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128. Prozesstag – Weitere Vernehmung von Tino Brandt

Aus gutem Grund hat das Gericht gleich drei Vernehmungstage eingeplant – die voraussichtlich nicht ausreichen werden: Am Mittwoch steht der Thüringer Neonazi-Kader Tino Brandt erneut im Zeugenstand. Er soll zu seiner Rolle als mutmaßlicher NSU-Unterstützer, Führungsfigur in der Neonaziszene und als V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes befragt werden.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

V-Mann über Zschäpe: „Keine dumme Hausfrau“

Der Neonazi und frühere Spitzel Tino Brandt sagt im NSU-Prozess aus. Dem Terroristentrio bescheinigt er eine innige Freundschaft – und sieht Beate Zschäpe nicht als Unbeteiligte.

Früher führte er die Thüringer Nazis, war oberster Kopf derer rechtsextremer Propaganda-Pläne. Heute muss Tino Brandt sich selbst führen lassen. An einer Handschelle wird er von einem Polizisten zum Platz für die Zeugen im NSU-Prozess gebracht. Der 39-Jährige sitzt in Untersuchungshaft, er wurde überstellt aus dem Gefängnis in Gera, wo er wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch einsitzt. Drei Tage lang soll er in München als Zeuge aussagen, doch wahrscheinlich wird er noch öfter geladen.

Denn in der Person Brandt laufen mehrere Handlungsstränge zusammen, die für die Aufklärung der NSU-Morde wichtig sind: Er gründete die rechtsextreme Organisation Thüringer Heimatschutz (THS), zu deren Treffen auch Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe kamen. Als die drei 1998 in den Untergrund flüchteten, sammelte er Spendengelder für sie und ließ gefälschte Pässe besorgen. 2001 enthüllte dann eine Zeitung, dass Brandt seit 1994 als Informant für den von ihm doch so verhassten Staat, für das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, gearbeitet hatte.

Brandt ist seitdem eine bekannte Figur in Thüringen. Eine auffällige allzu mal: Sein Gesicht ist bleich und verquollen, auf den Wangen stehen Bartstoppeln. Auf dem massigen Kopf sitzt eine zu kleine Brille. Der Mann wirkt nicht gesund.

Seit der Enttarnung als V-Mann ist Brandt in der rechten Szene nicht mehr gelitten: „Ich habe den Fehler begangen, mit dem Landesamt zusammenzuarbeiten, was mich mein Leben, mein Alles gekostet hat“, sagt er. Seine Gesinnung aber ist bis heute dieselbe geblieben. Wegen „Zensur und Unterdrückungsmaßnahmen“ in der gerade wiedervereinigten Bundesrepublik habe er 1994 in einer Gaststätte den Stammtisch gegründet, aus dem sich der THS entwickelte, erzählt der Zeuge. Was er denn mit Zensur meine, fragt Richter Manfred Götzl. „Das, was man unter Revisionismus versteht“, sagt Brandt mit seiner dröhnenden Stimme, die bisweilen ins Nuscheln abgleitet, „wenn man sich wissenschaftlich mit bestimmten Zahlen zu Konzentrationslagern beschäftigt.“

Kameraden, die seine Vorstellung von der Verharmlosung des Holocausts teilten, fand er in Thüringen reichlich. Mit dem THS gelang ihm, sich als Sprecher der Neonazis zu positionieren. Anfangs kamen 20 Rechte beim Bier zusammen, später waren es 70 Mitglieder. Brandt ließ Flugblätter drucken und schickte seine Leute zu Demonstrationen. Bald war der THS ein Sammelbecken für die losen rechtsextremen Gruppen des Freistaats. Auch die Kameradschaft Jena mit ihren Mitgliedern Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, Holger G. kam dazu – heute sind sie alle Angeklagte im Prozess. Zudem Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und der Zeuge André K.

„Ich kenne die alle und habe sie sehr positiv in Erinnerung“, sagt Brandt. Diskussionen habe es aber über den Aufbau der Gruppen gegeben: Während er sich dafür einsetzte, viele Jugendliche als Neumitglieder zu rekrutieren, hätten die Jenaer auf das Prinzip „Qualität statt Quantität“ gesetzt: „Die Mitglieder dort waren gefestigter im Weltbild.“ Die Kameradschaft Jena begriff sich demnach also als Elitetruppe.

