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Angeklagter fleht den Zeugen an – Das Medienlog vom Freitag, 1. Juli 2016

Im NSU-Prozess wurde am Donnerstag ein Ermittler des Bundeskriminalamts befragt, der den Mitangeklagten Carsten S. zweimal vernommen hatte – nicht nur durch das Gericht, sondern auch durch S. selbst. S. hatte gestanden, dem NSU-Trio die Pistole überbracht zu haben, mit der neun Menschen erschossen worden sein sollen. Das Geld dafür habe ihm der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben gegeben. Dieser bestritt das in seiner Aussage im vergangenen Dezember. Nun ging es um die wichtige Frage, in welchem Zusammenhang S. folgenden, im Protokoll seiner Vernehmung von damals festgehaltenen Satz sagte: „Ich kann mich nicht einmal konkret erinnern, dass ich das Geld von Wohlleben bekommen habe.“

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293. Prozesstag – Ermittler berichtet über Carsten S.

Am Donnerstag sagt ein Ermittler des Bundeskriminalamts aus, der den Mitangeklagten Carsten S. zweimal vernommen hatte. S. ist angeklagt, dem NSU-Trio 1999 oder 2000 die Pistole vom Typ Ceska 83 überbracht zu haben, mit der neun Menschen erschossen worden sein sollen. S. hat die Tat gestanden und angegeben, der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben habe ihn dazu angestiftet. Dieser bestritt das in seiner Aussage vom vergangenen Dezember. Mit der Vernehmung des Kriminalbeamten werden S.‘ frühere Angaben zu dem Fall erneut geprüft.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Wie viel Aufklärung ist genug? – Das Medienlog vom Montag, 13. Juni 2016

Immer wieder lehnte das Gericht im NSU-Prozess zuletzt Beweisanträge der Nebenklage ab, etwa solche zum Fall des V-Manns Ralf M. Die Opfervertreter echauffierten sich mehrmals, es fehle der Wille, den rechtsextremen Komplex vernünftig auszuleuchten. „Der pauschale Vorwurf, es fehle am nötigen Aufklärungswillen, ist aber falsch“, kommentiert Marcel Fürstenau von der Deutschen Welle. Die Bundesanwaltschaft sei oft dafür eingetreten, bestimmte Zeugen nicht zu befragen, darunter auch M. – dem Autor zufolge mit ebenso plausiblen Argumenten wie jene, mit denen die Opferanwälte ihre Anträge begründeten. Nach den zahlreichen Zeugenvernehmungen der Vergangenheit könne „keine Rede davon sein, dass im Umfeld der mutmaßlichen Täter zu wenig ermittelt worden wäre“.

Ein dpa-Bericht beantwortet Fragen um die Beschaffung der NSU-Mordpistole Ceska 83 und die Beteiligung des Mitangeklagten Ralf Wohlleben.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 14. Juni 2016.

 

Gerissener Auftritt vor Gericht – Das Medienlog vom Mittwoch, 8. Juni 2016

Zum fünften Mal sagte der Thüringer Neonazi und frühere V-Mann Tino Brandt am Dienstag als Zeuge im NSU-Prozess aus. Befragt wurde er zu einer Behauptung, die der Angeklagte Ralf Wohlleben in seiner Aussage aufgestellt hatte: Brandt habe dem Waffenkurier Carsten S. das Geld für die NSU-Mordpistole Česká 83 gegeben. Daran, sagte der Zeuge aus, könne er sich nicht erinnern.

„Brandts Auftritt ist gerissen“, kommentiert Konrad Litschko von der taz. Er habe „die Verantwortung weg von den einstigen ‚Kameraden‘ Richtung Verfassungsschutz geschoben“. Schließlich, sagte Brandt aus, habe die Behörde ihm ständig Geld gezahlt. Wohlleben, meint Litschko, werde die Aussage gefallen haben.

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288. Prozesstag – Sachverständiger berichtet über Carsten S.

Vor Gericht geht es weiter um den Mitangeklagten Carsten S., laut Anklage Überbringer der NSU-Mordpistole Ceska 83. Zum zweiten Mal sagt am Mittwoch der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf aus, der S. begutachtet hat. Wichtig ist, wie glaubwürdig der Angeklagte in der Frage der Waffenbeschaffung ist.

