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Will Zschäpe aussagen?

Der NSU-Prozess steht vor einem Umbruch: Beate Zschäpe hat ihren Anwälten das Misstrauen ausgesprochen. Möglicherweise will sie reden – gegen den Willen der Verteidiger.

Der Prozesstag, der die Zäsur im NSU-Verfahren bringen könnte, beginnt normal. Der Thüringer Neonazi Tino Brandt wird weiter befragt. Doch nach der Mittagspause verzögert sich der Sitzungsbeginn, erst um zehn Minuten, dann um eine halbe Stunde. Beate Zschäpe kommt erst in den Saal, geht wieder hinaus, dann stellt sie sich wieder zu ihren Anwälten Wolfgang Heer, Anja Sturm und Wolfgang Stahl. Sie macht ein grimmiges Gesicht, das ist anders, denn üblicherweise bewegt sie keine Miene. Seit 128 Verhandlungstagen zeigt die Hauptangeklagte eigentlich kaum eine Regung.

Vielleicht hat sie Kopfschmerzen, vielleicht ist ihr übel, wie schon häufiger in der letzten Zeit, spekulieren die Beobachter auf der Besuchertribüne. Ein paar Mal war die Hauptverhandlung deshalb auch unterbrochen worden.

Schließlich tritt der Strafsenat ein. Richter Manfred Götzl erklärt, was los ist: Ein Saalpolizist habe ihm in der Pause mitgeteilt, „dass sie kein Vertrauen mehr in ihre Verteidiger habe“. Er schaut zur Anklagebank: „Ist das richtig, Frau Zschäpe?“ Die Hauptangeklagte nickt.

Götzl weist Zschäpe darauf hin, dass sie ihr Misstrauen vor dem Gericht begründen muss. Bis Donnerstag um 14 Uhr hat sie Zeit, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen, danach nähmen Bundesanwaltschaft und die Zschäpe-Anwälte ebenfalls Stellung. „Die Voraussetzung für eine Entbindung der Verteidigung ist eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses“, gibt der Vorsitzende ihr mit auf den Weg. Sturm, Heer und Stahl sind vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt worden, Zschäpe muss also Götzl und seine Kollegen davon überzeugen, wenn sie künftig von anderen Menschen beraten werden will. Anders als bei Wahlverteidigern, die der Angeklagte selbst bezahlt, können Pflichtverteidiger nicht so einfach von ihrem Mandat entbunden werden. Die Vernehmung des Zeugen Brandt wird abgebrochen, die für Donnerstag angesetzte Verhandlung entfällt.

Die Prozessbeteiligten hat die Nachricht völlig unvorbereitet ereilt. Heer, Sturm und Stahl lehnen auf dem Gerichtsvorplatz alle Fragen von Journalisten ab, sie wollen keine Stellungnahme abgeben.

„Das Ganze hat eine sehr hohe Brisanz“, sagt der Nebenklage-Anwalt Bernd Behnke. Denn würde Zschäpe erreichen, sämtliche Verteidiger ihres Mandats zu entheben, müssten sich neue Anwälte in die Materie einarbeiten. Das kann dauern – aber es darf nicht länger als 30 Tage dauern: Wird eine Verhandlung länger unterbrochen, ist sie vor dem Gesetz gescheitert – „dann müsste man den Prozess möglicherweise von vorn beginnen“, sagt Behnke, der mögliche NSU-Opfer vertritt. Er rechne jedoch damit, dass es nicht soweit kommt und bereits in der nächsten Woche wieder verhandelt wird.

Unklar ist bisher, ob Zschäpe alle drei oder nur einzelne Verteidiger ablehnt. In letzterem Fall wäre der Übergang zu einem neu zusammengestellten Team aus Beiständen leichter.

Was aber hat das Misstrauen verursacht? Unter den Opfervertretern kursieren zwei Theorien. Erstens: Zschäpe ist mit dem Verteidigungsstil der Anwälte unzufrieden. Zweitens: Sie möchte, wie sie einst vor einem Polizisten angekündigt hatte, aussagen – gegen den Willen von Heer, Stahl und Sturm.

„Meines Erachtens war es eine Frage der Zeit, bis Zschäpe die Konsequenzen aus der Verteidigung zieht“, sagt die Anwältin Angelika Lex. Die Verteidiger hätten Anträge gegen das Gericht, etwa Misstrauensanträge gegen die Richter, vorgebracht – und sich nicht auf die Entkräftung der Vorwürfe gegen Zschäpe konzentriert.

In den vergangenen zwei Tagen ging es im NSU-Prozess um Tino Brandt, der als V-Mann an den Thüringer Verfassungsschutz berichtet hatte. Doch zu seiner Spitzeltätigkeit hatten die Verteidiger am Mittwoch keine Fragen. Sie befassten sich mit Brandts Aussage, Zschäpe habe nicht wie eine „dumme Hausfrau“ gewirkt. „Man muss sich fragen, ob hier nicht Angriffe auf den Verfassungsschutz erfolgen sollten“, sagt Lex.

Behnke sagt: „Ich denke, dass die Fragen der Verteidigung der Angeklagten nicht gefallen haben.“ Er will indes ebenfalls nicht ausschließen, dass die Initiative von Heer, Stahl und Sturm ausging, die das Mandat loswerden wollten und Zschäpe um das Misstrauensvotum gebeten hätten.

Mehrere Beteiligte werten es als durchaus möglich, dass Zschäpe aussagen will. „Man muss das vielleicht so interpretieren, dass hier ein Umdenken stattgefunden hat“, sagt Lex. Sowieso sei für die Hauptangeklagte fraglich, ob „Schweigen das Mittel der Wahl ist“. Es könne sein, dass neue Verteidiger „mit ihr eine neue Strategie entwickeln und sie aussagt“, sagt der Verteidiger Johannes Pausch, der den Mitangeklagten Carsten S. vertritt. Das sei allerdings Spekulation. Er halte es auch für möglich, dass sich neue Anwälte in 30 Tagen in einen Prozess einarbeiten können.

