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Verteidiger kritisieren Vernehmung von Schweizer Zeugen – Das Medienlog vom Mittwoch, 17. September 2014

Vor einer Aussage in München hatten sich die Schweizer Zeugen Peter Anton G. und Hans Ulrich M. gedrückt – nun beginnt das Gericht, ihre Aussagen bei der Schweizer Polizei in den NSU-Prozess einzuführen. G. soll die Mordwaffe Ceska 83 bei einem Händler gekauft oder seinem Freund M. den Kauf ermöglicht haben. Dieser soll sie nach Deutschland gebracht haben. Zwei Ermittler gaben wieder, was G. ihnen in mehreren Vernehmungen gesagt hatte – die teils harschen Nachfragen der Verteidiger machten dabei „anschaulich, wie zäh die Prozessparteien um jede Kleinigkeit ringen, die am Ende vielleicht von Vorteil sein kann“, schreibt Christoph Arnowski vom Bayerischen Rundfunk.

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139. Prozesstag – Weitere Details zu Schweizer Waffenschmugglern

Wie am Vortag untersucht das Gericht am Mittwoch den mutmaßlichen Waffenschmuggel, durch den die Mordwaffe Ceska 83 in die Hände des NSU gelangte. Dazu wird erneut der Schweizer Polizist Patrick R. gehört, der zwischen 2009 und 2012 die Zeugen Peter-Anton G. und Hans-Ulrich M. vernommen hatte. Sie sollen die Pistole 1996 gekauft und an Mittelsmänner in Deutschland weitergegeben haben.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

138. Prozesstag – Schweizer Zeugen zur Mordwaffe

Die Mordpistole Ceska 83 stammt aus der Schweiz und wurde über mehrere Mittelsmänner an den NSU geliefert. Gekauft und außer Landes geschmuggelt haben sollen sie die Schweizer Peter G. und Hans-Ulrich M., die im Juni von einem Gericht in der Nähe von Bern befragt wurden. Ergebnisse früherer Vernehmungen führen die Richter mit zwei Zeugen der Schweizer Kantonspolizei ein. Die Beamten schildern den Inhalt von Gesprächen, die sie zwischen 2007 und 2012 mit G. und M. führten.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Zeuge streitet Waffengeschäft ab – Das Medienlog vom Mittwoch, 6. August 2014

Das Gericht hat sich erneut mit der Beschaffung der Mordwaffe Ceska 83 beschäftigt – und stieß wie häufig zuvor auf einen Zeugen, der wenig zur Aufklärung beitrug: Jürgen L. aus Jena, der die Pistole aus der Schweiz erhalten und an einen Bekannten weitergegeben haben soll. Bei seiner Vernehmung stritt er eine Beteiligung ab, versuchte stattdessen, Richter Manfred Götzl zu reizen. „Von Jürgen L. will sich der Vorsitzende nicht einmal provozieren lassen“, beobachtet Per Hinrichs von der Welt. Götzl habe sich an diesem Tag auffallend gelassen gezeigt.

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134. Prozesstag – Jürgen L., mutmaßlicher Waffenschieber

Kurz vor der Sommerpause beschäftigt sich das Gericht erneut mit der NSU-Mordwaffe Ceska 83: Geladen ist der Zeuge Jürgen L., den die Bundesanwaltschaft als ein Glied der langen Schmuggelkette der Pistole identifiziert hat. L. gab erhielt die Ceska demnach von dem Schweizer Hans-Ulrich M.. Später gab er sie weiter an Andreas Sch. aus Jena, der dort in einem rechten Szeneladen arbeitete. Von dort fand die Waffe über den Mittelsmann Carsten S. ihren Weg in die Hände des NSU.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Erinnerungslücken werden Folgen haben – Das Medienlog vom Donnerstag, 3. Juli 2014

Der NSU-Zeuge Enrico T. hat derzeit viel Ärger am Hals: Gegen ihn besteht der Verdacht, an einem Kindermord beteiligt gewesen zu sein, er soll bei der Beschaffung der Mordwaffe Ceska 83 geholfen haben – und nun droht ihm ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage. Bei seiner Vernehmung am Mittwoch antwortete T. wie bei seinem ersten Gerichtstermin immer wieder, er könne sich an nichts erinnern. Das werteten viele Prozessbeteiligte als Lüge. „Sein heutiger Auftritt vor Gericht wird für Enrico T. definitiv Konsequenzen haben“, folgert Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk.

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Zweiter Schweizer streitet Waffengeschäft ab – Das Medienlog vom Donnerstag, 26. Juni 2014

Am zweiten Vernehmungstag bei der Staatsanwaltschaft Bern hat ein weiterer Schweizer Zeuge bestritten, am Schmuggel der NSU-Pistole Ceska 83 beteiligt gewesen zu sein. Peter-Anton G. sagte, er habe nie ein Paket mit der Waffe erhalten, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Die Ladung der beiden Schweizer Staatsbürger habe damit „keinen weiteren Aufschluss“ darüber geliefert, wie die Pistole von dort nach Deutschland gelangt war.

