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424. Prozesstag – Plädoyer für Holger G.

Voraussichtlich einen Tag lang werden heute die Verteidiger des Mitangeklagten Holger G., Stefan Hachmeister und Pajam Rokni-Yazdi, das Plädoyer für ihren Mandanten halten. Der 43-Jährige ist angeklagt, weil er dem NSU mehrmals Personaldokumente überlassen haben soll – unter anderem seinen Führerschein und noch 2011 einen Reisepass. Die Bundesanwaltschaft forderte fünf Jahre Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

G. hatte sich vor Ermittlern und im Prozess geäußert. Dabei bestritt er jedoch stets, von den Absichten seiner Freunde Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewusst zu haben. Er gab allerdings an, im Auftrag des Mitangeklagten Ralf Wohlleben einmal eine Pistole an das NSU-Trio geliefert zu haben. Bei den terroristischen Taten kam diese wohl nicht zum Einsatz. In seiner Aussage blieb G. vage und wollte keine Nachfragen des Gerichts beantworten. Die Bundesanwaltschaft ließ in ihrem Plädoyer jedoch durchblicken, dass sie G. seine Hilfe bei den Ermittlungen anrechnet.

ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.

 

André E., der unschuldige Nationalsozialist

Die Verteidiger des mutmaßlichen NSU-Helfers André E. fordern Freispruch für ihren Mandanten. Über das Ende der Terrorgruppe haben sie eine skurrile Theorie.

Es gibt Verteidiger, die beginnen ihr Plädoyer mit einer Überraschung, die alles ändern soll. Anwalt Herbert Hedrich sagt hingegen über André E., angeklagt als Unterstützer des NSU, etwas, das jeder weiß: „Unser Mandant ist Nationalsozialist, der mit Haut und mit Haaren zu seiner politischen Überzeugung steht.“

Im Prozess um die Taten der rechtsextremen Terrorgruppe folgt der Anwalt einem bewährten Prinzip: zugeben, was nicht zu leugnen ist. Abstreiten, wo es nur geht. E.s Gesinnung ist unstrittig, sie lässt sich ablesen an der Tätowierung auf seinem Bauch – „Die Jew Die“, also „Stirb, Jude, stirb“, aber auch daran, dass er regelmäßig Neonazis grüßt, die als Unterstützer auf der Besuchertribüne Platz nehmen. Wie heute im Saal A101 des Münchner Oberlandesgerichts. Auch E.s Frau Susann ist gekommen, sie darf neben ihm Platz nehmen und Händchen halten.

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423. Prozesstag – Anwälte von André E. halten Plädoyer

Heute halten die Verteidiger des Mitangeklagten André E., Herbert Hedrich und Michael Kaiser, ihr Plädoyer. Der 38-Jährige ist wegen mehrerer Unterstützungshandlungen für den NSU angeklagt. So soll er eine Wohnung und dreimal ein Wohnmobil für die Terroristen gemietet haben – einmal, als Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach Köln fuhren, um dort 2001 den ersten Bombenanschlag zu begehen. Aufgrund der Beteiligung forderte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer überraschend eine harte Strafe von zwölf Jahren Haft wegen Beihilfe zum versuchten Mord. Seit September 2017 sitzt E. in Untersuchungshaft.

In dem Verfahren äußerte er sich nie. Im Laufe der Beweisaufnahme wurde jedoch deutlich, dass er äußerst enge Beziehungen zum NSU-Trio pflegte. So soll er die drei gemeinsam mit seiner Frau und den Kindern regelmäßig in Zwickau besucht haben. Auch soll er Beate Zschäpe vor ihrer Flucht im November 2011 zum Bahnhof gefahren haben. In der Wohnung der Familie fanden Ermittler im Jahr 2012 zudem einen Schrein mit Portraits der Verstorbenen Mundlos und Böhnhardt.

Unklar ist, ob auch E.s Wahlverteidiger Daniel Sprafke kommen wird. Dieser hatte mit mehreren Befangenheits- und Beweisanträgen den Beginn der Plädoyers verzögert.

