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Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Freitag, 20. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 23. Februar 2015.

 

Die hohen Kosten der Gerechtigkeit – Das Medienlog vom Donnerstag, 19. Februar 2015

Das NSU-Verfahren sprengt alle Dimensionen – auch in finanzieller Hinsicht: Jeder Prozesstag habe bislang 150.000 Euro, die Verhandlung insgesamt 30 Millionen Euro gekostet, teilte der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, mit. Gerichtssprecherin Andrea Titz sagte der Nachrichtenagentur dpa, damit könnte es der teuerste Prozess aller Zeiten in Bayern werden. Ein hoher Kostenfaktor sind laut Huber die zahlreichen Anwälte der Nebenkläger. Er forderte, ihre Zahl vom Gesetzgeber beschränken zu lassen.

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Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 20. Februar 2015.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Auch am Mittwoch, 18. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Donnerstag, 19. Februar 2015.

 

Ist das Urteil nicht mehr fern? – Das Medienlog vom Montag, 16. Februar 2015

Immer wieder gibt es Spekulationen über das mögliche Ende des NSU-Prozesses – sie bewegen sich im Bereich zwischen Monaten und Jahren. Eine weitere Vermutung hat der Nebenklage-Anwalt Sebastian Scharmer: Demnach könnte das Urteil im Herbst fallen, nachdem große Teile des Verfahrensstoffs bereits abgehandelt sind, wie Scharmer in einer Meldung von dpa-Autor Christoph Lemmer zitiert wird. Anderer Meinung ist demnach die Bundesanwaltschaft: Sie rechnet mit einem Prozessende im Frühjahr 2016, weil noch viele Beweismittel zu sichten seien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 17. Februar 2015.

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Freitag, 13. Februar, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien.

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Das nächste Medienlog erscheint am Montag, 15. Februar 2015.

 

Skinhead schlägt schrille Töne an – Das Medienlog vom Donnerstag, 12. Februar 2015

Der denkwürdige Auftritt des Neonazis Bernd T. beherrschte den 185. Tag im NSU-Prozess: Der hessische Skinhead hatte offenbar fälschlicherweise behauptet, Details zum Aufenthalt von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Kassel vor dem Mord an Halit Yozgat zu kennen. Davon hatte er sich erfolglos eine frühere Entlassung aus dem Gefängnis versprochen. Nun wollte er von seinen Insiderinformationen nichts mehr wissen. „Unter den meist dreist verstockten Zeugen aus der rechten Szene (…) ist Bernd T. die schrillste Figur“, beobachtet Frank Jansen vom Tagesspiegel.
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186. Prozesstag – Weitere Aussage von Neonazi Bernd T. und früherer Mundlos-Freund

Update: Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ist erkrankt, der Sitzungstag fällt aus.

Zum zweiten Mal sagt am Donnerstag der Kasseler Neonazi Bernd T. aus, der Kenntnisse über den NSU und den Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006 besitzen soll. T. weiß demnach, dass sich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zur Tatzeit in Kassel aufhielten. Auch zahlreiche weitere Hinweise wird das Gericht im Hinblick auf den Zeugen untersuchen müssen: So soll T. Mundlos auf einer Feier kennengelernt haben, später sollen die NSU-Männer und er auf einem Konzert gesehen sein sollen. In einem anonymen Schreiben wurde T. nach dem Auffliegen des NSU gar als Drahtzieher der Anschläge bezeichnet.

Zwei weitere Zeugen aus der rechten Szene sagen im Anschluss aus. Andreas R. ist ein früherer Weggefährte des NSU-Mitglieds Uwe Mundlos. Er verfolgte mit, wie dieser sich als Jugendlicher zum Rechtsradikalen wandelte.

Der Zeuge Giso T. wurde auf Antrag der Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben geladen. Er soll bezeugen, dass der NSU viele Möglichkeiten hatte, an Schusswaffen zu gelangen. Die Beschaffung einer solchen, der Mordpistole Ceska 83, wird Wohlleben vorgeworfen. Andere Zeugen, die ebenfalls nach dem Willen der Verteidiger aussagten, machten jedoch keine entlastenden Aussagen.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die Täuschungsmanöver des Neonazis

Mit angeblich exklusiven Informationen zum NSU wollte sich ein Neonazi Hafterleichterungen erschleichen. Im Münchner Prozess stellt sich heraus: Alles war erlogen.

