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335. Prozesstag – Warten auf das Zschäpe-Gutachten

Bevor im NSU-Prozess das Urteil fallen kann, muss der psychiatrische Gutachter Henning Saß sein Gutachten über die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erstatten. Zuvor muss jedoch über Anträge der Zschäpe-Verteidiger entschieden werden, die unter anderem eine Audioaufzeichnung von Saß‘ Vortrag gefordert hatten. Ob die Expertise heute vorgestellt wird, ist daher noch unklar.

Saß prüft in seiner Analyse, ob bei einer Verurteilung zusätzlich die Sicherungsverwahrung für Zschäpe angebracht ist. Aus einer bekannt gewordenen Fassung des Dokuments ist bereits bekannt: Saß empfiehlt die Sicherungsverwahrung, sofern das Gericht Zschäpes Selbstbeschreibung als ohnmächtiges Anhängsel ihrer Komplizen als nicht glaubhaft auffasst. Der Gutachter selbst deutet Zweifel an ihrer Version an.

Zschäpes Verteidiger hatten Saß abgelehnt, weil sie in seinem Gutachten methodische Fehler entdeckt haben wollen. Als die Richter dies ablehnten, wurden sie selbst zum Ziel eines Ablehnungsantrags. Dieser wurde von einem anderen Senat des Gerichts verworfen.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

334. Prozesstag – Gutachter sagt erneut zu Carsten S. aus

Weiterhin steht das Gutachten über die Hauptangeklagte Beate Zschäpe aus. Da weiterhin Anträge dazu anhängig sind und sich Zschäpe selbst am Vortag über ihren Anwalt zum Inhalt geäußert hatte, ist noch unsicher, ob Psychiater Henning Saß heute mit seinem Vortrag beginnt.

Für den Mittwoch geladen ist sein Berufskollege Norbert Leygraf. Leygraf hatte dem Gericht bereits ein Gutachten über den Mitangeklagten Carsten S. erstattet und war darin zu dem Schluss gekommen, dass S. wegen fehlender Reife nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.

Nun ist Leygraf zum dritten Mal geladen – auf Antrag der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Sie hatten gefordert, S. auf seine Glaubwürdigkeit hin überprüfen, weil sie seine Aussagen in Zweifel ziehen. S. ist der Hauptbelastungszeuge gegen Wohlleben, der die Beschaffung der Pistole organisiert haben soll, mit der neun Menschen erschossen wurden. S. hatte gestanden, dem NSU-Trio die Waffe überbracht zu haben und entschuldigte sich bei den Angehörigen der Opfer.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Zschäpe und die „wahren Gefühle“

Beate Zschäpe hat erklärt, warum sie im NSU-Prozess nie Gefühle zeigt. Das Opfer ist mal wieder sie selbst.

Für Beate Zschäpe entscheidet sich in diesen Monaten, wie es mit ihrem Leben weitergeht. Eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen der Mittäterschaft an zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen der rechten Terrorzelle NSU ist höchstwahrscheinlich. Ebenfalls im Raum steht die anschließende Sicherungsverwahrung wegen anhaltender Gefährlichkeit – das würde Jahrzehnte hinter Gittern bedeuten, womöglich bis zum Tod.

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333. Prozesstag – NSU-Prozess kommt aus der Winterpause

Nach knapp drei Wochen Pause wird heute das NSU-Verfahren vor dem Münchner Oberlandesgericht fortgesetzt. Es könnte der Beginn des letzten Prozessjahres sein, denn das Ende der Beweisaufnahme steht kurz bevor. Letzter wichtiger Punkt ist das Gutachten über die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, das der Psychiater Henning Saß erstatten soll.

Saß bewertet in seiner Expertise, ob bei einer Verurteilung zusätzlich die Sicherungsverwahrung für Zschäpe angebracht ist. Aus einer bekannt gewordenen Fassung des Dokuments ist bereits bekannt: Saß empfiehlt die Sicherungsverwahrung, sofern das Gericht Zschäpes Selbstbeschreibung als ohnmächtiges Anhängsel ihrer Komplizen als nicht glaubhaft auffasst. Der Gutachter selbst deutet Zweifel an ihrer Version an.

Zschäpes Verteidiger hatten Saß abgelehnt, weil sie in seinem Gutachten methodische Fehler entdeckt haben wollen. Als die Richter dies ablehnten, wurden sie selbst zum Ziel eines Ablehnungsantrags. Dieser wurde von einem anderen Senat des Gerichts verworfen.

Als Zeuge geladen ist außerdem ein Oldenburger Polizist, der von einer Zufahrtskontrolle im Juni 1997 berichtet.

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332. Prozesstag – Gericht will Zschäpe-Gutachten hören

In dieser Woche steht das psychiatrische Gutachten über Beate Zschäpe auf dem Programm des NSU-Prozesses. Psychiater Henning Saß sollte eigentlich bereits am Dienstag seine Einschätzung der Hauptangeklagten vortragen. Das verhinderten jedoch zunächst Zschäpes Anwälte, die einen Ablehnungsantrag gegen Saß stellten. Heute entscheidet sich, ob dafür der Prozess unterbrochen wird oder der Gutachter vernommen werden kann.

Saß bewertet in seiner Expertise, ob bei einer Verurteilung zusätzlich die Sicherungsverwahrung für Zschäpe angebracht ist. Aus einer bekannt gewordenen Fassung des Dokuments ist bereits bekannt: Saß empfiehlt die Sicherungsverwahrung, sofern das Gericht Zschäpes Selbstbeschreibung als ohnmächtiges Anhängsel ihrer Komplizen als nicht glaubhaft auffasst. Der Gutachter selbst deutet Zweifel an ihrer Version an.

