Die Plädoyers im NSU-Prozess sind beendet. Beate Zschäpes Anwälte stellen zum Schluss eine ungewöhnliche Behauptung auf: Die Taten des NSU seien kein Terrorismus gewesen.
Mit dem Vortrag von Beate Zschäpes Anwältin Anja Sturm ist am Donnerstag eine der letzten großen Etappen auf dem Weg zum Urteil im NSU-Prozess zu Ende gegangen. Wann aber das Urteil wirklich fällt, ist noch nicht abzuschätzen.
Seit Anfang Juni hatten als letzte in der langen Reihe der Verteidiger die drei Stammanwälte von Zschäpe das Wort. Acht Prozesstage lang hatten Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm dargelegt, warum die 43-Jährige sich aus ihrer Sicht lediglich der Brandstiftung schuldig gemacht hatte und daher nach mehr als sechs Jahren Untersuchungshaft unverzüglich freizulassen sei. An den terroristischen Taten des NSU, zehn Morden und zwei Bombenanschlägen mit Dutzenden Verletzten, trage sie keine Schuld – jedenfalls nicht im juristischen Sinne. Auch für die von der Anklage geforderte Sicherungsverwahrung gebe es keine Grundlage.