Lesezeichen
 

150. Prozesstag – Mutmaßlicher Unterstützer Jan W.

Gegen den mutmaßlichen NSU-Unterstützer Jan W. läuft ein Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts. W. soll sich in der Szene um die mittlerweile verbotene Neonazi-Organisation Blood & Honour bewegt haben. Zudem soll er einer der Herausgeber des rechtsextremen Magazins White Supremacy gewesen sein und in viele weitere Kreise Kontakt gehalten haben.

Seine Vernetzung soll W. genutzt haben, um dem NSU-Trio im September 1998 oder später eine Schusswaffe besorgt zu haben, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Raubüberfälle begingen. Ein anderer Zeuge erzählte, dass W. ihm gesagt habe, Mundlos und Böhnhardt hätten ihm am Rande eines Gerichtsverfahrens eine Pistole an den Kopf gehalten. Dabei hätten sie ihm gesagt, er solle „aufpassen, wem er was erzähle“.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Beweise im Schlafzimmer

Propagandamaterial, verdächtige Briefe: Beim mutmaßlichen NSU-Helfer André E. fanden Ermittler etliche Indizien. Zschäpes Verteidiger belasten unterdessen womöglich ihre eigene Mandantin.

Für Susann E. und ihren Bekannten war es ein unsanftes Erwachen, als Bundespolizisten am 24. November 2011 um 6.30 Uhr die Tür von E.s Zwickauer Wohnung auframmten. Sie fanden E. und ihren Besucher auf dem Sofa im Wohnzimmer. Ermittler des Bundeskriminalamts waren mit einem Durchsuchungsbeschluss ins Haus gekommen – der Hausherr André E. sollte ein Unterstützer der Terrorzelle NSU sein, der Gruppe, die sich knapp drei Wochen zuvor selbst enttarnt hatte.

Die Polizisten suchten Beweise für einen schwerwiegenden Verdacht: E. soll die Gruppe aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unterstützt haben, indem er Wohnmobile mietete und ihnen eine Kundenkarte der Deutschen Bahn auf seinen Namen zur Verfügung stellte – so konnten die beiden Männer zum Morden unerkannt durch die Republik reisen. Wegen der Vorwürfe sitzt E. auf der Anklagebank neben Zschäpe.

Was das Wühlen im Besitz des Verdächtigen damals ergab, ist an diesem Dienstag Thema im NSU-Prozess. Drei BKA-Beamte berichten von den Maßnahmen, bei denen E. selbst nicht daheim war. Spezialkräfte nahmen ihn zur selben Zeit im Haus seines Zwillingsbruders in Brandenburg fest. Auch die Wohnung des Mitangeklagten Ralf Wohlleben wurde am 24. November 2011 durchsucht. Beim Ehepaar E., das zwei Kinder hat, fanden die Ermittler zunächst Hinweise, die dessen rechte Einstellung bekundeten.

Sie stießen auf Laptops, einen Computer und etliche Festplatten, die überquollen mit Propagandamaterial, rechten Liedern und Videos. Im Schlafzimmer fand sich eine Dose mit der Aufschrift „Nationale Sozialisten Zwickau“, darunter „spendet für: Propaganda und Schulung“. Ob und wo die Spendenbüchse zum Einsatz kam, ist unklar.

Doch sie birgt einen Hinweis auf weitere Verflechtungen: Die Nationalen Sozialisten bildeten in Zwickau ein Netzwerk, das mit teils gewalttätigen Kundgebungen in der Stadt auf sich aufmerksam machte. Anführer der Truppe war der Neonazi Daniel P., der einem Zeitungsbericht zufolge das NSU-Trio gekannt haben soll.

Noch enger verbunden war den dreien Familie E. selbst. Sie soll ihnen jede Woche einen Besuch abgestattet haben. Dass dabei auch einmal eine Karte der Bahn übergeben wurde, lag nach der Durchsuchung nahe: Ebenfalls im Schlafzimmer lag ein Brief des Unternehmens.

Das wohl interessanteste Schriftstück allerdings steckte in einer Cordjacke im Flur: ein Brief, verschickt von einem Campingplatz auf Fehmarn, adressiert an Susann E. Auf der Freizeitanlage machte das Trio seit 2007 jedes Jahr Urlaub.

Im Anschluss an die Vernehmungen fährt Beate Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer eine Breitseite gegen das Gericht. Der Prozess verstoße „gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens“ und die Europäische Menschenrechtskonvention, weil er Zschäpes Rechte verletzt habe. Erneut geht es um die Befragung der mittlerweile 92 Jahre alten Charlotte E., die in der Nachbarwohnung des NSU-Trios in Zwickau wohnte, als Zschäpe das Haus mutmaßlich in Brand steckte. Die Anwälte sind der Meinung, die Hauptangeklagte habe bei E. geklingelt, um sie vor dem Feuer zu warnen. Die Bundesanwaltschaft sieht das nicht als erwiesen an und wirft Zschäpe wegen des Brands versuchten Mord vor.