Auch bei der Bundesanwaltschaft, also den Vertretern der Anklage, ist die Überraschung groß: „Das ist ein seltener Antrag“, sagt Bundesanwalt Herbert Diemer. Es komme selten vor, dass eine entsprechende Forderung nach dem Austausch der Pflichtverteidigung Erfolg habe, die Hürden seien hoch.

Der Jurist Udo Vetter hält es für wahrscheinlich, dass Zschäpe und ihre drei Verteidiger einvernehmlich um die Auflösung ihrer Mandate bitten. Gleichzeitig, so schreibt Vetter in seinem Blog, könnte die Angeklagte eigene Anwälte benennen, die bereit sind, sie ohne Zeitverzögerungen und Extrakosten zu verteidigen. Dem würden sich Gerichte normalerweise nicht versperren. Sollte das nicht funktionieren, könnte sie diese aus der eigenen Tasche finanzieren.

Das Gericht habe aber auch das Recht, dem offensichtlichen Wunsch Zschäpes nach einer Entpflichtung der bisherigen Anwälte nicht nachzukommen. Vor allem, wenn dies der Sicherung der Fortführung des Verfahrens diene – was laut Vetter wahrscheinlich ist. Würde etwa die Finanzierung der neuen Verteidiger platzen, säße Zschäpe womöglich alleine auf der Anklagebank und der Prozess würde unnötig verzögert. Insofern könnte es passieren, dass die neuen Verteidiger künftig neben den bisherigen sitzen.

 

Deckten Thüringer Polizisten einen NSU-Helfer? – Das Medienlog vom Freitag, 20. Juni 2014

Eine ehemalige Polizistin wirft der Kriminalpolizei im thüringischen Saalfeld vor, eine Anzeige gegen den mutmaßlichen NSU-Helfer André K. ignoriert zu haben. Wegen der Behauptung muss sich die 44-jährige Anja W. nun vor Gericht verantworten, wie dpa-Autor Christoph Lemmer berichtet. Die Kripo hatte sich demnach vor zwei Jahren mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung revanchiert, der Prozessbeginn verschob sich jedoch mehrfach. Zudem soll W. die Polizisten beschuldigt haben, Mitglieder der rechten Szene zu Falschaussagen gebracht zu haben. Ziel sei gewesen, „sie aus dem Dienst zu mobben“. Mittlerweile ist die Angeklagte im Ruhestand.

Der Fall ist auch deshalb auffällig, weil W. eine Verwandte der 2007 ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter ist. Sie war die Freundin von Kiesewetters Patenonkel, gemeinsam verbrachten sie auch einen Urlaub.

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Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Enrico T. – Das Medienlog vom Donnerstag, 19. Juni 2014

Der NSU-Zeuge Enrico T. gilt im Fall des Jenaer Kindermords von 1993 nicht als Beschuldigter. Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt in dem Verfahren weiter gegen unbekannt, wie die Behörde Spiegel Online mitteilte. Damit dementierte sie Medienberichte, nach denen T. ins Fadenkreuz der Ermittlungen geraten sein soll. Sie beruhen auf einer Agenturmeldung, nach der auch das verstorbene NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt für den Mord an dem neunjährigen Bernd Beckmann verantwortlich sein könnte.

T. wurde während der Ermittlungen direkt nach der Tat im Juli 1993 als Verdächtiger geführt. Ein Bootsmotor aus seinem Besitz lag am Ufer der Saale in Jena wenige Meter neben der Leiche des neunjährigen Bernd Beckmann. Nach dem Auffliegen des NSU hatte er im April 2012 den Verdacht erneut auf sich gezogen, weil er das Thema unvermittelt in einer Vernehmung ansprach und Böhnhardt in Zusammenhang mit dem Fall brachte.

An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de.

Das nächste Medienlog erscheint am Freitag, 20. Juni 2014.

 

Pause im Prozess: Vernehmung von Andreas Ra. verschoben

Die für Dienstag geplante Sitzung fällt aus. Die Vernehmung von Andreas Ra. werde aufgrund der Erkrankung des Zeugen verschoben, teilte die Pressestelle des Münchner Oberlandesgerichts mit. Wann der ehemalige Gewährsmann des Thüringer Verfassungsschutzes und mutmaßliche Unterstützer des NSU-Trios bei seiner Flucht aus Jena 1998 erneut geladen wird, ist noch unklar. Der Prozess wird am Mittwoch planmäßig fortgesetzt.

Als Zeugen sind dann vier Polizisten geladen, die Telefongespräche und SMS von Handys des NSU untersucht haben. Sie sollen einen Einblick in Beate Zschäpes Kommunikation am Todestag ihrer Komplizen Mundlos und Böhnhardt geben. Als weitere Zeugin ist eine Bankangestellte geladen, die den Überfall von Mundlos und Böhnhardt auf eine Eisenacher Sparkasse am 4. November 2011 miterlebt hat.

 

 

Keine Berichte zum NSU-Prozess

Am Montag, 12. Mai, gibt es keine Berichte in den deutschen oder englischsprachigen Onlinemedien. In dieser Woche ist Prozesspause.

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Das nächste Medienlog erscheint am Dienstag, 13. Mai 2014.

 

100 Tage NSU-Prozess: Streit statt Aufklärung

Streit vor den Augen von Zeugen, ständiges Gerangel um Anträge: 100 Tage nach dem Start des NSU-Prozesses prägt ein Kampf zwischen Opfervertretern und Anklage das Geschehen im Saal. Dadurch könnte sogar das Urteil gefährdet werden.

