Es kam fast überraschend – aber es kam: Die Plädoyers der Verteidigung im NSU-Prozess haben begonnen. Beate Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert begann am Dienstag mit seinem Schlussvortrag (ihre drei Altanwälte halten ein separates Plädoyer). Darin warf er der Bundesanwaltschaft schwere Fehler und eine einseitige Interpretation der Indizien gegen seine Mandantin vor.
„Man kann es als Wunder bezeichnen“, dass der Vortrag nun begann, kommentiert Annette Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung. Das Gericht sei entschieden den Versuchen von Anwälten entgegengetreten, das Verfahren weiter zu verzögern, etwa den zahlreichen Anträgen des neuen Anwalts des Mitangeklagten André E. Dies sei „ein Zeichen dafür, dass sich der Rechtsstaat nicht weiter vorführen lassen will“.
Weiter„Das Wunder im NSU-Prozess – Das Medienlog vom Mittwoch, 25. April 2018“