Sicher zu klären ist der Punkt nicht mehr: Vernehmungen der dementen Frau brachten weder im Dezember 2013 noch im vergangenen Mai Erkenntnisse. Mit der Zeit hatten sich ihr geistiger Zustand und ihr Gedächtnis offenbar immer weiter verschlechtert. Die Frage ist: Hätte E. zu einem früheren Zeitpunkt verwertbare Informationen liefern können? Heer fordert, dass Zschäpes früherer Anwalt Gerald Liebtrau als Zeuge geladen wird, mit dem sie sich im November 2011 bei der Polizei in Jena gestellt hatte. Dieser habe direkt nach Zschäpes Festnahme beantragt, die Zeugin zu befragen. Richter Manfred Götzl entscheidet daraufhin, dass Liebtrau am Donnerstag der kommenden Woche geladen wird.

Unklar ist jedoch, ob der Antrag für Zschäpe überhaupt einen Sinn hat. Denn geklingelt wurde bei der Nachbarin offenbar so früh, dass Außenstehende das Feuer überhaupt noch nicht ahnen konnten. Die Verteidigung habe damit eingestanden, dass Zschäpe den Brand gelegt habe, wirft der Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann ein. Sehr fraglich ist auch, ob ein einfaches Klingeln schon einen Rücktritt von der Tat, die sogenannte tätige Reue begründet. „Das macht es nicht besser, das ist kein Rücktritt“, sagt Hoffmann.

Bundesanwalt Herbert Diemer, ein Vertreter der Anklage, äußert sich gegen Ende des Prozesstags zu der CD, die der V-Mann Thomas Ri. alias „Corelli“ 2005 an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergegeben hatte. Sie ist mit dem Kürzel „NSU/NSDAP“ beschriftet und warf vor Kurzem die Frage auf, ob die Behörden bereits früher etwas von der Existenz des NSU hätten ahnen müssen.

„Wir führen seit dem Auftauchen des Datenträgers intensive Ermittlungen“, sagt Diemer. Für den Prozess wird die CD wohl nicht relevant werden: Bislang gebe es keine Hinweise, dass einer der Angeklagten sie produziert habe. Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sei auch die Prüfung, wer die mit Propagandamaterial gefüllte Sammlung hergestellt hat.

 

149. Prozesstag – Als die Fahnder zuschlugen

Ende November 2011, nach der Enttarnung des NSU-Trios, durchsuchten Beamte des Bundeskriminalamts die Wohnungen der mutmaßlichen Terrorhelfer Ralf Wohlleben und André E. und nahmen sie fest. Die Ergebnisse der Durchsuchungen teilen zwei Ermittler am Dienstag mit. Was sie dort fanden, kann Rückschlüsse auf die Ideologie der Angeklagten liefern: So hatte Familie E. im Wohnzimmer eine Art Schrein für die toten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt errichtet. Eine weitere Ermittlerin berichtet von der Auswertung der Asservate.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

148. Prozesstag – Schweizer Staatsanwalt als Zeuge

Wieder beschäftigt sich der Strafsenat mit dem Schmuggel der Mordpistole Ceska 83, an der die Schweizer Peter-Anton G. und Hans-Ulrich M. beteiligt sein sollen. Als Zeuge ist ein Staatsanwalt geladen, der beide im Jahr 2012 befragt hatte. G. soll die Pistole bei einem Waffenhändler gekauft haben oder dafür seine Personalien zur Verfügung gestellt haben. M. brachte sie laut Anklageschrift nach Deutschland, wo sie über Mittelsmänner an das NSU-Trio gelangte. Mit der Pistole wurden neun Menschen erschossen.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

147. Prozesstag – Schweizer Polizist zu Waffenermittlungen

Zum dritten Mal vernimmt das Oberlandesgericht in München den Schweizer Polizisten Patrick R., der zwischen 2009 und 2012 die Zeugen Peter-Anton G. und Hans-Ulrich M. befragt hatte. G. und M. sollen am Schmuggel der NSU-Mordwaffe Ceska 83 beteiligt sein: Sie sollen die Pistole 1996 bei einem Händler gekauft und an Mittelsmänner in Deutschland weitergegeben haben. Bei den ersten Gerichtsterminen hatte sich abgezeichnet, dass durch das Schweigen der Zeugen die Aufklärung der Mordserie behindert wurde.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

146. Prozesstag – Thomas R. und ein BKA-Ermittler

Am Dienstag hört das Gericht zunächst den Zeugen Thomas R. Er soll das Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach seiner Flucht 1998 bei sich zu Hause aufgenommen haben. Für R. ist es bereits der dritte Termin in München. In seinen ersten Vernehmungen berief er sich immer wieder auf Erinnerungslücken und bestätigte, was er bereits bei der Polizei ausgesagt hatte.