Er hat Zschäpe von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit dem Gutachter hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet.

Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Die Berichte darüber fassen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

Die letzten Waffen der Zschäpe-Anwälte

Ein Gutachter soll im NSU-Prozess einschätzen, wie gefährlich Beate Zschäpe ist. Ihre Verteidiger wollen das verhindern. Sie fragen: Was ist eine Diagnose wert, wenn die Angeklagte schweigt?

Für Beate Zschäpe steht derzeit womöglich der Rest ihres Lebens auf dem Spiel. Der Psychiater Henning Saß hat die Hauptangeklagte im NSU-Prozess begutachtet. Es geht um die Frage, ob Zschäpe so gefährlich ist, dass sie nach einer möglichen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung genommen werden müsste. Kommt es dazu, könnte sie Jahrzehnte in Unfreiheit verbringen – im Extremfall bis zum Lebensende.

Am heutigen Verhandlungstag, dem vorletzten vor der Weihnachtspause, sollte Saß sein Gutachten vorstellen. Ein Pulk Neonazis war angereist, um Zschäpe und den anderen Rechtsextremen auf der Anklagebank Mut zu machen. Denn der wenig ermutigende Inhalt einer vorläufigen Fassung der Expertise ist längst durchgesickert: Saß sieht bei Zschäpe demnach einen „Hang“ zu Straftaten, dem sie in Freiheit wieder nachgeben könnte.

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331. Prozesstag – Gutachter stellt Zschäpe-Gutachten vor

Die folgenden beiden Tage könnten entscheidend für das Urteil über Beate Zschäpe sein: Der Gutachter Henning Saß stellt das psychiatrische Gutachten über die Hauptangeklagte vor.

Saß beurteilt in seiner Expertise, ob bei einer Verurteilung zusätzlich die Verhängung der Sicherungsverwahrung angebracht ist. Aus einer bekanntgewordenen Fassung des Dokuments ist bereits bekannt: Saß empfiehlt die Sicherungsverwahrung, sofern das Gerichts Zschäpes Selbstbeschreibung als ohnmächtiges Anhängsel ihrer Komplizen als nicht glaubhaft auffasst. Der Gutachter selbst deutet Zweifel an ihrer Version an.

Er hat Zschäpe von Verfahrensbeginn an im Sitzungssaal beobachtet, Schilderungen von Zeugen verarbeitet und Aktenmaterial gesichtet. Einem Gespräch mit dem Gutachter hat sich Zschäpe nicht gestellt, auch seine Fragen im Prozess nicht beantwortet.

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330. Prozesstag – Spähte Heike B. mit Zschäpe Synagoge aus?

Das Gericht beschäftigt sich erneut mit dem Verdacht, Beate Zschäpe könnte im Jahr 2000 eine Berliner Synagoge ausgespäht haben: Geladen ist die Zeugin Heike B.

Ein Wachpolizist will damals beobachtet haben, wie Zschäpe, Uwe Mundlos, sowie ein Mann und eine Frau samt zweier Kinder vor einem Café nahe dem Gotteshaus saßen. Ermittlungen zufolge handelte es sich bei der unbekannten Frau um B., die Zwillingsschwester einer bekannten Rechtsextremistin. Observationen belegen, dass sie sich damals mit ihren beiden Kindern in Berlin aufhielt.

Belegt ist zudem der Kontakt zu einer weiteren Figur der rechten Szene: Jan W., der den Auftrag gehabt haben soll, dem NSU eine Waffe zu beschaffen. Er könnte der Mann gewesen sein, der mit den anderen vor dem Café weilte. Stellt sich dies als wahr heraus, würde der Aufenthalt in Berlin erneut auf die umfangreiche Unterstützung der rechten Szene für den NSU deuten.

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329. Prozesstag – BKA-Beamter als Zeuge

Am Dienstag ist ein Kommissar des Bundeskriminalamts in den NSU-Prozess geladen. Der Beamte war bereits früher im Prozess aufgetreten, weil er Ermittlungen zu möglichen anderen Delikten des NSU geführt hatte – ob das Ergebnis den Anspruch auf Vollständigkeit erheben konnte, ist jedoch zweifelhaft.

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Zschäpes ausgeklügelte Erklärung

Vom Mord an Peggy Knobloch will Beate Zschäpe nichts gewusst haben. Eigenartig äußert sie sich zu Kinderpornografie auf einem Rechner des NSU – wohl als Dienst an ihren toten Komplizen.

Was wusste Beate Zschäpe über den Mord an der neunjährigen Peggy Knobloch aus dem bayerischen Lichtenberg? Die Frage schwebte über dem NSU-Prozess, seit der Fund von DNA ihres Komplizen Uwe Böhnhardt am Fundort des Mädchens vor knapp zwei Monaten öffentlich geworden war. Nun hat sich die Angeklagte durch ihre Verteidiger geäußert – knapp und voraussehbar, aber mit einer auffällig einleuchtenden Erklärung.

Drei Fragen hatte Richter Manfred Götzl Zschäpe damals gestellt. Mit den Antworten ließ sich die Verteidigung rund anderthalb Monate Zeit. Auf die erste Frage, nämlich ob Zschäpe Informationen zum Fall Peggy vorlägen, die sie nicht aus den Medien habe, verlas ihr Anwalt Hermann Borchert ein knappes „Nein“. In den anderen Fragen geht es um mehrere kinderpornografische Fotos, die Ermittler auf der Festplatte eines PCs in der ausgebrannten Zwickauer Wohnung des NSU-Trios entdeckt hatten. Der Verdacht lag nahe: Gab es einen Zusammenhang zwischen dem verbotenen Material und dem Mord?

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