Der Mann in der roten Robe ahnte nicht, wie weit er daneben lag. „Wir sind hier nicht vor dem Jüngsten Gericht!“, schimpfte Bundesanwalt Herbert Diemer, ein Vertreter der Anklage, vor knapp zwei Wochen. Am Tisch vor der Richterbank saß Carsten R., der den drei Mitgliedern der Zwickauer Terrorgruppe nach deren Flucht im Jahr 1998 Unterschlupf gewährt haben soll. Er erklärte, ihm sei „egal gewesen, ob sie einen Schokoriegel geklaut oder jemanden umgebracht haben.“ Nebenklageanwältin Gül Pinar fragte daraufhin nach R.s Gedanken, als bekannt geworden war, dass seine Gäste zwischenzeitlich zehn Menschen ermordet haben sollen.

Es war der Moment, als die Verhandlung außer Kontrolle geriet. Bundesanwalt Diemer polterte mit seiner Bemerkung zum Jüngsten Gericht dazwischen. Der Zeuge solle sich nicht für seine damaligen Einstellungen rechtfertigen, sagte er. Die Nebenkläger, Vertreter von Opfern und Hinterbliebenen, fühlten sich in ihrem Fragerecht beschnitten. Demonstrativ stellten sie keine weiteren Fragen, sondern begannen zu diskutieren – mit den Anklägern und dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. Es wurde laut, alle redeten durcheinander.

Nicht beim Jüngsten Gericht? Der Verhandlungstag war die Apokalypse für die Würde des Gerichts. An einem Nachmittag spitzten sich Zwistigkeiten, Misstrauen und schlechte Laune derart zu, dass sich die Prozessbeteiligten ungeniert vor den Augen des Zeugen stritten. Für eine Vernehmung katastrophal.

Tiefer Graben zwischen Anwaltschaft und Nebenklage

Wie konnte es dazu kommen? Dieser Dienstag ist der 100. Verhandlungstag im Terrorprozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Ein Meilenstein. Seit bald einem Jahr taucht der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts immer tiefer in eine Welt aus Hass und rechtsextremen Seilschaften ein. Am Ende sollen die zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Überfälle aufgeklärt sein, die dem NSU zugerechnet werden. Was macht die lange Zeit mit denen, die an dem gigantischen Verfahren beteiligt sind?

Wenn Menschen beständig auf engem Raum arbeiten, stellen sie sich aufeinander ein, fühlen sich zusammengehörig. Normalerweise. Das Gegenteil ist der Fall im Münchner Verfahren: Ein tiefer Graben verläuft zwischen Bundesanwaltschaft und den Nebenklagevertretern. „Das Verhältnis ist gestört“, sagt der Berliner Anwalt Sebastian Scharmer. Anders war das, als der Prozess im vergangenen Jahr anlief: „Zu Beginn sind wir von Transparenz und Kooperation ausgegangen – das ist lange vorbei.“

Ähnlich sieht es die Anwältin Seda Basay aus Frankfurt. Das Verhältnis zwischen Nebenklage und Anklage sei „ganz schlecht“. Beide Parteien haben zwar nie behauptet, dasselbe Ziel zu verfolgen. Der Nebenklage geht es nach eigenen Angaben um eine möglichst genaue Aufklärung der Hintergründe und des Netzwerks. Die Ankläger aus Karlsruhe müssen, wie es im Juristendeutsch heißt, die „Straf- und Schuldfrage“ klären – nicht mehr und nicht weniger. Doch schien es anfangs, als seien beide Seiten geeint, weil sie das Gegengewicht zu den fünf Angeklagten und ihren elf Verteidigern bilden. Ein Trugschluss.

Wackeliges Urteil befürchtet

Stetiger Garant für Streit sind die Anträge der Nebenkläger, Ermittlungsakten aus Karlsruhe nach München zu schaffen, um sie im Prozess einzuführen – insbesondere Dokumente über den Verfassungsschützer Andreas T., der beim Mord an Halit Yozgat 2006 am Tatort war, jedoch nichts von den tödlichen Schüssen mitbekommen haben will. T.s Fall gibt bis heute Rätsel auf, steht ständig im Misstrauen der Anwälte. Die vier Anklagevertreter im Saal weisen die Anträge jedoch regelmäßig zurück und verweisen auf T.s Privatsphäre. Götzl gab ihnen meistens Recht.

Basay befürchtet, dass dadurch ein wackliges Urteil zustande kommt. Denn die Verteidiger der Angeklagten könnten sich auf die aktenkundigen Ablehnungsbescheide berufen, um das Urteil anzugreifen: Können sie den Bundesgerichtshof überzeugen, dass das Oberlandesgericht entscheidenden Hinweisen nicht nachgegangen ist, könnten sie eine Revision erzwingen. Eine schier unfassbare Vorstellung: Womöglich zwei Jahre Terrorprozess – hinfällig, weil ein paar Aktenordner fehlen.

„Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Bundesanwaltschaft sagt, T. hat ja nichts gesehen und ist deshalb nicht relevant. Das greift zu kurz“, sagt auch der Hamburger Anwalt Alexander Kienzle, der den Vater von Ismail Yozgat vertritt. Wie seine Kollegen hält auch er den schweren Streit vor den Augen des Zeugen Carsten R. für schädlich: „Wenn man auch nur einen Schritt weiterkommen will, muss man die Motivation der Zeugen untersuchen“ – doch Fragen nach R.s Meinung hatte sich die Bundesanwaltschaft deutlich verbeten.

