Das Gericht hört vier weitere Zeugen, die den brutalen Überfall von Uwe Böhnhardt auf eine Zwickauer Sparkasse von 2006 miterlebt hatten. Darunter sind zwei Angestellte, auf die der Täter mit einem Ventilator einprügelte. Er flüchtete ohne Beute. Von den 15 Überfällen, mit denen der NSU seinen Lebensunterhalt finanzierte, war dieser nicht nur der einzige erfolglose, sondern auch der einzige, bei dem Böhnhardt allein handelte. Am Vortag hatte bereits ein Auszubildender ausgesagt, dem er bei der Tat in den Bauch geschossen hatte, zudem eine Angestellte, die in einen Pistolenlauf blicken musste.
Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Die Bankangestellte glaubt, dass der Mann mit der schwarzen Maske auf Drogen ist, so irrsinnig springt er mit gezogener Pistole durch den Schalterraum der Zwickauer Sparkassenfiliale. Danielle G. erstarrt, als der Räuber „Gib das Geld raus!“ schreit. Sie sieht, wie er nach einem Tischventilator greift und ihn einer Kollegin auf den Arm, einer anderen auf den Kopf schlägt. Dann wirft er eine Vase in Richtung eines Fensters. „Nur Angst, nur furchtbare Angst“, so beschreibt sie das Gefühl.
Es war ein Ausdruck rücksichtsloser Gewaltbereitschaft: Am 5. Oktober 2006 überfiel Uwe Böhnhardt eine Zwickauer Sparkassenfiliale. Dabei schoss er einem Auszubildenden, der ihn zu überwältigen versuchte, in den Bauch. Der Mann erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Böhnhardt flüchtete ohne Beute. Von den 15 Überfällen, mit denen der NSU seinen Lebensunterhalt finanzierte, war dieser nicht nur der einzige erfolglose, sondern auch der einzige, bei dem Böhnhardt allein handelte. Am Mittwoch sagen der damalige Auszubildende und zwei weitere Angestellte als Zeugen aus.
ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
Stammten Waffen des NSU aus der organisierten Kriminalität? Ein Zeuge aus dem Milieu könnte Hinweise liefern – erzählt aber lieber Anekdoten aus seiner Zeit als Gangster.
Sein Name ist Jens L., 49 Jahre alt, tätig als „Berufskraftfahrer nachm Knast“. Seine Adresse will er nicht nennen, denn die sei dann sicher in der Presse nachzulesen, glaubt L. Und dann, fürchtet er, könnte es für ihn sehr unangenehm werden: „Wozu? Damit ich zuhause ne Kugel in den Kopf kriege?“
Nach einer Woche Pause geht es im NSU-Prozess weiter. Geladen ist der Zeuge Jens L. Er soll Erkenntnisse zum Trio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt liefern, zudem zu möglichen Unterstützern der Terrorzelle.
Noch unklar ist, ob Zschäpe in dieser Woche durch ihren Anwalt Antworten auf die 39 neuen Fragen von Richter Manfred Götzl verlesen lässt. Das Gericht will auf diese Weise neue Details erfahren, die die Angeklagte in ihrer Aussage offengelassen hatte. Dies könnte Zschäpe jedoch verwerfen, nachdem das Gericht es abgelehnt hatte, ihr den Wahlverteidiger Hermann Borchert als fünften Pflichtverteidiger beizuordnen. Daraufhin stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen Götzl.
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Es ist bereits sein vierter Auftritt vor Gericht: Vom V-Mann Mario B. verspricht sich das Gericht umfangreiche Informationen, weil er in den neunziger Jahren enge Verbindungen in die rechte Szene Thüringens knüpfte – auch zu den späteren NSU-Mitgliedern Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Das Trio hatte er in den Verhandlungen auffällig positiv geschildert. Mehr Klartext hatte er womöglich gegenüber seinen Quellenführern vom Militärischen Abschirmdienst geredet – der Geheimdienst der Bundeswehr soll B. als V-Mann beschäftigt haben.
Der Rudolstädter engagierte sich im Thüringer Heimatschutz, der rechtsextremen Organisation des V-Manns Tino Brandt. 1998, nach dem Untertauchen des Trios, übernahm er eine wichtige Aufgabe: Gemeinsam mit dem Neonazi André K. flog er nach Südafrika, um die Lage zu sondieren. Denn dorthin sollten die drei Flüchtigen Zschäpe Mundlos und Böhnhardt zum Schutz vor deutschen Fahndern gebracht werden. Dazu kam es jedoch nicht.
Ebenfalls geladen ist ein Beamter der Dachauer Bereitschaftspolizei. Er berichtet über die Auswertung von Asservaten zum NSU-Komplex.
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Beate Zschäpes Antrag auf Entpflichtung ihrer drei Altanwälte ist abgelehnt – das hat heute Folgen: Die Hauptangeklagte will einen Befangenheitsantrag gegen Richter Manfred Götzl stellen. Dieser hat sich offenbar bereits darauf vorbereitet: Für die heutige Sitzung sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen.
Zuvor hatte das Verfahren eine Woche lang pausiert, weil über Befangenheitsanträge des Mitangeklagten Ralf Wohlleben gegen zwei Richter entschieden werden musste. Mittlerweile liegt das Ergebnis vor: Die Gesuche sind abgelehnt. Die Entscheidung wird in der heutigen Sitzung verlesen.
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Beate Zschäpe hat erneut im NSU-Prozess ausgesagt – und Unterstützer des NSU benannt. Ein anderer Angeklagter scheint unterdessen die Hoffnung verloren zu haben.
So sieht es also aus, wenn Juristen die Panik ergreift: Es wird erst laut, dann erbittet man sich sehr schnell eine Pause vor Gericht, um auf die Schnelle einen Antrag vorzubereiten. Befangenheitsanträge gegen die Richter sind die Strohhalme des Strafprozesses – Verteidiger greifen besonders gerne danach, wenn der Weg zu einem harten Urteil längst geebnet ist.
Die Hauptangeklagte soll nachlegen: Als Ergänzung zu ihrer Aussage vom Dezember, in der sie ihren Anwalt eine 53-seitige Einlassung hatte verlesen lassen, soll Beate Zschäpe heute Fragen von Richter Manfred Götzl beantworten. Ursprünglich war die Fragestunde für den Gerichtstermin der vergangenen Woche geplant gewesen.
Am Mittwoch geht es um die Angeklagten Carsten S. und Holger G. Der Hamburger Staatsanwalt Gerwin Moldenhauer, der auch G. befragt hatte, berichtet dem Gericht über die Hilfe, die die beiden Verdächtigen damals bei den Ermittlungen gegen sich selbst leisteten. Diese fiel offenbar sehr unterschiedlich aus: G.s Vernehmung hatte Moldenhauer bei seinem ersten Termin kurz nach Prozessbeginn als „Zangengeburt“ bezeichnet. S. hingegen war von Anfang an geständig. Weiter„256. Prozesstag – Ein Staatsanwalt berichtet über die Angeklagten“