Beate Zschäpe etwa sei zwar ruhig gewesen, habe sich aber in Diskussionen eingebracht. Außerdem habe sie gezeigt, dass sie Fachwissen besitze, wenn Brandt zu einer Schulung zum Thema „Germanentum“ lud: „Sie ist keine dumme Hausfrau.“ Eine Einschätzung, die Zschäpes Verteidigern nicht gefallen dürfte – weil sie genau im Sinne der Anklage ist, wonach Zschäpe Mittäterin bei den Morden ihrer zwei Weggefährten gewesen sein soll.

Ähnlich verhält es sich mit Brandts Bewertung des ebenfalls im NSU-Prozess Angeklagten Carsten S., der damals ein Führungsamt bei der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten übernahm: „Er war eine Führungskraft, die sich da richtig reingekniet hat und Sachen selbst entscheiden konnte.“ S. hatte sich in seiner Aussage vor Gericht hingegen als Mitläufer dargestellt, der sich nur unwillig auf den Posten hatte hieven lassen.

Das spätere NSU-Trio aus Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt habe auf ihn vertraut gewirkt, die enge Freundschaft der drei war für ihn offensichtlich. Mundlos sei „der absolute Enkeltyp“ gewesen – „jede Oma hat sich schnell für ihn begeistern können“. Von Brandt, der damals bei einem Verlag arbeitete, ließ er sich Bücher über Rudolf Heß besorgen. Böhnhardt habe sich zurückhaltender verhalten, sei aber gerne mal in schwarzer Uniform zum Stammtisch gekommen.

1998 flüchteten die drei, nachdem Sprengstoff in Zschäpes Garage gefunden worden war. Brandt war vergleichsweise nah dran an ihnen. Und damit auch das Landesamt für Verfassungsschutz. An die Zusammenarbeit kann sich Brandt angeblich deutlich schlechter erinnern als an die Anekdoten von den THS-Treffen. Vielleicht, weil er sich nicht erinnern will: Die Fragen betreffen seine Kontakte zum Trio – und Brandts Antworten könnten für ihn strafrechtlich relevant sein, wenn er wissentlich eine Gruppe von Terroristen unterstützt hätte. Bislang allerdings läuft kein Ermittlungsverfahren gegen ihn.

Unstrittig ist, dass Brandt sich für die Untergetauchten einsetzte. Er veranstaltete ein Konzert, für das er statt Eintritt Spenden nahm. Auch Kameraden aus dem THS öffneten das Portemonnaie für die Untergetauchten, außerdem verkaufte er die rassistische Monopoly-Imitation Pogromly, die das Trio selbst gebastelt hatte.

Und schließlich war da noch „das Geld, das der Freistaat Thüringen gespendet hat“. Seine V-Mann-Führer steckten Brandt 2.000 Mark zu, mit denen sich die drei gefälschte Pässe besorgen sollten. Das, hofften sie, werde die Fahndung erleichtern. Erfolg hatte die Aktion nicht.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Dienstag, 15. Juli, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 16. Juli 2014.

 

127. Prozesstag – V-Mann und Führungsfigur: Tino Brandt sagt aus

Gleich für drei Tage hintereinander ist der Zeuge Tino Brandt ab Dienstag zum NSU-Prozess geladen – denn sowohl das Gericht als auch die Anwälte der Nebenklage werden zahlreiche Fragen an ihn haben. Den Gerichtssaal wird er möglicherweise in Handschellen betreten: Wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch sitzt Brandt zurzeit in Untersuchungshaft.

Der Neonazi aus Rudolstadt war zu der Zeit dabei, als sich inmitten der Thüringer Naziszene eine militante Dreiergruppe formierte, die vor Gewalt nicht zurückschreckte: der NSU. Zumindest kurz nach dem Abtauchen des Trios im Jahr 1998 unterstützte Brandt die Kameraden, indem er gefälschte Pässe besorgen ließ. Möglich machte es Brandts Einfluss als Anführer des „Thüringer Heimatschutzes“, einem rechten Sammelbecken.

Im Geheimen pflegte er allerdings noch mehr Kontakte: Von 1994 bis 2001 war er als V-Mann „Otto“ Informant des Thüringer Verfassungsschutzes, bis er enttarnt wurde. Viele Prozesbeobachter hoffen daher, dass Brandt auch Informationen zur dubiosen Rolle des Verfassungsschutzes im NSU-Komplex liefern kann.

Brandt war bereits im Februar nach München geladen gewesen, die Vernehmung fiel jedoch wegen eines Krankheitsfalls aus.

