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376. Prozesstag – Fortsetzung des Plädoyers

Am Mittwoch setzt die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer fort. Die Vertreter des Generalbundesanwalts, die vor dem Oberlandesgericht München die Anklage führen, teilen mit, welche Delikte sich aus ihrer Sicht bestätigt haben. Am Dienstag hatten sie bereits deutlich gemacht, dass Beate Zschäpe aus ihrer Sicht erwiesenermaßen Mittäterin bei der Mord-, Anschlags- und Raubserie des NSU war. Für die Hauptangeklagte dürfte der Schlussvortrag daher in die Forderung nach lebenslanger Haft münden.

Bundesanwalt Herbert Diemer hatte zuvor angekündigt, der Schlussvortrag werde voraussichtlich 22 Stunden, also mehrere Prozesstage, dauern. Erst später, voraussichtlich nach der Sommerpause, folgen die Vorträge der Nebenklageanwälte und der Verteidiger.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die großen Fragen zum Schluss

Die Plädoyers im NSU-Prozess müssen warten. Vorher muss das Gericht beraten, ob der Schlussvortrag der Anklage aufgezeichnet wird. Das wirft grundsätzliche Probleme auf.

Für die meisten war es ein kollektives Aufatmen: Jetzt ist das Ende eingeläutet! Das Urteil des NSU-Prozesses vor dem Oberlandesgericht München? Nur noch eine Frage der Zeit, seit Richter Manfred Götzl am Vortag den Beginn der Plädoyers auf den heutigen Mittwoch festgelegt hatte.

Wirklich nur noch eine Frage von Monaten? Ja. Das bedeutet aber nicht, dass das Terrorverfahren – zehn Morde, zwei Bombenanschläge, 15 Raubüberfälle – ab sofort einem verlässlichen Fahrplan folgt. Eigentlich sollte die Bundesanwaltschaft mit ihrem Schlussvortrag beginnen, geplante Dauer: 22 Stunden. Dann stünde schon in Kürze die Forderung über ein Strafmaß für Beate Zschäpe und die vier anderen Angeklagten im Raum. Das verhinderten mehrere Verteidiger aber mit einem neuen Antrag. Über den entscheiden die Richter am kommenden Dienstag.

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Das schwierige Ende des NSU-Prozesses

Vier Jahre hat es gedauert: Nach über 370 Verhandlungstagen beginnen die Plädoyers im NSU-Prozess. Opfer und Angehörige werden davon wenig mitbekommen.

Über das schwerfällige Tempo im NSU-Verfahren beklagte sich Bundesanwalt Herbert Diemer schon ein halbes Jahr nach Prozesseröffnung, im Herbst 2013: „Wir verhandeln in fünf Jahren noch, wenn’s hier so weitergeht“, prophezeite er.

Allzu weit lag der Vertreter der Anklage nicht daneben. Vier Jahre und drei Monate nach dem Start läuft der NSU-Prozess noch immer. Nun aber ist sein Ende absehbar: Am Mittwoch beginnen die Plädoyers in dem gigantischen Rechtsterror-Verfahren. Das gab der Vorsitzende Richter Manfred Götzl bekannt.

So kommt es, dass nach 373 Tagen Verhandlung die zahlreichen Fäden zusammengezogen werden, denen das Gericht in der Zeit gefolgt ist. Zuerst hat die Bundesanwaltschaft die Aufgabe, eine Beweisaufnahme mit geschätzt mehr als 750 Zeugen zusammenzufassen. Geschehen ist das bereits: Der Vortrag liegt, mutmaßlich bereits seit Monaten, fertig in der Schublade. Diemer konnte daher ankündigen, das Plädoyer werde 22 Stunden dauern. Dennoch sei diese überraschend präzise Angabe nur „ein Richtwert“.

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374. Prozesstag – Die Plädoyers beginnen

Mehr als vier Jahre sind seit Prozesseröffnung am 6. Mai 2013 vergangen – heute wird die letzte Phase des NSU-Verfahrens eingeläutet: Die Plädoyers beginnen. Den Anfang machen die Vertreter des Generalbundesanwalts. Anklagevertreter Herbert Diemer hatte am Vortag bereits angekündigt, der Schlussvortrag werde voraussichtlich 22 Stunden, also mehrere Prozesstage dauern.

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373. Prozesstag – Prozess vor dem Ende der Beweisaufnahme

Zeugen sind für den Dienstag nicht geladen. Das Gericht steht kurz davor, die Beweisaufnahme zu beenden.

Derzeit steht noch die Entscheidung über einen Antrag der Verteidiger von Beate Zschäpe aus. Sie fordern, einen neuen Sachverständigen in das Verfahren zu bestellen. Als Grund führten sie an, dass der vom Gericht beauftragte Psychiater Henning Saß in seinem Gutachten über die Angeklagte grobe Fehler gemacht habe und auch gar nicht dafür geeignet gewesen sei. Gegen diese Vorwürfe verwahrte sich Saß entschieden.

