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Als Zeuge eine Zumutung – Das Medienlog vom Dienstag, 29. April 2014

Eine Überraschung war es nicht: Der Zeuge Enrico T., ein früherer Kumpel von Uwe Böhnhardt, sagte im NSU-Prozess aus – und konnte sich angeblich an kaum etwas erinnern. Damit reiht er sich ein in eine lange Liste von Zeugen aus dem Umfeld der Gruppe, die mithin bei strafrechtlich relevanten Fragen von ihrem Gedächtnis im Stich gelassen werden. T., der im März bereits einen Kurzauftritt vor Gericht hatte, soll beim Transport der Mordwaffe Ceska 83 geholfen haben. Darüber mochte er nicht viel sagen: „Enrico T. ist nicht nur einer der widerständigsten Zeugen bisher. Er ist eine Zumutung“, schreibt Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online.

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Der Mann zwischen den Ländern

Über eine deutsch-schweizerische Seilschaft gelangte der NSU an seine Mordwaffe. Das Bindeglied zwischen den Ländern war der Zeuge Enrico T., der heute aussagt. Schon bei der Polizei hatte er sich in Widersprüche verstrickt.

Enrico T. muss heute genau aufpassen, was er sagt. So genau, dass ihm bei seiner Aussage im NSU-Prozess ein Anwalt zur Seite steht. Als er Mitte März zum ersten Mal im Gerichtssaal erschienen war, hatten mehrere Verteidiger der Angeklagten einen Zeugenbeistand für ihn gefordert – mit Erfolg: T. durfte vorerst gehen. Nun ist er erneut geladen. Als Zeuge könnte er wichtige Angaben zur Lieferung der Pistole Ceska 83 machen, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Migranten erschossen haben sollen. Falls er dabei zu viel sagt, könnten ihm diese Angaben selbst zum Verhängnis werden.

Die Pistole soll der Mitangeklagte Carsten S. um die Jahrtausendwende Mundlos und Böhnhardt in die Hand gedrückt haben. Bis es dazu kam, war sie durch mehrere Hände gegangen. Glied für Glied hatten Ermittler des Bundeskriminalamts und der Schweizer Polizei die Kette der Lieferung zusammengesetzt. Schnell stießen sie dabei auch auf den Namen Enrico T. Sie kamen zu dem Schluss, dass er kein Unbeteiligter war.

Vielmehr war T. offenbar das Scharnier einer unheilvollen Connection zwischen Sympathisanten aus Deutschland und der Schweiz. Ist es also möglich, dass der Zeuge ahnte, wofür eine Pistole in diesen Kreisen eingesetzt werden könnte? Lässt sich diese Vermutung beweisen, wäre T. der Beihilfe zum Mord schuldig. Dann könnte er die Aussage unter Umständen auch verweigern.

Die Waffe hat er den Recherchen zufolge indes nie zu Gesicht bekommen. Sie war 1996 aus Tschechien an einen Schweizer Waffenhändler geliefert worden. Dieser verkaufte sie einem Landsmann, der sie wiederum an den Mittelsmann Hans-Ulrich M. weitergab. Der Schweizer Staatsbürger M. lebte in den neunziger Jahren in Apolda in der Nähe von Jena, wo er eine Autowerkstatt betrieb. Dort half ihm gelegentlich T. im Austausch für Autoteile. Die beiden wurden Freunde.

Sie hielten auch dann noch zusammen, als bekannt wurde, dass M. in Deutschland angeblich mit Waffen handelte. Bei einer Durchsuchung 1997 fanden Polizisten in M.s Auto eine Luger-Pistole. Bei der anschließenden Vernehmung sagte er aus, mit T. bekannt zu sein. So kamen die Ermittler dem Thüringer auf die Spur, nachdem der NSU 2011 aufgeflogen war. Sie durchsuchten seine Wohnung und luden ihn zweimal zur Vernehmung.

Auch auf deutscher Seite rekonstruierten die Beamten den Weg der Waffe. Demnach verkaufte M. sie an den Zeugen Jürgen L., der sie weitergab an Andreas Sch., Mitarbeiter im Jenaer Szeneladen Madley. Dort nahm sie schließlich Carsten S. in Empfang.

Wie aber waren Hans-Ulrich M. und Jürgen L. miteinander in Kontakt gekommen? L. zählte wie M. zu den besten Freunden von T. Gemeinsam schraubten T. und L. an Autos, halfen sich bei Umzügen. Für die Ankläger steht fest, dass T. seine Freunde miteinander bekannt machte, so dass diese sich auf einen Waffendeal einigen konnten. Das bestreitet der Zeuge bis heute – wenngleich er in seinen Vernehmungen einsah, „dass dies nicht besonders glaubwürdig klingt“.

