Beate Zschäpes Verteidiger wollen eine Nebenklägerin aus dem Prozess ausschließen, weil sie beim Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße von 2004 keine nachweisbaren Verletzungen erlitt. Ursprünglich war auch die Bundesanwaltschaft der Meinung, die Zeugin Sermin S. habe in dem Verfahren kein Recht auf die Nebenklage. Am Dienstag trug sie jedoch eine geänderte Meinung vor – und sprach sich für den Verbleib der Frau aus. „Ankläger und Nebenkläger haben im NSU-Prozess oft Streit, doch jetzt gibt es Einklang“, beobachtete Frank Jansen vom Tagesspiegel.
Drei Aktenordner lagen in den Beständen des Bundesverfassungsschutzes – vergessen oder versteckt. Ihr Inhalt: Quellenberichte des Informanten Michael von Dolsperg, der unter dem Tarnnamen „Tarif“ für die Behörde spitzelte. Mitarbeiter entdeckten sie bei einer gezielten Recherche, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. „Neue Erkenntnisse aus dem Umfeld des NSU-Trios sind möglich“, schreibt Andreas Förster in der Berliner Zeitung. Der V-Mann gab vor Kurzem an, mit seiner Hilfe hätte der NSU aufgehalten werden können. Er sei von einem Neonazi gebeten worden, die 1998 untergetauchte Gruppe unterzubringen.
Am Montag, 9. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 10. Februar 2015.
Die Anwälte von Beate Zschäpe machen einer Zeugin des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße von 2004 das Recht streitig, als Nebenklägerin teilzunehmen. Anwalt Wolfgang Heer forderte in einem Antrag, die Frau und ihren Anwalt Alexander Hoffmann auszuschließen, weil sie durch die Explosion keinen nachweisbaren Schaden erlitten habe. „Mit den Turbulenzen ist nun im Mammutprozess nach 21 Monaten doch noch eine Debatte über die Nebenklage aufgebrochen“, beobachtet Frank Jansen vom Tagesspiegel. Der Konflikt habe sich schon länger abgezeichnet, „nun gibt es offenen Streit“.
Richter Manfred Götzl nimmt es bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen stets sehr genau – und fordert neue Ermittlungen, wenn er das Gefühl hat, es fehlten Informationen. Um die Sprengkraft der Bombe des Anschlags in der Kölner Keupstraße von 2004 zu bestimmen, gab er beim Bundeskriminalamt einen Sprengversuch in Auftrag. Aus demselben Grund befragte er am Mittwoch einen Ermittler des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts, der den Tatort vermessen hatte. Doch der „war offensichtlich schlecht vorbereitet“, berichtet Claudia Wangerin in der Jungen Welt – und musste sich eine Pause zum Nachrechnen nehmen.
Am 181. Verhandlungstag hörte das Münchner Oberlandesgericht im NSU-Prozess den Zeugen Enrico R. – auf Antrag der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Thema waren die Waffen, die in der rechten Szene kursierten. R.s Aussage sollte nach Willen der Anwälte ergeben, dass der NSU von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt für Schusswaffen nicht auf die Hilfe ihres Mandanten angewiesen war – dem wird die Beschaffung der Pistole Ceska 83 vorgeworfen, mit der neun Menschen erschossen wurden.
Die Rechnung ging jedoch nicht auf, bilanziert Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online: R. „versteckte sich, wie so viele andere Zeugen aus der rechten Szene, hinter Vergessen, Nicht-Wissen, fehlendem Interesse und Nicht-Anwesenheit“.
Neue Wirren im Fall um den 2014 verstorbenen V-Mann „Corelli“: In einer außerplanmäßigen Sitzung nahm sich der Innenausschuss des Bundestags erneut des Informanten an, der bereits im Jahr 2005 eine CD mit der Aufschrift „NSDAP/NSU“ an den Bundesverfassungsschutz geliefert hatte. Weil der Todesfall weiter mysteriös erscheint, wollte das Gremium ein medizinisches Gutachten dazu einsehen. Dabei gab es bislang Probleme: NRW-Justizminister Thomas Kutschaty gab die Unterlagen nicht frei, wie das WDR-Magazin Westpolberichtet.
Am Montag, 2. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.
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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 3. Februar 2015.
Im Mittelpunkt des 180. Verhandlungstags stand die Frage: Wer darf im NSU-Verfahren Nebenkläger sein – und schadet es dem Prozess, wenn offenbar unberechtigte Teilnehmer dabei sein dürfen? Anlass war die Aussage eines Zeugen des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße von 2004. Vor Gericht gab es einen Versuch, ihn zum Nebenkläger zu machen. Wie es zu diesem Versuch kam, ist umstritten. Der Zeuge sagt, sein Anwalt Ferhat Tikbas habe ihn gegen seinen Willen zum Nebenkläger machen wollen. Tikbas bestritt dies gegenüber mehreren Medien. Doch handelte es sich bei der Aussage des Zeugen nun um einen Fall, „den die Verteidiger Zschäpes und Wohllebens kritisch beäugten“, wie Frank Jansen vom Tagesspiegel schreibt.
Misstöne im NSU-Prozess: Am Mittwoch sagten drei Nebenkläger aus, die vom Bombenanschlag auf der Keupstraße betroffen waren – doch offenbar nur einem Schreiben ihres Anwalts zufolge. Demnach hatten die Zeugen bei der Explosion ein Knalltrauma erlitten. Vor Gericht wussten sie von dieser Verletzung nichts. Hatte sich der Zeugenbeistand ein Mandat konstruiert? „So stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber die Berechtigung zur Nebenklage nicht doch zu weit ausgedehnt hat“, merkt Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online an. Durch Opfervertreter dieser Art gerieten die Institution der Nebenklage und die Interessen der wahren Geschädigten in Verruf.