Im Anschluss sagt ein Beamter des Bundeskriminalamts aus, der im August 2012 den Zeugen Enrico T. vernommen hatte. Der Termin bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sorgte bereits vor einem Monat für Aufsehen: Damals kam bei Gericht heraus, dass die Ermittler T. angebrüllt hatten, um ihn zu einer Aussage zu bewegen.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

145. Prozesstag – V-Mann-Führer sagt erneut aus

Zum zweiten Mal ist der ehemalige Thüringer Verfassungsschützer Norbert Wießner am Mittwoch als Zeuge geladen. Wießner war V-Mann-Führer des Neonazis Tino Brandt, der neben seiner Tätigkeit als Rädelsführer der rechten Szene Informationen an den Verfassungsschutz lieferte.

Bei seiner ersten Aussage im März hatte Wießner Brandt als zuverlässige Quelle beschrieben, die jedoch bei Fragen zum Aufenthaltsort des 1998 untergetauchten NSU-Trios versagte. Der Verfassungsschützer versuchte im Jahr 2000 auch, die Abschaltung von Brandt als V-Mann zu verhindern. 2001 wurde der Spitzel enttarnt.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

144. Prozesstag – V-Mann-Führer von Tino Brandt geladen

Nachdem der Thüringer Neonazi und frühere Verfassungsschutz-Spitzel Tino Brandt in der vergangenen Woche selbst ausgesagt hatte, stehen diesmal seine damaligen V-Mann-Führer im Zeugenstand. Reiner Bode und Jürgen Z. trafen sich im Wochenrythmus mit Brandt und ließen sich Informationen über die rechte Szene in Thüringen diktieren. Der V-Mann selbst hatte bei seinen letzten Vernehmungen vor Gericht gesagt, dass die Verfassungsschützer von ihm nie etwas über Straftaten von Kameraden hatten hören wollen. So wurde möglicherweise eine genauere Aufklärung der Szene verhindert. Die Beamten betreuten Brandt in den Jahren 1998 und 1999, zwei Jahre später wurde seine Spitzeltätigkeit enttarnt.

Außerdem hört das Gericht eine ehemalige Kommissarin, die nach dem Untertauchen des NSU-Trios 1998 die Wohnung von Beate Zschäpe in Jena durchsuchen ließ. Bei der Aktion wurden unter anderem Waffen und die rassistische Monopoly-Imitation Pogromly gefunden.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Das Wechselspiel des Tino Brandt

Mit Geld vom Verfassungsschutz baute V-Mann Tino Brandt eine rechtsextreme Organisation auf. Im NSU-Prozess bestätigt er, dass die Gruppe erst durch das Staatsgeld groß und wichtig wurde.

Seinen besten Mann in der Thüringer Naziszene ließ sich das Landesamt für Verfassungsschutz einiges kosten: Mal gab es 100 Mark auf die Hand, manchmal 800. Es gab Extrageld für einen Computer und ein Internetmodem, in den neunziger Jahren Hightech. Zuschüsse für ein Auto und, wenn der Mann mal in juristischen Schwierigkeiten steckte, Ersatz für die Anwaltsgebühren. Alle Gelder schon versteuert, das versicherten die Beamten Tino Brandt. Der verdiente durch die Zahlungen vom Geheimdienst bald besser als in seinem Job als Verlagskaufmann.

Brandt ist einer der bekanntesten Neonazis Deutschlands. Zum dritten Mal sitzt er als Zeuge im NSU-Prozess in München, wieder setzt er eine Marke nicht nur durch das, was er sagt, sondern auch durch seinen massiven Leib, den er nach der vorigen Vernehmung um einen Rauschebart ergänzt hat.

Zu diesem Termin lässt er sich von den Verteidigern der Angeklagten und den Anwälten der Nebenklage befragen. Es geht um seine Zeit und Kontakte im Thüringer Heimatschutz (THS), der Organisation, die er in den neunziger Jahren gründete und in der er Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt kennenlernte. Und natürlich interessieren sich die Anwälte für seine Spitzeltätigkeit, die von 1995 bis 2001 dauerte und während der die Verfassungsschützer ihm insgesamt geschätzt 200.000 Mark zusteckten, bar und in Sachleistungen.