Am Tag nach der Vernehmung gaben 27 Nebenklageanwälte eine Erklärung ab, in der sie den Anklägern vorwarfen, mit ihrer ablehnenden Haltung die Strafprozessordnung gebrochen zu haben. Bundesanwalt Diemer wollte sich das nicht gefallen lassen: „Die Unterstellung, dass ich nicht an der Aufklärung der Wahrheit interessiert wäre, weise ich als böswillige Unterstellung auf das Schärfste zurück.“ Gegenüber ZEIT ONLINE teilt die Behörde mit, sie lasse sich in Sachen Fragerecht „von einem denkbar großzügigen Maßstab leiten.“ Das Verhalten der Nebenklage will sie nicht kommentieren.

Prozess bis 2015?

Einen milderen Ton anzuschlagen, dazu sind weder Nebenkläger noch Ankläger bereit. „Es gibt keine Kommunikation mehr“, sagt Anwältin Basay. Die Bundesanwaltschaft wolle zügig die Anklage abhandeln und „kein anderes Fass aufmachen“. In der Nebenklage glaubt niemand mehr, das Gerangel im Saal sei ein reiner Autoritätskampf – sondern eher das Ergebnis von Weisungen aus dem Bundesjustizministerium, wie Anwalt Scharmer sagt: „Ich gehe davon aus, dass dieses Verhalten in der Behörde abgesprochen und auch abgesegnet ist.“

Vor wenigen Tagen hatte das Oberlandesgericht angekündigt, der Prozess werde wahrscheinlich bis ins Jahr 2015 dauern. Bislang deutet nichts darauf hin, dass bis dahin Frieden einkehrt.

 

Mandy S., die treue Helferin

Es muss Mitte Februar 1998 gewesen sein, als der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) in das Leben von Mandy S. trat. An einem Abend stand Achim F. vor der Tür ihrer Chemnitzer Wohnung, wie sie ein Mitläufer in der rechten Szene. Wahrscheinlich hatte ihn einer der Anführer geschickt. Da seien drei Kameraden, die „Scheiße gebaut“ hätten und sich verstecken müssten, sagte F. Mandy S. wollte helfen, aber in ihrer Wohnung sollten die Flüchtigen doch bitte nicht unterkommen.

Sie fragte ihren Freund Max-Florian B. Der willigte ein, die drei bei sich einzuquartieren und fuhr mit F. zu sich nach Hause. Erst später lernte S. das Trio selbst kennen: Es handelte sich um Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, wie Rekonstruktionen von Ermittlern ergaben.

Die 38-jährige S. wohnt mittlerweile in Schwarzenberg im Erzgebirge, nur wenige Kilometer entfernt von ihrem Geburtsort. Sie ist Leiterin eines Friseursalons, hat eine Tochter, mit der rechten Szene hat sie angeblich nichts mehr zu tun. Weil das einmal anders war, kamen im November 2011 Beamte der Kriminalpolizei in den Salon – und hatten einige unangenehme Fragen. Mehrmals gab S. daraufhin die Geschichte der Unterbringung zu Protokoll.

Am Mittwoch packte sie erneut aus: im NSU-Prozess in München, wo S. als Zeugin geladen war und an diesem Donnerstag erneut gehört wird. Auf die Angaben der Friseurin hatten Prozessbeobachter mit Spannung gewartet. Weil S. Beate Zschäpe später ihre Personalien zur Verfügung gestellt haben soll, ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gegen sie. Dass sie aussagt, ist eine Überraschung, denn S. hätte schweigen dürfen.

Mit Bomberjacke und Springerstiefel

Keine Überraschung ist hingegen das, was sie sagt: S. gibt nur zu, was garantiert verjährt ist. Und es ist nicht einmal sicher, ob das der Wahrheit entspricht.

Denn die Sache mit dem Quartier für das Trio erzählte Max-Florian B. bei der Polizei ein wenig anders: Er sei auf einem rechten Konzert in Ungarn gewesen. Als er nach Deutschland zurückkehrte, habe ihn seine Freundin zum Gespräch gebeten: Mit ihrem Zweitschlüssel habe sie drei Kameraden in seine Wohnung gebracht und dort schlafen lassen. B. habe sich schließlich einverstanden erklärt.

S. wehrt sich bis heute gegen diese Darstellung – Fremde in die Wohnung anderer Leuten zu lassen, das würde sie nie tun, sagte sie. Es ist ein eigentümliches Verständnis von Moral: Menschen zu verstecken, die vor der Justiz auf der Flucht waren, das war nach dem Wertekanon von S. anscheinend kein Problem.

In jedem Fall wollte Mandy S. immer loyal und angepasst sein, zumindest den Kameraden aus der Szene gegenüber. Ein Lebenspartner führt sie in das Milieu ein. Auf Demonstrationen machen sich die anderen lustig, weil sie normale Kleidung trägt. Sie geht in ein Geschäft und kauft sich Bomberjacke und Springerstiefel. Dazu rasiert sie sich den Kopf. Als Mitglied einer „Hilforganisation“ schreibt sie Rechten im Gefängnis, sie verteilt Flugblätter, nimmt an einem Marsch für Rudolf Heß teil.

Die wohl wichtigste Hilfe leistet sie allerdings dem NSU-Trio. Mehrmals trifft sie die Untergetauchten in der Wohnung von B., wo sie mindestens zwei Monate lang wohnen. Bei einem Besuch krümmt sich Beate Zschäpe vor Schmerzen. Sie müsse dringend zum Frauenarzt, habe aber keine Krankenversicherungskarte. Mandy S. hilft mit ihrer eigenen aus. Kurze Zeit darauf liegt das Dokument wieder in ihrem Briefkasten. Einmal holt sie einen Personalausweis vom Einwohnermeldeamt ab, der für einen der Männer gedacht ist – damit will das Trio offenbar einen Reisepass beantragen, um das Land verlassen zu können.

Das sei es dann gewesen, sagte S. den Ermittlern, mehr habe sie nicht getan. Seit Frühsommer 1998 habe sie keinen Kontakt mehr zu den dreien gehabt.

