Nach einigem umständlichen Gezerre ist der NSU-Prozess nun tatsächlich in die letzte Phase eingetreten: Die Plädoyers haben begonnen – mit dem Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft. In den ersten von geplanten 22 Stunden Prozessfazit kamen die Vertreter der Anklage zu dem Schluss: Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig an den Morden, Anschlägen und Raubüberfällen des NSU, die ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübt hatten.
„An diesem Prozesstag (…) wird das Grauen der fast 14 Jahre komprimiert, die Zschäpe mit Böhnhardt und Mundlos im Untergrund verbracht hat“, bilanziert Frank Jansen vom Tagesspiegel. Nun sei „die Zeit gekommen, aus dem grausig großen Bild das Ausmaß der Schuld jedes einzelnen Angeklagten abzulesen“.
Auch am Dienstag, 25. Juli, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 26. Juli 2017.
Die Plädoyers im NSU-Prozess lassen auf sich warten – weil mehrere Verteidiger beantragt haben, den Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft aufzuzeichnen. Ein offizielles Protokoll gibt es hierzulande nicht. Dies sei ein „schier unglaubliches Defizit des Strafprozesses“ und „vorsintflutlich“, kommentiert Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. Die Folge: „Ständig gibt es Streit darüber, was ein Zeuge genau gesagt hat“, was sich durch Tonaufnahmen oder Mitschriften verhindern ließe.
Die Erwartungen waren hoch – und wurden enttäuscht: Die Richter verschoben den für Mittwoch geplanten Start der Plädoyers und strichen den heutigen Verhandlungstag. Zuvor wollen sie über einen Antrag mehrerer Verteidiger entscheiden. Diese forderten, den Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft auf Tonband aufzuzeichnen. Das solle auch den Angeklagten ein besseres Verständnis des auf insgesamt 22 Stunden angelegten Plädoyers ermöglichen.
Der Fall sei „ein Streit, der durchaus einen spannenden Kern hat“, schreibt Frank Bräutigam auf tagesschau.de. Denn ein Mitschnitt für interne Zwecke ist möglich – sofern der Richter zustimmt. Einen ersten Antrag dieser Art hatte der Vorsitzende Manfred Götzl aber unter Verweis auf die Persönlichkeitsrechte der Anklagevertreter abgelehnt.
Nach mehr als vier Jahren ist das Ende des NSU-Prozesses absehbar: Richter Manfred Götzl schloss am Dienstag die Beweisaufnahme und setzte den heutigen Mittwoch als Beginn der Plädoyers fest. Es beginnt die Bundesanwaltschaft, die ihren Schlussvortrag wahrscheinlich kurz vor der Sommerpause abschließen wird. „Doch bis zu einem Urteil werden noch viele Monate vergehen“, gibt Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung zu bedenken. Denn die Vorträge von Nebenklagevertretern und Verteidigern werden wohl lange Zeit in Anspruch nehmen.
Am Dienstag, 18. Juli, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 19. Juli 2017.
Auch Richter Manfred Götzl hat es offiziell bestätigt: Der NSU-Prozess ist in der Endphase, die Beweisaufnahme geht unweigerlich auf den Schluss zu. Einen Zwischenstand zu bisherigen Ergebnissen liefert Ina Krauß vom Bayerischen Rundfunk. Darin wird deutlich: Vor allem die Angehörigen der Opfer und ihre Anwälte wünschen sich, dass das Münchner Verfahren bald endet – auch, um mit dem Thema abschließen zu können.
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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 18. Juli 2017.
Auch am Freitag, 14. Juli, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 17. Juli 2017.
Immer wieder war das Gutachten des Psychiaters Joachim Bauer über Beate Zschäpe als einseitig kritisiert worden – dieser Meinung hat sich nun das Gericht angeschlossen: Es gab einem Befangenheitsantrag von Nebenklageanwälten gegen Bauer statt. Für das Urteil ist die Analyse, die Zschäpe entlastet, damit bedeutungslos geworden.
„Schwere Schlappe für die Verteidigung“ nennt Alf Meier vom Bayerischen Rundfunk die Entscheidung. „Es ist nicht das erste Ablehnungsgesuch im NSU-Prozess. Doch es ist das erste, das Erfolg hat“, merkt Wiebke Ramm von der Süddeutschen Zeitung an. Auch sie wertet den Erfolg des Antrags als „Niederlage für Zschäpe“.
Am Dienstag, 11. Juli, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Mittwoch, 12. Juli 2017.