Erneut geht es heute um eine Schlägerei, zu der es in den neunziger Jahren in Jena gekommen sein soll. Dabei gingen laut der Aussage des Mitangeklagten Carsten S. Neonazis an der Endhaltestelle einer Straßenbahnlinie im Jenaer Stadtteil Winzerla auf eine Gruppe Jugendlicher los.
Geladen ist der Zeuge Martin K. Er soll Auskunft über die Verhältnisse an der Wendeschleife der Haltestellte geben. So geht es etwa um die Frage, ob damals ein Holzhäuschen auf dem Platz stand, in das die Opfer der Prügelei gedrängt wurden. S. hatte von dem Häuschen berichtet, andere Zeugen konnten sich nicht daran erinnern.
Geklärt werden soll das Detail auf Antrag der Verteidiger des ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben: Sie sehen die Untersuchung des lange zurückliegenden Falls als Probe für S.‘ Glaubwürdigkeit.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Erneut geht es am Donnerstag um eine Schlägerei, zu der es in den neunziger Jahren in Jena gekommen sein soll. Dabei gingen laut der Aussage des Mitangeklagten Carsten S. Neonazis an der Endhaltestelle einer Straßenbahnlinie im Jenaer Stadtteil Winzerla auf eine Gruppe Jugendlicher los.
Geladen sind drei Zeugen. Sie sollen Auskunft über die Verhältnisse an der Wendeschleife der Haltestellte geben. Es geht um die Frage, ob damals ein Holzhäuschen auf dem Platz stand, in das die Opfer der Prügelei gedrängt wurden. S. hatte von dem Häuschen berichtet, andere Zeugen konnten sich nicht daran erinnern. Das Detail wird auf Antrag der Verteidiger des ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben behandelt: Sie sehen die Untersuchung des lange zurückliegenden Falls als Probe für S.‘ Glaubwürdigkeit.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Beate Zschäpe will sich zum Spurenfund im Fall Peggy äußern. Richter Götzl fragte die Angeklagte, was sie über den Tod des Mädchens weiß. Übernimmt der NSU-Prozess jetzt die Aufklärung des Kindermords?
Etwa anderthalb Wochen lang hatte die mögliche Verbindung zum Tod von Peggy Knobloch mysteriös und spekulationstreibend über dem NSU-Prozess gehangen. Völlig unklar war: Wird der Fund von DNA des NSU-Mitglieds Uwe Böhnhardt am Fundort der Leiche zum Gegenstand des Verfahrens – oder bleibt er eine der zahllosen ungeklärten Fragen, die den Prozess seit Anbeginn umwildern?
Am ersten Prozesstag nach der Enthüllung des DNA-Treffers wurde nun überraschend klar: Der Tod der 2001 in Oberfranken verschollenen Neunjährigen hat Platz im Terrorismusverfahren. Nach der Vernehmung des einzigen Tageszeugen wandte sich der Vorsitzende Richter Manfred Götzl an die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und stellte vier Fragen. Die erste davon: „Verfügen Sie über Informationen zu Peggy Knobloch, die Sie nicht aus den Medien haben?“
Seiner Aussage beim Landeskriminalamt zufolge hielten sich Zschäpe, ihr Komplize Uwe Mundlos sowie zwei weitere Erwachsene und zwei Kinder vor dem Gotteshaus auf. Der Mann meldete seine Beobachtungen damals, wurde in den weiteren Ermittlungen jedoch nie wieder befragt.
ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Am Donnerstag ist ein Schriftgutachter des Bayerischen Landeskriminalamts geladen. Der Beamte hat ein Dokument untersucht, mit dem sich der Zeuge Marcel D. als V-Mann für den Thüringer Verfassungsschutz verpflichtet haben soll. D. stritt vor Gericht wiederholt ab, dem Geheimdienst Informationen geliefert zu haben – obwohl selbst ein Vertreter der Behörde die Tätigkeit des Neonazis bestätigte. Auf Antrag der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben prüfte der Sachverständige, ob D.s Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung von ihm selbst stammt.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Erneut geht es am Mittwoch um eine Schlägerei, zu der es in den neunziger Jahren in Jena gekommen sein soll. Dabei gingen laut der Aussage des Mitangeklagten Carsten S. Neonazis an der Endhaltestelle einer Straßenbahnlinie im Jenaer Stadtteil Winzerla auf eine Gruppe Jugendlicher los.
Als Zeuge geladen ist der frühere Ortsteilbürgermeister von Winzerla. Er soll Auskunft über die Verhältnisse an der Wendeschleife der Haltestellte geben. So geht es etwa um die Frage, ob damals ein Holzhäuschen auf dem Platz stand, in das die Opfer der Prügelei gedrängt wurden. S. hatte von dem Häuschen berichtet, andere Zeugen konnten sich nicht daran erinnern.
Geklärt werden soll das Detail auf Antrag der Verteidiger des ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben: Sie sehen die Untersuchung des lange zurückliegenden Falls als Probe für S.‘ Glaubwürdigkeit.
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Vor dem Münchner Oberlandesgericht geht es am Donnerstag im NSU-Prozess weiter. Zeugen sind für diesen Tag nicht geladen. Das Gericht kann daher schriftliche Beweisstücke verlesen, Entscheidungen verkünden oder Anträge der Prozessbeteiligten entgegennehmen.
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Mehr als 20 Fragen stellte Richter Manfred Götzl der Hauptangeklagten Beate Zschäpe in der vergangenen Woche. Am heutigen Donnerstag, nach für Zschäpes Verhältnissen außergewöhnlich kurzer Bedenkzeit, sollen ihre Verteidiger die Antworten darauf verlesen. Götzls Fragen waren teilweise Übernahmen von Fragen der Nebenklagevertreter und des psychiatrischen Gutachters, denen Zschäpe kategorisch die Antwort verweigert hatte.
Die wohl wichtigste Frage lautet: Wie wählte der NSU seine Mordopfer aus? Sie gilt den Hinterbliebenen der Toten als zentral. In anderen Fragen geht es um das Zusammenleben mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sowie Gespräche, die sie mit den beiden über deren Taten geführt hatte.
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Beate Zschäpe war Alkoholikerin. Als sie das Zwickauer Haus des NSU in Brand steckte, hatte sie sich wohl mehrere Promille angetrunken. Doch wusste sie deshalb nicht, was sie tat?
Am Morgen des 4. November 2011 steht Beate Zschäpe um 8 Uhr auf. Um 9 Uhr entkorkt sie eine Flasche Sekt. Das Frühstück fällt aus. Ihre Mitbewohner Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sind weg, es gibt nichts zu feiern, der Sekt ist vom Discounter. Zschäpe setzt sich vor den Computer und fängt an zu trinken, in kleinen Schlucken. Bis 15 Uhr schafft sie eine Flasche.
Dann gießt sie mehrere Liter Benzin in ihrer Zwickauer Wohnung aus und entzündet sie mit einem Feuerzeug. Das Mehrfamilienhaus in der Zwickauer Frühlingsstraße geht in Flammen auf.
Der Alkoholkonsum der Hauptangeklagten Beate Zschäpe war seit ihrer Aussage im Verfahren mehrfach Thema. Heute sagt der medizinische Gutachter Oliver Peschel aus. In seiner Expertise geht es um Zschäpes Alkoholpegel am 4. November 2011, als ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu Tode kamen und sie die gemeinsame Wohnung in Zwickau anzündete.
In ihrer Einlassung hatte Zschäpe angegeben, regelmäßig Sekt bis zum Vollrausch getrunken zu haben. Ihr Konsum kann daher entscheidend sein für die Frage, ob sie bei der Brandstiftung womöglich vermindert schuldfähig war.
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