Ein Vermerk, gekennzeichnet mit dem Stempel „Geheim“, beschäftigt den NSU-Prozess: Drei Anwälte der Nebenklage legten den Bericht aus dem Brandenburger Verfassungsschutz am Mittwoch dem Münchner Oberlandesgericht vor und beantragten, ihn zu verlesen. Sein Inhalt ist brisant: Demnach hat ein Quellenführer des Geheimdienstes, der früher den V-Mann Carsten Sz. alias Piatto betreute, vor Gericht gelogen. Der Beamte Reinhard G. gab in seiner Zeugenaussage an, der Informant und damit die Behörde hätten von einem Hinweis auf eine geplante Waffenlieferung an den NSU nichts erfahren können. Das vertrauliche Dokument belegt, dass die Version von G. nicht stimmen kann. „Das NSU-Rätsel scheint auch in diesem Teilaspekt unaufklärbar – vor allem wegen des Agierens der Innenministerien und Verfassungsschutzämter“, kommentiert Per Hinrichs von der Welt.
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