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft hatte G. die Ceska bei einem Waffenhändler bestellt und dann weitergegeben an seinen Freund Hans-Ulrich M., der am Vortag in der Schweiz verhört wurde. Frank Jansen berichtet im Tagesspiegel, G. habe ausgesagt, für M. lediglich einen Waffenerwerbsschein besorgt zu haben. Bei seiner polizeilichen Vernehmung Anfang 2012 habe er noch gesagt, im Auftrag des Freunds die Waffe bestellt zu haben. Dieser lieferte sie nach Ansicht der Ermittler an einen Bekannten in Deutschland.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 27. Juni 2014.

 

Zeuge will mit Waffenschmuggel nichts zu tun haben – Das Medienlog vom Mittwoch, 25. Juni 2014

Die Staatsanwaltschaft des Schweizer Kantons Bern hat am Dienstag den Zeugen Hans-Ulrich M. vernommen. Dieser bestritt, die NSU-Mordpistole Ceska 83 nach Deutschland geschmuggelt zu haben, wie übereinstimmend ZEIT ONLINE und die Nachrichtenagentur dpa berichten.

M. soll sich demnach bei seiner Aussage widersprochen haben: So habe er angegeben, nie eine Pistole des Typs Ceska besessen zu haben. An anderer Stelle habe es geheißen, er habe Waffen dieses Typs besessen, doch mit einem anderen Kaliber. Die Bundesanwaltschaft wirft M. vor, die Ceska nach Deutschland gebracht zu haben. Dort erschossen mutmaßlich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Migranten mit der Pistole.

Am Donnerstag findet in der Schweiz eine weitere Vernehmung mit dem mutmaßlichen Vorbesitzer der Ceska statt.

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Schweizer Zeuge bestreitet Waffentransport

Einer der Schweizer Zeugen im NSU-Prozess, Hans-Ulrich M., will mit dem Transport der NSU-Waffe Ceska 83 nichts zu tun gehabt haben. Bei einer Vernehmung im schweizerischen Thun betonte er, er habe die Pistole weder bestellt noch zu Gesicht bekommen, wie ZEIT ONLINE erfuhr. Mit der Ceska sollen später die meisten Morde des NSU verübt worden sein. Eine Infografik von ZEIT ONLINE zeichnet den Weg der Mordwaffe nach, die laut den bisherigen Ermittlungsergebnissen erstmals in der Schweiz auftauchte.

M. sagte aus, er habe in Kontakt mit dem Waffenhändler gestanden, der das Modell an den mutmaßlichen Mittelsmann Peter-Anton G. verkaufte. Mit G. sei er bis heute befreundet. Anders, als G. bei der Polizei ausgesagt hatte, will Hans-Ulrich M. den Freund jedoch nicht mit dem Kauf beauftragt haben.

An der nichtöffentlichen Vernehmung der Berner Staatsanwaltschaft nahmen Verteidiger der Angeklagten Beate Zschäpe, Carsten S. und Ralf Wohlleben teil, zudem ein Vertreter der Bundesanwaltschaft und mehrere Nebenklageanwälte. Für Mittwoch ist die Aussage von Peter-Anton G. geplant.

Die Staatsanwaltschaft vernimmt M. und G. im Rahmen der Amtshilfe, weil sie einer Ladung zum Prozess in München nicht nachgekommen waren. Als Schweizer Bürger sind sie dazu nicht verpflichtet. Die Bundesanwaltschaft wirft M. vor, die Ceska nach Deutschland gebracht zu haben. Dort gelangte sie über weitere Mittelsmänner offenbar an den Angeklagten Carsten S., der sie dann Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt brachte. Mit der Pistole sollen Mundlos und Böhnhardt neun Migranten erschossen haben.

 

115. Prozesstag – Die Waffengeschäfte von Ralf Wohlleben

Zu Beginn der neuen Verhandlungswoche in München ist Andreas Re. in den Zeugenstand geladen. Re., ein früherer Schulfreund von Uwe Mundlos aus Jena, kannte auch den Angeklagten Ralf Wohlleben. Vor Gericht soll er zu einem möglichen Waffengeschäft von Wohlleben nach dem Jahr 2000 befragt werden. Der seit seiner Festnahme im November 2011 schweigende Wohlleben wurde von seinem Mitangeklagten Carsten S. im vergangenen Juni schwer belastet. S. hatte gestanden, in Wohllebens Auftrag im Jahr 2000 eine Waffe für 2500 D-Mark gekauft und sie nach Chemnitz zu Mundlos und Böhnhardt gebracht zu haben. Dabei handelt es sich mutmaßlich um jene Pistole Ceska 83, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Migranten erschossen.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.