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Carsten S.: Aus Versehen Terrorhelfer?

Carsten S. soll die Mordwaffe des NSU beschafft haben. Seine Anwälte fordern Freispruch. Demnach war S. kein überzeugter Nazi – und ahnte nichts von den Tötungsplänen.

Carsten S. sitzt da wie gefroren, mit geschlossenen Augen, als sein Anwalt über Selbstmord spricht. Hätte S., der Mitangeklagte im NSU-Prozess, nicht ausgesagt, dann „säße er womöglich heute nicht hier“, sagt sein Verteidiger Johannes Pausch. Denn hätte sein Mandant geschwiegen, dann „hätte er damit nicht weiterleben können“.

Doch Carsten S. hat gesprochen, über mehrere Tage im Mai 2013, als der NSU-Prozess begann. Er gestand, dem Nationalsozialistischen Untergrund im Jahr 2000 die Pistole vom Typ Česká 83 geliefert zu haben, mit der die Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen erschossen. Die Bundesanwaltschaft fordert deshalb drei Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord.

Es ist eine milde Forderung. Sie beruht auf dem Jugendstrafrecht, weil S. damals noch keine 21 Jahre und nicht reiflich gefestigt war. Doch für seine Verteidiger ist der heute 38-Jährige im juristischen Sinne unschuldig. Sie beantragen, S. freizusprechen.

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422. Prozesstag – Plädoyer für Carsten S.

Carsten S. ist im NSU-Prozess angeklagt, weil er dem NSU die Pistole Ceska 83 überbracht haben soll, mit der die Terroristen neun Menschen erschossen. Angestiftet hatte ihn laut eigener Aussage der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben. Heute halten S.‘ Verteidiger Jacob Hösl und Johannes Pausch ihr Plädoyer. Es wird voraussichtlich ein bis zwei Tage dauern.

Anders als Wohlleben hatte sich S. von Beginn an zu der Tat bekannt. Nach einem tränenreichen Geständnis entschuldigte er sich bei den Angehörigen der Opfer. Mit einer Familie traf er sich auch. Zudem gab er in seiner Aussage einen Hinweis auf einen weiteren Bombenanschlag in Nürnberg, der wahrscheinlich dem NSU zuzurechnen ist.

Die Aussichten für S. sind deshalb gut. Ein psychiatrischer Gutachter legte dem Gericht nahe, den im Jahr 2000 bei der Waffenübergabe 20 Jahre alten Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Die Bundesanwaltschaft forderte eine Strafe von drei Jahren Gefängnis wegen Beihilfe zum Mord.

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421. Prozesstag – Zschäpes Vertrauensanwälte beenden Plädoyer

Heute setzen Beate Zschäpes Neuverteidiger Hermann Borchert und Mathias Grasel ihr Plädoyer für die Hauptangeklagte fort. Wahrscheinlich wird es an diesem Tag mit einer Forderung über das Strafmaß enden.

Nachdem die Verteidiger mit der von ihnen eingefädelten Aussage Zschäpes und dem eigens angeheuerten psychiatrischen Gutachter Joachim Bauer keine Glaubwürdigkeitserfolge erzielt hatten, bleibt abzuwarten, inwiefern sie mit dem Schlussvortrag noch einmal punkten können.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für Zschäpe gefordert, zudem die besondere Schwere der Schuld bejaht und die Verhängung der Sicherungsverwahrung beantragt. Zschäpe ist demnach Mittäterin bei allen Morden, versuchten Morden, Bombenanschlägen und Raubüberfällen. Sie soll außerdem das Zwickauer Haus, in dem sie gemeinsam mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelebt hatte, in Brand gesteckt haben.

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Anwalt im Angriffsmodus

Der Schlussvortrag für die NSU-Angeklagte Zschäpe geht weiter. Viel Substanz kann ihr Verteidiger Borchert nicht bieten – umso aggressiver geht er die Ankläger an.