Auch seine Vergangenheit erweckt nicht gerade den Eindruck, T. könnte rein zufällig in den Waffentransport hineingezogen worden sein. Der Polizei war er seit den neunziger Jahren bestens bekannt. Immer wieder wurde gegen ihn ermittelt wegen Überfällen, Bankeinbrüchen und Diebstählen. Zwischen 1997 und 2000 saß er im Gefängnis – erst verbüßte er eine Strafe wegen Waffendiebstahls, später kam Untersuchungshaft dazu, weil er eines Mordes verdächtigt war. Das Verfahren gegen ihn wurde jedoch eingestellt. Nachdem er eine Arbeit als Lokführer aufgenommen hatte, wurde er seltener auffällig.

Bis dahin war er ein Musterbeispiel für die Verquickung der Milieus von Rechtsradikalen und Kriminellen in Thüringen. Anfang bis Mitte der Neunziger gehörte zu seinen Kumpels auch Uwe Böhnhardt. Die beiden waren sich damals erstaunlich ähnlich: Sie pflegten eine rechte Gesinnung und hatten viel Zeit. Laut Zeugenaussagen stahlen sie gemeinsam Autos und fuhren betrunken durch die Gegend. Die Clique, in der sie sich trafen, hatte ein Faible für Schusswaffen.

In seinen Vernehmungen im Jahr 2012 stritt T. eine solche Affinität jedoch ab. So sagte er im April, er habe „niemals eine Waffe in der Hand gehabt“. Tatsächlich hatten Polizisten im Jahr 2004 sein Auto durchsucht und dort einen sogenannten Schießkugelschreiber entdeckt. Sein Freund M. hatte seinerzeit mehrere Modelle davon in Deutschland verkauft. Als ein Beamter das Gerät anfasste, löste sich ein Schuss. Bei einer weiteren Vernehmung im August 2012 gab T. auf mehrfache Nachfragen zu, den Kuli erhalten zu haben, allerdings nicht unbedingt von M.

Die Bundesanwaltschaft wunderte sich auch, dass T. in seiner Wohnung mehrere tausend Euro hortete. Der Zeuge erklärte, er habe geahnt, dass „die Sache mit Herrn M.“ auf ihn zurückfallen werde. Er fürchtete, in Untersuchungshaft zu kommen. Deswegen „wollte ich Bargeld bei mir haben fürs Gefängnis“. T. präzisierte noch: Er habe geahnt, dass die Waffe des Trios von M. stammte.

 

108. Prozesstag – Mutmaßlicher Helfer Enrico T.

Aus Tschechien über die Schweiz nach Deutschland – beim Transport der NSU-Mordwaffe Ceska 83 waren mehrere Männer beteiligt, die sich nun in der Verhandlung erklären müssen. Zu ihnen gehört auch Enrico T., der bereits im März vor Gericht erschienen war – und gleich wieder ging, weil ihm kein Zeugenbeistand zur Seite gestellt worden war. Am Montag ist T. erneut geladen. Er wird sich mit einem Anwalt an seiner Seite äußern.

Den Ermittlungen zufolgte war der Zeuge mit einem Schweizer befreundet, der die Waffe 1996 in seinem Heimatland gekauft haben soll. Demnach stellte er den Kontakt zwischen seinem Freund und dem Thüringer Jürgen L. her, der sie schließlich nach Jena schaffte.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Eine Analyse veröffentlichen wir auf diesem Blog. Weitere Berichte fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Carsten S. und der Ceska-Schalldämpfer – Das Medienlog vom Donnerstag, 20. März 2014

Bestellte der Angeklagte Carsten S. zusammen mit der NSU-Pistole Ceska 83 einen Schalldämpfer? Von der Antwort auf diese Frage hängt möglicherweise ab, ob S. im Prozess wegen der Beihilfe zum neunfachen Mord verurteilt wird. Helfen sollte am Mittwoch die Aussage eines BKA-Ermittlers, der den Zeugen Andreas Sch. verhört hatte. Bei diesem hatte Carsten S. laut Anklage im Frühjahr 2000 die Pistole bestellt, gekauft und an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt übergeben. Falls er den Schalldämpfer dazu orderte, musste er auch von den Mordabsichten des Trios gewusst haben, argumentiert die Bundesanwaltschaft. Carsten S. bestritt das bisher. Der Ermittler sagte nun: Nach Erinnerung von Sch. habe der Angeklagte „explizit“ nach dem Utensil verlangt. „Der Widerspruch ist brisant“, bilanziert Frank Jansen im Tagesspiegel die Aussage.

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Zank statt Zeugenaussage – Das Medienlog vom Mittwoch, 19. März 2014

Am Dienstag sollte der Zeuge Enrico T. aus Jena vernommen werden – doch dazu kam es nicht. Vor T.s Augen entbrannte ein Streit zwischen Richter Manfred Götzl und Verteidigern der Angeklagten über sein Recht auf einen Zeugenbeistand. Götzl schickte T. wieder nach Hause, im Saal wurde weiter gestritten. Der Richter hatte direkt mit der Vernehmung beginnen wollen und sich dagegen gewehrt, dass der Zeuge einen Anwalt auf Staatskosten bekommt – beides ohne Erfolg, wie Frank Jansen im Tagesspiegel berichtet. Götzl habe zugeben müssen, „ein wenig zu forsch agiert zu haben“.

