Ein Rechtsextremer verneint den Massenmord an den Juden, kommt vor Gericht – und macht dort einfach weiter. Das bringt ihm eine Bewährungsstrafe – und einen Ruf als Märtyrer.
Von Dennis Pesch
Eine Menschengruppe steht im Kreis vor Saal 256 des Duisburger Landgerichts. In ihrer Mitte steht Henry Hafenmayer. Der Angeklagte trägt ein weißes Hemd in schwarzer Jeans, seine Gürtelschnalle zeigt die Reichsflagge. Es ist der siebte und letzte Prozesstag seines Berufungsprozesses wegen Holocaustleugnung, angesetzt waren nur zwei. Am Ende hat sich das Verfahren drei Monate lang hingezogen. Die Unterstützer, die Hafenmayer umringen, waren bei allen Terminen dabei. Überwiegend kommen sie aus dem Spektrum der sogenannten Reichsbürger.
In erster Instanz war der 46-Jährige 2017 vom Amtsgericht in Oberhausen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden, wegen vier Fällen von Volksverhetzung – genauer gesagt: der Leugnung des Holocaust. Im November 2015 und im Februar 2016 hatte er zwei offene Briefe an Hunderte staatliche Stellen, die rumänische Botschaft und ein Pressebüro geschickt. Die Briefe veröffentlichte er auf seiner Website mit dem Titel „Ende der Lüge“. Und Hafenmayer macht weiter – selbst im Gerichtssaal. Sein Fall zeigt, wie Rechtsextreme sich mit den Mitteln der Strafprozessordnung eine Bühne verschaffen können.