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Das geistige Fundament der NSU-Morde? – Das Medienlog vom Montag, 14. Juli 2014

Eine rechtsextremistische Hetzschrift beschäftigt derzeit die Beteiligten im NSU-Prozess: Nebenklageanwälte haben beantragt, zwei Ausgaben einer Zeitschrift als Beweismittel einzuführen, die der Mitangeklagte André E. und sein Bruder Maik verfasst haben. Das Machwerk mit dem Titel The Aryan Law And Order war der Rundbrief einer Skinhead-Gruppe, die die beiden Brüder gegründet hatten, berichtet dpa-Autor Christoph Lemmer.

Demnach entstanden die Texte bei oder nach Treffen in Chemnitz, an denen auch die mutmaßlichen NSU-Terroristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt teilnahmen. Die Opferanwälte wollen mit Vorlage der Zeitschrift beweisen, dass die Brüder halfen, „das geistige Fundament für die Serie der zehn NSU-Morde zu legen“.

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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 15. Juli 2014.

 

Zeuge klopft radikale Sprüche – Das Medienlog vom Freitag, 11. Juli 2014

Am Donnerstag besuchte die Vizepräsidentin des Bundestags, Claudia Roth, den NSU-Prozess – und hörte die radikalen Äußerungen des Zeugen Thomas G. aus Thüringen. Der Neonazi streitet ab, die NSU-Gruppe gekannt zu haben. Über seine angebliche Mitgliedschaft in der militanten Kameradschaft Hammerskins wollte er sich wie bei seinem ersten Gerichtstermin trotz Androhung eines Ordnungsgeldes nicht äußern. Stattdessen habe er die Vernehmung „als Plattform für übelste rassistische Propaganda missbraucht“, resümiert Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online.

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Ein Nazi sieht sich als Märtyrer

Immer wieder haben mögliche NSU-Unterstützer im Prozess ihr Wissen verschleiert – zum Ärger von Opfervertretern. Der Thüringer Neonazi Thomas G. könnte nun erstmals für sein Schweigen bestraft werden.

Gleich zu Beginn seines zweiten Gerichtstermins kann Thomas G. noch mal jeden Zweifel über seine Gesinnung ausräumen. Richter Manfred Götzl fragt den Mann im Kapuzenpulli einer rechten Szenemarke, was er mit dem Begriff Volkstod verbindet. „Nationale Kreise verbinden damit, dass das deutsche Volk an Substanz ausstirbt, durch die niedrige Geburtenrate und den Zuzug von Ausländern“, setzt der Zeuge an.

Als dann noch das Wort „Ausländerrückführung“ fällt, stöhnt eine Frau auf den Zuschauerrängen: „Um Gottes Willen.“ Es ist Claudia Roth, die Vizepräsidentin des Bundestags, die als Zuschauerin den Prozesstag verfolgt. Kurz zuvor hatte sie in einer Pause vor Journalisten gesagt, man müsse den Migranten in Deutschland „das Gefühl geben, dass Deutschland ihre Heimat ist, in der sie sicher und ohne Angst leben können“.

Ein kühner Wunsch, solange Menschen wie Thomas G. ihre Hassgedanken verbreiten. Der 35-Jährige war bereits Anfang des Monats in den Zeugenstand getreten, weil er einer der am besten vernetzten Neonazis in Thüringen ist. Er gilt als Anführer und Gründer mehrerer radikaler Organisationen, aktiv gewesen sein soll er auch im Thüringer Heimatschutz. Dort trieben sich auch Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt herum, zudem der Mitangeklagte Ralf Wohlleben. G. bestritt allerdings, mit dem NSU-Trio Kontakt gehabt zu haben. Er will nur Ralf Wohlleben gekannt haben.

Von der Aussage rückt der Zeuge auch diesmal nicht ab. Überhaupt ist er alles andere als gesprächig, wenn es nicht um seine extreme Ideologie geht. Andere hatten mehr zu erzählen: „Es ging darum, das Volk zu überzeugen, dass unser System scheiße ist“ – so skizzierte seine frühere Freundin Mandy S. seinen Kampf gegen den Staat. G. kümmerte sich demnach um viele Veranstaltungen der Szene „und seine Hammerskins. Die gingen ihm über alles“.