Zschäpes Adresse im Erzgebirge

Stutzig machen jedoch Beweisstücke, die Ermittler in dem niedergebrannten Haus in Zwickau sicherstellten, das der NSU zuletzt bewohnt hatte: auf ihren Namen lautende gefälschte Mitgliedsausweise zweier Tennisclubs im Umkreis von Nürnberg – dort hatte S. zeitweilig gelebt. Auf einem klebte das Foto von Zschäpe, daneben stand eine Adresse von S. Im Erzgebirge. Die Wohnung hatte sie erst im Jahr 2004 bezogen.

Ebenfalls im Brandschutt lagen zwei Notizzettel mit S.‘ Handynummer, unter der sie erst seit August 1999 zu erreichen war. „Das ist der Hammer“, antwortete S. verblüfft, als Polizisten ihr in einer Vernehmung die Zettel vorlegten. Für die Zeugin wurde es eng.

Der Bundesanwaltschaft genügten die Indizien, um ein Verfahren gegen S. einzuleiten. Die Sachlage begründe den Verdacht, dass S. noch sehr viel länger mit dem Trio in Kontakt stand und von den Zielen des NSU wusste. Beate Zschäpe nutzte offenbar bis zum Auffliegen der Terrorzelle S.‘ Identität – und zwar mit der Billigung der Zeugin. Damit wäre die Verjährungsfrist von zehn Jahren keineswegs abgelaufen.

Wohnungen und Ausweise sind nicht die einzige Verbindung zwischen S. und dem NSU: Zur Schule ging sie mit den Brüdern André und Maik E. André E. hielt über die Jahre engen Kontakt mit Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt, heute sitzt er mit auf der Anklagebank.

 

Ein schweigender Zeuge und ein vergesslicher Ermittler

Der Zeuge Max-Florian B. hatte das NSU-Trio bei sich wohnen lassen. Vor Gericht schweigt er. Helfen soll die Aussage eines Polizisten – doch der leidet unter Erinnerungslücken.

Der Beschuldigte will schnell wieder raus. Max-Florian B., ein Mann mit Wollpulli, zerzaustem Haar und Kinnbart, gibt sich Mühe, den Auftritt vor Gericht in aller Kürze abzuhandeln. Der Anwalt, den er mitgebracht hat, muss kein Wort sagen. B. schafft es allein, sich auf Paragraph 55 der Strafprozessordnung zu berufen, der ihm ein vollständiges Aussageverweigerungsrecht zugesteht.

Und so ist der 36-Jährige Steinmetz aus Dresden nach zwei Minuten wieder aus dem Saal verschwunden. Ein unangenehmer Moment für den Vater zweier Kinder – denn er hatte einem mutmaßlichen Terroristen seine Identität geliehen. Uwe Mundlos besaß einen Reisepass auf B.s Namen, seine Geburtsurkunde wurde in den Trümmern der letzten Wohnung des NSU-Trios in Zwickau gefunden. Zudem hatte er Mundlos, Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt nach deren Untertauchen in seiner Wohnung leben lassen. Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen B., beinahe hätte er selbst auf der Anklagebank Platz nehmen müssen. Weil er sich nicht selbst belasten muss, darf er schweigen.

Das Gericht hatte mit B.s Schmallippigkeit gerechnet und zusätzlich zwei Polizisten geladen, die B. mehrere Male in Vernehmungen befragt hatten – dabei war der mutmaßliche Unterstützer wesentlich auskunftsfreudiger gewesen.

Eine flüchtige Begegnung mit dem NSU?

Am 4. November 2011 erschossen sich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach einem missglückten Banküberfall in einem Wohnmobil in Eisenach. In dem Fahrzeug fanden Polizisten kurz darauf einen Reisepass auf B.s Namen. Er geriet ins Visier der Ermittlungen, noch bevor der NSU vollständig enttarnt war. Drei Tage darauf durchsuchten Fahnder auf den Befehl der Sonderkommission hin seine Wohnung in Dresden und nahmen ihn mit aufs Polizeirevier. Dort vernahm ihn ein Beamter der Kriminalpolizei Gotha.

Reinen Tisch machen wollte B. allerdings nicht – jedenfalls nicht sofort. Er behauptete, 1998 in seinem damaligen Wohnort Chemnitz auf einem Konzert oder in einer Kneipe eine Frau und einen Mann kennen gelernt zu haben. Beide seien angetrunken gewesen und hätten nicht heimfahren können – deswegen habe er sie bei sich übernachten lassen.

Tatsächlich war B.s Beziehung zu dem Trio weit mehr als eine flüchtige Begegnung, wie er bei der Vernehmung mit einem BKA-Ermittler am 24. November 2011 zugab: Demnach war er von einem rechten Konzert in Ungarn zurückgekehrt, als seine Freundin Mandy S. an ihn herantrat. Sie hatte drei Kameraden aus der rechten Szene in seiner Wohnung untergebracht, die „Mist gebaut“ hatten. Keine Fragen, keine Namen. B. stimmte zu und wohnte eine zeitlang bei seiner Freundin. Als sie ihn betrog, kehrte er zurück – für etwa einen Monat lang wohnte er mit den Untergetauchten zusammen.

Böhnhardt autoritär, Mundlos angenehm

Böhnhardt, sagte B. bei der Polizei, habe ihm manchmal Angst gemacht, weil er sehr autoritär auftrat. Gut verstanden habe er sich hingegen mit Mundlos. Der kam irgendwann mit einer ungewöhnlichen Bitte auf ihn zu: Ob er nicht seinen Personalausweis haben könne? Damit wollte er einen Reisepass mit seinem eigenen Foto beantragen, irgendwann vielleicht ins Ausland abhauen.