S. hatte angegeben, dass der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben ihm Geld gegeben habe, um damit die Pistole zu kaufen. Wohlleben hingegen behauptete in seiner Aussage vom Dezember, das Geld sei wahrscheinlich von dem Thüringer Neonazi-Anführer Tino Brandt gekommen.

Ebenfalls geladen ist ein Ermittler des Bundeskriminalamts, der S. zweimal vernommen hatte.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

287. Prozesstag – Wiedersehen mit Tino Brandt

Erneut ist der Thüringer Neonazi und frühere Verfassungsschutz-Informant Tino Brandt als Zeuge in den NSU-Prozess geladen. In bisherigen Vernehmungen hatte er über die frühere Zeit der NSU-Mitglieder in Jena berichtet. Diesmal soll er wohl insbesondere zu den Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. aussagen.

S. hatte angegeben, dass Wohlleben ihm Geld gegeben habe, um damit die Ceska-Pistole zu kaufen, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen erschossen haben sollen. Wohlleben hingegen behauptete, das Geld sei wahrscheinlich von Brandt gekommen. Nun kann der 41-Jährige, der derzeit wegen Kindesmissbrauchs in Haft sitzt, dazu Stellung nehmen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

286. Prozesstag – Bezahlte Ralf Wohlleben die NSU-Waffe?

Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben steht im Verdacht, dem NSU um die Jahrtausendwende herum die Morpistole Ceska 83 beschafft zu haben – durch den Mittelsmann Carsten S., der heute ebenfalls auf der Anklagebank sitzt. S.‘ Aussage zufolge stellte Wohlleben das Geld dafür zur Verfügung. Der jedoch stritt das in seiner Aussage vom vergangenen Jahr ab.

Was stimmt? Das versucht das Gericht am Donnerstag anhand der Buchungen auf Wohllebens Konto nachzuvollziehen. Ein Beamter des Bundeskriminalamts berichtet von den Ein- und Ausgängen, die Wohlleben in den Jahren 1999 und 2000 verzeichnete. Ein weiterer Ermittler macht zudem Angaben über Vernehmungen, die er 2012 und 2013 mit Carsten S. geführt hatte.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

285. Prozesstag – Ermittler berichten von Angeklagten-Aussage

Zwei Beamte des Bundeskriminalamts berichten am Mittwoch von Aussagen des Mitangeklagten Carsten S. Mit ihm hatte sich das Gericht eigentlich schon erschöpfend befasst: S. hatte zu Prozessbeginn umfassend ausgesagt und eingeräumt, dem NSU eine Waffe überbracht zu haben – mutmaßlich die Ceska 83, mit der neun Menschen erschossen wurden.

Nun aber sind seine früheren Angaben erneut relevant, weil der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben sie in seiner eigenen Aussage vom vergangengen November in Zweifel gezogen hatte. Er bestritt, S. mit dem Transport beauftragt zu haben. Das Gericht prüft derzeit, wie glaubwürdig Wohllebens späte Einlassung ist.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

NSU-Spur soll ins Hells-Angels-Milieu führen – Das Medienlog vom Donnerstag, 28. April 2016

Eine neue Spur im NSU-Komplex könnte ins Rockermilieu führen – und gleichzeitig eine Verbindung zwischen mehreren Punkten des Terrorfalls sein: Laut einem Bericht der Bild (hinter Bezahlschranke) wird in einem Antrag eines Nebenklageanwalts die Vernehmung eines Mitglieds des Motorradclubs Hells Angels gefordert. Dieser soll einem Zeugen aus der organisierten Kriminalität in Jena zufolge in den neunziger Jahren mit Uwe Böhnhardt zusammengearbeitet haben. Dabei soll er ihn auch zu Straftaten angewiesen haben. Zudem soll er Kontakt mit Menschen aus dem Umfeld der 2007 in Heilbronn ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter gehabt haben.

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279. Prozesstag – Die Helfer aus der Schweiz

Neun Menschen sollen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit der Pistole vom Typ Ceska 83 erschossen haben. Die Waffe stammt den Ermittlungen zufolge aus der Schweiz, soll dort von einem Einheimischen bei einem Waffenhandel gekauft worden sein. Heute beschäftigt sich das Gericht erneut mit dem Fall Schweiz: Geladen ist ein Richter, der Vernehmungen jenseits der Grenze begleitet hatte, die nach einem Rechtshilfegesuch aus Deutschland geführt worden waren.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.