Die Hammerskins sind eine Gruppe, auf deren Mitgliedschaft G. offenbar überaus stolz ist: eine Elitetruppe unter den Rechten, ursprünglich in den USA gegründet, mit langer Probezeit für Neulinge und strengen Regeln. Zum Beispiel zur Geheimhaltung. Schon in der ersten Vernehmung hatte sich G. geweigert, Richter Götzls Frage zu beantworten, ob er der Gruppe angehöre. Götzl drohte daraufhin mit einem Ordnungsgeld, die Befragung wurde abgebrochen.

Nun stellt Götzl erneut die Frage nach den Hammerskins. Es ist eine wichtige Frage. Denn es geht um die Autorität des Strafsenats. Monatelang sagten im NSU-Prozess mögliche Unterstützer des Terroristentrios aus, die sich mehr oder weniger raffiniert in Schweigen hüllten. Etliche sagten immer wieder, sie könnten sich an nichts erinnern. Viele Prozessbeteiligte, vor allem die Opferanwälte, regten sich darüber auf. Sie forderten härtere Maßnahmen gegen redefaule Zeugen. Doch alle kamen sie vor Götzl davon.

Damit könnte es jetzt ein Ende haben, G. droht ein Ordnungsgeld. Im Extremfall könnte er sogar in Ordnungshaft genommen werden. Käme G. mit einer unverhohlenen Aussageverweigerung durch, könnte der Senat keine Zeugenvernehmung mehr souverän führen. „Kennen Sie ein Logo der Hammerskins?“ fragt Götzl. „Wie ich gesagt habe – ich werde zu der Thematik nichts sagen“, antwortet G.

Und es bleibt nicht bei einem Thema, das der Zeuge gerne ausklammern würde: Götzl fragt, wer mit ihm in seiner Heimat Altenburg Demonstrationen organisierte. „Sie wollen, dass ich die Namen nenne von Leuten, die damals aktiv waren? Das mache ich nicht“, konstatiert G. Als Grund dafür gibt er an, die Nebenklageanwälte würden Namen von Neonazis an Mitglieder der Antifa weitergeben. Diese würden die Genannten dann „aggressiv behandeln“ und am Arbeitsplatz drangsalieren.

Götzl braucht erkennbar seine Geduld auf: „Das ist ein weiterer Komplex, zu dem sie nichts sagen wollen.“ G. gibt scheinbar verständnisvoll zurück: „Ich sehe den Konflikt zwischen der Autorität des Gerichts, also Ihnen, und mir.“ An seiner Haltung ändere das aber nichts: „Auch wenn ich eine Strafe dafür bekomme, ich kann’s nicht.“ Die Identität von anderen zu enthüllen, das könne er mit seinem „Wertegefühl“ nicht vereinbaren. Daheim in Altenburg dürften ihm die Kameraden für seine Haltung auf die Schulter klopfen.

G. stellt sich dar als Märtyrer, bedrängt vom Justizsystem und Repressalien gegen einen national eingestellten Kämpfer wie ihn. Noch deutlicher wird das, als Nebenklageanwalt Sebastian Scharmer ihm einen Beitrag vorhält, den er direkt nach seiner ersten Vernehmung auf Twitter geschrieben hat: „Die Tafelrunde ist entehrt, wenn ein Falscher ihr angehört“, das Zitat eines Ritters. Scharmer fragt, ob G. damit auf seine unnachgiebige Haltung zur Hammerskin-Frage angespielt habe. „Sie können das so verstehen, dass ich mein Verhalten hier als ritterlich empfinde“, sagt der Zeuge.

Andere Fragen des Anwalts will er nicht beantworten. Das Ordnungsgeld ist praktisch unausweichlich. Doch ganz so einfach ist es nicht: Olaf Klemke, der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben, kommt G. zur Hilfe. Er hat recherchiert, dass die Dresdner Staatsanwaltschaft 2003 ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Mitglieder der Hammerskins begonnen hatte, offenbar auch gegen G. Sollte das Verfahren noch laufen, könnte G. straffrei zur Frage nach seiner Mitgliedschaft schweigen, weil er sich nicht selbst belasten muss. G. sagt, er wisse nicht, ob das Verfahren bereits eingestellt wurde – auch wenn alles andere nach elf Jahren höchst ungewöhnlich wäre.

Die Bundesanwaltschaft lässt das Verfahren von den Kollegen in Dresden recherchieren. Götzl unterbricht derweil die Verhandlung. G. muss in zwei Wochen wiederkommen. Dann dürfte er der erste Zeuge im Prozess sein, für den sein Schweigen ernsthafte Folgen hat.

