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292. Prozesstag – Blood-&-Honour-Mann Marcel D. erneut im Zeugenstand

Bereits zweimal war der Zeuge und frühere V-Mann Marcel D. als Zeuge im NSU-Prozess – wobei er trotz eindeutiger Belege stets bestritt, als Informant für den Thüringer Verfassungsschutz gearbeitet zu haben. Am Mittwoch soll D. zu seiner Rolle im rechtsextremen Netzwerk Blood & Honour befragt werden, in dem er Leiter einer Landessektion war. Den Ermittlungen zufolge soll er zweimal Spenden aus Konzerten der Gruppe an das NSU-Trio weitergeleitet haben.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Dienstag, 28. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 29. Juni 2016.

 

291. Prozesstag – Gericht prüft Fingerabdrücke

Auch Fingerabdrücke spielen in der Beweiskette des NSU-Prozesses eine Rolle – so hat Beate Zschäpe der Anklage zufolge Spuren auf Zeitungsartikeln hinterlassen, die in der letzten Wohnung des Trios in Zwickau gefunden wurden. Ein Beamter des Bundeskriminalamts berichtet zur Lage der Abdrücke auf verschiedenen Asservaten.

Eine Ermittlerin der Duisburger Polizei ist im Anschluss als Zeuge geladen, um über den Mord an Halit Yozgat in Kassel am 6. April 2004 auszusagen. Die Polizistin hatte unter anderem im Kreis der Freunde des Opfers ermittelt.

Ebenfalls geladen ist ein Mann, der gemeinsam mit dem Neonazi Tino Brandt im Gefängnis gesessen hatte. Ihm hatte Brandt nach Aussage des Zeugen gestanden, bei seiner ersten Aussage vor Gericht Informationen verschwiegen zu haben, um seine Kameraden zu schützen.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Verfassungsschützer will nicht verantwortlich sein – Das NSU-Medienlog vom Freitag, 17. Juni 2016

Zum vierten und voraussichtlich letzten Mal stand am Donnerstag der Quellenführer von V-Mann Piatto, Reinhard G., im Zeugenstand. Dabei ging es auch um die Frage, warum G.s Arbeitgeber, das Brandenburger Innenministerium, 1998 einen Hinweis des Informanten auf das NSU-Trio zurückgehalten hatte. Die Vernehmung des Verfassungsschützers verlief turbulent. „In keinem Fall will der aus Potsdam angereiste Mann dafür verantwortlich gewesen sein, dass eine der heißesten Informationen im ganzen NSU-Komplex von seiner Behörde nicht an die Polizei weitergegeben wurde“, resümiert Oliver Bendixen vom Bayerischen Rundfunk. Hauptsächlich habe der Zeuge mitgeteilt, er könne sich nicht erinnern oder sei nicht zuständig gewesen.

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Das Geheimnis der Brandenburger Akte

Es ist eins der größten Rätsel im NSU-Fall: Der Brandenburger Verfassungsschutz verhinderte möglicherweise die Festnahme des Trios – doch wer genau? Aufklärung bringt auch die Vernehmung eines wichtigen Quellenführers nicht.

Es ist jedes Mal ein bisschen wie Karneval, wenn der Zeuge Reinhard G. den Verhandlungssaal im Münchner Oberlandesgericht betritt: Auf dem Kopf eine schwarze Perücke, von der ein paar Strähnen unter der Kapuze des grauen Pullovers herausschauen. Die bizarre Maskerade dient dem Schutz eines Beamten, der an entscheidender Stelle für den Brandenburger Verfassungsschutz tätig war: Er protokollierte als Quellenführer den Tipp eines V-Manns, mit dem das NSU-Trio womöglich schon vor dem ersten Mord hätte gefasst werden können. Bereits zum vierten Mal ist er deshalb in den Prozess geladen.