B. stimmte zu, weil er die drei loswerden wollte. Der Besuch war ihm unangenehm geworden: Als er ihnen erzählte, dass er einen Polizisten auf der Straße gesehen hatte, seien alle aufgesprungen – „als hätten sie einen Schalter umgelegt“, sagte B. bei der Vernehmung. Da wurde ihm mulmig.

Die Sache mit dem Ausweis war eine Entscheidung mit langfristigen Folgen: B. übereignete Mundlos seine Identität – die dieser bis zu seinem Tod am 4. November 2011 nutzte. Vor Nachbarn und Urlaubsbekanntschaften nannte sich Mundlos „Max“.

Polizisten können sich nicht mehr erinnern

So hatte sich B. vor der Polizei dargestellt – als gutgläubiges Opfer. Wie viel an seiner Version stimmt, ist jedoch noch lange nicht geklärt. Mandy S. etwa hatte die Vermittlung der Wohnung an die Untergetauchten ganz anders dargestellt – demnach hatte sie B. gefragt, bevor die drei einquartiert wurden.

Klarheit sollen eigentlich die Aussagen der Vernehmungsbeamten bringen. Doch schon nach wenigen Minuten wiederholt sich ein Problem, das bereits in der vorigen Sitzung zutage getreten war: das löchrige Gedächtnis von Polizisten. Am Mittwoch hatten sich zwei Beamte an zahlreiche Details der Befragung des Zeugen Frank L. nicht mehr erinnern können. Ähnlich der Gothaer Ermittler, der B. am 7. November 2011 befragt hatte: Er kann B.s ursprüngliche Aussage, nach der er 1998 eine Frau und einen Mann getroffen und zu sich eingeladen hatte, nicht mehr bestätigen.

B.s Angaben sprach der Kommissar damals im Beisein des Beschuldigten auf ein Diktiergerät, damit eine Schreibkraft sie später abtippen konnte. Auf Nachfrage eines Nebenklage-Anwalts räumt er ein, dass die Aufnahmen später gelöscht wurden: „Wir haben nicht genug Speicherkarten, um das aufzubewahren.“

Für den Beschuldigten wird es eng

Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl bemängelt zudem die Vorlage von Fotos, auf denen B. die Gesichter von Beate Zschäpe und Uwe Mundlos erkannte: Der Beschuldigte bekam lediglich einzelne Bilder vorgelegt statt einer sogenannten sequentiellen Wahllichtbildvorlage, bei der zusätzlich mehrere ähnlich aussehende Unschuldige abgebildet sind. Zum Beweiswert „wird man hier nicht viel sagen müssen“, poltert Stahl. Bei allen korrekt durchgeführten Bildervorlagen sei B. durch die erste Vernehmung beeinflusst gewesen.

B. wurde das Trio schließlich los. Nach weiteren Stationen bei Bekannten mieteten die drei selbst eine Wohnung – mit der frisch erlangten Identität. Um seine Bonität zu beweisen, legte Mundlos alias B. Gehaltsabrechnungen eines Steinmetzbetriebs vor, datiert auf Februar bis April 2000. Der Name darauf: Max-Florian B.

In seiner Vernehmung am 24. November 2011 gab sich B. überrascht: Die Abrechnungen stammten von ihm, ja, doch er habe sie „nicht wissentlich“ weitergegeben. Am Tag darauf hielten die Beamten ihm vor, dass die besagten Dokumente in seinem Büro auf der Arbeit nicht gefunden wurden, aber im Brandschutt in Zwickau. Da musste B. einräumen, der Vorhalt klinge plausibel.

Für den Beschuldigten und seine Glaubwürdigkeit wurde es eng. Am 2. Dezember gab er zu, die Gehaltszettel weitergegeben zu haben. Mundlos habe damals zu ihm gesagt, er könne ja behaupten, die Papiere seien ihm gestohlen worden.

 

Monopoly mit Auschwitz-Feld

Es war geistiger Sprengstoff, der in Beate Zschäpes Garage lagerte: das Nazi-Brettspiel Pogromly. Eins der letzten verbliebenen Exemplare dient der Anklage als Beweis für die Ideologie des NSU.

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Was Fahnder des Thüringer Landeskriminalamts am 26. Januar 1998 in einer Garage in Jena fanden, war so gefährlich, dass ein Sprengstoffkommando anrücken musste. Vier Rohrbomben, eine Zündvorrichtung aus einem Wecker, insgesamt 1,4 Kilogramm hochexplosives TNT-Gemisch. Die Ermittler hatten eine Bombenwerkstatt ausgehoben, untergebracht in der Garage von Beate Zschäpe. Dass sie auch geistigen Sprengstoff sichergestellt hatten, fiel ihnen erst später auf. Etwas versteckt, im Durchsuchungsprotokoll aufgelistet unter Nummer 18, findet sich das Asservat mit der Bezeichnung „ein Spiel mit dem Namen Pogromly“.

Allein der Name klingt furchteinflößend – eine Anspielung auf die Reichspogromnacht 1938. Pogromly, stellten die Ermittler fest, ist eine Nachbildung des Klassikers Monopoly, die vor Hass und rechter Ideologie strotzt. Nachdem Zschäpe und ihre Kameraden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 1999 abgetaucht waren, diente ihnen der Verkauf des selbst produzierten Spiels als Einkommensquelle, indem Kameraden aus der Szene zu Spenden motiviert wurden. Vor allem aber ist das Spiel ein Zeugnis der Denkweise des Trios – ein Beleg, dass die drei spätestens Mitte bis Ende der neunziger Jahre Vernichtungsfantasien gegen Ausländer hegten. Deswegen wird das Spiel heute als Beweismittel in den Prozess eingeführt.