 

Uwe Böhnhardts verständnisvoller Bruder – Das Medienlog vom Donnerstag, 10. Juli 2014

Zwei wichtige Zeugen sind am Mittwoch vor dem Münchner Landgericht aufgetreten: Der mutmaßliche NSU-Unterstützer Matthias D., der unter seinem Namen Wohnungen für die untergetauchten Rechtsextremisten gemietet hatte, und Jan Böhnhardt, der Bruder des toten NSU-Mitglieds Uwe Böhnhardt.

Die meisten Medien stellen in ihren Berichten Böhnhardts anfangs schmallippige Aussage in den Vordergrund, in der er auch über die Ansichten seines Bruders sprach. Er habe das Leben von Uwe so geschildert, „wie es klischeehafter für ein Abdriften in die rechte Szene nicht sein könnte“, schreibt Karin Truscheit in der FAZ. Als „irregeleitet und perspektivlos“ habe er ihn beschrieben, wie zuvor schon die Mutter der beiden.

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126. Prozesstag – Thomas G. erneut als Zeuge geladen

Zum zweiten Mal muss der Thüringer Neonazi-Anführer Thomas G. am Donnerstag aussagen. Der Zeuge hatte bereits am 1. Juli ausgesagt, dabei aber wenig Angaben gemacht. Als sich G. weigerte, über seine Verbindungen zu der rechtsextremen Gruppe Hammerskins zu sprechen, drohte ihm Richter Manfred Götzl mit einem Ordnungsgeld. Ob das verhängt wird, entscheidet sich heute.

Zudem sind die Aussagen von zwei Ermittlern des Bundeskriminalamts und einem Kommissar des sächsischen Landeskriminalamts geplant. Zwei von ihnen äußern sich zu Gesprächen, die sie mit Uwe Mundlos‘ Vater Siegfried vor dessen Aussage geführt hatten. Ein weiterer Beamter trägt Erkenntnisse zu den Überfällen vor, mit denen das NSU-Trio seinen Lebensunterhalt bestritten haben soll.

Ursprünglich war auch die Großmutter von Beate Zschäpe, Annerose A., geladen. Wie das Oberlandesgericht mitteilte, erkrankte A. jedoch und wird nicht erscheinen. Da sie angekündigt hatte, als Angehörige die Aussage zu verweigern, wird die 90-Jährige auch nicht erneut nach München beordert.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Naives Opfer oder williger Helfer der Terroristen?

Mindestens acht Zeugen aus dem NSU-Prozess dürften nach dem Urteil in München selbst juristischen Ärger bekommen. So viele Ermittlungsverfahren führt der Generalbundesanwalt gegen mutmaßliche Unterstützer der Terrorgruppe. Einer davon ist Matthias D. Der 38-Jährige ist eine plumpe Erscheinung mit Stiernacken. Doch D. sollte nicht unterschätzt werden. Die Behörden identifizierten ihn als engagierten Rechtsradikalen, als Anführer der Brigade Ost, einer Nazi-Kameradschaft in seiner Heimat im Erzgebirge.

Als Zeuge ist er jedoch nach München geladen, weil er der Zwickauer Gruppe zur Tarnung seine Identität geliehen haben soll. Sein Name stand an Tür und Briefkasten der letzten Wohnung der drei. Wegen der laufenden Ermittlungen darf D. die Aussage verweigern – und beruft sich prompt auf sein Recht. Nach drei Minuten ist der Auftritt vorbei. Wie viele andere mutmaßliche Unterstützer schweigt D. zwar vor Gericht, hatte aber eine Aussage bei der Polizei gemacht. Direkt im Anschluss sagt deshalb der Beamte des Zwickauer Präsidiums aus, der den Zeugen vernommen hatte.

D. kam damals mit einem Anwalt zur Befragung, gerade zwei Tage nach dem Ende des NSU im November 2011. Die Faktenlage war noch dünn und die Ermittler weitgehend ahnungslos. In ihren Augen war der Zeuge durch unglückliche Umstände in die Sache hineingeraten. Die Bundesanwaltschaft, die später die Ermittlungen an sich zog, sah das anders: Anfang Dezember 2011 erreichte sie, dass D. für ein halbes Jahr in Untersuchungshaft genommen wurde.