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Götzl setzt Grenzen – Das Medienlog vom Donnerstag, 16. Juni 2016

Welche Fragen nach den Hintergründen des NSU gehören in den Prozess, welche in die Untersuchungsausschüsse? Diese Frage war die interessanteste am gestrigen Verhandlungstag. Denn Richter Manfred Götzl beantwortete sie sehr ausführlich, nachdem mehrere Nebenklagevertreter vor zwei Wochen erneut neue Zeugen und Beweise gefordert hatten. Götzl lehnte die Anträge erneut ab. Sein Tenor: „Es ist jetzt lange genug Beweis erhoben worden. Alle wichtigen Fragen scheinen für das Gericht geklärt“, wie Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk zusammenfasst. So deutlich habe sich der Vorsitzende bislang noch nicht in der Causa geäußert. Er habe sich jedoch außergewöhnlich viel Zeit genommen, um zu erklären, was Aufgabe des Gerichts ist.

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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 17. Juni 2016.

 

290. Prozesstag – Neuer Termin mit provokantem Verfassungsschützer

Zum vierten Mal vernimmt das Gericht am Donnerstag Reinhard G., Beamter des brandenburgischen Innenministeriums und früherer Quellenführer von V-Mann Carsten Sz. alias Piatto. Dieser erhielt 1998 von einem Bekannten eine SMS mit der Frage nach einer Waffe auf ein Handy, das ihm offenbar der brandenburgische Verfassungsschutz zur Verfügung gestellt hatte. Die Waffe war vermutlich für das untergetauchte NSU-Trio vorgesehen.

Bei seinen vorigen Vernehmungen war G. nicht nur mit Perücke zum Schutz seiner Identität erschienen, er fiel zudem durch ein flegelhaftes Auftreten auf. Vor allem in Bezug auf die SMS wollte er nur noch wenig in Erinnerung haben. Daher wird das Gericht heute erneut versuchen, mit Fragen bei G. durchzudringen.

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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Mittwoch, 15. Juni, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 16. Juni 2016.

 

289. Prozesstag – Waffen von Jan W.?

Jan W., Neonazi aus Chemnitz, ist wohl eine der wichtigsten Figuren im Kreise der Helfer des NSU: Der frühere Anführer eines Blood-&-Honour-Ablegers soll dem untergetauchten Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 1998 eine Waffe besorgt oder das zumindest versucht haben. Anhaltspunkt dafür ist eine verräterische SMS, die er an einen Bekannnten schickte – den V-Mann Piatto.

W. äußerte sich nicht im Prozess, da gegen ihn noch ein Ermittlungsverfahren läuft. Auch aus seinem Umfeld war wenig zu erfahren. Daher befragt das Gericht heute einen Beamten des Berliner Landeskriminalamts. Er prüfte unter anderem Telefonkontakte von W. zu UWe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

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Wie viel Aufklärung ist genug? – Das Medienlog vom Montag, 13. Juni 2016

Immer wieder lehnte das Gericht im NSU-Prozess zuletzt Beweisanträge der Nebenklage ab, etwa solche zum Fall des V-Manns Ralf M. Die Opfervertreter echauffierten sich mehrmals, es fehle der Wille, den rechtsextremen Komplex vernünftig auszuleuchten. „Der pauschale Vorwurf, es fehle am nötigen Aufklärungswillen, ist aber falsch“, kommentiert Marcel Fürstenau von der Deutschen Welle. Die Bundesanwaltschaft sei oft dafür eingetreten, bestimmte Zeugen nicht zu befragen, darunter auch M. – dem Autor zufolge mit ebenso plausiblen Argumenten wie jene, mit denen die Opferanwälte ihre Anträge begründeten. Nach den zahlreichen Zeugenvernehmungen der Vergangenheit könne „keine Rede davon sein, dass im Umfeld der mutmaßlichen Täter zu wenig ermittelt worden wäre“.

Ein dpa-Bericht beantwortet Fragen um die Beschaffung der NSU-Mordpistole Ceska 83 und die Beteiligung des Mitangeklagten Ralf Wohlleben.

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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 14. Juni 2016.