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418. Prozesstag – Gericht befasst sich mit Befangenheitsanträgen

Ob nach langer Wartezeit heute endlich das Plädoyer der Neuverteidiger von Beate Zschäpe beginnt? Die Chancen sind eher gering: Gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl steht ein Befangenheitsantrag im Raum, zwei weitere sind für heute angekündigt. Urheber ist der neue Wahlverteidiger des Mitangeklagten André E., Daniel Sprafke.

Dieser hatte am Vortag nicht akzeptieren wollen, dass das Gericht ihn nicht als Pflichtverteidiger an die Seite seines Mandanten stellte, auch eine längere Prozessunterbrechung zur Einarbeitung wollten die Richter nicht akzeptieren. Durch diverse juristische Scharmützel liegt das Ende der Nebenklage-Plädoyers mittlerweile schon mehr als zwei Monate zurück.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

417. Prozesstag – Zschäpe-Verteidiger sollen mit Plädoyer beginnen

Heute beginnt die letzte Etappe auf dem Weg zum Urteil im NSU-Prozess: Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe sollen ihr Plädoyer halten. Den Anfang machen allerdings nicht die drei Altverteidiger, sondern die im Laufe des Verfahrens hinzugekommenen Anwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert.

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417. Prozesstag – Zschäpe-Verteidiger beginnen Plädoyer

Update: Der Verhandlungstag entfällt, mutmaßlich abermals wegen gesundheitlicher Probleme von Beate Zschäpe. Der nächste Sitzungstag ist der 10. April.

Heute beginnt die letzte Etappe auf dem Weg zum Urteil im NSU-Prozess: Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe sollen ihr Plädoyer halten. Den Anfang machen allerdings nicht die drei Altverteidiger, sondern die im Laufe des Verfahrens hinzugekommenen Anwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert. Am Vortag hatte Zschäpes Gesundheitszustand einen früheren Beginn verhindert.

Nachdem die Neuverteidiger mit der von ihnen eingefädelten Aussage Zschäpes und dem eigens angeheuerten psychiatrischen Gutachter Joachim Bauer keine Glaubwürdigkeitserfolge erzielt hatten, bleibt abzuwarten, inwiefern sie mit dem Schlussvortrag noch einmal punkten können. Zschäpe pflegt nur noch zu Grasel und Borchert Kontakt, ihre anderen Altanwälte ignoriert sie. Diese hatten Ende Februar erneut ihre eigene Entlassung beantragt. Darüber soll heute zuerst entschieden werden – ein Punkt, der das Plädoyer doch noch herauszögern könnte.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für Zschäpe gefordert, zudem die besondere Schwere der Schuld bejaht und die Verhängung der Sicherungsverwahrung beantragt. Zschäpe ist demnach Mittäterin bei allen Morden, versuchten Morden, Bombenanschlägen und Raubüberfällen. Sie soll außerdem das Zwickauer Haus, in dem sie gemeinsam mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelebt hatte, in Brand gesteckt haben.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

416. Prozesstag – Plädoyer der Zschäpe-Verteidiger soll beginnen

Eigentlich hatte es bereits vor einer Woche soweit sein sollen – doch dann kamen Befangenheitsanträge gegen das Gericht dazwischen: Die Plädoyers für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe stehen an. Als erste sprechen sollen nicht Zschäpes drei Altverteidiger, sondern die im Laufe des Verfahrens hinzugekommenen Anwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert. Dazu kommt es jedoch nur, wenn neuerliche Befangenheits- oder Beweisanträge ausbleiben.

Nachdem die Neuverteidiger mit der von ihnen eingefädelten Aussage Zschäpes und dem eigens angeheuerten psychiatrischen Gutachter Joachim Bauer keine Glaubwürdigkeitserfolge erzielt hatten, bleibt abzuwarten, inwiefern sie mit dem Schlussvortrag noch einmal punkten können. Zschäpe pflegt nur noch zu Grasel und Borchert Kontakt, ihre angestammten Anwälte ignoriert sie. Diese hatten Ende Februar erneut erfolglos ihre eigene Entlassung beantragt.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für Zschäpe gefordert, zudem die besondere Schwere der Schuld bejaht und die Verhängung der Sicherungsverwahrung beantragt. Zschäpe ist demnach Mittäterin bei allen Morden, versuchten Morden, Bombenanschlägen und Raubüberfällen. Sie soll außerdem das Zwickauer Haus, in dem sie gemeinsam mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelebt hatte, in Brand gesteckt haben.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

