Carsten S. soll die Mordwaffe des NSU beschafft haben. Seine Anwälte fordern Freispruch. Demnach war S. kein überzeugter Nazi – und ahnte nichts von den Tötungsplänen.
Carsten S. sitzt da wie gefroren, mit geschlossenen Augen, als sein Anwalt über Selbstmord spricht. Hätte S., der Mitangeklagte im NSU-Prozess, nicht ausgesagt, dann „säße er womöglich heute nicht hier“, sagt sein Verteidiger Johannes Pausch. Denn hätte sein Mandant geschwiegen, dann „hätte er damit nicht weiterleben können“.
Doch Carsten S. hat gesprochen, über mehrere Tage im Mai 2013, als der NSU-Prozess begann. Er gestand, dem Nationalsozialistischen Untergrund im Jahr 2000 die Pistole vom Typ Česká 83 geliefert zu haben, mit der die Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen erschossen. Die Bundesanwaltschaft fordert deshalb drei Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord.
Es ist eine milde Forderung. Sie beruht auf dem Jugendstrafrecht, weil S. damals noch keine 21 Jahre und nicht reiflich gefestigt war. Doch für seine Verteidiger ist der heute 38-Jährige im juristischen Sinne unschuldig. Sie beantragen, S. freizusprechen.
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