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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Freitag, 4. Mai, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 7. Mai 2018.

 

Kritik an Freispruchforderung für Carsten S. – Das Medienlog vom Donnerstag, 3. Mai 2018

Carsten S. ist im NSU-Prozess angeklagt, weil er dem NSU die Pistole Ceska 83 samt Schalldämpfer überbracht haben soll, mit der die Terroristen neun Menschen erschossen. Seine Verteidiger plädierten am Mittwoch auf Freispruch, weil S. nicht mit bedingtem Vorsatz gehandelt, also nicht damit gerechnet habe, dass mit der Waffe Menschen getötet werden sollen.

„Rassistischen Serienmördern das Tatwerkzeug zu überreichen, sei schlichtweg jenseits seiner Vorstellungswelt gewesen – obwohl er in der rechten Szene aktiv war“, bilanzieren Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung. An der Reue, die S. bei seinem Geständnis zu Prozessbeginn gezeigt hatte, gebe es kaum Zweifel. Die Bundesanwaltschaft aber wirft dem Angeklagten vor, er wolle sich nicht mehr erinnern, warum er damals die Waffe überbrachte.

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Carsten S.: Aus Versehen Terrorhelfer?

Carsten S. soll die Mordwaffe des NSU beschafft haben. Seine Anwälte fordern Freispruch. Demnach war S. kein überzeugter Nazi – und ahnte nichts von den Tötungsplänen.

Carsten S. sitzt da wie gefroren, mit geschlossenen Augen, als sein Anwalt über Selbstmord spricht. Hätte S., der Mitangeklagte im NSU-Prozess, nicht ausgesagt, dann „säße er womöglich heute nicht hier“, sagt sein Verteidiger Johannes Pausch. Denn hätte sein Mandant geschwiegen, dann „hätte er damit nicht weiterleben können“.

Doch Carsten S. hat gesprochen, über mehrere Tage im Mai 2013, als der NSU-Prozess begann. Er gestand, dem Nationalsozialistischen Untergrund im Jahr 2000 die Pistole vom Typ Česká 83 geliefert zu haben, mit der die Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen erschossen. Die Bundesanwaltschaft fordert deshalb drei Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord.

Es ist eine milde Forderung. Sie beruht auf dem Jugendstrafrecht, weil S. damals noch keine 21 Jahre und nicht reiflich gefestigt war. Doch für seine Verteidiger ist der heute 38-Jährige im juristischen Sinne unschuldig. Sie beantragen, S. freizusprechen.

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Enttäuschung über Zschäpes Plädoyer – Das Medienlog vom Mittwoch, 2. Mai 2018

Das erste Verteidiger-Plädoyer für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ist gehalten. Ihre Neuverteidiger fordern höchstens zehn Jahre Haft. Teilnehmer und Beobachter des Prozesses gelangen zu einer klaren Meinung über die Forderung: Sie hält der Realität, wie sie in der Verhandlung ermittelt wurde, nicht stand.

Für seine Mandantin Gamze Kubasik sei die Version der Verteidigung „eine ausgedachte Geschichte, mit der sich Zschä­pe aus der Verantwortung ziehen will“, schreibt der Nebenklageanwalt Sebastian Scharmer in der taz. Vier weitere Kommentatoren äußern sich ähnlich: „Es ist enttäuschend, dass Frau Zschäpe auch das Ende des Prozesses nicht dafür nutzt, um uns Antworten zu geben“, meint der Nebenkläger Abdulkerim Simsek.

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422. Prozesstag – Plädoyer für Carsten S.

Carsten S. ist im NSU-Prozess angeklagt, weil er dem NSU die Pistole Ceska 83 überbracht haben soll, mit der die Terroristen neun Menschen erschossen. Angestiftet hatte ihn laut eigener Aussage der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben. Heute halten S.‘ Verteidiger Jacob Hösl und Johannes Pausch ihr Plädoyer. Es wird voraussichtlich ein bis zwei Tage dauern.

Anders als Wohlleben hatte sich S. von Beginn an zu der Tat bekannt. Nach einem tränenreichen Geständnis entschuldigte er sich bei den Angehörigen der Opfer. Mit einer Familie traf er sich auch. Zudem gab er in seiner Aussage einen Hinweis auf einen weiteren Bombenanschlag in Nürnberg, der wahrscheinlich dem NSU zuzurechnen ist.

Die Aussichten für S. sind deshalb gut. Ein psychiatrischer Gutachter legte dem Gericht nahe, den im Jahr 2000 bei der Waffenübergabe 20 Jahre alten Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Die Bundesanwaltschaft forderte eine Strafe von drei Jahren Gefängnis wegen Beihilfe zum Mord.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Montag, 30. April, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 2. Mai 2018.