415. Prozesstag – Befangenheitsanträge gegen NSU-Richter zu erwarten

Eigentlich sollte in dieser Woche das Plädoyer der Neuverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beginnen. Doch dafür sieht es schon jetzt wieder schlecht aus: Die Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben hatten gestern einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter des Senats angekündigt. Diese hatten zuvor abgelehnt, einen Thüringer Rechtsextremisten zu laden, den die Verteidigung als Entlastungszeugen betrachtet. Auch die drei Altverteidiger von Beate Zschäpe behielten sich ein solches Gesuch vor, nachdem das Gericht ablehnte, sie von ihren Mandaten als Pflichtverteidiger zu entbinden.

Kommen die Anträge tatsächlich, dürfte der bislang vorgesehene Fahrplan nicht mehr zu halten sein. Dann wäre eine Pause bis in die kommende Woche hinein zu erwarten, bevor das erste Verteidigerplädoyer gehalten wird.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

414. Prozesstag – Zschäpe-Verteidiger sollen Plädoyer beginnen

Update: Die Verteidigung des Mitangeklagten Ralf Wohlleben haben einen Befangenheitsantrag gegen die Richter angekündigt, daher ist das Plädoyer vorerst zurückgestellt.

Heute beginnt die letzte Etappe auf dem Weg zum Urteil im NSU-Prozess: Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe sollen ihr Plädoyer halten. Den Anfang machen allerdings nicht die drei Altverteidiger, sondern die im Laufe des Verfahrens hinzugekommenen Anwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert.

Nachdem die Neuverteidiger mit der von ihnen eingefädelten Aussage Zschäpes und dem eigens angeheuerten psychiatrischen Gutachter Joachim Bauer keine Glaubwürdigkeitserfolge erzielt hatten, bleibt abzuwarten, inwiefern sie mit dem Schlussvortrag noch einmal punkten können. Zschäpe pflegt nur noch zu Grasel und Borchert Kontakt, ihre anderen Altanwälte ignoriert sie. Diese hatten Ende Februar erneut ihre eigene Entlassung beantragt. Darüber soll heute zuerst entschieden werden – ein Punkt, der das Plädoyer doch noch herauszögern könnte.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für Zschäpe gefordert, zudem die besondere Schwere der Schuld bejaht und die Verhängung der Sicherungsverwahrung beantragt. Zschäpe ist demnach Mittäterin bei allen Morden, versuchten Morden, Bombenanschlägen und Raubüberfällen. Sie soll außerdem das Zwickauer Haus, in dem sie gemeinsam mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelebt hatte, in Brand gesteckt haben.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

413. Prozesstag – Gericht berät über Antrag der Verteidiger

Vor dem geplanten Beginn der Verteidiger-Plädoyers im März stehen noch Diskussionen an. Am Vortag hatten Beate Zschäpes drei Altverteidiger beantragt, aus ihrem Mandat entlassen zu werden. Die Hauptangeklagte Zschäpe schloss sich an. Auch die Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben stellten einen Antrag: Erneut forderten sie, den Zeugen Sven R. zu laden. Von seiner Aussage erhoffen sie sich Belege, dass ihr Mandant nicht an der Beschaffung der Mordpistole Ceska 83 beteiligt war.

Mit einem ähnlichen Gesuch im Januar waren die Verteidiger gescheitert. Wegen der Beschaffung ist Wohlleben als Mordhelfer angeklagt. An diesem Tag soll über das neue Gesuch diskutiert werden.

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Zschäpe-Anwälte wollen aus NSU-Prozess entlassen werden

Beate Zschäpes drei ursprüngliche Pflichtverteidiger haben erneut ihre Entlassung aus dem Mandant im NSU-Prozess beantragt. Jetzt könnte es zu weiteren Verzögerungen im Verfahren kommen.

Eigentlich sollte es nur ein Routinetermin werden, ein letztes Stück Bürokratie, bevor Mitte März die Plädoyers der Verteidigung im Münchner NSU-Prozess beginnen. Doch schon kurz nach Eröffnung der Verhandlung am Dienstag rissen alte Konflikte wieder auf. Ein zügiges Ende des Terrorverfahrens wird damit wieder unwahrscheinlicher.