Im NSU-Prozess ist es gute Tradition, dass Zeitpläne nicht eingehalten werden, darum dauert das Münchner Verfahren seit bald fünf Jahren an. Und gerade einmal eineinhalb Tage sollte das Plädoyer dauern, das Beate Zschäpes Verteidiger Hermann Borchert und Mathias Grasel halten. Doch nun erstreckt sich der Schlussvortrag auf mindestens drei Sitzungstage.

Anwalt Borchert hat sich in Sachen Plädoyer gründlich verschätzt. Bei der Dauer, aber wohl auch bei der Wirkung, die er mit seinem Vortrag für seine rechtsextreme Mandantin erreichen kann. Am Dienstag hatte Borchert begonnen, mit der Mission, jedes Indiz gegen Zschäpe in Zweifel zu ziehen und das Plädoyer der Bundesanwaltschaft so Punkt um Punkt zu zerpflücken. Diese hatte wegen Mittäterschaft bei den Morden des NSU eine lebenslange Haftstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, zudem die Sicherungsverwahrung beantragt.

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420. Prozesstag – Zschäpes Anwälte setzen Plädoyer fort

Heute setzen Beate Zschäpes Neuverteidiger Hermann Borchert und Mathias Grasel ihr gestern begonnenes Plädoyer für die Hauptangeklagte fort.

Nachdem die Verteidiger mit der von ihnen eingefädelten Aussage Zschäpes und dem eigens angeheuerten psychiatrischen Gutachter Joachim Bauer keine Glaubwürdigkeitserfolge erzielt hatten, bleibt abzuwarten, inwiefern sie mit dem Schlussvortrag noch einmal punkten können.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für Zschäpe gefordert, zudem die besondere Schwere der Schuld bejaht und die Verhängung der Sicherungsverwahrung beantragt. Zschäpe ist demnach Mittäterin bei allen Morden, versuchten Morden, Bombenanschlägen und Raubüberfällen. Sie soll außerdem das Zwickauer Haus, in dem sie gemeinsam mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelebt hatte, in Brand gesteckt haben.

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419. Prozesstag – Sagt ein Zeuge für André E. aus?

Eigentlich sind für Dienstag – wie in vielen vergangenen Wochen – die Plädoyers der Verteidiger von Beate Zschäpe geplant. Bislang wurden die Schlussvorträge jedoch immer wieder durch verschiedene Ereignisse verhindert. Möglicherweise auch heute: Einem Zeitungsbericht zufolge hat der neue Anwalt des Angeklagten André E. einen Zeugen geladen.

Dieser solle aussagen, dass E. am Tag, als der NSU aufflog, nicht bei Beate Zschäpe zuhause war und mit ihr nach Informationen über Zschäpes Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt suchte. Unter anderem mit dieser Episode will die Bundesanwaltschaft das besondere Vertrauensverhältnis zwischen E. und dem NSU belegen.

Ob der Zeuge tatsächlich aussagen wird, ist allerdings unklar. Die Frist für neue Beweisanträge ist seit bald einem Jahr verstrichen, die Beweisaufnahme beendet. Auch ist nicht gesichert, dass ihn die Ladung des Anwalts tatsächlich erreicht hat. Denkbar ist indes, dass sich das Plädoyer von Beate Zschäpe erneut verzögert.

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418. Prozesstag – Warten auf die Zschäpe-Plädoyers

Beginnt heute die letzte Etappe auf dem Weg zum Urteil im NSU-Prozess? Seit zwei Monaten stehen die Plädoyers der Verteidiger von Beate Zschäpe aus – bislang wurden sie jedoch immer wieder durch Befangenheitsanträge verzögert, zuletzt in mehrfacher Ausführung vom neuen Verteidiger des Mitangeklagten André E. Neue Anträge dieser Art könnten die Schlussvorträge heute erneut ausbremsen.

Bleiben sie aus, würden zunächst die im Laufe des Verfahrens hinzugekommenen Anwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert für Zschäpe sprechen.

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