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Schluderten BKA-Ermittler bei Waffenuntersuchung? – Das Medienlog vom Montag, 3. März 2014

Richter Manfred Götzl hat den Ermittlern des Bundeskriminalamts (BKA) Nachbesserungen aufgegeben: Sie sollen sieben Schusswaffen aus der letzten Wohnung des NSU-Trios auf Fingerabdrücke untersuchen, wie der Focus berichtet. In dem ausgebrannten Haus in Zwickau wurden demnach elf Waffen sichergestellt, jedoch nur vier davon auf Fingerabdrücke untersucht. Nicht geprüft worden sei auch die Pistole Ceska 83, mit der laut Anklage neun Menschen erschossen wurden.

Der Fall wirft die Frage auf, ob den Ermittlern Versäumnisse vorzuwerfen sind. Das BKA verteidigte seine Arbeit – die Asservate seien „auf Grund der Brandeinwirkung für eine entsprechende Untersuchung nicht geeignet“, teilte es in einer Stellungnahme mit. Anders sieht das Nebenklage-Anwalt Jens Rabe: „Das Vorgehen der Polizei ist für mich völlig unverständlich“, zitiert ihn das Magazin. Die Arbeit der Ermittler müsse „ständig hinterfragt und kontrolliert werden“.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 4. März 2014.

 

Wenn Polizisten sich nicht erinnern können – Das Medienlog vom Donnerstag, 20. Februar 2014

Drei Polizisten haben am Mittwoch vor dem Münchner Oberlandesgericht ausgesagt: Zwei von ihnen berichteten aus den Vernehmungen des Zeugen Frank L., der an der Beschaffung der NSU-Mordwaffe Ceska 83 beteiligt gewesen sein soll. Ein weiterer machte Angaben zur Durchsuchung von Beate Zschäpes früherer Wohnung. Am Ende des Prozesstags steht der Beweiswert von L.s Vernehmung allerdings in Frage: Die Beamten hätten sich nicht mehr an alle Details des Gesprächs erinnern können, berichtet Kai Mudra in der Thüringer Allgemeinen.

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86. Prozesstag – Gericht untersucht Waffen und Wohnungen

Drei Zeugen sind am Mittwoch, dem 86. Verhandlungstag, geladen. Zwei Ermittler berichten über eine Vernehmung des Zeugen Frank L., der in Jena ein Szenegeschäft betrieb und dem NSU möglicherweise die Mordwaffe Ceska 83 beschaffte. L. hatte im November bereits vor Gericht ausgesagt, jedoch angegeben, sich praktisch an nichts erinnern zu können. Die Lücken können möglicherweise die Kommissare mit Aussagen aus der Vernehmung füllen.

Ein Ermittler des Bundeskriminalamts berichtet im Anschluss über die Durchsuchung von Beate Zschäpes Wohnung in Jena, nachdem diese 1998 mit ihren Kameraden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt untergetaucht war. In der Wohnung wurde neben Waffen auch ein Exemplar des vom Trio erdachten Hetzspiels Pogromly gefunden.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Prozesstag entfällt – weil der Zeuge schwänzt

Der Thüringer Enrico T. soll sich am Transport der NSU-Waffe Ceska 83 beteiligt haben. Am Dienstag ist er deswegen als Zeuge nach München geladen – zur Aussage kommt es jedoch vorerst nicht: T. hält sich im Ausland auf, deshalb ist der Verhandlungstag gestrichen, wie das Oberlandesgericht am Montag mitteilte.

Ein Zufall? Unwahrscheinlich. Denn T. hätte sich auf unangenehme Fragen einstellen müssen. Den Ermittlungen zufolgte war er mit einem Schweizer befreundet, der die Ceska 1996 in seinem Heimatland gekauft haben soll. Demnach stellte T. den Kontakt zwischen seinem Freund und dem Thüringer Jürgen L. her, der sie schließlich nach Jena schaffte. Mit der Pistole wurden neun Migranten erschossen.

 

Gutachter ordnen NSU die Mordwaffe zu – Das Medienlog vom Mittwoch, 5. Februar 2014

Wie ein roter Faden ziehen sich Schüsse aus einer Ceska 83 durch die NSU-Mordserie: Die Pistole kam bei allen neun Migrantenmorden zum Einsatz, mehrmals war zudem ein Schalldämpfer aufgeschraubt. Mindestens fünfmal setzten die mutmaßlichen Täter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt das Zubehörteil ein, wie ein Gutachter des Bundeskriminalamts am Dienstag im Prozess aussagte. Ob es sich dabei um denjenigen Schalldämpfer handelte, der im abgebrannten Haus des Terrortrios in Zwickau gefunden wurde, blieb jedoch offen – „etwas überraschend“ sei dies gewesen, schreibt Frank Jansen im Tagesspiegel. Der Sachverständige hielt diesen Zusammenhang demnach für „nicht relevant“.

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