiner Aussage im vergangenen Dezember. Nun ging es um die wichtige Frage, in welchem Zusammenhang S. folgenden, im Protokoll seiner Vernehmung von damals festgehaltenen Satz sagte: „Ich kann mich nicht einmal konkret erinnern, dass ich das Geld von Wohlleben bekommen habe.“
Weiter„Angeklagter fleht den Zeugen an – Das Medienlog vom Freitag, 1. Juli 2016“