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Zschäpes Wunschgutachter für befangen erklärt

Der Gutachter Joachim Bauer hatte Beate Zschäpe als psychisch gestörtes Opfer dargestellt. Doch das nützt der NSU-Angeklagten nichts mehr: Das Gericht hat Bauer für befangen erklärt.

Ein entlastendes Gutachten über Beate Zschäpe wird für das Urteil im NSU-Prozess definitiv keine Rolle mehr spielen: Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl gab am Dienstag einem Befangenheitsantrag mehrerer Anwälte der Nebenklage gegen den Psychiater Joachim Bauer statt. Damit bestätigte er, dass „berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit“ von Bauer vorliegen.

Die Entscheidung disqualifiziert die Analyse des Freiburgers als ein Dokument, dessen Ergebnis von Anfang an feststand. Für die Richter ist es wertlos.

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372. Prozesstag – Die Mord-Munition des NSU

Für den Dienstag ist eine Chemikerin des bayerischen Landeskriminalamts als Sachverständige geladen. Sie soll Aussagen zur Zusammensetzung von Schmauchpartikeln machen, die an NSU-Tatorten gefunden wurden. Ziel ist, Rückschlüsse auf den Hersteller der Munition zu ziehen, mit der die Mordopfer erschossen wurden. Die Gutachterin hatte bereits bei zwei NSU-Morden Analysen über die Schmauchspuren abgegeben.

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371. Prozesstag – Wie wohnte das Trio?

Um die Wohnverhältnisse von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund geht es in der Verhandlung am Mittwoch. Auf Antrag eines Nebenklageanwalts befragt das Gericht zwei Zeugen zur ersten Wohnung des Trios in Zwickau. Darin hatten die drei von Juli 2000 bis Mai 2001 gelebt. Hintergrund ist die Klärung von Zschäpes Glaubwürdigkeit: Die Angeklagte hatte ausgesagt, jeder hätte in der Wohnung sein eigenes Zimmer gehabt – obwohl es dort nur zwei Zimmer und ein Durchgangszimmer gibt. Später ließ sie ihren Anwalt Mathias Grasel mitteilen, einer der Räume sei durch eine Trennwand unterteilt gewesen. Mithilfe der Beamten soll geprüft werden, ob das stimmen kann.

Klärung könnte es auch über den Umgang mit dem psychiatrischen Gutachten über Zschäpe geben: Ihre Anwälte hatten auf eine weitere Befragung des Sachverständigen Henning Saß verzichtet und sich vorbehalten, heute die Beiziehung eines zusätzlichen Gutachters zu beantragen. Hätten sie damit Erfolg, stünde dem Prozess eine erhebliche Verlängerung ins Haus.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Der Prozess geht in die Nachspielzeit

Der NSU-Prozess steht kurz vor den Plädoyers – und kommt trotzdem nicht voran. Ein Manöver von Beate Zschäpes Anwälten könnte das Verfahren erneut verlängern.

Der Satz des Vorsitzenden Richters klingt prophetisch, als sage er das baldige Ende des NSU-Prozesses voraus: „Die Hauptverhandlung befindet sich in der Endphase“, verlas Manfred Götzl am Donnerstag aus einer Gerichtsentscheidung. Wenn da nur nicht die vielfältigen Wünsche von Verteidigern und Nebenklägern wären. Mittlerweile, teilte Götzl mit, werde der Prozess „im Wesentlichen nur noch durch die Anträge der Verfahrensbeteiligten gesteuert“.

Subtil bestätigte Götzl, was schon klar scheint: Für das Gericht ist das seit über vier Jahren laufende Verfahren längst erledigt. Wöchentlich aber wollen Verteidiger neue Zeugen laden oder Dokumente verlesen lassen. Solche Anträge können die Richter annehmen oder ablehnen, nur gründlich beschäftigen müssen sie sich damit – sonst laufen sie Gefahr, dass das irgendwann gefällte Urteil zur Revision beim Bundesgerichtshof landet.

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370. Prozesstag – Zschäpe-Verteidiger befragen Gutachter

Einen Monat hat Richter Manfred Götzl den Verteidigern der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gegeben, um die Befragung des Gutachters Henning Saß vorzubereiten – für heute ist die Vernehmung angesetzt. Saß hatte im Auftrag des Gerichts das Gutachten über Zschäpe erstattet. Sein Ergebnis: Die Angeklagte ist voll schuldfähig und weiterhin gefährlich, somit ein Fall für die Sicherungsverwahrung.

Zschäpes Anwälte hatten seine Analyse durch den Bochumer Psychiater Pedro Faustmann methodenkritisch untersuchen lassen. Dieser kam zu dem Ergebnis, Saß habe nicht wissenschaftlich korrekt gearbeitet und an vielen Stellen die erforderliche Genauigkeit vermissen lassen. Saß wies die Kritik im vergangenen Monat in vollem Umfang zurück.

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