 

Ein Plädoyer mit wenig Chancen

Maximal zehn Jahre: Diese Strafe forderten Beate Zschäpes Vertrauensanwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel in ihrem Plädoyer, das am Donnerstag nach drei Tagen zu Ende ging. Demnach ist Zschäpe lediglich der Beteiligung an den Raubüberfällen des NSU und der besonders schweren Brandstiftung am Zwickauer Unterschlupf des Trios schuldig.

Mit Rückblick auf den Prozess bleiben im Gedächtnis vor allem die extrem scharfen Angriffe von Wahlverteidiger Borchert gegen die Bundesanwaltschaft, der er immer wieder eine einseitige, ergebnisgeleitete Beweisauslegung vorwarf. „Mit einer Schimpfkanonade das Ohr eines Gerichts gewinnen zu wollen, ist gewagt“, kommentiert Gisela Friedrichsen in der Welt. Richter Manfred Götzl sei sein Unwillen ob dieser Worte anzusehen gewesen. Aspekte, die seine Darstellung widerlegen können, habe er außen vor gelassen. Auch habe Anwalt Borchert aber keine alternative Sichtweise auf die Beweislage geliefert. Friedrichsen resümiert, dass die Meinung der Anklagebehörde, die lebenslange Haft gefordert hatte, keineswegs abwegig sei.

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„Naives und dreistes Plädoyer“ – Das Medienlog vom Donnerstag, 26. April 2018

Im NSU-Prozess haben die Plädoyers der Verteidigung begonnen. Am Mittwoch schloss Beate Zschäpes Verteidiger Hermann Borchert seine Bewertung der Beweise ab. Dabei kritisierte er erneut heftig die Bundesanwaltschaft, die seiner Ansicht nach die Indizien gegen seine Mandantin einseitig ausgewertet habe.

„Sein Frontalangriff auf die Bundesanwaltschaft dürfte allerdings ins Leere zielen“, meint Marcel Fürstenau von der Deutschen Welle. Borchert versuchte, Zschäpe als unbeteiligt an den Verbrechen des NSU darzustellen – dies sei „eine letzte Nebelkerze“, die „verpuffen“ werde. Er habe ein „reichlich naives und zuweilen dreistes Plädoyer“ gehalten, in dem Zschäpe aufgrund ihrer Aussage von 2015 als Opfer dargestellt wurde.

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421. Prozesstag – Zschäpes Vertrauensanwälte beenden Plädoyer

Heute setzen Beate Zschäpes Neuverteidiger Hermann Borchert und Mathias Grasel ihr Plädoyer für die Hauptangeklagte fort. Wahrscheinlich wird es an diesem Tag mit einer Forderung über das Strafmaß enden.

Nachdem die Verteidiger mit der von ihnen eingefädelten Aussage Zschäpes und dem eigens angeheuerten psychiatrischen Gutachter Joachim Bauer keine Glaubwürdigkeitserfolge erzielt hatten, bleibt abzuwarten, inwiefern sie mit dem Schlussvortrag noch einmal punkten können.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für Zschäpe gefordert, zudem die besondere Schwere der Schuld bejaht und die Verhängung der Sicherungsverwahrung beantragt. Zschäpe ist demnach Mittäterin bei allen Morden, versuchten Morden, Bombenanschlägen und Raubüberfällen. Sie soll außerdem das Zwickauer Haus, in dem sie gemeinsam mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelebt hatte, in Brand gesteckt haben.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Anwalt im Angriffsmodus

Der Schlussvortrag für die NSU-Angeklagte Zschäpe geht weiter. Viel Substanz kann ihr Verteidiger Borchert nicht bieten – umso aggressiver geht er die Ankläger an.

Im NSU-Prozess ist es gute Tradition, dass Zeitpläne nicht eingehalten werden, darum dauert das Münchner Verfahren seit bald fünf Jahren an. Und gerade einmal eineinhalb Tage sollte das Plädoyer dauern, das Beate Zschäpes Verteidiger Hermann Borchert und Mathias Grasel halten. Doch nun erstreckt sich der Schlussvortrag auf mindestens drei Sitzungstage.

Anwalt Borchert hat sich in Sachen Plädoyer gründlich verschätzt. Bei der Dauer, aber wohl auch bei der Wirkung, die er mit seinem Vortrag für seine rechtsextreme Mandantin erreichen kann. Am Dienstag hatte Borchert begonnen, mit der Mission, jedes Indiz gegen Zschäpe in Zweifel zu ziehen und das Plädoyer der Bundesanwaltschaft so Punkt um Punkt zu zerpflücken. Diese hatte wegen Mittäterschaft bei den Morden des NSU eine lebenslange Haftstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, zudem die Sicherungsverwahrung beantragt.

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