Wenn man einen Skinhead malen müsste, er sähe aus wie Bernd T.: rasierter Schädel, T-Shirt unter der Bomberjacke, die olivgrüne Hose steckt in schwarzen Springerstiefeln. Passend dazu ist die Stimme des 40-Jährigen ein militärisches Bellen. Gleich zu Beginn seiner Aussage im Münchner NSU-Prozess blafft er den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl an. Götzl sagt, es gehe um T.s Verhältnis zu Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, den Mitgliedern der Terrorzelle NSU. T.s Antwort ist harsch: „Kann ich keine Angaben zu machen!“

Damit löst er die erste von vielen Irritationen dieses Tages aus. Denn gegenüber Ermittlern hatte er sich zuvor gebrüstet, er sei Mundlos und Böhnhardt mehrfach begegnet. Zudem will er gewusst haben, dass diese sich während des Mords an dem Kasseler Halit Yozgat am 6. April 2006 in der Stadt aufgehalten hätten, er habe sagen können, wie sie dorthin gelangt seien und wo sie übernachtet hätten. Wäre dies wahr, hätte T. ein wichtiges Puzzleteil zur Aufklärung der NSU-Morde beitragen können.

Doch offenbar sind es bloße Schaumschlägereien eines einflussreichen Neonazis. T. ist eine Führungsfigur der rechtsextremen Szene in Hessen. Er gründete in Kassel die Vereinigung Sturm 18, eine neonazistische Kameradschaft. Auftritte vor Gericht kennt er normalerweise in der Rolle des Angeklagten: 1993 prügelte er einen Obdachlosen zu Tode und wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Es folgten weitere Gewaltdelikte und Haftstrafen. Demnächst steht ihm ein weiterer Gefängnisaufenthalt bevor, weil er seine schwangere Freundin im vergangenen Sommer in den Bauch getreten hatte.

Als der NSU im November 2011 aufflog, hatte T. im hessischen Hünfeld eine Haftstrafe bis zum Januar 2014 abzusitzen. Gerade unter den rechten Gefangenen verbreitete sich die Nachricht vom terroristischen Trio schnell. Gut einen Monat später schrieb T. einen Brief an das hessische Landeskriminalamt, in dem er die verlockenden Informationen ankündigte. „Das war aus einem Spaß heraus. Ich wollte gucken, was passiert“, sagt T. heute.

Über seine Motivation ließ er allerdings keine Zweifel aufkommen: Er forderte, früher entlassen zu werden oder in den Genuss von Annehmlichkeiten hinter Gittern zu kommen.

Kurzzeitig hatte er die volle Aufmerksamkeit der Ermittler. Er bekam Besuch vom Landeskriminalamt, vom Bundeskriminalamt, vom Staatsanwalt. Er fütterte seine Gesprächspartner mit Informationen: Angeblich habe T. Mundlos und Böhnhardt 2006 in der Zeit vor dem Mord am Bahnhof in Kassel abgeholt und sei mit ihnen zum Konzert einer Rechtsrock-Band gefahren. Ein andermal will er sie auf einer Garagenfeier in Zwickau getroffen haben, wo sein Bruder lebte. Und schließlich habe er gewusst, dass die beiden kurz vor der Tat im ICE nach Kassel gereist waren.

„Völliger Blödsinn“, so nennt T. heute den Inhalt des Protokolls, das die Beamten nach der Vernehmung geschrieben hatten. Nichts davon habe er gesagt. Er sieht die Geschichte als erledigt an: „Man sagte mir, gegen mich wird ermittelt, darum will ich keine Angaben machen.“ Richter Götzl entgegnete, dass er von Ermittlungen nichts wisse. Es hilft nichts: „Dann kann ich mich an nichts erinnern“, antwortete der Zeuge.