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Ein Pogromly-Exemplar lagert in der Asservatenkammer des Bundeskriminalamts. Prinzip und Aussehen ähneln Monopoly – doch haben sich die Gestalter Mühe gegeben, das Spiel bis in die letzte Faser mit Fremdenhass zu gestalten. In der Mitte ist ein Skelett zu sehen, das einen Stahlhelm, eine Uniform und eine Hakenkreuzbinde trägt. Das Symbol der Nationalsozialisten ist auch dem Startfeld abgebildet. Statt Straßen kaufen die Spieler Städte, statt Bahnhöfen gibt es vier Konzentrationslager wie Auschwitz. Elektrizitäts- und Wasserwerk sind durch die Felder „Gaswerk“ und „Arbeitsdienst“ ersetzt. Wer mit der Spielwährung Reichsmark Häuser kauft, kann damit kleine Davidsterne auf dem Spielfeld verdecken und die Städte damit „judenfrei“ machen. Wer Pech hat, landet nicht im Gefängnis, sondern „beim Juden“.

Wichtigstes Element zur Verbreitung der nationalsozialistischen Botschaft sind allerdings die sogenannten SS- und SA-Karten, die anstelle von Gemeinschafts- und Ereigniskarten stehen. Sie sind mit antisemitischen und linkenfeindlichen Sprüchen bedruckt, mit der Rechtschreibung nahmen es die Macher nicht so genau.

Dir ist es gelungen eine Horde roter Zecken mit Hilfe eines MG’s abzuwehren. Du erhälst eine Prämie von: 2000 RM (SS-Karte)

Auf das Spielbrett ist die Jahreszahl 1997 aufgedruckt – die Idee entstand also bereits vor dem Abtauchen des Trios im Januar 1998. Der Einfall kam offenbar von Uwe Mundlos, wie der heute Angeklagte Holger G. in einem Verhör sagte. Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt bastelten alle Exemplare selbst, an die 20 Stück produzierten sie nach Erinnerungen von Zeugen. Mundlos gestaltete das Spielbrett. Spielfiguren und Würfel bastelten die drei mit Holz aus dem Baumarkt. In einer Vernehmung sagte ein Zeuge, das Trio sei „richtig stolz“ auf das Produkt gewesen.

Den Verkauf überließen sie ihren Freunden aus der Szene. Beteiligt waren André K., der bereits zweimal als Zeuge im NSU-Prozess aussagte, Jürgen H. und die Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. Wohlleben entschied laut Zeugenaussagen, wer Pogromly-Exemplare kaufen durfte. 100 Mark kostete der perfide Spielspaß, 50 für die Materialkosten und 50 als Lohn für das Trio. Einen höheren Preis kassierte André K. von dem Briten David Irving, einem Journalisten, der öffentlich den Holocaust leugnet. Irving drehte eine Fernsehdokumentation über Neonazis in Thüringen und wollte das Spiel unbedingt haben.

Gehe zum nächsten KZ um die gefangenen Juden abzugeben und Zahle dem Besitzer das doppelte der normalen Miete. (SA-Karte)

Ein weiterer Abnehmer war das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, wie der Zeuge und frühere V-Mann Tino Brandt in einer Vernehmung angab. Er will den Staatsschützern drei bis fünf Exemplare verkauft haben. So floss auf Umwegen Geld aus der Landeskasse an die Terrorzelle. Ob es dort jedoch wirklich ankam, ist nicht sicher. André K., der sich als eine Art Laufbursche für das Trio betätigte, sollte den dreien ihren Erlös überbringen – unterschlug aber nach Erkenntnissen der Ermittler zumindest Teile des Geldes.

Die meisten Spiele bastelten und verkauften die drei nach ihrem Untertauchen. André K. rührte in rechten Kreisen die Werbetrommel für das Spiel und forderte zur Unterstützung der Kameraden auf – Charity auf Nazi-Art. Bis Anfang 1999 war Pogromly im Angebot, dann stellten die Untergetauchten keine weiteren Spiele mehr her. Für ihren Lebensunterhalt war das auch nicht mehr erforderlich: Ende 1998 hatten Mundlos und Böhnhardt erstmals einen Supermarkt überfallen. Sie entkamen mit 30.000 Mark.

 

Der Einpeitscher aus Thüringen

Tino Brandt lernte Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt kennen, als diese den radikalen NSU gründeten. Nun hat das Gericht seine Vernehmung verschoben – und Nebenkläger müssen noch länger auf wichtige Antworten warten.

Nur selten gilt ein Zeuge als so wichtig, dass das Gericht einen ganzen Tag für seine Befragung reserviert. Für Tino Brandt beraumte der Münchner Staatsschutzsenat gleich zwei Vernehmungstage an. Große Hoffnungen ruhten auf der Aussage von Brandt, der bis Anfang des Jahrtausends wichtigster Vordenker der Neonazis in Thüringen war und dann als V-Mann enttarnt wurde. Es sollte um die Entwicklung des NSU gehen, um den Kreis der Unterstützer und die Rolle des Verfassungsschutzes.

Daraus wurde vorerst nichts: Brandt wurde abgeladen, weil „im Umfeld des Zeugen eine Krankheit aufgetreten ist, die vom Gesundheitsamt überwacht wird“, wie das Gericht mitteilte. Einen neuen Termin gibt es noch nicht. Für die Nebenkläger, die immer wieder ihr Bedürfnis nach Aufklärung betonen, bedeutet das einmal mehr eine Geduldsprobe. Auch die Hamburger Anwältin Doris Dierbach hätte Brandt gerne schon diese Woche befragt, weil er „bis über beide Ohren in die rechte Szene verstrickt gewesen“ war, wie sie ZEIT ONLINE mitteilt. Auch könne er helfen, Beate Zschäpe zu überführen, weil er sagen könne, wie sich die Hauptangeklagte in der Szene engagiert habe – schließlich sei sie innerhalb des NSU „nicht nur Köchin und Katzenkraulerin“ gewesen.