Max, Gerri und Liese

„Ich habe ihn als etwas naiv eingeschätzt“, beschreibt der Polizist Volker F. seinen Eindruck. So hatte sich D. jedenfalls dargestellt: Er arbeitete als Fernfahrer und lebte im Erzgebirge. Weil er jedoch häufig von Zwickau aus fuhr, suchte er dort ein Zimmer für gelegentliche Übernachtungen. Die Lösung bot ihm sein Kumpel André E. an, der heute neben Beate Zschäpe auf der Anklagebank sitzt: Ein Freund suchte im Jahr 2001 eine Wohnung, bekam aber keine, weil er Schulden und eine negative Kreditauskunft hatte. D. sollte einen Mietvertrag unterschreiben und den Freund offiziell als Untermieter aufnehmen. Dieser sollte dann in der Wohnung leben und D. ab und zu dort schlafen lassen.

D. willigte ein. Auf dem Vertrag für den Untermieter stand der Name Max-Florian B. Dahinter verbarg sich allerdings Uwe Mundlos. Und er zog nicht allein in die Wohnung: Mit ihm lebten ein gewisser Gerri und eine Liese – Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. D. hielt die beiden für ein Paar. Vor manchen Touren kam der Hauptmieter dann für eine Nacht in die Wohnung, dafür gab er Mundlos 50 bis 70 Euro im Monat. Der zahlte die Miete an den Vermieter.

Sollte die Version stimmen, wäre D. ein Zufallshelfer des NSU, ein Opfer der trickreichen Verschleierung, die sich die Drei ausgedacht hatte. Mit seinem Namen im Mietvertrag konnten die vor der Polizei geflüchteten Rechtsextremen ungestört in einer normalen Nachbarschaft leben. Doch es gibt Indizien, die gegen eine Rolle von D. als naivem Helfer sprechen.

Anrufe nur aus der Telefonzelle

Im Herbst 2008 zogen Max, Gerri und Liese in die Frühlingsstraße 26 in Zwickau – die letzte Wohnung. Wieder unterschrieb D. im Austausch für ein Zimmer den Vertrag. In dem Haus war ausschließlich der Name von D. am Briefkasten und dem Klingelschild angebracht. Ob ihn das nicht gewundert habe, fragte ihn Polizist F. Darauf entgegnete D., Max-Florian B. habe ihm gesagt, er wolle wegen seiner Schulden Ruhe zu Hause haben. Damit habe er sich zufriedengegeben.

Es ist nicht die einzige Merkwürdigkeit: D. hatte keine Telefonnummer seiner Untermieter. Wenn sie etwas von ihm wollten, riefen sie ihn aus einer Telefonzelle an. Vom Mietvertrag bekam er kein Exemplar, das habe B. gleich wieder mitgenommen. Einmal im Jahr gab es zudem eine Rückzahlung überschüssiger Betriebskostenvorschüsse vom Vermieter aufs Konto von D. Das Geld hob er ab und gab es B. in bar – obwohl die Untermieter die Miete per Überweisung an den Hauseigentümer zahlten. Dafür nutzten sie allerdings ein Konto, das auf einen weiteren Tarnnamen lief.

Über so viel Geheimniskrämerei hätten sich normale Mieter gewundert. Nicht so Matthias D. Die Marotten seiner Untermieter akzeptierte er, ohne Verdacht zu schöpfen. Vielleicht, weil er wusste, was die drei im Schilde führten.

Keine Springerstiefel in der Wohnung

Am Nachmittag tritt Jan Böhnhardt in den Zeugenstand, der große Bruder von Uwe Böhnhardt. Der 44-Jährige arbeitet als Kraftfahrer und hat eine Tochter. Im Gegensatz zu seinem acht Jahre jüngeren Bruder kam er mit der rechten Szene nicht in Kontakt. Er habe sich gewünscht, Uwe würde den Absprung schaffen, erzählt er: „In meiner Wohnung durfte er keine Springerstiefel anziehen.“ In die Szene sei er geraten, weil er sich allein gefühlt habe und bei etwas dabei sein wollte – „das war damals Kult“.

Im Januar 1998 ging Uwe Böhnhardt mit Mundlos und Zschäpe in den Untergrund. Er sei „irgendwann ausgerissen“, beschreibt Jan Böhnhardt die Flucht des Bruders. Kontakt hatte er nie wieder mit Uwe, während die Eltern der beiden alle Drei noch dreimal in einem Chemnitzer Park trafen. „Sie wollten mich da nicht mit reinziehen“, sagt Böhnhardt.