Bekannt ist, dass mehrere Gefängnisinsassen nach dem Bekanntwerden des NSU Informationen anboten. In der Regel wurden sie enttarnt. T.s Version klang anfänglich jedoch so überzeugend, dass der Nebenklageanwalt von Familie Yozgat, Thomas Bliwier, in zwei Anträgen die Ladung des Neonazis forderte – trotz aller Zweifel und Unstimmigkeiten. „Das war aus hafttaktischen Gründen“, sagt T. Mit anderen Worten: Er hatte den Ermittlern eine reine Lügengeschichte aufgetischt. Da er dennoch keine Hafterleichterungen bekam, gab es keinen Grund mehr, die Geschichte noch einmal zu erzählen – und sich wegen einer Falschaussage strafbar zu machen.

Denkbar ist indes auch, dass T. erst vor Gericht zu lügen begann. Am Ende seiner Vernehmung im Gefängnis sagte er, dass er nicht in einem Verfahren aussagen wolle, „da ich ansonsten mit Repressalien rechnen müsste“. Doch von dieser Behauptung will T. nichts mehr wissen. Außerdem: Wer will sich mit einem Neonazi-Anführer anlegen?

Die Frage der Glaubwürdigkeit stellte sich für die BKA-Ermittler nur kurz. Sie befragten alte Freunde von T., seine Exfrau, Kameraden aus der Szene. Niemand bestätigte, dass Mundlos und Böhnhardt jemals mit T. zusammengetroffen wären. Die Aussagen anderer Zeugen „begründen erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner Angaben“, notierte ein Kommissar im Anschluss.

Vielleicht waren die Ermittler auch deshalb so misstrauisch, weil die Polizei während der NSU-Serie mit zehn Morden oft genug falschen Spuren gefolgt war. Zeuge T. ist es jedenfalls nicht peinlich, sich zu der Lüge zu bekennen: Er habe den Sozialdienst in der Justizvollzugsanstalt täuschen wollen, der Empfehlungen für eine vorzeitige Entlassung abgibt. „Denen habe ich vorgespielt, dass ich aus der Szene aussteigen will.“

 

Ankläger ändern ihre Meinung – Das Medienlog vom Mittwoch, 11. Februar 2015

Beate Zschäpes Verteidiger wollen eine Nebenklägerin aus dem Prozess ausschließen, weil sie beim Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße von 2004 keine nachweisbaren Verletzungen erlitt. Ursprünglich war auch die Bundesanwaltschaft der Meinung, die Zeugin Sermin S. habe in dem Verfahren kein Recht auf die Nebenklage. Am Dienstag trug sie jedoch eine geänderte Meinung vor – und sprach sich für den Verbleib der Frau aus. „Ankläger und Nebenkläger haben im NSU-Prozess oft Streit, doch jetzt gibt es Einklang“, beobachtete Frank Jansen vom Tagesspiegel.

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185. Prozesstag – Das exklusive Wissen von Neonazi Bernd T.

Zwei Tage lang soll der Kasseler Neonazi Bernd T. ab heute im NSU-Prozess aussagen. Viel versprechen sich vor allem die Vertreter der Nebenklage von seiner Vernehmung – denn zwischen T. und der Geschichte des NSU gibt es etliche echte und vermutete Parallelen.

Der 40-Jährige ist Anführer der hessischen Neonazi-Kameradschaft Sturm 18. Wegen Gewalttaten saß er über Jahre im Gefängnis, dazu gehört auch ein Tötungsdelikt. Über lange Zeit soll T. Kontakt zum Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gepflegt haben. Er soll wichtige Informationen zum Mord an Halit Yozgat in Kassel von 2006 liefern: Dem Antrag der Anwälte von Yozgats Familie zufolge wusste er, dass sich Mundlos und Böhnhardt zur Tatzeit in Kassel aufhielten und wer ihnen Unterschlupf gewährte.

Zu prüfen ist jedoch, ob T. tatsächlich über Insiderwissen verfügt, oder ob er versucht hat, aus scheinbaren Kenntnissen einen Vorteil zu ziehen: Die Informationen hatte T. in einem Schreiben an den hessischen Verfassungsschutz angeboten – und im Gegenzug um eine frühere Entlassung aus der Haft gebeten.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.