Zu Beginn hatte Richter Manfred Götzl noch für Beschleunigung gesorgt, indem er einen Teil des Prozesses abtrennte. In einem gesonderten Gerichtsprozess wird darüber entschieden, ob der Staat die Beute aus den 15 Raubüberfällen des NSU einziehen soll. Diese Entscheidung würde das Urteil im NSU-Verfahren „unangemessen verzögern“. Die Angeklagten Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André E. und Holger G. also erneut vor Gericht erscheinen müssen – nach dem NSU-Prozess.

Dann meldeten sich Zschäpes drei ursprüngliche Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm zu Wort mit einem Antrag, den erfahrene Prozessbeobachter schon kennen: Sie forderten ihre Entlassung aus dem Mandat. Schon mehrmals hatten sie entsprechende Gesuche vorgetragen, zuletzt im März vergangenen Jahres. Auch Zschäpe selbst wollte ihre drei Pflichtverteidiger loswerden. Beide Seiten sind zerstritten, Zschäpe spricht nur noch mit ihren neuen Anwälten Mathias Grasel und Hermann Borchert, die den drei Pflichtverteidigern zur Seite gestellt wurden.

Grasel teilte mit, seine Mandantin schließe sich dem Antrag der Altverteidiger an. Schon bei den früheren Vorstößen hatten sowohl Zschäpe als auch die Anwälte die sogenannte Entpflichtung gefordert. Das Gericht lehnte jedoch ab mit der Begründung, nur mit den Anwälten, die Zschäpe seit Verfahrensbeginn vertreten, sei eine ordnungsgemäße Verteidigung gesichert.

Anwalt Heer begründete den neuerlichen Antrag damit, dass Grasel mittlerweile so gut eingearbeitet sei, dass das Verfahren gesichert sei. Das Oberlandesgericht München sei ja offenbar auch dieser Meinung, argumentierte Heer. Das lasse sich aus einer Verfügung ablesen, mit der das Gericht vergangene Woche alle drei Verhandlungstermine absetzte. Dort heißt es, es könne wegen Erkrankung Grasels und „Ortsabwesenheit“ seines Anwaltskollegen Borchert nicht verhandeln.

Wie es nun weitergeht, hängt davon ab, wie der Antrag entschieden wird, und wann. Am 13. März soll Grasel das erste Plädoyer für Zschäpe halten, die drei Altverteidiger sollen nach jetzigem Plan separat sprechen. Die oft langwierigen Entscheidungen im NSU-Prozess sind aber bekannt dafür, Kettenreaktionen auszulösen, die das Programm um Wochen zurückwerfen können. So hatte Zschäpe vor zwei Jahren einen Befangenheitsantrag gegen Richter Götzl gestellt, nachdem dieser sich geweigert hatte, Heer, Stahl und Sturm zu entlassen. Die Folge waren Verzögerungen.

In diesem Fall ist die Situation ähnlich. Die Konsequenz könnte dieselbe sein: eine mehrwöchige Zwangspause.

Mit Material von dpa

 

412. Prozesstag – Letzte Station vor den Verteidiger-Plädoyers

Die Schlussvorträge der Nebenklage sind abgeschlossen, am 13. März sollen jene der Verteidigung beginnen. Heute trifft sich das Gericht noch einmal, um über andere Verfahrensbestandteile zu beraten. So geht es etwa darum, ob ein Prozess über die Einziehung des Vermögens des NSU-Trios vom Hauptverfahren abgetrennt werden soll. Dies betrifft etwa die Beute der Raubüberfälle, mit denen der NSU seinen Lebensunterhalt finanzierte. Kommt es zu einer Abtrennung, muss eine andere Strafkammer entscheiden, was mit dem Besitz geschieht.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

412. Prozesstag – Letzte Station vor den Verteidiger-Plädoyers

Update: Weil Beate Zschäpes Vertrauensanwalt Mathias Grasel erkrankt ist, fällt der Prozesstag aus. Der nächste Sitzungstag ist der 27. Februar.

Die Schlussvorträge der Nebenklage sind abgeschlossen, am 13. März sollen jene der Verteidigung beginnen. Heute trifft sich das Gericht noch einmal, um über andere Verfahrensbestandteile zu beraten. So geht es etwa darum, ob ein Prozess über die Einziehung des Vermögens des NSU-Trios vom Hauptverfahren abgetrennt werden soll. Dies betrifft etwa die Beute der Raubüberfälle, mit denen der NSU seinen Lebensunterhalt finanzierte. Kommt es zu einer Abtrennung, muss eine andere Strafkammer entscheiden, was mit dem Besitz geschieht.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.