Die Bundesanwaltschaft wusste ebenfalls genau, mit wem sie es zu tun hatte, als die Ermittlungen gegen den NSU auf Hochtouren liefen. Beamte des Bundeskriminalamts drückten Brandt persönlich seine Ladung zum Verhör in die Hand. Im Januar 2012 packte der Zeuge dann in Karlsruhe aus – und ließ keinen Zweifel daran, dass sich seine Einstellung in all den Jahren nicht geändert hatte.

Brandt brachte die Rechten zusammen

Für die rechte Szene Thüringens war Brandt der Einpeitscher, der Menschen zusammenbringen konnte. Im Lebenslauf hatte Brandt, 1975 in Saalfeld geboren, sonst nicht allzu viel vorzuweisen. Zwei Lehren machte er, arbeitete zwischenzeitlich als Landwirt. Sein Talent lag darin, Gesinnungsgenossen auf Linie zu bringen und für die nationale Sache zu begeistern. Zwischen 1993 und 1994 gründete er in einer Rudolstädter Gaststätte den sogenannten Mittwochsstammtisch, eine einschlägige Anlaufstelle. Aus einer kleinen Runde sei bald eine regelmäßige Veranstaltung mit 100 Teilnehmern geworden, sagte er bei der Bundesanwaltschaft. Der Stammtisch wurde später in Anti-Antifa-Ostthüringen, 1995 schließlich in Thüringer Heimatschutz umbenannt. Brandt hatte ein Sammelbecken geschaffen.

So wurde er nicht nur zum Anführer der Rechten in Thüringen – er war auch stets nah dran an einem vergleichsweise engen Zirkel, der sich zu Beginn der neunziger Jahre in Jena gebildet hatte. Zu diesem Zirkel gehörten neben Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt auch Ralf Wohlleben und Holger G., die heute mit auf der Anklagebank sitzen. Auch der Zeuge André K., der bereits zweimal im Prozess vernommen worden war, war einer der Vordenker für die Jenaer Rechten.

Kein Platz für Prügelglatzen

Der Zusammenschluss vor Ort nannte sich Nationaler Widerstand Jena und begriff sich als Elitegruppe, in der dumpfe Prügelglatzen keinen Platz hatten. Das passte bestens zu Brandts Vorstellungen. Der Nationale Widerstand wurde als „Sektion Jena“ Teil des Thüringer Heimatschutzes. Zu den Führungstreffen in Rudolstadt erschien neben K. auch das spätere NSU-Trio.

Man lernte sich kennen. Uwe Mundlos sei sehr kommunikativ gewesen und habe schnell Anschluss gefunden, außerdem habe er gut argumentieren können, sagte Brandt im Januar 2012 bei einer Vernehmung durch die Bundesanwaltschaft aus. Sein Kamerad Böhnhardt sei militant und ein Waffennarr gewesen, jedoch keineswegs dumm. Dann war da noch Zschäpe – Brandt beschrieb sie als ruhig, sie habe jedoch über fundiertes Wissen zum Germanentum und zur Zeit des Nationalsozialismus verfügt und habe sich in Diskussionen einbringen können.

In den Jahren, die Brandt gemeinsam mit Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt verbrachte, formten diese den Nationalsozialistischen Untergrund. Die Radikalisierung der Gruppe spielte sich praktisch vor Brandts Augen ab – doch der beteuerte, von all dem nichts mitbekommen zu haben. Innerhalb des Thüringer Heimatschutzes hätten sich die drei konspirativ verhalten. Einmal hängten sie eine Puppe mit der Aufschrift „Jude“ und eine Bombenattrappe an einer Autobahnbrücke auf – davon, sagte der Zeuge, habe er erst nach dem Untertauchen erfahren.

Viele dieser Informationen hatte Brandt schon zuvor weitergegeben – an das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, das ihn 1994 als Spitzel anwarb. Brandt positionierte sich in der Öffentlichkeit als Rechter, der auf politische Arbeit statt auf Gewalt setzte. Das kam bei den Staatsschützern gut an. Im Abstand von wenigen Wochen traf sich Brandt mit seinem V-Mann-Führer, berichtete ihm Neuigkeiten aus der Szene – und ab 1998 auch von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt, die nach einer Razzia in den Untergrund geflüchtet waren. Brandt blieb über ein Netz aus Telefonzellen mit ihnen in Kontakt, nach Aussage von André K. beauftragte er diesen, gefälschte Pässe für sie zu besorgen – woraus letztlich nichts wurde.

Gericht muss noch Wochen auf Brandts Aussage warten

Auch Geld ließ Brandt den abgetauchten Kameraden zukommen, sammelte kurz nach der Flucht mehrere Hundert Mark. Laut Berichten des Verfassungsschutzes gingen die Spendenaktionen bis zum Jahr 2001 weiter. In dem Jahr wurde Brandt durch einen Zeitungsbericht als V-Mann enttarnt.

Die vielen Jahre in der Szene und das damals ausgesprochen gute Netzwerk, das der Zeuge geschaffen hatte, sind Anlass für viele Fragen der Nebenkläger: Wusste Brandt damals besser über den Aufenthaltsort der drei Bescheid, als er im Verhör zugab? Anwältin Dierbach sieht Indizien, die diese These stützen. Und: Wenn der Verfassungsschutz einen V-Mann im direkten Umfeld des Trios beschäftigte – wie konnten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt dann so einfach aus dem Blickfeld der Fahnder verschwinden?

Brandt, der auch schon Fernsehinterviews gegeben hat, zeigte sich wesentlich auskunftsfreudiger als viele andere, die in den Neunzigern der Szene angehörten. Ob das auch vor Gericht so bleibt, wird noch mehrere Wochen lang ein Rätsel bleiben.