Brandt erzählt gern von seiner Zusammenarbeit mit dem Landesamt, auch bei Fragen zu seinem Netzwerk in der rechtsextremen Szene zögert er nicht mit den Antworten – auch wenn die häufig „Daran erinnere ich mich nicht“ lauten. Der 39-Jährige ist keinen Schritt von seiner früheren Ideologie abgerückt, auf Auftritte wie diesen vorbereitet durch etliche Rechts- und Rhetorikschulungen. Nicht auszuschließen, dass er seine Vernehmung genießt – so wie er damals das Pendeln zwischen Informantengesprächen mit seinen V-Mann-Führern und Aufmärschen wie zum Rudolf-Heß-Gedenken genoss.

Deutlich wird erneut, dass Brandt wohl nur durch dieses Wechselspiel zu einer Szenegröße mit derartiger Strahlkraft aufsteigen konnte: Herbert Hedrich, der Verteidiger des Angeklagten André E., fragt, ob es den THS ohne die Zahlungen vom Landesamt überhaupt gegeben hätte. „Er hätte sicher nicht die bundesweite Bedeutung und die Größe erreicht“, antwortet der Zeuge. Der THS galt als das wichtigste Sammelbecken für Thüringer Neonazis.

Nachdem Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Januar 1998 geflüchtet waren, habe der Verfassungsschutz Extra-Prämien ausgelobt für Hinweise, die auf den Aufenthaltsort des Trios schließen ließen. Brandt sagt, er habe zwar Informationen zum Trio geliefert, aber versucht, „von dem Thema ein Stück fernzubleiben“.

Nebenklagevertreterin Seda Basay erkundigt sich nach sogenannten Wehrsportübungen, die Brandt veranstaltet haben soll, um seine Kameraden für den nationalen Kampf fit zu machen, Schießtraining inklusive. Brandt tut das als „Unsinn“ ab, „in Thüringen habe ich nie Waffen in der Hand gehabt“. Eine Aussage, die genaueste Betrachtung verdient: Denn andernorts war der THS-Gründer zumindest Teilnehmer entsprechender Trainings, etwa in den USA und Südafrika, was durch Fotos dokumentiert ist.

Zudem war er Pächter eines Grundstücks im thüringischen Kahla. Zwei Nachbarn riefen damals die Polizei, als sie dort vier Männer sahen, die mit einem Luftgewehr auf Schießscheiben schossen, die auf Holzkisten angebracht waren. Auf Lichtbildvorlagen erkannten die Nachbarn Tino Brandt, Uwe Böhnhardt sowie die Szenemitglieder André K. und Mario B. Brandt behauptet dennoch, er sei nicht dort gewesen. Auch wisse er nicht, ob Böhnhardt das Grundstück jemals betreten habe.

Nebenklageanwalt Mehmet Daimagüler müht sich, die politische Einstellung von Brandt herauszuschälen – der damit offen und ungezwungen in der Öffentlichkeit auftritt, wie zu seinen Zeiten beim Thüringer Heimatschutz. Er spricht von „Familienzusammenführung von Ausländern im Heimatland“und „Rückführung“. Es braucht nicht viel Fantasie, um zu erraten, dass Brandt von Deportationen spricht – vorgesehen unter anderem für Frauen, „die vollverschleiert in Deutschland rumlaufen“.

Auch zur Anklage, die in München verhandelt wird, hat Brandt eine eindeutige Meinung: „Ich halte diese NSU-Mordgeschichte nicht für glaubhaft und sehe das hier als Schauprozess.“ Er könne sich nicht vorstellen, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die zehn Menschen ermordet haben.

 

143. Prozesstag – Weitere Vernehmung von Tino Brandt

Zum dritten Mal nimmt Tino Brandt am Mittwoch im Zeugenstand Platz. Der frühere Vordenker der Thüringer Neonazis und V-Mann für den Verfassungsschutz soll weitere Angaben zur Radikalisierung des NSU-Trios in den neunziger Jahren machen. Dabei könnte sich auch zeigen, ob Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt schon damals Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele ansahen.

Der 39-Jährige aus Rudolstadt gründete in den Neunzigerjahren das Nazi-Sammelbecken Thüringer Heimatschutz, in dem sich auch Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt engagierten. Zumindest kurz nach dem Abtauchen des Trios im Jahr 1998 unterstützte Brandt die Kameraden, indem er gefälschte Pässe besorgen ließ. Seit 1994 war er als V-Mann „Otto“ Informant des Thüringer Verfassungsschutzes, bis er 2001 enttarnt wurde. Viele Prozesbeobachter hoffen daher, dass Brandt auch Informationen zur dubiosen Rolle des Verfassungsschutzes im NSU-Komplex liefern kann.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.